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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 17. Oktober 2023
icon.crdate30.11.2023
Gemeinderatsarbeit
TOP 1: Vergabe der Leistungen zur Neugestaltung des Friedhofs
Bürgermeister Traub eröffnet die Sitzung und informiert das Gremium darüber, dass Frau Grimm (Presse) nicht mehr nach Neufra zu den Sitzungen kommen wird. Die Schwäbische Zeitung ist auf der Suche nach einem anderen Mitarbeiter, der zukünftig über Neufra und Freudenweiler berichtet. Außerdem begrüßt er die zahlreichen Besucher in Freudenweiler. Er heißt die Vertreter der Feuerwehr Herrn Wolfgang Hack, Martin Jannack und Matthias Bitzer willkommen. Ebenso begrüßt er Annette Sinz-Beerstecher und Jana Fuchs vom Büro Freiraumconcept.
Diese stellen dem Gremium die Neugestaltung des Friedhofs und die Ergebnisse der Submission der öffentlichen Ausschreibung vor. Frau Sinz-Beerstecher informiert vorab, dass die Schlosserarbeiten für Tore und die Sitzgelegenheiten nicht Teil der Ausschreibung waren.
Ergebnisse der Submission der öffentlichen Ausschreibung
Es gingen 4 Angebote im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung ein. Alle Angebote wurden formal, rechnerisch und fachlich geprüft. In keinem der 4 Angebote waren Beanstandungen festzustellen.
Es ergab sich folgender Preisspiegel: 1. Fa. Winter, 72393 Burladingen mit 624.135,60 € netto, 2. Bieter 3 mit 649.016,35 € netto, 3. Bieter 1 mit 688.633,50 € netto, 4. Bieter 2 mit 708.695,75 € netto.
Das Kostenbudget für die Umgestaltung des Friedhofs Neufra lag bei 467.220,00 € netto. Somit ergibt dies eine Kostenüberschreitung des Budgets von 156.915,60 € netto. Da die Preise deutlich höher als die kalkulierten Preise ausfielen, arbeitete das Büro Freiraumconcept unterschiedliche Einsparmöglichkeiten aus. Eine Verschiebung der Projektumsetzung komme nicht in Frage.
Auch nach Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten blieb die Reihenfolge der Bieter gleich. Das Gremium stimmte den unterschiedlichen Einsparmöglichkeiten bei der Lage der Wasserzapfstelle, den Einfassungen der Baumgräber und der Reduzierung der Bepflanzung zu. Damit werden 40.00,00 € eingespart.
Desweiteren zeigt Frau Sinz-Beerstecher dem Gremium weitere Einsparmöglichkeiten bei der Ausführung der Friedhofsmauer auf.
Das Gremium stimmt mit 6 ja-Stimmen und 4 nein-Stimmen mehrheitlich dafür, die Friedhofsmauer um 3 x 8 m zu kürzen und die 24 m durch eine Hainbuchenhecke zu ersetzen.
Danach beschließt das Gremium einstimmig die Friedhofsmauer als Vollmauerwerk aus Sandstein mit einer Länge von 66 m auszuführen.
Das Gremium stimmt der Vergabe der Leistungen an die Firma Winter Gartenbau GmbH wie vorgetragen mit den zuvor abgestimmten Einsparungen einstimmig zu.
TOP 2: Vergabe zur Beschaffung von digitalen Funkgeräten für die Feuerwehr
Bürgermeister Traub erklärt, dass das Thema Digitalfunk bereits im Januar 2022 dem Gremium vorgestellt wurde. Angestrebt war eine Abstimmung der Feuerwehren im Gemeindeverwaltungsverband (GVV), um letztlich mit demselben System zu arbeiten.
Leider führte dies im GVV zu keiner einvernehmlichen Vorgehensweise. Die Feuerwehren Gammertingen und die Werksfeuerwehr Mariaberg haben sich für das System der Fa. KTF Selectric GmbH aus Ehningen entschieden.
Herr Traub übergibt nun das Wort an Herrn Jannack als Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Neufra. Dieser hat dem Gremium eine Gegenüberstellung der beiden Anbieter (Motorola vertrieben durch die Firma Meder Comm Tech GmbH und Sepura vertrieben durch die Firma KTF Selectric GmbH) erarbeitet. Er führte aus, dass die beiden Systeme technisch absolut vergleichbar wären und sich zudem nur geringfügig im Anschaffungspreis unterscheiden würden.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag zur Beauftragung der Lieferung von Digitalfunkgeräten durch die Firma KTF Selectric GmbH, Ehingen zum Angebotspreis von 35.061,09 € wie vorgetragen einstimmig zu.
TOP 3: Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WvS) Kalkulation Verbrauchsgebühr und Grundgebühr
Herr Rominger erinnert daran, dass die letzte Gebührenanpassung 2016 stattfand. Seither seien diese konstant gewesen. Die Gebührenerhöhung zum 01.01.2024 wird auch für 2025 gelten.
Herr Rominger berichtet von den getätigten Investitionen von 2016 bis heute im Bereich Wasser: Neubau des Hochbehälters in Freudenweiler mit 553.000 €, Erweiterung der Wasserleitung in der Friedhofstraße mit 80.000 €, jährliche Unterhaltungskosten, Erneuerung des Prozessleitsystems, teilweise Erneuerung der Zonentrennung in Neufra, neue Pumpen dazu sind die Energiepreise dramatisch angestiegen. Desweiteren steht die Sanierung oder der Neubau des Hochbehälters Deißlesberg mit fast 1 Mio. € an.
Herr Rominger geht auf die einzelnen Punkte der Gebührenkalkulation ein.
Im Ergebnis der Kalkulation steigt der Verbrauchspreis von 2,66 €/m³ auf 3,13 €/m³, die Grundgebühr sinkt von 10,06 €/Monat auf 9,20 €/Monat.
Der Gemeinderat muss im Zuge der Anpassung der Gebühren Ermessensentscheidungen treffen und die neuen Gebühren und die Gebührensatzung beschließen. Die Ermessensentscheidungen sind über folgende Punkte zu treffen:
1. Verwaltungs- und Betriebsaufwand, 2. Abschreibungen, 3. Kalkulatorischer Zins, 4. Verrechnung der Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren
Der Gemeinderat stimmt über die einzelnen Punkte in einem Vorgang wie in der Sitzungsvorlage formuliert ab und stimmt dem Beschlussantrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme zu.
TOP 4: Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
Herr Rominger gibt bekannt, dass die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr seit 2016 unverändert seien. Danach führt er die Investitionen im Abwasserbereich seit 2016 auf.
Der Staukanal der Rathausstraße ca. 250.000 €, die Investitionskonstenanteile der Kläranlage Gammertingen mit ca. 104.000 €, Neubau des Retentionsbodenfilter RÜB Neufra mit ca. 210.000 € und zuzüglich den jährlich anfallenden Unterhaltungskosten. Auch hier machen die dramatisch angestiegenen Energiepreise sich bemerkbar. Er erläutert den Gemeinderäten die Kalkulation und führt aus, dass der Gemeinderat bei der Gebührenkalkulation Ermessensentscheidungen über folgende Punkte zu treffen hat: 1. Verwaltungs- und Betriebsaufwand, 2. Abschreibungen, 3. Kalkulatorischer Zins, 4. Kostenaufteilung Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, 5. Straßenentwässerungskostenanteil, 6. Kostenüber-/unterdeckungen und 7. den Bemessungsgrundlagen.
Der Gemeinderat stimmt über die einzelnen Punkte in einem Vorgang wie in der Sitzungsvorlage formuliert ab und stimmt dem Beschlussantrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme zu.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass das Baugrundgutachten der Fa. GeoTerton aus Mössingen ergeben hat, dass der Untergrund des Kindergartens erst in einer Tiefe von mehr als 4,40 m tragend ist. Statiker Schmid aus Harthausen hat sich das Bauvorhaben ebenfalls angeschaut und bestätigte das Baugutachten der Fa. GeoTerton, bei einem Direktanbau muss ein Fundament mit 4,40 m tiefen Bohrpfählen oder Punktfundamenten gesetzt werden.
Das Architekturbüro Supper-Heinemann ist bereits mit der Planung beauftragt.
Da ab Januar 2024 die Plätze im Kindergarten St. Josef ausgeschöpft sind, wird man wie bereits im Gremium besprochen, den Gymnastikraum zu einem vorrübergehenden Gruppenraum umbauen. Hierzu liegt ein Angebot über 9.000 € der Firma Sauter vor. Diese wird nun mit den Umbauarbeiten beauftragt.