Aktuelles: Gemeinde Neufra

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72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 28. Juni 2022

icon.crdate21.07.2022

TOP 1: Breitbandausbau Gemeinde Neufra

-Vorstellung der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens und Option für den Ausbau der grauen Flecken durch die OEW Breitband GmbH

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Trisner von der OEW Breitband GmbH und übergibt ihm das Wort.

Herr Trisner stellt dem Gremium die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens vor und erläutert die Option für den Ausbau der grauen Flecken durch die OEW Breitband GmbH. Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) mit Sitz in Ravensburg haben gemeinsam mit den Breitbandverbänden Komm.Pakt.Net, BLS Sigmaringen, Zweckverband Ravensburg und ZVEB Bodenseekreis die OEW Breitband GmbH gegründet.

Die OEW Breitband GmbH ist ein 100% kommunales Unternehmen mit dem Zweck der Daseinsvorsorge im Bereich Breitbandversorgung.

Das Graue-Flecken-Förderprogramm unterstützt Gebietskörperschaften beim Aufbau einer kommunalen Breitbandinfrastruktur für Gebiete, die unter 100 Mbit/s Übertragungsgeschwindigkeit in Deutschland versorgt sind (ab dem 1.1.2023 auch über 100 Mbit/s – Ausnahme: Glasfaserversorgte Anschlüsse und HFC-versorgte Anschlüsse).

Auf Grundlage des Graue-Flecken-Förderprogramms macht die OEW Breitband GmbH der Gemeinde Neufra das Angebot, den geförderten Breitbandausbau zu übernehmen. Sie stellt dafür die Eigenmittel bereit, die ansonsten über die Kommune zu leisten wären. Die OEW übernehme die Fördermittelbeantragung, Planung, Errichtung, Verpachtung und Eigentum der neu errichteten Breitbandnetze, so Herr Trisner. Für die Gemeinde Neufra bedeute dies, dass sie den Breitbandausbau, nicht verantworten muss, sondern sich lediglich zur Unterstützung der OEW Breitband GmbH verpflichtet.

Eine für die Kommune günstige Bedingung des Grauen-Flecken-Förderprogramms lautet, dass zur Nutzung von Fördermitteln sämtliche grauen Flecken mit Glasfaseranschlüssen erschlossen werden müssen.

Auch der Ausbau im Rahmen der Weißen-Flecken-Förderung erfolgt durch die OEW Breitband GmbH additiv zu den bereits laufenden oder dem erfolgten kommunalen Ausbau in Neufra und Freudenweiler. Die Rolle der BLS als Berater und Unterstützer der Gemeinde für den Breitbandausbau würde bestehen bleiben. Der im Rahmen des Weißen-Flecken-Förderprogramms von der Gemeinde geplante Ausbau der unterversorgten Gebiete wird fortgesetzt und über die Gemeinde bzw. BLS realisiert. Ergibt sich bei der Abgrenzung der Ausbaugebiete, dass eine Anpassung technisch sinnhaft und förderrechtlich möglich wäre, würde dies zwischen der Gemeinde, der BLS, und der OEW Breitband GmbH im Einvernehmen vorgenommen.

Die OEW Breitband GmbH verpflichte sich außerdem, die bisherigen Leistungen der Gemeinde bei der Errichtung von Breitbandinfrastrukturen wie beispielsweise Leerrohre, Neztverteiler oder PoP-Container zu nutzen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Trisner für den informativen Vortrag.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nochmals, welche Haushalte angeschlossen werden und wie lange die vertragliche Laufzeit sei.

Herr Trisner erklärt, dass alle angeschlossen werden, bei denen die Versorgungsrate zu niedrig sei (unter 100 Mbit/s). Die Kommune wird auf 25 Jahre gebunden sein. Wenn es zum Ausbau komme, folgt diesbezüglich eine Infoveranstaltung.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigte sich nach den Kosten die auf den Bürger zukommen. Herr Trisner führt hierzu aus, dass alle Kosten von der OEW und dem Fördergeber übernommen werden einschließlich des Hausanschlusses. Auf den Bürger kommen keinerlei Kosten zu.

Ebenso erkundigt sich dieser, ob die unbebauten Bauplätze auch versorgt werden würden. Dies bejahte der Vorsitzende.

Ein weiteres Gremiumsmitglied wollte wissen, woher die Auswertungen kommen. Herr Trisner erläuterte, dass diese Informationen von Vodafone gemeldet werden. Das sind alle Haushalte, die versorgt werden könnten.

Der Vorsitzende erkundigte sich bei Herrn Trisner nach den Mitarbeitern der OEW. Ob diese ausreichen, wenn sich noch einige Kommunen der OEW anschließen. Herr Trisner erläutert, dass es aktuell 5 Mitarbeiter gibt und die OEW dieses Jahr noch um 15 weitere Stellen aufstocken möchte.

Desweiteren erkundigt sich der Vorsitzende darüber, wieweit die Kooperation mit der BLS vorangeschritten sei.

Hier gibt Herr Trisner zur Antwort, dass die OEW sehr gerne mit der BLS zusammenarbeiten würde, diese kenne sich im Landkreis bestens aus.

Der Kämmerer sowie der Vorsitzende sind dankbar für das Modell der OEW. Die Verwaltung will seit Jahren den Breitbandausbau, bisher war der finanzielle Aufwand sehr groß, die Kommune könne keine so großen Investitionen stemmen. Trotzdem wolle man sich nochmals mit der BLS zusammensetzen, um sich gegenseitig abzustimmen.

Beschluss:

Der Vorsitzende beantragt diesbezüglich, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung am 19.07.2022 zu vertagen. Ebenso müsse der Kooperationsvertrag, in einigen Punkten angepasst werden.

Der Vertagung der Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.

TOP 2: Kommunale Biotopverbundplanung Gammertingen/Neufra

-Auftragsvergabe

Der Vorsitzende erläutert dem Gremium nochmals den Sachverhalt. Dieser wurde am 12. April 2022 bereits von Frau Braun (Mitarbeiterin des Landratsamt Sigmaringen) vorgestellt. Hier wurde darauf hingewiesen, dass die Verbundplanung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam mit der Stadt Gammertingen geplant ist. Nun haben die Stadt Gammertingen und die Gemeinde Neufra in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Sigmaringen 13 Fachbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Während der Abgabefrist gingen insgesamt 6 Angebote ein. Ein weiteres Büro meldete sich während der Rückmeldefrist und bekam die Zustimmung zur Angebotsabgabe. 6 weitere Büros meldeten direkt zurück, dass sie keine Kapazitäten für die Ausschreibung mehr frei haben und von 2 weiteren Büros erfolgte keine Rückmeldung.

Die eingegangenen Angebote wurden von der Fachstelle für Biotopverbundplanung beim Landratsamt Sigmaringen nach den definierten Zuschlagskriterien ausgewertet. Unter Berücksichtigung der Nachbargemeinde Hettingen, die bereits das Büro "Tier- und Landschaftsökologie Deutschle" beauftragte, versprechen sich die Verwaltungen gewisse Synergieeffekte und insbesondere eine „saubere“ und übergreifende Planung an den jeweiligen Gemarkungsgrenzen. Bei einer Zustimmung könne die Planung voraussichtlich im Winter 2022/2023 beginnen.

Dem Gremium liegt die Bieterübersicht vor.

Nach kurzer Diskussion folgt der Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Beschlussvorschlag:

Das Büro „Tier- und Landschaftsökologie Deutschle“ aus Köngen wird mit der Erstellung der gemeinsamen Biotopverbundplanung Gammertingen-Neufra zu einem Angebotspreis (95.110,69 Euro brutto) von 50.586,01 Euro brutto für die Gemeinde Neufra beauftragt.

Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 3: Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen in der Rathausstraße in Neufra

-Zustimmung zur Vergabe der Leistungen durch das Land Baden-Württemberg (Straßenbauamt des Regierungspräsidiums Tübingen)

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Land nun die eingegangenen Angebote für die Bauleistungen ausgewertet hat und die Firma Stumpp aus Balingen der günstigste Anbieter war. Die anteiligen Kosten für die Gemeinde Neufra wurden im Vorfeld mit ca. 110.000,00 Euro veranschlagt.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Vergabe des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen in der Rathausstraße im Rahmen der Vergaben durch das Land Baden-Württemberg (Straßenbauamt des Regierungspräsidiums Tübingen) an die Firma Stumpp aus Balingen, zum Angebotspreis von 111.616,05 Euro (brutto).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 4: Bauangelegenheiten

Nachtragsbaugesuch, Flst. Nr. 2500/3, Bergstraße 38

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es sich hier um ein Nachtragsbaugesuch handelt und erläutert dem Gremium die Änderung in der Höhe des Gebäudes (EFH). Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Bauvorhaben.

Zum Nachtragsbaugesuch gibt es keine Fragen.

Der Gemeinderat erteilt dem Nachtragsbaugesuch einstimmig das Einvernehmen.

TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

a) Sanierung Rathausstraße B32 und L448 Neufra- Freudenweiler-Bitz

Der Vorsitzende gibt die aktuell geplanten Zeitfenster der 3 Bauabschnitte bekannt.

1. Bauabschnitt 11.07. – 27.07. Rathausstraße (B32) bis Kreuzung Einmündung Kirchstraße

2. Bauabschnitt 28.07. – 20.08. Rathausstraße (B32) ab Kreuzung Einmündung Kirchstraße bis Freuden-weiler (L448)

3. Bauabschnitt 21.08. – 09.09. Ortsausgang Freudenweiler nach Bitz (L448)

Für den Landesstraßenverkehr wird in beiden Richtungen folgende Umleitung ausgeschildert: Bitz - L 449 – K 7102 – Hermannsdorf – Burladingen – B 32 – Gauselfingen - Neufra

b) Werbung Veranstaltung Vereine am Ortseingang

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach einer Vorgabe für die Größe der Plakatierungen für die Vereine?

Da es bei vergangenen Veranstaltungen zu Engpässen auf der Fläche der Werbetafeln kam.

Der Vorsitzende regt an, dass dieses Thema bei der nächsten Vorstandsbesprechung der Vereine angesprochen werden sollte. Jeder Verein soll die gleiche Möglichkeit zur Bewerbung seiner Veranstaltung haben.

c) Stromversorgung bei Veranstaltungen Im Oberdorf Gewerbepark

Desweiteren erkundigt er sich, ob man nicht einen festen Stromanschluss für Veranstaltungen zur Verfügung stellen könne?

Der Vorsitzende erläutert, dass man eigentlich die Veranstaltungen zukünftig nicht mehr im Gewerbepark durchführen möchte.

d) Sanierung Fußweg zwischen Rathausstraße – Untere Gasse

Ein Gemeinderat kritisierte den Zustand des „neu“ sanierten Fußwegs.

Der Vorsitzende sowie ein Gremiumsmitglied klärten diesbezüglich auf, dass diese Arbeiten komplett per Hand ausgeführt werden mussten und es schon vor Beginn der Maßnahme bekannt war, dass durch den Handeinbau geringe Unebenheiten im Rahmen der Toleranz entstehen können.

e) Ortsbeleuchtung bei Veranstaltungen

Desweiteren erkundigt sich dieses Ratsmitglied, ob es möglich wäre, generell bei Festivitäten die Ortsbeleuchtung brennen zu lassen.

Der Vorsitzende führt aus, dass wenn dies gewünscht wird, der Veranstalter auf die Gemeinde zukommen soll. Ein weiteres Gremiumsmitglied führt hierzu aus, dass dies keine kleine Aufgabe sei, man müsse hier die einzelnen Verteilerkästen anfahren und umprogrammieren, dies sei viel zu aufwändig. Der Vorsitzende wird dies mit dem Bauhofteam besprechen.

f) Gehwegabsenkung Hohenzollernstraße 9

Ebenso erkundigte sich das Ratsmitglied, bis wann die Gehwegabsenkung in der Hohenzollernstraße 9 repariert wird.

Hier wird der Vorsitzende Rücksprache mit dem Bauhofteam halten.

g) Sitzung des Gremiums in Freudenweiler

Ein Gremiumsmitglied regt an, da nun das alte Schulhaus in Freudenweiler renoviert sei, könne man dies zum Anlass für eine Sitzung in Freudenweiler nehmen.