Aktuelles: Gemeinde Neufra

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neufra
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Infobereich Mobileansicht

Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
E-Mail schreiben

i +
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
Banner1
Banner2
Banner3
Banner4
Banner5

Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 5. September 2023

icon.crdate28.09.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderats

TOP 1: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 - Feststellungsbeschluss

Bürgermeister Traub eröffnet die Sitzung und übergibt das Wort an den Kämmerer Werner Rominger.


Herr Rominger erklärt, dass im Jahr 2022 ein positives Jahresergebnis von 408.931,06 € erwirtschaftet werden konnte. Er weist aber darauf hin, dass die Aussichten auf die nächsten Jahre düster sind.


Im Ergebnishaushalt lagen die ordentlichen Erträge von 5.103.346,62 € mit 429.972,62 € deutlich über den Plansätzen, bei den Aufwendungen konnte mit 4.995.930,25 € ein Minus von 58.769,75 € gegenüber den Plansätzen verbucht werden. Herr Rominger erläutert einige Gründe für die Mehr- und Mindererträge gegenüber den Plansätzen wie
- ein Plus bei der Gewerbesteuer von 92.879,40 €
- ein Plus bei der Einkommensteuer von 70.553,57 €
- ein Plus bei der Umsatzsteuer von 4.299,37 €
- ein Plus bei den Schlüsselzuweisungen von 120.704,10 €
- ein Plus bei den Zuweisungen des Landes von 30.807,03 €
- ein Plus bei den Holzerlösen von 18.643,27 €
- ein Minus bei Personal- u. Versorgungsaufwendungen von 5.854,41 €
- ein Plus bei den Sach- und Dienstleistungen von 21.135,37 €
- ein Plus bei den Transferaufwendungen von 59.931,34 € (insbesondere beim Abmangel Kindergarten)
- ein Minus bei den sonstigen Aufwendungen von 19.938,35 €
(insbesondere für die Aufwandsentschädigung an die Feuer- wehr aufgrund des Brandes bei der Firma Reifen-Göggel)
- ein Minus bei der Abwasserbeseitigung, Straßenunterhaltun- gen und dem Winterdienst
- ein Plus im Sonderergebnis durch außerordentliche Erträge in Höhe von 301.514,69 € durch den Verkauf von Grundstücken.

In der Finanzrechnung fielen beim Erwerb von Gebäuden außerplanmäßige Auszahlungen von 199.247,84 € für den Kauf der ehemaligen Volksbankfiliale, Rathausstr. 15 an, hinzu kommt noch der Erwerb des Grundstückes mit 31.930,00 € (Planansatz 270.000 €). Durch den Verkauf von den Bauplätzen Deißlesberg und Friedhofstraße konnten 340.276,00 € (Planansatz 400.000 €, es konnten bisher nur 6 von den 8 Plätzen verkauft werden) eingenommen werden. Für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses fielen Auszahlungen in Höhe von 98.274,53 € (Plan- ansatz 80.000 €) an, eingenommen werden konnten 62.500,00 € durch die Schlusszahlung des Ausgleichsmittelstockzuschusses. An Wasserversorgungsbeträgen gingen 1.381,38 € außerplanmäßig ein, für Wasserleitungsneubau fielen keine Auszahlungen (planmäßig 30.000,00 €) an. Der Auszahlungsbetrag für den Breitbandausbau liegt bei 303.765,54 €, hier gingen Fördermittelzahlungen in Höhe von 182.910,03 € ein. Für den Neubau eines Retentionsbodenfilters fielen Auszahlungen in Höhe von 20.142,56 € an, an Kanalbeiträgen und Klärbeiträgen gingen gesamt 4.924,92 € außerplanmäßig ein, für die Sanierung/Austausch der Ortskanalisation fielen keine Auszahlungen an (planmäßig 50.000 €). Auszahlungen fielen an in Höhe von 23.762,24 € für die LED-Beleuchtung in Freudenweiler und von 51.866,51 € für den Umbau der Bushaltestellen Rathausstraße und 2.189,60 € für Fallschutzmatten für den Spielplatz. Außerplanmäßig gingen 8.108,10 € an Erschließungsbeiträgen ein. Für die Modernisierung von Wirtschaftswegen fielen 250.286,00 € an, Fördermittel in Höhe von 43.105,55 € gingen erst 2023 ein.

Für die Tilgung von Krediten fielen Auszahlungen in Höhe von 71.304,68 € (Planansatz 70.600,00 €) an. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 beträgt 553.498,15 €. Das ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 300,00 € (2021 waren es 339,75 €).

Der Finanzierungsmittelabgang liegt somit bei 1.067.791,40 €. Der anfängliche Zahlungsmittelbestand von 1.937.566,72 € vermindert sich somit zum Jahresende auf 869.775,32 € zzgl. 1.000.000,00 € kurzfristige Geldanlagen, dies ergibt einen Gesamtstand der liquiden Mittel von 1.869.775,32 €.
Der Stand der Rücklagen liegt bei 1.505.045,76 € (Vorjahr 1.096.114,70 €), dieser Betrag steht zur Abdeckung von Fehlbeträgen in den Folgejahren zur Verfügung.

Herr Romingers Ausblick in die Zukunft ist düster, er meint, es gibt weiterhin viele Unsicherheiten. Die dramatischen Auswirkungen durch den Krieg werden wir erst ab Mitte 2023 spüren. Die Belastungen werden dramatisch steigen und viele können diese Belastungen in der nahen Zukunft nicht mehr tragen bzw. finanzieren. Nun gilt es, dass der Bund und das Land/die Länder endlich erkennen, dass durch absurde Haftungsregelungen, nicht erfüllbare Standards und immer neue Aufgabenzuweisungen die Kommunen in Zeiten knapper Kassen und knapperer Personalressourcen nicht mehr in der Lage sind, ihre Pflichtaufgaben ohne neue Schulden zu bewältigen.

Herr Rominger bedankt sich bei den Zuhörern und gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, ob die Gemeinde tatsächlich den Feuerwehreinsatz bei der Firma Reifen-Göggel bezahlen muss.

Herr Rominger bejaht dies, erklärt aber, dass Herr Göggel die Kosten für die Einsatzzeiten übernommen hat. Auch der Aufwand für die Reinigung und die Kosten für den Ersatz der kaputten Arbeitsmittel werden übernommen. Außerdem gibt es noch ein Pauschalbetrag für den Fahrzeugeinsatz.

Nachdem aus dem Gremium keine weiteren Fragen gestellt werden, trägt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag (siehe Veröffentlichung im Amtsblatt KW 38) vor.

Die Gemeinde Neufra stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß §95 b Abs. 1 GemO fest.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 2: Teilregionalplan Energie (Wind/Solar) des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben - Vorstellung der Suchräume

Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass aktuell eine Teilfortschreibung des Regionalplanes mit dem Auftrag, das Thema Wind- und Solar-Energie mitaufzunehmen, stattfindet. Es gab zu diesem Thema bereits eine öffentliche Veranstaltung mit Live-Übertragung zu der die Gemeinderäte eingeladen waren. Nun ist es aber der Wunsch des Regionalverbandes dieses Thema in der Öffentlichkeit zu streuen.

Herr Traub startet die Bildschirmpräsentation und erklärt, dass die Erneuerbaren Energien für den Klimaschutz benötigt werden. Durch die Nutzung dieser Energie können Treibhausgase, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdöl, Kohle und Erdgas entstehen, vermieden werden.

Anhand einer Kurve zeigt er die seiner Meinung nach sehr sportlichen Ziele für die nächsten Jahre. Bis 2030 solle der Anteil an Erneuerbaren Energien im Bereich Verkehr von 7 auf 32 %, im Bereich Wärme von 18 auf 50 % und im Bereich Strom von 46 auf 80% (bis 2035 auf 100%) steigen.

Ein anderes Diagramm stellt den historischen und zukünftig benötigten Wind-an-Land-Zubau für die EEG-Ausbauziele dar. Hier soll der jährliche Nettozubau in GW von 2 (in 2022) auf 5,4 in 2023 und ab dem Jahr 2030 bis auf 8,4 steigen.

Die gesetzlichen Vorgaben wurden in Sachen Artenschutz zurückgenommen und dafür im Bereich Klima hochgestuft, die grundlegenden Gesetze sind

- EEG 2022
überragendes öffentliches Interesse der Erneuerbaren Energien
- Wind-an-Land-Gesetz (2022)
Flächenziel 1,8% Fläche für Wind in Baden-Württemberg
- Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (2023)
Flächenziel: 2% Regionsfläche in Regionalplan sichern für 1,8% Wind und 0,2 % Freiflächen-Photovoltaik

Bereits durchgeführt wurde der Auftrag, die Planungs- und Genehmigungszeiten mindestens zu halbieren, dieser Abschluss erfolgte im Juni 2023 (https://stm.baden-wuerttemberg.de), im März 2022 startete die Planungsoffensive Wind und Solar (https:// mlw.baden-wuerttemberg.de) und es gibt eine Bürgerbeteiligung der Landesregierung bei der jeder teilnehmen kann (https://beteiligungsportal.baden-württemberg.de).

Herr Traub zeigt anhand mehrerer Karten die Gebiete mit einer geeigneten Windleistungsdichte und die Ausschlussflächen. Hier ergibt sich eine Flächenbilanz von 89% Ausschlussflächen und 11 % verbleibende Flächen die sich für Windkraft eignen. Weitere Kriterien wie die zivile Luftfahrt, die Landesverteidigung, der Denkmalschutz, der Arten- und Naturschutz, die Landschaft und der Wasserschutz müssen noch berücksichtigt werden.

Wird das Flächenziel von 1,8 % erreicht, wird es praktisch keine Möglichkeit für Windanlagen außerhalb der Projektierungsgrenze geben. Werden die 1,8 % nicht erreicht kommt es zur Super-Privilegierung, das bedeutet den Verlust jeglicher räumlicher Steuerungsoptionen, das heißt, wenn alle gesetzlichen Rahmen- bedingungen eingehalten werden, kann ein Projektierer bauen und wir können nichts dagegen machen.

Im Bereich Solarenergie liegen die Ausschlussflächen (aufgrund von ungeeigneten Waldflächen, Siedlung, Infrastruktur und Freiraumschutz) bei 63 % und die verbleibende Fläche bei 37 %. Hier müssen noch die neue Flurbilanz zur Bewertung der Qualität landwirtschaftlicher Flächen, Räume für Biotopverbund, Natur- und Artenschutz, Landschaftsschutz und Wasserschutz berücksichtigt werden. Als bevorzugt geeignete Flächen zählen Seitenrandstreifen von Schienenwegen, größere Straßen, vorbelastete Flächen (Altlasten, Altdeponien), Umgebung von Umspannwerken, Flächen mit Vorbelastung des Landschaftsbilds und für Landwirtschaft wenig geeignete Flächen. Hier hat die Gemeinde aber über die Bauleitplanung weiterhin die Steuerungsmöglichkeiten.

Bürgermeister Traub erläutert nochmals anhand der Karten, dass in Neufra und Freudenweiler eine große Fläche für Windkraft ausgewiesen ist und im Bereich Solar Freudenweiler und Richtung Birkhof als geeignete Flächen deklariert sind. Wobei die Fläche im Bereich Birkhof noch aufgrund der höherwertigen Bodenqualität wegfallen könnte.

Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, wie hoch die Fläche in Hektar gemessen sein wird, die zur Verfügung gestellt werden muss.

Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich wohl um 5-6 Hektar handeln wird.

Das Gremiumsmitglied findet, dass sei eine überschaubare Fläche.

Bürgermeister Traub wirft ein, dass sich ein Projektierer nicht auf 2 Hektar beschränken wird, diese fangen wohl eher bei 10 Hektar an. Aber da es sich aufgrund der fehlenden Flurbereinigung im Privatbereich eher um kleinere Parzellen handelt, müsste man für ein solches Projekt viele Eigentümer unter einen Hut bekommen.

Das Gremiumsmitglied möchte wissen, was passiert, wenn dann einer der Eigentümer nicht mitmacht.

Bürgermeister Traub erklärt, dass er nicht zum Verkauf gezwungen werden kann, verweist aber darauf, dass ein Windrad auf der Fläche ertragreicher ist als die Landwirtschaft. Er erklärt, dass es erste Modellversuche über Obstbäumen oder über Autobahnabschnitten gibt.

Bürgermeister Traub bittet das Gremium sich folgenden Termin vorzumerken:

Veranstaltung zur Offenlage Landkreis Sigmaringen am Mittwoch, 10. Januar 2024 um 18.30 in Sigmaringen.

TOP 3: Verwendung Jahresüberschuss 2022 der Ferngasgesellschaft Albstadt-Gammertingen (Ausschüttung an die Gesellschafter) - Beschluss

Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass die Gemeinde Neufra bei der FAG als Gesellschaft (Bürgermeister Traub und Gemeinderat Paul Göckel vertreten die Gemeinde im Aufsichtsrat) vertreten ist. Am Anfang musste die FAG viel Geld aufnehmen, um Schulden zu tilgen, in den letzten Jahren gibt es aber regelmäßig Überschüsse. Der Überschuss 2022 liegt bei 230.220,10 €, 50 % davon werden als Gewinnvortrag einbehalten, die restlichen 50 % werden an die Gesellschafter ausgeschüttet:

Gemeinde Neufra 10 % 11.511,01 €

Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 soll vorbehaltlich der Zustimmung in den Gemeinderatssitzungen zum 30. September 2023 an die Gesellschafter ausbezahlt werden.

Das Gremium erteilt einstimmig seine Zustimmung zur Annahme der Überschussbeteiligung.

TOP 4: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Erweiterung Kindergarten
Bürgermeister Traub erklärt, dass das Baugrundgutachten der Firma GeoTerton vorliegt, es handelt sich um einen schwierigen Untergrund. Erst ab 4 Meter Tiefe gibt es gründungssicheres Material. Bei einem Direktanbau müssen Bohrpfähle gesetzt werden, diese sind sehr teuer, sonst führt der Direktanbau zu Setzungen.

Vorgeschlagen wird ein Bau, abgesetzt vom Kindergarten, mit Übergang.

Die Nässe ist ein weiteres Thema, es wird eine Drainage geben, bei einem abgesetzten Bau ist eine wasserdichte Bodenplatte möglich. Das Architekturbüro Supper macht hierzu neue Pläne.

Feuerwehr
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass Abteilungskommandant Volker Schick wünscht, dass das Gremium darüber informiert wird, dass das Thema Äpfel auf der Wiese entlang der Feuerwehrzufahrt noch nicht geklärt ist.

Herr Traub meint, dass es vor den Schulferien zu früh für eine Apfelernte durch die Schule ist und jetzt noch Schulferien sind. Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.

Spielplatz Freudenweiler
Ein Gremiumsmitglied meint, es sei schon länger versprochen worden, dass diese Sache in Angriff genommen wird.

Bürgermeister Traub erklärt, dass nach dem Urlaub von Bauhofleiter Blatter der Bauhof wieder komplett besetzt ist und ein Zeitplan erstellt wird.

Hier wird auch geklärt, was in Sachen Eigenleistung gemacht werden kann, er fragt nach, wie es in Sachen Humus abziehen aussieht. Hierzu erklärt ein Gremiumsmitglied, dass Herr Abt dies nicht machen wird.

Herr Traub erklärt, dass die anderen Eigenleistungen wohl im Bereich Hilfe beim Pflastersteine verlegen und Randsteine setzten liegen werden.

Das Gremiumsmitglied verweist nochmals darauf, dass es immer geschoben wird und meint, das Thema soll nun abgeschlossen werden. Es bestehe auch die Möglichkeit eine Fremdfirma zu engagieren.

Bürgermeister Traub erklärt, dass immer etwas dazwischenkommen kann, man hatte vor der Urlaubszeit viele Rohrbrüche. Er verspricht aber eine Umsetzung in diesem Jahr und eine Rückmeldung in 2 Wochen.

Geschwindigkeitstafel
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, wie der Stand in Sachen Geschwindigkeitstafel ist.

Bürgermeister Traub erklärt, dass die Tafel da ist, aber nicht funktioniert. Herr Schweitzer wird in dieser Sache Kontakt mit der Firma aufnehmen.

Das Gremiumsmitglied erklärt, dass es hier Hilfsangebote von Personen, die sich mit Technik auskennen, gab.

Sitzung in Freudenweiler
Ein Gremiumsmitglied wünscht sich noch eine Sitzung in Freudenweiler, dies sei in seiner gesamten Amtszeit noch nicht geschehen.

Bürgermeister Traub verspricht, dass die nächste Sitzung in Freudenweiler stattfinden wird.

Hunde im Lärchenweg
Ein Gremiumsmitglied greift das Thema Hunde im Lerchenweg nochmals auf und möchte wissen, was man da machen kann.

Bürgermeister Traub erklärt, dass der Kollege Michael Fröhlich dran sei, der Zaun bereits erhöht wurde und der Handlungsspielraum gering ist. Er fragt aber beim Kollegen nochmals nach.

Pfosten am Schulhofparkplatz
Ein Gremiumsmitglied interessiert es, warum keine Pfosten mehr am Schulhofparkplatz beim Wartehäuschen sind. Er meinte, diese mussten früher immer gleich wieder eingesetzt werden, nachdem sie entfernt wurden.

Bürgermeister Traub erklärt, dass ein Pfosten abgebrochen ist, beim anderen weiß er nicht, warum er weg ist. Die Pfosten waren auf Wunsch der Anwohner angebracht worden.

Sackgasse Bahnhofstraße
Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass im Zeitraum der Sperrung des Bahnübergangs die Bahnhofstraße eine Sackgasse war und in dieser Zeit in der unteren Gasse noch ein Autokran gestellt wurde. Dies sorgte für Unmut in der Bevölkerung und er möchte nun wissen, ob die Verwaltung davon wusste.

Bürgermeister Traub erklärt, dass die Verwaltung nicht über das Stellen eines Autokrans informiert wurde.