Hauptbereich
Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 16. April 2019
icon.crdate16.05.2019
Top 1: Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Über den Verkauf von 2 weiteren Bauplätzen im Baugebiet Deißlesberg wurde beraten und beschlossen.
Top 2: Bedarfsplanung Kindergartenjahr 2019/2020 mit Bericht der Kindergartenleitung - Beschlussfassung
Frau Neuburger und Frau Waiblinger haben den Bedarfsplan gemeinsam zum Stichtag 01.03.2019 erstellt.
Frau Neuburger berichtet über die Gesamtanzahl der Kinder in der Gemeinde. Diese liegt bei 229 Kindern im Alter bis 14 Jahren (39 unter 3-jährigen, 50 3-jährigen-Schuleintritt, 53 6-10-jährige, 87 10-14-jährige, 18 Kinder wurden im Vorjahr geboren). Genehmigt sind momentan 3 Gruppen, 2 Gruppen mit je 25 Plätzen und eine Kleingruppe mit 12 Plätzen, die Kleingruppe wird Mitte September jedoch geschlossen werden. Belegt sind hiervon momentan 52 Plätze. Außerdem gibt es noch eine Krippengruppe mit 10 genehmigten Plätzen wovon momentan 7 Plätze belegt sind, bis Dezember 2019 werden noch 4 Kinder hinzukommen. Frau Neuburger berichtet, dass es eine Ferienbetreuung gibt und nennt die Schließtage. Außerdem berichtet sie, dass eine Betreuung der Erst- und Zweitklässler im Kindergarten für 3 Wochen in den Schulferien möglich ist. Es werden momentan 6 Kinder aus andern Kommunen betreut. In Neufra gibt es keine weiteren Möglichkeiten der Kindertagespflege z.B. Tagesmutter und Tagesvater. Mit dem dargestellten Bestand ist der Bedarf entsprechend SGB II § 1- 4 gedeckt. Bürgermeister Traub gibt noch bekannt, dass die Stelle von Frau Borkowski nicht neu besetzt werden wird, da die Kleingruppe geschlossen wird. Diese könne aber jederzeit wieder geöffnet werden, wenn der Bedarf besteht. Dann würde aber wieder neues Personal benötigt. Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung einstimmig zu.
TOP 3: Haushaltsplan 2019 und Mittelfristige Finanzplanung - Beschlussfassung
Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an den Kämmerer Werner Rominger.
Dieser berichtet rückblickend, dass das Ergebnis für 2018 positiver als geplant ausgefallen ist. Der Schuldenstand beträgt ca. 1,13 Mio. € und der Stand der allgemeine Rücklage beträgt über 2,279 Mio. €. Die Kassen-Liquidität ist gesichert, der Kassenstand zum 31.12.2018 beträgt 2,05 Mio. €.
Das Rechnungswesen der Gemeinde Neufra wurde zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Die Gemeinde Neufra folgt damit der gesetzlichen Vorgabe, dass bis spätestens 01.01.2020 alle Kommunen in Baden-Württemberg ihr Rechnungswesen nach dem NKHR zu führen und die kommunale Doppik einzuführen haben. Der Grundsatz-beschluss des Gemeinderats, dass die Gemeinde Neufra ihr Rechnungswesen zum 01.01.2019 umstellt, erfolgte am 30.06.2015.
Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts wird das bislang zahlungs-orientierte kamerale kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auf eine ressourcen-orientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt. Das neue baden-württembergische Haushalts- und Rechnungswesen basiert im Wesentlichen auf drei Komponenten:
1. dem Ergebnishaushalt / der Ergebnisrechnung
2. dem Finanzhaushalt / der Finanzrechnung
3. der Vermögensrechnung / Bilanz
Der Gesamtergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2019 Erträge in
Höhe von 4.682.352 € und Aufwendungen in Höhe von 4.560.209 € aus.
Das veranschlagte ordentliche Ergebnis liegt bei 122.143 €.
Dies ist die zentrale Kennzahl zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können.
Die Erträge setzten sich hauptsächlich aus Einnahmen wie Einkommensteuer (1.160.575 €), Gewerbesteuer (700.000 €), den Schlüsselzuweisungen vom Land und Bund sowie für die Kinder- und Kleinkindbetreuung (752.626 €), den Entgelten von öffentlichen Leistungen oder Einrichtungen (631.800 €, wie Wasser-/Abwassergebühren und Bestattungsgebühren), privat-rechtliche Leistungsentgelte (411.856 €, wie Mieten, Pachten und Erträge aus Holz) und sonstige ordentliche Erträge (52.000 €, v.a. die Konzessionsabgabe der Netze BW) zusammen.
Die Aufwendungen setzen sich zusammen aus Personal- und Versorgungsaufwendungen (851.220 €), Sach- und Dienstleistungen (716.700 €, wie Unterhalt von Grundstücken und baulichen Anlagen,
Straßen, Grünflächen, Spielplätzen, Lehr- und Unterrichtsmittel, Haltung von Fahrzeugen und Mieten), Abschreibungen (650.000 €), Zinsen (34.500 €), Transferaufwendungen (2.117.439 €, wie Gewerbesteuer-, Kreis-, Finanz-ausgleichs- und Gemeindeverwaltungsverbandsumlage, Betriebskosten-umlage Kläranlage Gammertingen, Fremdwasserbezug und Abmangel-beteiligung Kindergarten) und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (190.350 €).
Auch im neuen Haushaltsrecht kann auf eine Planung der Einzahlungen und Auszahlungen (Zahlungsströme) nicht verzichtet werden. Sie erfolgt im Finanzhaushalt.
Der Finanzhaushalt ist grundsätzlich nicht auszugleichen.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit werden mit 4.357.352 € veranschlagt (ohne Auflösungsbeträge), die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.910.209 € (ohne Abschreibungen).
Der Saldo von 447.143 €, um den die Einzahlungen die Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit übersteigen wird im neuen Haushaltsrecht als Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts bezeichnet.
Dies entspricht der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögens-haushalt im kameralen Haushaltsrecht.
Damit können die ordentlichen Tilgungen mit 152.000 € finanziert werden.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 504.000 € veranschlagt.
Sie gliedern sich in Einzahlungen aus Investitionszuwendungen mit 134.000 € und Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken im Baugebiet und Gewerbegebiet mit 370.000 €. Von den Einzahlungen aus Investitions-zuwendungen entfallen auf den Breitbandanschluss Freudenweiler von Bitz her 134.000 €.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen nach Planansätzen
1.039.000 €. Davon entfallen auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 200.000 €, auf Baumaßnahmen 789.000 € und auf den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 50.000 €.
Für die Planung der grundlegenden Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Neufra sind für Planungsleistungen 20.000 € veranschlagt.
Für den Investitionskostenanteil an die SKA Gammertingen für die Faulturmsanierung sind 71.000 € veranschlagt.
Für den Neubau Hochbehälter Freudenweiler werden 330.000 € neu veranschlagt.
Im Tiefbaubereich sind folgende Investitionsschwerpunkte vorgesehen:
Breitbandanschluss Freudenweiler 166.000 €
Planung Breitbandausbau Neufra u. Freudenweiler 77.000 €
Kanalmaßnahmen aufgrund der Eigenkontrollverordnung 50.000 €
Ausbau Parkplatz am Bahnhof 75.000 €.
Beim Erwerb von beweglichem Sachvermögen entfällt auf die Beschaffung eines MTW für die Feuerwehr 50.000 €.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und den Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt sowie ggf. durch Kredite. Der Finanzierungsmittelbedarf aus der in 2019 geplanten Investitionstätigkeit liegt bei 535.000 €. Aufgrund des Zahlungsmittelüberschusses von 447.143 € aus dem Ergebnishaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf bei 87.857 €. Hiervon werden noch die Tilgungen von 152.000 € abgezogen und wir erhalten somit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahr von minus 239.857 €.
Die Liquidität ist im Jahr 2019 gesichert. Es müssen weder Kassenkredite noch ordentliche Kredite aufgenommen werden.
Der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2019: 984.456,91 €. Dies entspricht bei 1843 Einwohnern (Stand 30.06.2018) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 534 €.
Finanzplanung und Investitionsprogramm 2020 bis 2022
Die Gemeinde Neufra hat wieder versucht, entsprechend den Orientierungsdaten des Haushaltserlasses eine mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2022 zu erstellen. Die Finanzsituation und die weitere Entwicklung der Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sind derzeit nur sehr schwer einzuschätzen, so dass es diesmal wiederum sehr schwierig sein wird, eine solide Finanzplanung bis zum Jahr 2022 zu erstellen. Die Verwaltung hat im Investitionsprogramm nur die Objekte dargestellt, welche zur Realisierung vorrangig anstehen und mit welchen Investitionskosten in den künftigen Jahren zu rechnen ist.
Schwerpunkt in den nächsten Jahren ist zum einen die sehr kostenintensive Sanierung des Feuerwehrgerätehauses, welche die Gemeinde vor enorme finanzielle Herausforderungen stellt. Hier müssen in 2019 die Sanierungskosten detailliert ermittelt werden. Erst danach kann eine Finanzplanung ab 2020 detaillierter dargestellt und die im übernächsten Abschnitt genannten Investitionen mit aufgenommen werden.
Zum anderen steht die Verbesserung der Abwasserbeseitigung (RÜB Pumpstation und Retentionsbecken, Austausch/Sanierung Kanalisation aufgrund der Eigenkontrollverordnung) mit hohen Kosten an. Ebenso ist der Wunsch bei der Feuerwehr auf ein weiteres Fahrzeug da. Die Breitband-versorgung soll mit den derzeit verfügbaren Fördermitteln vorangetrieben werden. Auch muss sich die Gemeinde mit der Baulanderschließung von Wohnen und Gewerbe befassen.
Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese enormen Investitionen nur durchgeführt werden können, wenn auch eine entsprechende Zuschussförderung gegeben ist.
Ebenso muss die Verbesserung der Infrastruktur und die Sanierung öffentlicher Gebäude angegangen werden.
In der Finanzplanung von 2020 bis 2022 sind nur folgende Maßnahmen eingeplant:
Grundstückserlöse je 9.000 € in 2020 bis 2022
Kanalmaßnahmen je 50.000 € in 2020 bis 2022
Breitbandausbau je 77.000 € in 2020 bis 2022
Zum Abschluss führt Herr Rominger aus, dass der in den vergangenen Jahren von der Verwaltung eingeschlagene Kurs beibehalten wird. Notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Infrastruktur werden auch in Zukunft finanziell gesichert, wirtschaftlich sinnvoll und solide durchgeführt.
Nach der Beantwortung einiger Detailfragen aus dem Gremium und der Diskussion über geplante und zukünftige Maßnahmen macht der Vorsitzenden folgenden Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Traub schlägt vor, den Haushaltsplan 2019 mit nachfolgender Haushaltssatzung und die mittelfristige Finanzplanung von 2020 bis 2022 zu beschließen:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. April 2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
4.682.352
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
4.560.209
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
122.143
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
122.143
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen €
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
4.357.352
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
3.910.209
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
447.143
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
504.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.039.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-535.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-87.857
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-152.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-152.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel-bestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-239.857
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 €.
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000,00 €.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.
für die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
der Steuermessbeträge;
2.
für die Gewerbesteuer auf
330 v. H.
der Steuermessbeträge.
Neufra, 16. April 2019
gez. Reinhard Traub
Bürgermeister
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie von Bürgermeister Traub vorgeschlagen.
TOP 4: Ausbau Parkplatz am Bahnhof - Beschlussfassung
Bürgermeister Traub informiert darüber, dass in Kürze mit dem Tiefbau begonnen wird und nun um die Fahrradüberdachung, den Fahrradparker, die Fahrradservicestation, die Ladestation und die Sitzgruppen entschieden werden muss.
Überdachung mit Fahrradständer:
Eine leichte Form mit Glas ähnlich wie Wartehalle. Kostenpunkt 8.030 € mit Montage.
Ladestation:
1 Turm mit 3 Boxen, Farbe kann gewählt werden. Kostenpunkt 4.600€ brutto. Hierfür wird die Landesbank einen Betrag in Höhe von 1.000 € spenden.
Servicestation:
Kosten hierfür liegen bei etwa 2.000 €.
Sitzbank:
Vorgeschlagen werden Sitzbänke Portiqoa wie auf dem Schulhof aus Robinienholz und ein Mülleimer ebenfalls wie der auf dem Schulhof.
1 Garnitur liegt bei 1.800 € netto, der Mülleimer liegt bei 250 €.
Nach kurzer Diskussion kam man zu folgender Lösung:
Die Überdachung mit Fahrradständer, 2 Sitzbankgarnituren und der Mülleimer werden gleich aufgestellt, für die Ladestation und die Servicestation werden nur die Anschlüsse und Fundamente gemacht, die Beschaffung wird zunächst zurückgestellt.
Dem stimmt der Gemeinderat mehrheitlich mit einer Enthaltung zu.
Top 5: Asphalteinbau beim Friedhof (Weg entlang der südlichen Friedhofsmauer)
Gemeinderätin Herre verlässt wegen Befangenheit das Gremium und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Die Schotterfläche hinter dem Friedhof bis zur Wiese unterhalb der Friedhofstraße ist sehr ausgespült und hier sollte etwas unternommen werden. Bei einem Ortstermin mit der Firma Artelt wurde besprochen, man würde beim Durchgang unter der Bahnlinie beginnen und einen Weg mit einer Breite von 5 m bis zur Friedhofstrasse asphaltieren. Eine Sickermöglichkeit vor der Mauer wird berücksichtigt und die Entwässerung erfolgt über die Wiese, dies ist mit dem Eigentümer abgesprochen. Die Parkstände werden nicht asphaltiert. Diese Flächen werden Schotterfläche bleiben. Diese Maßnahme ist nicht im Haushaltsplan berücksichtigt. Für diese Maßnahme liegt ein Angebot der Firma Artelt in Höhe von 31.856,90 € brutto vor.
Nach kurzer Diskussion stellt Gemeinderat Göckel den Antrag, als Bedingung vom Eigentümer des unterliegenden Grundstücks ein schriftliches Einverständnis über den Ablauf des Regenwassers in seine Wiese zu fordern.
Dem Antrag wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt.
Die Abstimmung über die Baumaßnahme erfolgt mehrheitlich mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
Top 6: Bestellung eines neuen externen Datenschutzbeauftragten
Bürgermeister Traub erklärt, dass der im Mai 2018 bestellte Datenschutzbeauftrage Herr Röder zum 31.12.18 ausgeschieden ist und es daher erforderlich wurde am 11.12.18 Herrn Thomas Bendrin als neuen Datenschutzbeauftragen zu bestellen. Da aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach externen Datenschutzbeauftragten bei den Rechenzentren, ITEOS den Aufgabenbereich im Datenschutz personell aufstocken musste, erfolgt eine Neuverteilung der Zuständigkeiten und Bereiche. Daher ist für die Zukunft Herr Ulrich Kukuk als neuer externer behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Gemeinde Neufra vorgesehen. Durch diese Änderung wird die Neubestellung von Herrn Ulrich Kukuk zum neuen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Neufra erforderlich.
Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit einer Enthaltung zugestimmt.
Top 7: Bauangelegenheiten
a) Neubau eines Hackschnitzellagers, Flst. Nr. 1574/1, Fehlastraße 2, Neufra
Nach kurzer Information und Diskussion zum Bauvorhaben erfolgt die Abstimmung.
Dem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt
Top 8: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Jugendgruppe Bauwagen
Die Jugendgruppe Bauwagen wird ihren Bauwagen am Sonntag, den 12.05.2019 vorstellen. An diesem Tag wird auch ein Heimspiel des TSV stattfinden. Angeboten werden Getränke und Rote Würste.
b) Hochbehälter Freudenweiler
Bürgermeister Traub informiert, dass am 13.05.2019 der Hochbehälter Freudenweiler ans Netz angeschlossen wird. Während des Umschlusses von ca. 9-11 Uhr ist es notwendig in Freudenweiler das Wasser abzustellen. Die Anwohner werden über die Tageszeitung und das Amtsblatt informiert. Ein Tag der offenen Tür mit Besichtigungsmöglichkeit ist für Juni geplant.