Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 20. April 2021

icon.crdate05.05.2021

TOP 1: Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

- Personalangelegenheiten

Bürgermeister Traub informiert darüber, dass die ausgeschriebene 50 %-Stelle im Bürgerbüro nachbesetzt wurde.

TOP 2: Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung zum 01.03.2021

Der Vorsitzende entschuldigt im Gremium die Kindergartenleitung Frau Nadine Neuburger. Er berichtet darüber, dass Frau Neuburger und Frau Waiblinger gemeinsam die Bedarfsplanung zum Stichtag 01.03.2021 erstellt haben.

Die Gesamtanzahl der Kinder in der Gemeinde, im Alter bis 14 Jahren zum Stichtag 01.03.21 liegt bei 201 Kindern.

In der Gemeinde leben:

14 Kinder von 0-1 Jahr
9 Kinder von 1-2 Jahren
18 Kinder von 2-3 Jahren
41 Kinder von 3-6 Jahren
64 Kinder von 6-10 Jahren
davon sind 20 Kinder von 6-7 Jahre und 55 Kinder von 10-14 Jahre alt.

Es gibt eine Krippengruppe für Kinder von 1 – unter 3 Jahren mit 10 Plätzen und 2 Gruppen für 50 Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren mit Regel- und verlängerten Betreuungszeiten. Die Regelbetreuungszeit ist von Montag - Freitag von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr und nachmittags von Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr.

Es besteht die Möglichkeit der verlängerten Öffnungszeit Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die verlängerte Öffnungszeit wird auch in den Schulferien zur Betreuung angeboten. Hier können auch nach Voranmeldung Kinder aus den Klassen 1 und 2 in den Sommerferien (für 3 Wochen) betreut werden. Ob dies dieses Jahr möglich ist, muss Corona-bedingt noch abgewartet werden.

Tatsächlich besuchen folgende Kinder den Kindergarten St. Josef:

unter 1-jährige 0 Kinder
Kinder von 1 – 3 Jahren: 8 Kinder (bis zum nächsten Stichtag am 01.03.2022 kommen weitere 10, Kinder dazu, die 8 Kinder wechseln ab 3 Jahren in die ü3 Gruppe).
Über 3-jährige Kinder: derzeit 37 Kinder, (bis zum nächsten Stichtag am 01.03.2022 kommen weiter 21 Kinder dazu, 14 Kinder sind Vorschüler, d.h. bis zum Stichtag 01.03.2022 werden 44 Kinder betreut).

Es sind 10 Plätze geplant für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder für das kommende Jahr zum Stichtag 01.03.2022. Aktuell gibt es in Neufra keine Kindertagespflege. Der gesetzliche Bedarfsanspruch wird ab Juni 2022 an seine Grenzen kommen bei den über 3 jährigen, wenn alle Kinder, die in Neufra gemeldet sind, in den Kindergarten kommen. Hier gibt es eine Differenz von 3 Kindern. Nicht berücksichtigt sind eventuelle Zuzüge. Mit dem dargestellten Bestand ist der Bedarf entsprechend SGB II § 1- 4 dann nicht gedeckt. Allerdings werden in Neufra gemeldete Kinder teilweise auswärts betreut, so dass die Anzahl der Plätze vermutlich ausreichen wird.

Es werden momentan 4 Kinder aus anderen Kommunen betreut. Zum 01.03.2021 werden 11 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren, die in Neufra gemeldet sind, nicht im Kindergarten St. Josef betreut. Da der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder erst im Folgejahr stattfindet, liegen hier noch keine weiteren Angaben zum Stichtag 01.03.2021 vor.

Die Anfragen für die Krippengruppe nehmen stetig zu. Viele Familien melden ihre Kinder mittlerweile beim Familienbesuch von Frau Neuburger in den Kindergarten an.

Ergänzend für das Thema Corona, hier werden seit dieser Woche (KW 16), die sogenannten Lolli-Tests angeboten, die freiwillig von den Eltern durchgeführt werden können.

Der Vorsitzende bietet dem Gremium an, noch offene Fragen zu beantworten. Da keine weiteren Fragen gestellt wurden, brachte er die vorgelegte Bedarfsplanung zur Abstimmung.

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung des Kindergarten St. Josef einstimmig zu.

TOP 3: Teilerlass der Kindergartenbeiträge im Kindergarten St. Josef für die Monate Januar und Februar 2021

Bürgermeister Traub erläutert dem Gremium die Sachlage anhand der Sitzungsvorlage.

Im Rahmen des erneuten Lockdowns wurden Schulen, Kindergärten und Einrichtungen der Kindertagespflege ab dem 22. Dezember 2020 (vorgezogene Weihnachtsferien) und darüber hinaus gehend bis 22. Februar 2021 geschlossen. Die Öffnung des Kindergartens und die Öffnung der Grundschule im Wechselunterricht startete dann wieder ab 22. Februar 2021. Eine Notbetreuung wurde sowohl seitens des Kindergartens und der Grundschule angeboten.

Wie das Land Baden-Württemberg am 11. März 2021 veröffentlichte, beteiligt sich dieses im Rahmen eines weiteren Hilfspakets zu 80 Prozent an den Elternbeiträgen für die Zeit vom 11. Januar bis zum 22. Februar. Die restlichen 20 Prozent der Elternbeiträge sollen von den Kommunen getragen werden. Diese Soforthilfe soll wie im vergangenen Jahr primär dazu dienen, die durch die Corona-Pandemie stark belasteten Eltern bei den Kindergartenbeiträgen zu entlasten.

In Absprache mit der für unseren Kindergarten St. Josef zuständigen Verrechnungsstelle der kath. Kirche wurde der Einzug der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 ausgesetzt.

Nun ist im Rahmen einer Gemeinderatsentscheidung über den Erlass oder die Nacherhebung der Elternbeiträge im Kindergarten St. Josef eine Entscheidung herbeizuführen, die als Empfehlung an die Seelsorgeeinheit Gammertingen-Trochtelfingen als Grundlage für deren letztendliche Entscheidung zur Erhebung der Gebühren weitergeleitet wird.

In Abstimmung mit den Vertretern der kath. Kirchengemeinde / Seelsorgeeinheit und der Verrechnungsstelle wird analog zur Vorgehensweise im Vorjahr aus Gründen der Gerechtigkeit bei der Gebührenerhebung für die Elternbeiträge folgender Beschlussvorschlag gemacht:

Beschlussvorschlag:

Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 werden allen Eltern erlassen, die für ihre Kinder die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben. Für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird ein Elternbeitrag nachträglich erhoben. Dieser wird jedoch nicht in Höhe des regulären Monatsbeitrags abgerechnet, sondern es werden Kindergartengebühren nur für die Tage abgerechnet, an denen das jeweilige Kind die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen hat.

Nachdem es aus dem Gremium keine Fragen gab, brachte der Vorsitzende den aufgeführten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 4: Planung Kinderspielplatz Freudenweiler und Vergabe für die Lieferung der Spielgeräte und einer Sitzbank

Bürgermeister Traub bedankt sich bei den Freudenweiler Gemeinderäten Marcel Abt und Felix Conzelmann für ihr Engagement.

Geplant wird ein Kinderspielplatz der schon von den Kleinkindern ab 3 Jahren bis zu Kinder im Alter von ca. 12 Jahren interessant sein soll. Die Holzelemente sind aus naturgewachsener Robinie.

Geplant sind:

1 x Vogelnestschaukel der Fa. Doehring4 x feuerverzinkte Pfostenschuhe 1 x Holzwippe 1 x Federwipptier „Ente“ 1 x Sonderspielanlage bestehend aus

  • 1 x Spielturm mit Pultdach 1,50 m hoch
  • 1 x Dschungelbrücke
  • 1 x Spieltum 1,80 m hoch
  • dazu 10 feuerverzinkte Pfostenschuhe

1x Gitterrost Bank der Fa. Square

ges. Summe
netto 17.772,00 €
brutto21.148,68 €

Nach kurzer Diskussion beschloss das Gremium einstimmig die anbietenden Firmen mit der Lieferung der Spielplatzmöblierung zu beauftragen und stimmte der vorliegenden Planung zu.

TOP 5: Haushaltsplan 2021 und mittelfristige Finanzplanung

Der Vorsitzende übergibt nach kurzer Einleitung das Wort an Kämmerer Werner Rominger.

Dieser berichtet kurz über den Abschluss von 2020.

Hier konnten die Schulden von 760.000 EUR auf 694.000 EUR reduziert werden. Die pro Kopfverschuldung lag Ende 2020 bei ca. 378,00 EUR. Die liquiden Eigenmittel zum 31.12.2020 betrugen 2.919.335,32 EUR. Das ordentliche Ergebnis wird ein erfreulich positives Ergebnis haben.

Der Gesamtergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2021 ordentliche Erträge in Höhe von 4.411.876 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.854.609 EUR aus. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis liegt bei -442.733 EUR.

Der Gesamtfinanzhaushalt stellt sich wie folgt dar: Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit werden mit 4.073.085 EUR veranschlagt (ohne Auflösungsbeträge 338.791 EUR), die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.221.201 EUR (ohne Abschreibungen 633.408 EUR) dies ergibt einen Zahlungsmittelbedarf im Ergebnishaushalt von 148.116 EUR.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 1.180.000 EUR veranschlagt. Sie gliedern sich in Einzahlungen aus Investitions- zuwendungen mit 830.000 EUR und Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet mit 350.000 EUR.

Von den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen entfallen auf die Maßnahme Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus mit Anbau Fahrzeughalle, 1. BA Betonsanierung außen und Errichtung eines Pultdaches, die bewilligten Ausgleichstockmittel von 250.000 EUR, für Ausbau des Breitbandnetzes in Neufra und Freudenweiler bewilligte Landesmittel von 169.533 EUR für den Breitbandanschluss Freudenweiler von Bitz her und 42.693 EUR für die Mitverlegung von Kabelschutzrohren in den Kommunen Neufra und Gammertingen bei einer Baumaßnahme der Firma GasLINE GmbH zum Ausbau des Backbone-Netzes und für den Neubau Retentionsbodenfilter RÜB Neufra wurden Fördermittel von 368.000 EUR beantragt.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 2.766.450 EUR veranschlagt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 200.000 EUR Baumaßnahmen 2.291.450 EUR Erwerb von beweglichem Sachvermögen 25.000 EUR Beteiligung an der Netze BW GmbH & Co.KG250.000 EUR Was eine Investition im Sinne der doppischen Haushaltsführung ist, kommt nun darauf an, ob es sich nicht nur um eine reine Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahme handelt. Denn was bisher investiv veranschlagt wurde, gilt im „neuen“ Haushaltsrecht nicht immer als investiv und manche Maßnahme, die vorher im Vermögenshaushalt veranschlagt war, wird nun im konsumtiven Teil (Ergebnishaushalt) des Haushaltsplans 2021 abgebildet.

Für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses mit Anbau Fahrzeughalle, 1. BA Betonsanierung außen und Errichtung eines Pultdaches, in Neufra sind 1.086.600 EUR veranschlagt.

Im Tiefbaubereich sind folgende Investitionsschwerpunkte vorgesehen:

Breitbandausbau Anschluss Freudenweiler 240.697 EUR
Mitverlegung für Backbone-Netz Neufra - Gammertingen 73.674 EUR
Planung Breitbandausbau Neufra u. Freudenweiler 28.629 EUR
Neubau Retentionsbodenfilter RÜB Neufra 521.850 EUR
Kanalmaßnahmen aufgrund der Eigenkontrollverordnung 50.000 EUR
Investitionskostenanteil an Kläranlage Gammertingen 25.000 EUR
Erschließung Baugebiet Friedhofstraße 200.000 EUR
Anlage von Kinderspielplätzen 40.000 EUR.

Beim Erwerb von beweglichem Sachvermögen entfällt auf die Beschaffung eines MTW für die Feuerwehr noch die Restzahlung von 25.000 EUR. Die Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co.KG 250.000 EUR. Bei den Ortsstraßen ist die Umstellung der Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt auf LED in Freudenweiler mit 25.000 EUR geplant. Der Finanzierungsmittelbedarf aus der in 2021 geplanten Investitionstätigkeit liegt bei 1.586.450 EUR. Aufgrund des Zahlungsmittelbedarfes von 148.116 EUR aus dem Ergebnishaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf bei 1.734.566 EUR.

Hiervon werden noch die Tilgungen von 69.000 € abgezogen und somit erhalten wir eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahrs von minus 1.803.566 EUR.

Die Liquidität für 2021 ist gesichert. Es müssen weder Kassenkredite noch ordentliche Kredite aufgenommen werden. Die voraussichtliche Entwicklung des Schuldenstands der Gemeinde Neufra stellt sich im Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

Schuldenstand zum 01.01.2021: 693.693,32 EUR
Tilgungen 2021: 69.000 EUR
Kreditaufnahme 2021:0 EUR
Voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2021: 624.693,32 EUR

Dies entspricht bei 1833 Einwohnern (Stand 30.06.2020) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 341 EUR.

Nun stellt Kämmerer Rominger die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm 2021 bis 2024 vor.

Die Gemeinde Neufra versuche, entsprechend den Orientierungsdaten des Haushaltserlasses eine mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2024 zu erstellen. Die Finanzsituation und die weitere Entwicklung der Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden seien derzeit sehr schwer einzuschätzen, so dass es diesmal sehr schwierig sei, eine solide Finanzplanung bis zum Jahr 2024 zu erstellen. Die Verwaltung hat im Investitionsprogramm nur die Objekte dargestellt, welche zur Realisierung vorrangig anstehen und mit welchen Investitionskosten in den künftigen Jahren zu rechnen sei. Die Finanzierung dieser Vorhaben kann jedoch nicht als sicher angenommen werden, da die Zuschüsse noch gewährt werden müssen. Wünschenswerte Infrastrukturmaßnahmen müssen hinten angestellt werden, so Herr Rominger.

Die Finanzplanung für die kommenden Jahre bedarf jedoch der Aktualisierung in den jährlichen Haushaltsplänen und der Fixierung durch entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates. Der Finanzplan der Gemeinde Neufra ändert sich von Jahr zu Jahr grundlegend, da eine verlässliche Planung nur sehr schwer zu erstellen sei. Hier ein kleines Beispiel: wenn eine Maßnahme durchgeführt werden muss, muss diese auch bezahlt werden. Die Finanzierung sei dann auf der Grundlage der geplanten Kosten zu erstellen. Ist eine gesicherte Finanzierung durch Eigenmittel und Zuschüsse nicht zu gewährleisten, müsse eine Kreditaufnahme eingeplant werden. Die Gemeinde habe mit großen Schwankungen auf der Einnahme- (Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen) und Ausgabenseite (Umlagen an Kreis und Land) zu kämpfen, was sich im sogenannten Zwei-Jahres-Rhythmus niederschlägt.

Die Schwerpunkte in den nächsten Jahren wurden in der Klausurtagung des Gemeinderats festgelegt. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Maßnahmen:

  • Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus mit Anbau Fahrzeughalle (2.+3. BA)
  • Breitbandausbau in Neufra und Freudenweiler
  • Schaffung von Bauplätzen
  • Schaffung von Gewerbeflächen
  • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  • Ausbau von Ortsstraßen
  • Friedhofsgestaltung und Friedhofsmauer
  • Erfüllung der Pflichtaufgaben

In der Finanzplanung von 2022 bis 2024 sind folgende Maßnahmen eingeplant:

  • Feuerwehrfahrzeug, Erwerb eines GWT in 2022 mit 200.000 EUR Ausgaben und 51.000 EUR Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel)
  • Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus, 2.+3. BA ab 2024ff mit 1.873.000 EUR Ausgaben und 585.000 EUR Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel)
  • Breitbandausbau in 2022 bis 2024 mit je 77.000 EUR
  • Kanalmaßnahmen mit je 50.000 EUR
  • Investitionskostenanteil Kläranlage Gammertingen (Gaseinpressung in Faulturm) in 2022 mit 60.000 EUR
  • Beginn mit dem Ausbau von Ortsstraßen in 2023 mit 900.000 EUR Ausgaben und 200.000 EUR Einnahmen (Ausgleichstockmittel), ab 2025ff mit 2,5 Mio. EUR und 300.000 EUR Einnahmen (Ausgleichstockmittel und Erschließungsbeiträge)
  • Friedhofsgestaltung mit Sanierung Friedhofsmauer in 2022 mit 200.000 EUR Ausgaben und 100.000 EUR Einnahmen (Ausgleichstockmittel)

Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese enormen Investitionen nur durchgeführt werden können, wenn auch die entsprechende Zuschussförderung gegeben sei. Die Gemeinde ist bestrebt, den Schuldenabbau in den nächsten Jahren weiter zu führen bzw. die Nettoneuverschuldung auf Null zu beschränken. Die veranschlagten negativen Gesamtergebnisse in 2021 und 2022 können durch das sehr positive Gesamtergebnis aus 2019 (550.438,94 EUR) und aus 2020 (voraussichtlich 100.000,00 EUR) ausgeglichen werden.

Die Kommunen müssen den Drahtseilakt meistern, neben ihren klassischen Aufgaben akute und tagesaktuelle Pflichten wie die Versorgung der Flüchtlinge, deren Zustrom im Moment abgeflacht ist, der Kleinkindbetreuung, der schulischen Inklusion oder der Breitbandversorgung zu stemmen. Und das derzeit ohne ausreichende Unterstützung durch Bund und Land. Der Bund und vor allem das Land bedient sich bei den Gemeinden, um ihre eigens verursachten Haushaltslöcher zu stopfen (Beschlüsse über Entlastungen der Bürger ohne die erforderliche Finanzierungsmittel bereitzustellen).

Aufgrund der sich abkühlenden Konjunktur sollte für die kommenden Jahre vorsichtig geplant werden. Die aktuellen, zum Teil dramatischen Veränderungen auf der weltpolitischen Bühne, sowie die anhaltende Corona-Pandemie haben alle in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Konjunktur. Wir als Gemeinde sind auf deren positive Effekte unabdingbar angewiesen. Aufgrund der vielen Unsicherheiten und den prognostizierten erheblichen Mindereinahmen bei Bund, Land und Gemeinden ist es deshalb weiterhin angesagt solide zu haushalten, also nicht mehr auszugeben als eingenommen wird. Dies hat die Gemeinde Neufra in den vergangenen Jahren sehr gut beherzigt. Wie seither werden die geplanten Investitionen nur durchgeführt, wenn die Finanzierung gesichert ist. Dies kann durch Eigenmittel, Zuschüsse und in Einzelfällen durch Kreditaufnahmen erfolgen. Notwendige Maßnahmen zum Erhalt unserer Infrastruktur werden wir auch in Zukunft finanziell gesichert, wirtschaftlich sinnvoll und solide durchführen, so Kämmerer Werner Rominger.

Nachdem es aus dem Gremium keine Fragen gibt, bringt der Vorsitzende folgendes zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat am 20. April 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021:

Der Haushaltsplan 2021 wird folgendermaßen festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.411.876
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 4.854.609
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -442.733
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -442.733

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen festgesetzt

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.073.085
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.221.201
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -148.116
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.180.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.766.450
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.586.450
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.734.566
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -69.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -69.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.803.566

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 EUR.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.

2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge.

Neufra, 20. April 2021
Reinhard Traub
Bürgermeister

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021. Bürgermeister Traub brachte nun, die mittelfristige Finanzplanung von 2022 - 2024 wie von Herrn Rominger vorgelegt zur Abstimmung.

Auch die mittelfristige Finanzplanung von 2022 – 2024 wird vom Gremium einstimmig beschlossen.

TOP 6: Neuvergabe Fischereipacht Fehla für den Zeitraum 2020 - 2032 und Abschluss eines neuen Pachtvertrags

Der Vorsitzende gab bekannt, dass dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung am 11.05.2021 vertagt wurde.

TOP 7: Bestellung von ehrenamtlichen Gutachterinnen der örtlichen Finanzbehörde für den Gutachterausschuss der Gemeinde Neufra

- Bestellung von OARin Marina Hägele als Vertreterin des Finanzamts Sigmaringen und von Alin „Z“ Ulrike Härle als Stellvertreterin
- Sitzungsvorlage Nr. 4/2021

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlag den Gemeinderäten. Der Bisherige ehrenamtliche örtliche Gutachterausschuss kann die neuen Vorgaben nicht mehr leisten, hier wurde bereits Ende 2020 die Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit benachbarten Städten und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen und einer Geschäftsstelle in Sigmaringen zugestimmt. Somit geht die bisherige Arbeit an den gemeinsamen Gutachterausschuss über.

Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeiten zu gewährleisten, sind letztmalig bis spätestens 30.06.2021 die Bodenrichtwerde auf den 31.12.2020 rückwirkend durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Neufra zu ermitteln und festzustellen.

Für diese letztmalige Ermittlung der Bodenrichtwerte sind wie oben genannt, die Vertreter der Finanzbehörde zu bestellen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Finanzamts Sigmaringen zur Besetzung des Gutachterausschusses der Gemeinde Neufra mit den ehrenamtlichen Gutachterinnen als Vertreterinnen der örtlichen zuständigen Finanzbehörde

- OARin Marina Hägele als Vertreterin und
- Alin „Z“ Ulrike Härle als Stellvertreterin zu.

Zudem spricht der Gemeinderat die Bestellung beider Vertreterinnen in den genannten Funktionen für den Gutachterausschuss der Gemeinde Neufra aus.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 8: Genehmigungsverfahren nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) für das Vorhaben „Windpark Burladingen“

- Scoping-Verfahren / Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht, schriftliche Anhörung (Stellungnahme der Gemeinde Neufra)

Dem Gemeinderat liegen umfangreiche Sitzungsvorlagen vor, normalerweise finden diese Scoping-Verfahren in Präsenz statt, bei dem Vertreter und Institutionen gehört werden. Dabei geht es, den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemeinsam festzulegen.

Die Gemeinde wurde bereits im Verfahren des Teilflächennutzungsplan 2018 gehört. Im weiteren Schritt steht jetzt das Genehmigungsverfahren nach BlmSchG zur Genehmigung von 10 Windrädern mit einer Gesamthöhe von 247m an. Für das Genehmigungsverfahren ist eine UVP notwendig. Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens hierfür findet nun das aktuelle Scoping-Verfahren statt.

Im Rahmen unserer Stellungnahme bitten wir aufgrund möglicher Betroffenheiten durch das Teilgebiet „Küche“ um die Aufnahme folgender Untersuchungen in die Umweltverträglichkeitsprüfung:

  • Schutzgut Wasser: Zum Schutzgut Wasser bitten wir um Untersuchung, welche Auswirkungen ein Ölunfall bzw. ein Havariefall am Standort „Küche“ auf das Grundwasser haben würde. Es gilt abzuklären, ob und wie durch einen solchen Ölunfall unsere Trinkwasserquelle „Lichtensteinquelle“ (Wasserversorgung Ortsteil Neufra und gemeinsame Wasseraufbereitung im Wasserwerk Bronnen mit Gammertinger Quellwasser) betroffen wäre. Möglicherweise liegt das Teilgebiet „Küche“ im Einzugsgebiet unserer „Lichtensteinquelle“. Möglicherweise wäre auch eine Betroffenheit der Gallusquelle in Veringenstadt-Hermentingen gegeben. Auch hier wünschen wir eine Überprüfung des Einzugsgebiets auf eine mögliche Betroffenheit. Über den Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb, der das Quellwasser der Gallusquelle zur Trinkwasserversorgung nutzt, wird auch unser Ortsteil Freudenweiler mit Trinkwasser versorgt.
  • Schutzgut Landschaft: Mit einer geschätzten Entfernung von 3,0 km bis 3,5 km zu den nächsten geplanten Windkraftanlagen im Teilgebiet „Küche“ liegen unsere beiden Ortsteile Neufra und Freudenweiler in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Anlagen. Durch die sehr große Höhe mit 166 m Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 247 m handelt es sich um sehr mächtige Windkraftanlagen, die einen nicht unbeträchtlichen Eingriff ins Landschaftsbild verursachen. Um eine Beurteilung auch im Sinne unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen zu können, wie sich die Anlagen in das Landschaftsbild einfügen, wünschen wir Visualisierungen der Anlagen für unser Wohngebiet Deißlesberg in Neufra und für den Bereich Ortsmitte in Freudenweiler.

Die Windräder sind von der Höhe gleichzustellen wie der Thyssenturm in Rottweil.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Windräder eine Auswirkung auf den geplanten BOS-Funkmast in Freudenweiler haben?

Bürgermeister Traub erklärt, dass der BOS-Funkmast Priorität hat, ggf. müsse der Standort der Windräder geändert werden. Er erwartet hier aber keine Konflikte und Beeinträchtigungen der Richtfunkverbindungen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Stellungnahme über die oben aufgeführten Bedenken.

TOP 9: Bauangelegenheiten

a) Neubau Einfamilienhaus mit Keller und Garagengebäude, Flst. 4332, Gregor-Wetzel-Str. 14

Bürgermeister Traub erläutert dem Gremium das Bauvorhaben. Aus Sicht der Gemeinde gibt es keine Gründe, das Einvernehmen für den Bauantrag nicht zu erteilen. Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

b) Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage mit einem Schleuderbetonmast und Betriebscontainer, Flst. 4413/4

Bürgermeister Traub erläutert das Bauvorhaben der BOS Sende- und Empfangsanlage mit einem Schleuderbetonmast und einem Betriebscontainer. Nun wurde ein alternativer Standort (nähe Dreifürstenstein) gefunden der weiter vom Ort entfernt liegt, jedoch genauso gut geeignet ist. Der einzige Nachteil hier sind die höheren Kosten für die Stromversorgung. Hier kommen ca. 180.000 € hinzu. Das Nachbargrundstück gehört ebenso der Gemeinde, nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich mit einer Enthaltung dem Bauantrag zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage mit einem Schleuderbetonmast und Betriebscontainer zu.

TOP 10: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

a) Friedhofstraße, Wasserleitungen verlegen / Sanierung Fußwege

Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass in KW 17 begonnen wird im Baugebiet Friedhofstraße die Wasserleitungen zu verlegen. Die Baumaßnahme soll bis Ende Mai abgeschlossen sein.

b) Sanierungsarbeiten Feuerwehrhaus Bauabschnitt I

Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass in KW 16 mit den Gerüstbauarbeiten am Feuerwehrhaus begonnen wurde.

c) Breitbandausbau Freudenweiler

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Ausbau der passiven Infrastruktur im Dezember abgeschlossen wurde. Mit dem neuen Netzbetreiber wird derzeit die Form und der Zeitpunkt von Informationsveranstaltungen für die Freudenweiler Bürgerinnen und Bürger geklärt.

d) Wasser auf dem Friedhof

Gemeinderat Schmitz erkundigt sich, warum das Wasser am Außenbecken noch nicht aufgedreht ist.

Der Vorsitzende klärt darüber auf, dass wir immer noch mit Nachtfrost zu kämpfen haben und dies der Grund dafür sei. Die Wasserentnahme an der Leichenhalle sei jederzeit möglich.

Gemeinderat Schmitz bittet diesen Wasserhahn zu prüfen, da dieser lt. Angaben von Friedhofsbesuchern nicht ordentlich funktioniert. Dieser müsse repariert oder ausgetauscht werden.

Bürgermeister Traub nimmt dies zur Kenntnis und wird das Bauhof-Team unterrichten.