Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 21. November 2023

icon.crdate10.01.2024

Gemeinderatsitzung

TOP 1: Waldhaushalt 2024

Bürgermeister Traub übergab das Wort an Frau Spiegelhalter und Herrn Forstinspektor Hauser. Frau Spiegelhalter zeigte den Ratsmitgliedern zunächst eine Präsentation über Daten und Fakten im Wald, u.a. der Entwicklung des Holzmarktpreises der letzten Jahre. Der Holzmarktpreis der Fichte Güteklasse B korrigiert sich nach dem explosionsartigen Anstieg während der Corona-Krise nun wieder nach unten. Der Sturmholzpreis pendelt sich bei ca. 70 € - 75 € pro Festmeter ein. Durch die zahlreichen Sommerstürme entstand ein Schaden von ca. 100.000 € im Landkreis Sigmaringen. Die städtischen Reviere seien stärker betroffen als Neufra. Zum Teil kam ein gesamter Jahreseinschlag an Sturmholz zur Aufarbeitung hinzu. Die Frischholzverträge mit den Großhändlern stehen dieses Jahr noch aus, da diese ihre Lager noch mit Sturmholz gefüllt haben. Die Baukonjunktur ist ebenfalls eingebrochen, somit steht hier auch kein Bedarf an Frischholz an.

Im Anschluss informierte Frau Spiegelhalter über die Waldbrände in Deutschland, durch die immer wärmeren und trockeneren Sommer steigt die Waldbrandgefahr von Jahr zu Jahr stetig an. Das Land hat hierauf reagiert und das Tandemprogramm “Forst und Feuerwehr” entwickelt. Hier treffen sich auf Regierungsebene Bezirksbrandmeister, Kreisbrandmeister und die Verbindungsförster. Die Verbindungsförster im Landkreis Sigmaringen sind Frau Spiegelhalter und Herr Hartmann. Der erste Austausch hat bereits stattgefunden.

Nun übergab Frau Spiegelhalter das Wort an Herrn Hauser. Dieser präsentierte dem Gremium zunächst die Finanzdaten.

Den Einnahmen 2023 von 408.930 € stehen Ausgaben 2023 in Höhe von 265.986 € gegenüber. Der erwirtschaftete Überschuss beträgt somit voraussichtlich 142.944 € im Jahr 2023.

Der Plan für 2024 sieht Einnahmen in Höhe von 319.989 € vor. Diese verteilen sich auf den Holzverkauf (291.170 €), Erholungsvorsorge (Hüttenmiete 300,00 €), Rückersätze (Dienstleistungen im Kommunal- und Privatwald) 21.000 € und Wald- arbeitereinsätze in der Gemeinde und außerhalb des Waldes von 7.519,00 €.

Für 2024 sind Ausgaben in Höhe von 251.346 € vorgesehen. Diese verteilen sich auf die Holzernte (107.210 €), Kulturen (9.353 €), Waldschutz (3.348 €), Bestandspflege (6.485 €), Wegeunterhaltung (14.770 €) und weitere Verwaltungskosten wie Löhne, technische Dienstleistungen, Schutzfunktionen und Erholungsvorsorge. Somit ist für 2024 ein Überschuss in Höhe von 68.643 € geplant.

Weiterhin ist für 2024 Folgendes geplant: 4.050 Fm Holzeinschlag (1.970 Fm Nadelholz; 2.080 Fm Laubholz), 6 ha Jungbestände pflegen (2023 3 ha) und 0,5 ha Kulturfläche (Anbau und Vorbau)

Desweiteren zeigte Förster Hauser einen Film über den Einsatz des Vollernters im Wald zwischen Rädlesberg und Ledergasse.

Anschließend nimmt der Gemeinderat den derzeitigen Stand des Vollzugs 2023 zur Kenntnis und stimmt der Planung des Waldhaushalts 2024 wie vorgelegt einstimmig zu.

TOP 2: Ersatzbeschaffung neuer Atemschutzgeräte für die Feuerwehr

Der Vorsitzende erläuterte dem Gremium die Sachlage und übergab das Wort an den Kommandanten Wolfgang Hack. Dieser klärte das Gremium nochmals über die unterschiedlichen Atemschutzgeräte auf und merkte an, dass bis spätestens 2028 in Baden-Württemberg alle Atemschutzgeräte auf Überdruck umgestellt sein müssen. Bisher ist die Feuerwehr Neufra mit den Abteilungen Neufra und Freudenweiler mit Normaldruck Atemschutzgeräten ausgestartet, die bereits z. Teil 30 Jahre alt sind. Von den insgesamt 12 Atemschutzgeräten könnten 4 noch bis 2028 eingesetzt werden. Kommandant Hack weist darauf hin, dass, wenn nur ein Teil der Atemschutzgeräte ausgetauscht werden würde, man beim Einsatz darauf achten müsse, dass die Normaldruck- und Überdruck- Atemschutzgeräte nicht kombiniert werden. Desweiteren kann die Reinigung, Prüfung und Wartung der alten Atemschutzgeräte nur noch über die Feuerwehr Hechingen erfolgen. Um im Einsatz und der Wartung der Atemschutzgeräte nicht mit unterschiedlichen Herstellern arbeiten zu müssen, empfiehlt es sich, im Zuge der Ersatzbeschaffung gleich alle 12 Atemschutzgeräte auf dasselbe Modell mit Überdruck des Herstellers Dräger umzustellen. Wird noch im Jahr 2023 bestellt, so könne man sich zusätzlich eine Rücknahmeprämie sichern. Zudem stehe für 2024 eine 6%ige Preiserhöhung an.

Die Ersatzbeschaffung der Atemschutzmasken wird über den noch zu beschließenden Haushalt 2024 finanziert.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Ersatzbeschaffung von insgesamt 12 Atemschutzgeräten des Herstellers Dräger für die Feuerwehrabteilungen Neufra (8 Stück) und Freudenweiler (4 Stück) zum Angebotspreis von 30.908,11 € zu.

TOP 3: Weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Planung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements entsprechend dem Leitfaden der LUBW

Bürgermeister Traub erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage. Die LUBW hat hierzu den Leitfaden „Kommunale Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ erstellt. Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzeptes vollzieht sich hiernach in drei Stufen. 1. Hydraulische Gefährdungsanalyse (Starkregengefahrenkarte), 2. Risikoanalyse und 3. Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement.

Der Vorsitzende berichtet, dass die Bürgermeister des Zweckverbands Hochwasserschutz Laucherttal vorab das Thema diskutiert und gemeinsam mit Dipl-Ing. Binder vom Büro Winkler und Partner eine sinnvolle Vorgehensweise besprochen haben. Sinnvoll wäre auch hier ein Zusammenschluss für die Erstellung des Starkregenrisikomanagement-Konzeptes. Eine Aufteilung der Städte und Gemeinden in die 3 folgenden Untersuchungsgebiete wäre sinnvoll. 1. Stadt Sigmaringen mit 93 km², 2. Die Gemeinden und Städte Bingen, Gammertingen, Hettingen, Neufra und Veringenstadt mit 195 km² und 3. Die Städte Burladingen und Trochtelfingen mit 202 km².

Die Vorteile eines Zusammenschlusses liegen bei kleineren Gemeinden in den Synergieeffekten für die Ingenieurbüros. Das Angebot für fünf Kommunen wird für die Einzelkommune günstiger werden als bei einer Einzelbeauftragung.

Für die Ausarbeitung einer Planung zum Starkregenrisikomanagement muss man von einem Zeithorizont von 1 ½ Jahren ausgehen.

Die groben Planungskosten für die Gemeinden Bingen, Gammertingen, Neufra und Veringenstadt werden auf 160.000 € brutto geschätzt. Für Neufra fallen geschätzte anteilige Kosten in Höhe von ca. 23.000 € an. Diese Kosten werden mit 70% bezuschusst. Somit müsste die Gemeinde Neufra mit einem Eigenanteil von ca. 6.900 € für die Planungsleistungen rechnen. Es gibt keine Antragsfristen. Die Förderung kann unterjährig beantragt werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt allerdings nach der Verfügbarkeit.

Nachdem alle Fragen aus dem Gremium geklärt wurden, erteilte das Gremium einstimmig sein Einvernehmen für einen projektbezogenen Zusammenschluss der Gemeinden Bingen, Gammertingen, Veringenstadt und Neufra, um gemeinsam eine Planung zum Thema Starkregenrisikomanagement entsprechend dem Leitfaden der LUBW zu beauftragen.

TOP 4: Kommunale Anschlussunterbringung Geflüchtete

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass seit dem 15. November eine weitere Familie mit 4 Personen in Neufra untergebracht ist. Somit sind aktuell 15 Ukrainer in Neufra, das entspricht 75% des geforderten Solls.

Nach wie vor wird dringend Wohnraum für weitere Flüchtlinge gesucht. Die Kommune steht in der Pflicht, Wohnraum zu schaffen. Kann dies nicht erfüllt werden und es kommen weitere Zuteilungen, so müsse man mit der Belegung der Turnhalle rechnen. Dies wollen alle nicht, so der Vorsitzende.

Das Sportheim befindet sich in einem maroden Zustand, eine Sanierung kommt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Diskutiert werden weitere Möglichkeiten, wo und wie man schnell zu weiterem Wohnraum kommen könnte. Der Flüchtlingsstrom wird weiterhin anhalten und daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Die Ratsmitglieder sind sich einig und sehen das Thema als sehr brisant. Es darf nicht weiter abgewartet werden, sondern es muss dringend Wohnraum geschaffen werden.

Diskutiert werden unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge.

Ein Ratsmitglied stellt den Antrag zur Abstimmung über den zukünftigen Standort als Flüchtlingsunterbringung in der St. Josefstraße mittels Abbruch des Gebäudes und Stellen von Wohn-Containern. Der Antrag spricht sich gegen einen Abbruch des „Sportheims“ und in der Folge der Errichtung einer Container-Lösung aus.

Der Antrag wird mehrheitlich mit 7-Ja Stimmen und 2 - Nein Stimmen angenommen.

TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Information Regionalverband Oberschwaben über potenzielle Flächen Windkraftflächen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass keine potenziellen Windkraftflächen auf der Gemarkung Neufra im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Teilfortschreibung Energie des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben ausgewiesen wurden.

Öffentliches Bücherregal
Im ehemaligen Volksbankgebäude wurde ein öffentliches Bücherregal gestellt. Hier können nun Bürger- und Bürgerinnen ihre ausgedienten Bücher für weitere Leser zur Verfügung stellen.

Lichtraumprofil
Ein Gemeinderat gibt im Auftrag eines Bürgers bekannt, dass das Lichtraumprofil in der Rädlesbergstraße / Bubenhofstraße durch eine Trauerweide stark beeinträchtigt sei.

Anfrage zum Stand des BOS-Funk Freudenweiler
Ein Gremiumsmitglied erkundigte sich nach dem Stand bezüglich des BOS-Funksendemasten in Freudenweiler. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es hier aufgrund eines Personal- wechsels lange Zeit stockte, es jetzt aber wieder voran ginge. Erst kürzlich wurde die Sondergenehmigung für die Zufahrt zum geplanten Maststandort beantragt.