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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 14. Mai 2019
icon.crdate31.05.2019
TOP 1: 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Deißlesberg“
Erneuter Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB, Entwurfsberatung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Erlass einer Satzung über örtliche Bauvorschriften
Bürgermeister Traub begrüßt Herrn Wesner vom Ingenieurbüro für Vermessung und Tiefbau, Meßstetten.
Der Gemeinderat hat im September 2018 für die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes, den Aufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, für das Gebiet eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zu erlassen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen den Entwurf öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange anzuhören.
Beides erfolgte in der Zeit vom 29.10. – 29.11.2018.
Von privater Seite gingen keine Bedenken und Anregungen ein.
Von den Trägern öffentlicher Belange (Landratsamt Sigmaringen, Regierungspräsidium Tübingen und Obere Forstbehörde Bebenhausen) gingen Stellungnahmen ein.
Herr Traub berichtet, dass u.a. die Forstbehörde zwingend einen Waldabstand mit 30 m sowohl in westlicher als auch in nördlicher Richtung zu den geplanten Bauflächen fordert und diese in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen seien.
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt jetzt 4776 qm.
Davon hat die auszustockende Fläche einen Meßgehalt mit ca. 2960 qm.
Diese soll als ökologische Ausgleichsfläche festgesetzt werden.
Ebenso wird für die in Anspruch genommene Fläche ein entsprechender Ausstockungsantrag gestellt und eine Ersatzaufforstung mit mindestens der gleichen Fläche durchgeführt.
Das hat allerdings zur Folge, dass ein erneuter Aufstellungsbeschluss zu fassen ist. Ebenso ist eine erneute öffentliche Auslegung und eine weitere Anhörung der Träger öffentlicher Belange notwendig.
Herr Wesner erläutert die weiteren Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange.
In der Folge wurden die Anmerkungen und Ergänzungen der Träger öffentlicher Belange auf Grundlagen der Empfehlungen der Gemeindeverwaltung abgewogen. Zum Vorschlag des Fachbereichs Natur des Landratsamts, auf die Anlage von Steingärten im Geltungsbereich zu verzichten, ergab sich im Gremium Diskussionsbedarf.
Gemeinderat Göckel sieht das Steingartenverbot kritisch. Er sehe es kritisch, die Hanglage zu begrünen und stellt daher den Antrag, dieses Verbot aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.
Herr Wesner erläutert nochmals den Sachverhalt, dass der ökologische Ausgleich dadurch evtl. noch weiter aufgestockt werden müsse, was wieder zur Folge hat, dass eine weitere Ersatzaufforstung notwendig sein könnte.
Gemeinderätin Herre erkundigt sich, ob hierfür weitere Kosten entstehen werden.
Herr Wesner erklärt, dass im Falle der Streichung des Verzichts auf Steingärten, das Landratsamt evtl. weitere Forderungen zum ökologischen Ausgleich stellen könne. Dies könne durchaus das Bebaungsplanverfahren zusätzlich verlängern und zu Zusatzkosten führen.
Der Antrag von Gemeinderat Göckel Steingärten im Bebauungsplangebiet zuzulassen wurde mehrheitlich abgelehnt.
Herr Traub gibt folgenden Beschlussvorschlag bekannt:
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Deißlesberg" in der erweiterten Fassung. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13b BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
- Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf samt Textteil, die örtlichen Bauvorschriften einschl. Begründung zur 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Deißlesberg" auf der Grundlage der mehrheitlichen Beschlussfassung. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Synopse dargestellt, zur Kenntnis genommen, akzeptiert oder zurückgewiesen.
- Das Bebauungsplanverfahren wird mit der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Gleichzeitig erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Beschluss: Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag erfolgt mehrheitlich mit einer Enthaltung.
TOP 2: Vorstellung Entwurfsplanung Feuerwehrgerätehaus / Pultdach
Herr Bürgermeister Traub erläutert das Konzept und gibt bekannt, dass sich der Bauausschuss der FFW bereits über mehrere Bauvarianten besprochen hat und übergibt das Wort an den Architekten Christoph Engler von der Firma kpk Kerler + Partner.
Herr Engler stellt das mit dem Bauausschuss ausgearbeitete Projekt Feuerwehrgerätehaus Variante Pultdach vor. Diese Variante ist eine Mischung zwischen Neubau und Sanierung des bestehenden Gebäudes.
Im neuen Anbau soll sich zukünftig die Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen befinden. Neubau und „Altbau“ werden über einen Windfang verbunden. Der DRK Stellplatz, sowie die Umkleide wird weiterhin im „Altbau“ an gleicher Stelle verbleiben. Allerdings wird dieser Stellplatz den neuen Gegebenheiten angepasst und die Zufahrt verlegt. Im UG wird zukünftig der Heizraum untergebracht, der mit Brandschutztüren ausgestattet sein wird. Im EG bleibt wie o.g. der Stellplatz und die Umkleide für das DRK bestehen, das Treppenhaus wird mit einem Fluchtweg ausgestattet und die Vorrichtungen für eine einfache Aufzugsanlage werden bei den Umbaumaßnahmen mit berücksichtigt. Die jetzigen Duschanlagen werden zum Raum der Jugendfeuerwehr umgebaut. In der jetzigen Fahrzeughalle entstehen Umkleide- und Duschräume sowie Lager und Werkstatt. Im OG sollen die Räumlichkeiten vom bestehenden Gebäude beibehalten werden. Die Toilettenanlagen werden komplett erneuert und ein Behinderten-WC wird geplant.
Gemeinderat Abt erkundigt sich über die Statik des Daches des bestehenden Gebäudes. Herr Engler führt aus, dass ein Betonüberzug des Daches verstärkt würde. Gemeinderat Abt erkundigt sich, ob es denn schon eine Kostenplanung für das Projekt gäbe und fragt ebenso nach den zu erwartenden Zuschüssen. Herr Engler führt aus, dass die genaue Kostenaufstellung erst noch ermittelt werden muss. Er geht davon aus, dass für das Projekt rund 2,65 Millionen Euro fällig werden. Bürgermeister Traub erläutert, dass zunächst die Kosten präzisiert werden müssen. Das Thema wird weiterhin im Bauausschuss bleiben, die entsprechenden Förderungsmöglichkeiten werden ausgelotet und sinnvolle Bauabschnitte sollen geschnürt werden. Diese werden dann zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgelegt.
TOP 3: Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Josef
- Beschlussfassung
Dem Gemeinderat liegt der Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Josef, Neufra vor. Bürgermeister Traub erläutert den ausgearbeiteten Vertrag. Er weist nochmals auf die Erhöhung der Abmangelbeteiligung der Gemeinde von 87% auf 89% hin. Ein weiterer wesentlicher Punkt sei, dass eine Beteiligung der bürgerlichen Gemeinde an der Festlegung der Öffnungszeiten und Kindergartenferien vereinbart werde. Ebenso ein wichtiger Punkt ist die Bildung eines von der Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde gleichbesetztes Kuratoriums.
Der Vertrag tritt ab 01.01.2019 in Kraft. Beide Vertragspartner seien bereit, bei grundlegender Änderung der wirtschaftlichen Situation oder des Kindergartenrechts in Gespräche über eine einvernehmliche Vertragsanpassung einzutreten. Eine erste erneute Überprüfung wird nach zwei Jahren zum 31.12.2020 vereinbart.
Beschlussfassung: Einstimmig erteilt der Gemeinderat seine Zustimmung zum Abschluss des vorliegenden Vertrages.
TOP 4: Bauangelegenheiten
Neubau einer landwirtschaftlichen Heuberge- und Maschinenhalle (Bauabschnitt 1) veränderte Ausführung, Neubau einer landwirtschaftlichen Getreide- und Maschinenhalle (Bauabschnitt 2)
Flst. Nr.: Teilfl. 3289/1, 3298, 3299 (Bauabschnitt 1)
Flst. Nr.: 3295, 3293, 3292, 3291/2, 3288, 3280 (Bauabschnitt 2)
Bürgermeister Traub erläutert dem Gemeinderat die Änderungen des Bauvorhabens und gibt bekannt, dass aus Sicht der Gemeinde nichts dagegen spreche das Einvernehmen zu verteilen. Nach kurzer Diskussion folgt die Abstimmung.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich zu, dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass der Umschluss des Hochbehälters in Freudenweiler reibungslos stattgefunden hat.
Desweiteren gibt er nochmals den Termin für den Tag der offenen Tür in der Talbrennerei bekannt.