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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 19. Februar 2019
icon.crdate31.01.2019
TOP 1: Jagdgenossenschaft Neufra
a) Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung
b) Entwurf der Satzung für die Jagdgenossenschaft Neufra
c) Zuordnung der Eigenjagdbezirke zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk
Vorab erklärt Bürgermeister Traub, dass Punkt b) „Entwurf der Satzung für die Jagdgenossenschaft Neufra“ in den nichtöffentlichen Teil verschoben wird. Da die Versammlung der Jagdgenossenschaft nichtöffentlich ist, kann die Satzung der Jagdgenossenschaft nicht in öffentlicher Sitzung vorberaten werden.
Bürgermeister Traub führt aus, dass zum 01.04.2019 die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neufra und des Eigenjagdbezirks der Gemeinde Neufra ansteht. In diesem Zuge muss die Satzung der Jagdgenossenschaft an das am 01.04.2015 in Kraft getretene neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz angepasst werden. Die Satzung wird von der Jagdgenossenschaft Neufra beschlossen. Der Gemeinderat als derzeitiger Verwalter der Jagdgenossenschaft hat hierfür eine Versammlung der Jagdgenossen einzuberufen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Neufra gelegenen Grundstücke, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Versammlung der Jagdgenossenschaft am Dienstag, den 12. März 2019 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neufra stattfindet. Bürgermeister Traub wird mit der Einberufung und der Leitung der Versammlung beauftragt. Zum Schriftführer der Jagdgenossenschaftsversammlung wird Monika Waiblinger bestellt. Im Vorfeld wurde bereits das Jagdkataster durch die GIS-Abteilung des Landratsamtes erstellt um für Abstimmungszwecke die Flächenanteile zu ermitteln.
Wie bei der letzten Verpachtung soll der Eigenjagdbezirk der Gemeinde Neufra in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk eingebracht werden und gemeinsam mit diesem verpachtet werden.
Voraussetzung hierfür sollte jedoch sein, dass die Versammlung der Jagdgenossenschaft der Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat zustimmt und keine wesentlichen Änderungen der vorgeschlagenen Satzung beschließt. Die Jagdgenossenschaft muss dem Verzicht auf die Selbständigkeit des Eigenjagdbezirkes zustimmen.
Der Beschlussvorschlag lautet:
1. Der Gemeinderat beschließt die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung wie vorgeschlagen. Bürgermeister Reinhard Traub wird mit der Durchführung der Versammlung und Festlegung der Tagesordnung beauftragt.
2. Bürgermeister Reinhard Traub wird als Versammlungsleiter und Monika Waiblinger wird zur Schriftführerin bestellt.
3. Erteilung einer Vollmacht an Bürgermeister Traub zu Abstimmungszwecken in der Jagdgenossenschaftsversammlung.
4. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf die selbständige Verpachtung des Eigenjagdbezirks und der Einbringung des Eigenjagdbezirks der Gemeinde Neufra in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Neufra sowie der gemeinsamen Verpachtung zu.
5. Der möglichen Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat wird zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Kommunalwahl am 26. Mai 2019
- Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Am 26.05.2019 findet die Gemeinderatswahl gemeinsam mit der Kreistagswahl und der Europawahl statt. Für die Kommunalwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dem die Leitung der Wahl, die Zulassung der Wahlvorschläge, die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses obliegt.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern mit ihren Stellvertretern.
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Kraft Gesetzes der Bürgermeister, sofern er nicht selbst Wahlbewerber ist. Seine Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung.
Für den Fall, dass der Bürgermeister und gleichzeitig seine Stellvertreter verhindert sind, muss der Gemeinderat einen Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen. Zu Beisitzern und deren Stellvertreter können nur Wahlberechtigte berufen werden.
Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wählt als Stellvertreter des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Verhinderungsfall Michael Fröhlich.
Der Gemeinderat wählt als Beisitzer des Gemeindewahlausschusses Horst Acker, Jürgen Faigle und Eberhard Fink.
Der Gemeinderat wählt als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses Michael Blatter, Gerold Roth und Ralf Türk
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 3: Bauangelegenheiten
a) Renovierung vorhandene Überdachung Stellplatz, Vorderer Blasenberg, Flst. Nr. 3479
Bürgermeister Traub erklärt, dass dieser Punkt in die Märzsitzung verschoben werden muss, da von der Baubehörde die Rückmeldung kam, dass noch Unterlagen fehlen.
b) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Friedhofstraße, Flst. Nr. 492/2
Es handelt sich hier um ein Bauvorhaben, das sich an die umgebende Bebauung anpassen muss. Die Grenzabstände werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert. Ein entsprechendes Leitungsrecht wird eingetragen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
c) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Friedhofstraße, Flst. Nr. 492/3
Auch hier handelt es sich um ein Bauvorhaben, das sich an die umgebende Bebauung anpassen muss. Die Grenzabstände werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert. Ein entsprechendes Leitungsrecht wird eingetragen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
d) Nutzungsänderung von Baumateriallager zu einer Wohnung, Fehlastraße 2, Flst. Nr. 1574/1
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
TOP 4: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Genehmigungsantrag auf Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen am Standort Winterlingen - Auslegung der Genehmigungsunterlagen
Bürgermeister Traub berichtet, dass die Unterlagen zum Genehmigungsantrag auf dem Rathaus ausliegen und bis zum 04.03.2019 von jedermann eingesehen werden können. Private Stellungnahmen können bis 04.04.2019 eingereicht werden.