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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 13. Juli 2021
icon.crdate05.08.2021
TOP 1: Bürgerfragestunde
Es liegen keine Anfragen aus der Bürgerschaft vor.
TOP 2: Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Deißlesberg“
Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Deißlesberg“; Information und Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wesner vom Ingenieurbüro Wesner und gibt dem Gremium einen kurzen Rückblick über den Verfahrensverlauf.
Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Deißlesberg“ wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Neufra in öffentlicher Sitzung am 14.05.2019 gefasst. In derselben Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Anhörung der Öffentlichkeit erfolgte vom 24.06.2019 bis einschl. 26.07.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der gleichen Zeit angehört.
Mit der Einführung des § 13 b im Baugesetzbuch wurde den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen Ortsrandlagen im beschleunigten Verfahren zu arrondieren.
Da die im Eigentum der Gemeinde stehenden Flächen an zwei Seiten an ein vorhandenes Wohngebiet angrenzen und zudem die erforderlichen Erschließungsanlagen bereits vor den geplanten Bauflächen liegen, können mit der geplanten Erweiterung zwei weitere Wohnhausgrundstücke optimal erschlossen werden.
Der südliche Bereich wird über die fertig ausgebaute Von-Speth-Straße erschlossen, der nördliche Teil über die Ledergasse. Diese soll mit einer 5,50 m breiten Verkehrsfläche verlängert werden.
Da es sich bei der jetzt vorgesehenen Erweiterung um eine Nachverdichtung und Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann entfallen.
Das Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange lag den Gemeinderäten als Anlage vor.
Von privater Seite sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.
Herr Wesner geht mit dem Gremium nochmals die komplette Synopse durch.
Nachdem alle Fragen aus dem Gremium beantwortet wurden, machte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der Beschlussfassung zur Kenntnis genommen, berücksichtigt oder zurückgewiesen.
- Der Bebauungsplan für das Gebiet 1. Erweiterung Bebauungsplan „Deißlesberg“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
- Die örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet 1. Erweiterung Bebauungsplan „Deißlesberg“ werden gemäß § 74 Landesbauordnung i.V.m. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung als Satzung beschlossen.
- Die Begründung für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften öffentlich bekannt zu machen.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 3: Nachtragsangebot Friedhofstraße Laden und Entsorgen von Aushubmaterial / 1.2
- Vergabe
Werden Straßenbeläge ausgebaut, müssen sie nach den entsprechenden Vorgaben, untersucht (LAGA PN 98) und entsprechend Ihrer Belastung entweder entsorgt oder mit einem geeigneten Verfahren in der Baumaßnahme recycelt werden. Die Untersuchung wurde von der Firma Terra Waste durchgeführt. Hier hat sich ergeben, dass der Aufbruch Asphalt unter anderem auch Teeranteile (PAK) enthält. Das hat die Folge, dass das Aushubmaterial gesondert entsorgt werden muss.
Die Firma Müller GmbH & Co.KG hat hierfür ein Nachtragsangebot fürs Laden und entsorgen von Aushubmaterial Z 1.2 über 17.760,75 € brutto angeboten.
Gemeinderat Schmitz erkundigt sich ob der Aushub schon abgefahren sei und warum es überhaupt zu einem Nachtrag kommt, es sei doch vorhersehbar, dass der Aushub abgetragen und entsorgt werden muss.
Hier klärte der Vorsitzende auf, dass das Material noch an der Friedhofstraße beim Parkplatz gelagert sei und erst bei der Untersuchung festgestellt wurde, dass es sich hier um das Aushubmaterial Z 1.2 handelt, wir können nicht vorhersehen was früher verbaut wurde. Das sei nicht absehbar gewesen, so Herr Traub. Der Aushub kann frühestens kommenden Donnerstag abgefahren werden.
Gemeinderat Göckel wirft ein, dass er dies so bestätigen kann, im Straßenbereich könne das durchaus vorkommen und dies sei nicht außergewöhnlich.
Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium kamen, wurde über den Beschlussvorschlag, über die Vergabe des Nachtragsangebot in Höhe von 17.760,75 € an die Firma Müller GmbH & Co.KG entschieden.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmigzugestimmt.
TOP 4: Erneuerung Fußweg zwischen Rathausstraße und Bahnhofstraße
- Vergabe der Bauleistungen
Die Firma Müller GmbH & Co.KG hat für die geplante Baumaßnahme folgendes Angebot in Höhe von 12.336,86 € brutto abgegeben.
Die im Angebot zum Ansatz gebrachten Mengen sind zunächst überschlägig ermittelte „ca.-Mengen“. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage genau ermittelter Aufmaßunterlagen, welche die tatsächlich erbrachten Leistungen beinhalten.
Gemeinderat Schmitz ist der Meinung, dass in diesem Zuge der Fußweg „Oberdorf/Glasergasse“ auch gemacht werden sollte.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Firma Müller diesen Weg abgelehnt hat, da es nahezu unmöglich sei diesen mit Maschinen zu bearbeiten, hier muss zu fast 100% händisch gearbeitet werden. Hier hat die Firma Müller Bedenken, dass das Material erkaltet bevor es eingebaut werden kann, da hier händisch mit Schubkarren gearbeitet werden muss.
Evtl. können man diesen Weg zu einem späteren Zeitpunkt in Eigenregie erneuern.
Gemeinderat Göckel kann es durchaus verstehen, dass die Firma Müller diese Arbeit ablehnt, hier müsse wirklich alles von Hand gemacht werden und dies sei sehr zeitaufwändig und somit dann auch sehr kostspielig.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Firma Müller GmbH & Co.KG, den Auftrag zum Angebotspreis von 12.336,86 € zu vergeben.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmigzugestimmt.
TOP 5: Antrag des Burgnarrenverein auf Zuschuss zur Erneuerung der Rundbogen-Haustür und Giebelfenster des Schafstalls
- Beschluss
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass die Rundbogen-Haustür im Schafstall sehr marode und stellenweise schon durchgefault sei und erneuert werden muss. Eine Sanierung sei hier nicht mehr möglich. Ebenso müsse das Fenster im Giebel ausgetauscht werden.
Der Burgnarrenverein hat im Vorfeld schon mehrere Optionen durchgesprochen. Um die Optik des Gebäudes bei der Erneuerung nicht zu zerstören sind sie zum Entschluss gekommen, wieder eine Rundbogen-Haustür einzubauen. Doch nicht wie bisher in Holz/Glas sondern aus Aluminium/Glas.
Der Preis für eine Tür aus Holz/Glas würde über 10.000,00 € betragen + die Zusatzkosten die durch den Einbau und Wiederherstellung entstehen. Dieses würde den Preisrahmen des Burgnarrenvereins sprengen.
Es wurden verschiedene Angebote von den Burgnarren eingeholt. Das günstigste Angebot für das Türelement in Höhe von 6.750,00 € netto, ging von der Firma Alu-Stelzer aus Gammertingen ein. Mit den zusätzlich notwendigen Maßnahmen ergeben sich Kosten in Höhe von 8.635,00 €.
Den Ausbau der bestehenden Tür und die Nacharbeiten werden vom Verein übernommen.
Der Burgnarrenverein bittet um einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 €.
Der Vorsitzende schlägt vor, den beantragten Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € zu gewähren.
Gemeinderat Göckel ist dafür, hier den Zuschuss auf 5.000,00 € zu erhöhen. Diesem schließen sich Gemeinderat Dietmann und Gemeinderat Schaberger an.
Der Vorsitzende erwidert, dass ursprünglich eine Bezuschussung von 50% zugesagt wurde.
Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag von Gemeinderat Göckel, die Bezuschussung auf 5.000,00 € zu erhöhen, abgestimmt.
Das Gremium stimmt hier einstimmigzu.
Beschlussvorschlag:
Den Antrag des Burgnarrenverein auf Zuschuss zur Erneuerung der Rundbogen-Haustür und der zwei Giebelfenster des Schafstalls mit einer Summe von 5.000,00 € zu gewähren.
Dem Beschlussvorschlag wird einstimmigzugestimmt.
TOP 6: Beteiligung der BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG an der OEW Breitband GmbH
- Beschluss
Die Gemeinde Neufra ist Gesellschafter der BLS. Die BLS - Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG ist ein Zusammenschluss einzelner Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz und verfolgt den Zweck, mit der Errichtung von Glasfasernetzen die Versorgung von Gewerbebetrieben, Privathaushalten und sonstigen Nutzern mit Breitbanddiensten, wie schnellem Internet zu sichern.
Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist auch hier die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus.
Schon in der Vergangenheit wurden von der OEW im Bereich des heutigen Verbundgebiets verschiedene Überlegungen angestellt, eine Breitbandgesellschaft zu gründen. Diese Gesellschaft sollte den Breitbandnetzausbau und den Betrieb übernehmen. Aufgrund der damaligen beihilferechtlichen Vorgaben und Förderrichtlinien war dies jedoch nicht möglich. Bau und Betrieb mussten zwingend getrennt werden. Unternehmen in privatrechtlicher Form waren außerdem nicht förderfähig.
Zwischenzeitlich hat sich hier einiges geändert. Die neuen Bundes- und Landesförderprogramme im Breitbandausbau sind seit 2019 kompatibel. Seit diesem Zeitpunkt ist nun auch die Förderung von 100 % kommunalen Unternehmen möglich, die privatrechtlich organisiert sind. Zudem können kommunale und privat- wirtschaftliche Unternehmen gemeinsam ebenfalls eine Breitbandgesellschaft gründen. Damit kann die OEW den Ursprungsgedanken zum Breitbandausbau aus dem Jahr 2013 wieder aufgreifen.
Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme Investitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Es gibt aber Investoren, die an dieser Art sicherer, langfristiger Investitionen (25 bis 30 Jahre) sehr interessiert sind. Aus diesen Grundüberlegungen beabsichtigt die OEW, eine OEW Breitband GmbH für den Breitbandausbau zu gründen, an der sich auch die BLS beteiligen kann und soll.
Der Ausbau über die OEW Breitband GmbH soll additiv zum Ausbau der Städte und Gemeinden und deren Breitbandgesellschaften wie eben der BLS erfolgen. Er kann und soll diesen nicht ersetzen. Gemeinsam mit einem weiteren starken kommunalen Partner besteht für die beteiligten Kommunen die Chance, den Ausbau der passiven glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur deutlich zu beschleunigen.
Gleichzeitig können die Kommunen beim Ausbau der gesamten Fläche durch den ergänzenden Ausbau über die OEW Breitband GmbH bei dieser enorm kostenintensiven Aufgabe entlastet werden. Die Fördermittel von Bund und Land können auf diesem Wege in besonderem Maße in das Verbundgebiet gelenkt und ausgeschöpft werden. Die OEW Breitband GmbH wäre ein 100% kommunales privatrechtliches Unternehmen und damit förderfähig. Konkret eröffnet die Mitgliedschaft der BLS in der neu zu gründenden Gesellschaft den Gesellschaftern der BLS die Nutzung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus von FTTB-Strukturen („Fibre to the Building“) in ihrem Gemarkungsgebiet ohne weitere finanzielle Aufwendungen. Diese Ausbauaktivitäten der OEW Breitband GmbH geschehen selbstverständlich nur in Abstimmung und mit Einverständnis der jeweils betroffenen Belegenheitsgemeinde. Es entsteht also eine weitere Option, den dringend notwendigen Breitbandausbau voranzubringen. Die entstehenden Netze sind Eigentum der OEW Breitband GmbH. Die BLS partizipiert durch die Mitgliedschaft anteilig an den Einnahmen über die Verpachtung dieser Netze bzw. über die Nutzung von vorhandenen BLS-Backbone-Strecken für die Signalzuführung der neuen Netze.
Das Stammkapital der OEW Breitband GmbH soll 2.100.000 EUR betragen. Davon trägt die OEW 2 Mio. EUR, die weiteren 100.000 EUR sollen sich aus jeweils 25.000 EUR der Verbünde Komm.Pakt.Net, BLS, ZV Ravensburg und des ZV Breitband Bodensee zusammensetzen.
Mit Hilfe der Finanzierung der OEW Breitband GmbH wäre der Glasfaserausbau in den Kommunen in den „grauen Flecken“ in einer Geschwindigkeit möglich, die mit der aktuellen Konstellation nicht erreicht werden kann. Der Ausbau erfolgt im Betreibermodell und die Infrastruktur verbleibt in kommunaler Hand, der OEW. Damit hat die kommunale Seite Einfluss auf die Gestaltung der Netzbetriebsverträge einschließlich der Endkundenpreise.
In einer zweiten Stufe könnte die OEW Breitband GmbH mittelfristig mit einem Investor oder Netzbetreiber eine Betreibergesellschaft für den Ausbau und Betrieb gründen. Über die Betreibergesellschaft könnten dann auch Bereiche von sogenannten „schwarzen Flecken“ ohne Glasfaserinfrastruktur erschlossen werden, allerdings ohne Bezug von Fördergeldern. Damit wäre es möglich, ein komplett „eigenes“ kommunales Netz im Bereich der weißen, grauen und schwarzen Flecken zu errichten.
Die Corona-Krise hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Glasfaserinfrastruktur ist. Mit diesem Engagement würden die Gesellschafter der BLS nicht nur ihren ursprünglichen Gründungsgedanken verfolgen. Sie könnten damit auch noch schlagkräftiger für gleiche Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sorgen und damit zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Raumschaft beitragen.
Der Beschluss zum Beitritt der BLS zur neu zu gründenden OEW Breitband GmbH muss von der Gesellschafterversammlung der BLS gefasst werden, so Herr Traub.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Beteiligung, vorbehaltlich der Gründung der OEW Breitband GmbH, zuzustimmen und den Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde entsprechend zu ermächtigen. Der Gemeinderat Neufra stimmt der Beteiligung der BLS-Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG an der geplanten OEW Breitband GmbH zu.
Dem Beschlussvorschlag, an der Beteiligung, vorbehaltlich der Gründung der OEW Breitband GmbH und den Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde entsprechend zu ermächtigen wird einstimmigzugestimmt.
TOP 7: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Modernisierung landwirtschaftlicher Wege - Antrag auf Förderung
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass das Ingenieurbüro Czerwenka die Kostenermittlung der Wegemodernisierung durchgeführt hat, diese werden nun bei der Unteren Flurbehörde und dem LGL (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung) im Rahmen eines Förderantrags eingereicht. Die Untere Flurbehörde hat sich bereits folgende Wege angeschaut.
- Verbindung Kreisstraße K8206 bis Birkhof
- Weg zwischen Birkhof und Bromistal
- den Bereich Schwandlichparkplatz bis zur Gabelung Kirschallee/ Dreifürstenstein und für die Querverbindungsstraße vom Festplatz bis zum Judenweg.
Für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße der K8206 zum Birkhof kann laut Unterer Flurbehörde leider kein Zuschuss gewährt werden. Bevor die Sanierung der Wege erfolgt, wird dies dem Gremium zur Vergabe in einer weiteren Sitzung behandelt.
b) BOS Funkmast
Bei der Prüfung des Bauantrages im Rahmen der Baugenehmigung wurde von der Bundeswehr festgestellt, dass sich der geplante Mast in der Tiefflugschneise der Hubschrauber befindet. Hier sucht das Land nun nach einem alternativen Standort.
c) Straßenbeleuchtung Freudenweiler
Gemeinderat Abt gibt bekannt, dass die Straßenbeleuchtung in Freudenweiler seit einigen Tagen nicht funktioniert.
Herr Rominger erläutert, dass das Problem bereits am Montag behoben wurde.
d) Teilsanierung Friedhofstraße
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass durch den Starkregen der vergangenen Wochen immer wieder Geröll auf dem Weg hinter dem Friedhof heruntergespült wurde. Nun wäre der Vorschlag der Verwaltung, diesen Bereich vom Viadukt bis zu den Grüngutcontainern zu asphaltieren. Dies könne man nun im Zuge der Feinarbeiten der Firma Müller gleich miteinbeziehen. Die Fläche ist ca. 3 Meter breit und 25 Meter lang.
Gemeinderat Pickel hat Bedenken, dass hier die Straße unterspült wird und regt an, den Abschnitt bis zur Regenrinne zu erweitern.
Diesem schließt sich das Gremium an.
Die Verwaltung wird die Firma Müller beauftragen, für diesen Bereich einen 6 cm dicken Feinbelag einzubauen.
e) Spielplatz Freudenweiler
Gemeinderat Abt erkundigt sich nach dem Stand des Spielplatzes.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Teile bestellt wurden und hiervon sogar schon eine Teillieferung angekommen sei, er wird sich nochmals erkundigen, bis wann mit der Restlieferung gerechnet werden kann.
f) Ausgespülte Feldwege
Gemeinderat Pickl informiert den Vorsitzenden darüber, dass im Bereich der Ochsenstelle (Hülbe) der Weg vom Regen stark ausgespült wurde und dies eine Gefahrenstelle für Radfahrer sei.
g) Wildtierfütterung innerhalb der Ortschaft
Gemeinderat Dietmann erkundigt sich nach dem Stand der Sachlage im Bereich Oberdorf. Hier werden die Wildenten von einem Anwohner gefüttert und dies führt nun dazu, dass sich die Wildenten immer wieder auf der Straße aufhalten. Dies sei eine Gefahr für Rad- und Autofahrer.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Herr Fröhlich vom Ordnungsamt den betreffenden Anwohner informiert und um eine Unterlassung gebeten hat.