Aktuelles: Gemeinde Neufra

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72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 23. Januar 2024

Gemeinderat

TOP 1: Vorstellung Entwurfsplanung Kindergartenanbau kath. Kindergarten St. Josef

- Beschlussfassung
Frau Supper und Frau Herrmann vom Architektenbüro Supper & Heinemann präsentieren dem Gremium den geplanten Um- und Anbau des Kindergartens St. Josef. Die Planungen basieren auf den aktuellen Kinderzahlen und den zu erwartenden Anmeldungen. Ebenso wurde eine zukünftige Ganztagesbetreuung berücksichtigt. Somit ergab sich eine Erweiterung des Platzangebots von den aktuell 85 betreuten Kinder auf 95 – 140 Kinder. Anhand dieser Zahlen errechnet sich der sanitäre Bedarf wie folgt: Vorhanden sind 9 WCs und 7 Waschbecken und 1 Wickelkommode, diese müssten auf 11 WC’s und 11 Handwaschbecken und 1 Wickelkommode mit integriertem Duschwaschbecken erweitert werden.

Um den bereits vorhandenen Engpass zu überbrücken, wurde der ehemalige Turnraum im UG für eine weitere Gruppe umgebaut. Im Heizraum wurde eine zusätzliche Wand eingezogen, um den Ausgang zum Garten ohne Queren des Heizraumes zu ermöglichen. Für die Übergangszeit wird eine Nutzungsänderung für die Umnutzung des Turnraums notwendig.

Der neu geplante Anbau wird 9,50 m breit und 19,25 m lang sein. Der Anbau wird in Holzständerbauweise gefertigt mit versetztem Satteldach. Das Fundament muss wegen des Untergrundes auf 9 Betonpfeiler gestellt werden. Der Anbau mit zwei Krippengruppen wird nordöstlich, also auf die hintere Seite Richtung Bahngleis erfolgen. Dieser Anbau passt sich optisch sowie farblich an die vorhandenen Gebäude an. Zwischen den beiden Gebäuden ist ein Durchgang geplant, der gleichzeitig als Eingangsbereich genutzt wird. Im Anbau werden 2 Kleinkindgruppen mit den dazugehörigen 2 Schlafräumen entstehen. Der Eingang zu diesem Kleinkindtrakt erfolgt separat über einen neuen barrierefreien Fußweg. Die sanitären Anlagen können im „Altbau“ untergebracht werden. Auf der südwestlichen Dachfläche des versetzten Satteldachs wird die nach PVPf-VO §6, Abs. 2 geforderte PV-Anlage angebracht. Der Anbau kann nicht an das bestehende Heizsystem angebunden werden.

Die reinen Baukosten werden mit 1.506.987,81€ bis 1.793.315,50 € angesetzt.

Die Endsumme einschl. Ausstattung (Nebenkosten, Gebühren, Statik, Fachingenieuren, Architekt) wird zwischen 1.961.547,27 € bis 2.334.241,25 € liegen. Diese Zahlen basieren auf der Baukostenschätzung nach Gewerken.

Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob ein Bodengutachten erstellt wurde. Frau Supper teilte mit, dass ein Baugrundgutachten vorliegt und zusätzlich noch ein Statiker zurate gezogen wurde.

Der Vorsitzende gibt zum Ausdruck, dass dieses Projekt ohne staatliche Förderungen nicht gestemmt werden könne. Kämmerer Rominger hat hierzu Gespräche mit dem Regierungspräsidium geführt. Es gibt drei mögliche Förderungen:

  1. Ausgleichstockmittel. Hier erhofft man sich eine Förderung zwischen 200.000 € bis 300.000 €.
  2. Bis zum Jahr 2021 gab es einBundesinvestitionskostenprogramm für Kindertageseinrichtungen. Nun will das Land ein Nachfolgeprogramm anbieten. Hierfür seien für Baden-Württemberg 105 Mio. € vorgesehen. Allerdings gibt es hierzu noch keine Durchführungsbestimmungen. Daher ist derzeit noch keine Antragstellung möglich.
  3. ELR – Förderantrag. Hierfür würden die 3 geforderten Kriterien erfüllt werden. (1. Untergeordneter Bauteil, 2. Barrierefreiheit, 3. Umbau im Bestand) Es werden maximal 40 % (maximale Förderung von 750.000 € der förderfähigen Kosten bezuschusst). Ebenso kann eine 5% Förderung über eine Co2-verträgliche Bauweise beantragt werden.

Ein weiterer Gemeinderat erkundigt sich nach der zu erwarteten Summe der ges. Förderung. Der Vorsitzende erwidert, dass mit maximal 300.000,00 € Ausgleichstockmitteln, 750.000,00 € ELR und 100.000,00 € Co2 -Förderung im besten Fall gerechnet werden könne. Hierfür gäbe es aber keinerlei Garantie.

Um die Förderungen zu beantragen ist eine Genehmigungsplanung Voraussetzung.

Der Vorsitzende informierte die Gremiumsmitglieder darüber, dass zum Ende des Jahres 2023 die Firma Blickle bekannt gab, dass sie den seit Jahren bestehenden Mietvertrag der Buohütte auflösen wird. Mit diesem Hintergrund kamen Überlegungen auf, diese Hütte als Standort für einen eingruppigen Waldkindergarten zu prüfen. In Ostrach und Bad Saulgau gäbe es vergleichbare Projekte von Waldkindergärten, die ganzjährig von den Johannitern betrieben werden.

Desweiteren erkundigt sich der Gemeinderat, was dieser Waldkindergarten mit unseren Kosten zu tun habe.

Der Vorsitzende erläuterte, wenn eine Waldgruppe eingerichtet werden könne und Bedarf dafür vorhanden wäre, so könnte man ggf. auf den Anbau des Kindergartens verzichten. Er wolle angesichts der notwendigen Investitionen nichts ungepfüft lassen. Er habe bereits mit dem Gesundheitsamt, der KVJS Kontakt aufgenommen und sich erkundigt, welche Vorgaben für ein solches Projekt erfüllt werden müssten. Ebenso will er den Forst mit einbeziehen und dies von dieser Seite prüfen lassen. Zusätzlich solle eine Elternabfrage erfolgen, um zu ermitteln, ob die Bereitschaft für eine Waldgruppe überhaupt vorhanden sei.

Ebenso erkundigte sich das Gremiumsmitglied nach dem Zeitplan bis entschieden werden muss.

Der Vorsitzenden erwiderte, dass man dies parallel prüfen kann, um keine Zeit zu verlieren.

Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium kamen, trug der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag vor:

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Genehmigungsplanung zu.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Genehmigungsplanung zu.

TOP 2: Kostenaufteilung der Investitionskosten für den Kindergartenanbau zwischen dem Kindergartenträger (kath. Kirchengemeinde) und der bürgerlichen Gemeinde

- Beschlussfassung

Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage und den Vertrag zwischen der kath. Kirchengemeinde aus dem Jahr 2019 und der bürgerlichen Gemeinde zum Betrieb und zur Finanzierung des kath. Kindergartens St. Josef.

Im konkreten Fall des geplanten Kindergartenanbaus greift der zweite Abschnitt der Ziffer 4.1.2. des abgeschlossenen Vertrags, da mit dem Anbau eine weitere Krippengruppe geschaffen wird und weitere U3-Plätze zur Verfügung gestellt werden. In einer gesonderten Vereinbarung ist die Höhe des Baukostenzuschusses festzulegen. Die Verteilung der Kosten sollte sich an der oben angegebenen Aufteilung der Investitionsausgaben (Anteil der bürgerlichen Gemeinde mindestens 70 % bis zu 90 % des durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands) orientieren.

Im Vorfeld trafen sich Vertreter der kath. Kirchengemeinde und der Gemeindeverwaltung, um den betreffenden Gremien (Stiftungsrat und Gemeinderat) einen abgestimmten Vorschlag für die Kostenaufteilung unterbreiten zu können. Die beiden Seiten einigten sich auf die Investitionskostenanteile der bürgerlichen Gemeinde von 75 % und der kath. Kirche von 25 % des durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands.

Zur weiteren Finanzierung stellt die Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Förderung mit Ausgleichsstockmitteln und einen ELR-Antrag zur Förderung des Anbaus an den Kindergarten (Gemeinschaftseinrichtung).

Die Kostenverteilung für die Investitionskosten ist einvernehmlich zwischen Kirchengemeinde und bürgerlicher Gemeinde zu treffen.

Kämmerer Rominger, machte nochmals auf die angespannte finanzielle Situation der Kommune aufmerksam. Es folgte eine rege Diskussion. Bürgermeister Traub hielt die Kostenaufteilung von 75% bürgerliche Gemeinde und 25% kath. Kirche für ein faires Angebot für beide Partner.

Nach reger Diskussion, trug der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag vor:

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Kostenaufteilung mit 75 % Kostenübernahme durch die bürgerliche Gemeinde und 25 % durch die kath. Kirche an den durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Kosten mit der Maßgabe zu, dass die kath. Kirche der vorgeschlagenen Kostenverteilung in deren Gremien ebenfalls zustimmt. Ansonsten muss neu verhandelt werden.

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen der vorgeschlagenen Kostenaufteilung zu.

TOP 3: Kommunalwahl am 09. Juni 2024

- Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
- Beschlussfassung

Am 09.06.2024 findet die Gemeinderatswahl gemeinsam mit der Kreistagswahl und der Europawahl statt. Für die Kommunalwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dem die Leitung der Wahl, die Zulassung der Wahlvorschläge, die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses obliegt.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie den Beisitzern mit ihren Stellvertretern.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Kraft Gesetzes der Bürgermeister. Seine Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung.

Für den Fall, dass der Bürgermeister und gleichzeitig seine Stellvertreter verhindert sind, muss der Gemeinderat einen Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten und Gemeinde- bediensteten wählen. Zu Beisitzern und deren Stellvertreter können nur Wahlberechtigte berufen werden.

Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat wählt als Stellvertreter des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Verhinderungsfall Werner Rominger.

Der Gemeinderat wählt als Beisitzer des Gemeindewahlausschusses Michael Blatter, Jürgen Faigle, Eberhard Fink, Björn Schweitzer und Anja Herre.

Der Gemeinderat wählt als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses Rommy Wittner, Gerold Roth, Jörg Schmischke, Ralf Türk und Ralf Wittner.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 4: Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung Nahverkehrsplan Landkreis Sigmaringen. Förmliche Anhörung gem. § 12 ÖPNVG

- Beschlussfassung
Der Landkreis Sigmaringen ist Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet. Mit der neuen Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans soll eine aktive Gestaltung des zukünftigen ÖPNV-Angebots einhergehen.

Der Fachbereich Kommunales & Nahverkehr des Landratsamts Sigmaringen als zuständige Behörde erarbeitet derzeit gemeinsam mit der nbsw Nahverkehrsberatung im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses eine umfassende Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans. Der Entwurf dieser Fortschreibung lag dem Gremium als Anlage vor.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens erhält die Gemeinde nun die Möglichkeit, beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Kommunales & Nahverkehr, eine schriftliche Stellungnahme zum aktuellen Konzeptentwurf einzureichen. Im Anschluss an das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren erfolgt eine entsprechende Beschlussfassung im Kreistag.

Neufra liegt ganz im Norden des Landkreises Sigmaringen und grenzt direkt an den Zollernalbkreis und in unmittelbarer Nähe auch an den Landkreis Reutlingen. Nahverkehr ist über Landkreisgrenzen zu betrachten. Viele Einwohner Neufras und Freudenweilers pendeln landkreisübergreifend nach Albstadt zur Arbeit.

Aus dem Konzeptentwurf ist zu erkennen, dass die Verbindung Gammertingen-Albstadt über Neufra und Freudenweiler nur als Option dargestellt ist. Dies ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung Neufra anzupassen und als feste Linie auszuweisen. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Verbindung des Unterzentrums Gammertingen und der umliegenden Gemeinden und Ortschaften mit dem Mittelzentrum Albstadt.

Die Bedeutung der Buslinie einschließlich der Frequenzen des Busverkehrs muss im Nahverkehrskonzept auf dieser Strecke landkreisübergreifend deutlich angehoben werden.

Ein Gemeinderat merkt hierzu an, dass am Wochenende überhaupt keine Busverbindung nach Albstadt eingeplant sei.

Ein weiteres Gremiumsmitglied ergänzte, dass der öffentliche Fahrplan nicht flexibel genug, bzw. überhaupt nicht vorhanden sei, um Berufspendlern den Umstieg auf den ÖPNV überhaupt schmackhaft zu machen.

Das Gremium sowie der Vorsitzende sind sich einig, dass die der Ausbau der Buslinie Gammertingen-Albstadt mit deutlich höheren Taktfrequenzen im Rahmen der Fortschreibund des Nahverkehrsplan dringend notwendig ist, sowohl werktags als auch an den Wochenenden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Sigmaringen eine Stellungnahme abzugeben.
  2. Darin ist die Forderung zu formulieren, die Busverbindung Gammertingen-Albstadt über Neufra und Freudenweiler als Achse A anstatt als Achse Option A auszuweisen, verbunden mit einer deutlich höheren Frequenz der Busfahrten auf dieser Strecke gegenüber dem Ist-Zustand. Dies gilt sowohl für die Werktage als auch am Wochenende.

TOP 5: Bekanntgaben, Wünsche, Anfragen

Flüchtlingsunterbringung VoBa-Gebäude im OG

Der Vorsitzenden gibt bekannt, dass er nun für die Option Flüchtlingsunterbringung im OG des ehemaligen VoBa-Gebäudes das Angebot von der Firma Sanitär Göckel über den Ein- und Umbau der sanitären Anlagen über 10.500 € erhalten habe. Die Raumbelüftung erfolgt über den Abzug der Küche.

Mietobjekt Alte Steige 6 zur Flüchtlingsunterbringung
Der Vorstand stellt dem Gremium Bilder des angebotenen Objekts vor. Der Zustand des Gebäudes ist altersentsprechend. Es sind genügend Waschbecken und Duschgelegenheiten vorhanden. Ein Mietpreis steht noch nicht fest.

Ein Gemeinderat weist noch darauf hin, dass im Falle einer Anmietung des Objekts geklärt werden muss, wer die Kosten zur Renovierung vor und nach der Vermietung trägt.

Widerrechtlich abgemeldetes Kfz auf öffentlichem Grund

Ein Gemeinderat meldet ein Kfz, das widerrechtlich seit Wochen auf dem Parkplatz CeMed/Rathaus steht. Der Vorsitzende merkt an, dass Herr Fröhlich bereits in der Sache dran sei.

Austritt Gemeinderäte

Ein Gemeinderat erkundigt sich bei den anwesenden Freudenweiler Gemeinderäten, warum sie denn das Gremium verlassen.

Die anwesenden Gemeinderäte erläutern ihre Beweggründe für ihr Ausscheiden.

Ortsbeleuchtung

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Grund für den Ausfall der Ortsbeleuchtung im Mühlgässle.
Der Vorsitzende berichtete, dass hierfür 2 Kurzschlüsse verantwortlich waren. Diese werden aktuell durch den Bauhof behoben.