Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Telefonnummer: 07574 9300-0
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Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 26. Mai 2020

Autor: Monika Waiblinger
Artikel vom 06.07.2020

TOP 1: Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung die Personalentscheidung zur ausgeschriebenen Stelle auf dem Bauhof erfolgte. Die Stelle wurde zum 11.05.2020 besetzt.

TOP 2: Bekanntgabe von Eilentscheidungen

- Vergaben zur Flachdachsanierung am Gewerbepark

Bürgermeister Traub erklärt, dass bei der Sanierung des Flachdaches des Gewerbeparks aus versicherungstechnischer Sicht dringender Handlungsbedarf bestand. Eine Eilentscheidung war daher aufgrund der momentanen Situation zwingend notwendig.

Die Arbeiten wurden im Rahmen von Eilentscheidungen wie folgt vergeben:

  • Firma Albabdichtung, Gammertingen (Abdichtungsarbeiten, Metallarbeiten, Dachbekiesung) in Höhe von 35.916,58 € brutto.
  • Firma Holzbau Herre, Neufra (Abbrucharbeiten, Dachschalung) in Höhe von 14.579,77 € brutto.
  • Firma Thomas Buck, Gammertingen (Klempnerarbeiten) in Höhe von 4.983,14 € brutto.
  • Firma Edgar Wittner, Neufra (Gerüstarbeiten) in Höhe von 3.869,88 € brutto.

TOP 3: Planungen der Polizei zur Errichtung eines BOS-Sendemastes in Freudenweiler

- Vorstellung der Planungen

Herr Natterer von der Polizei erklärt, dass die Polizei bereits seit 10 Jahren mit der digitalen Technik arbeitet. Nach längerer Übergangsphase steht nun sukzessive die endgültige Umstellung auf diese digitale Technik an.

Der bestehende Sendemast in der Nähe des Flugplatzes Degerfeld in Bitz müsste um ca. 10 Meter erhöht werden. Der Standort liegt aber in der Einflugschneise des Flughafens. Aus Gründen der Flugsicherung ist eine Mastverlängerung nicht genehmigungsfähig.

Auf Grundlage von Auswertungen eines digitalen Geländemodells stellte sich der Standort beim Wasserhochbehälter in Freudenweiler als Alternativstandort für den 50 Meter hohen Funkmasten heraus. Mit Hilfe einer Hocharbeitsbühne und einer Drohne wurden die Sichtverbindungen zu den benachbarten Funkmasten (Gegenstationen) überprüft. Insgesamt lässt sich über diesen Standort des Funkmasts eine nahezu optimale Abdeckung des zu versorgenden Gebets mittels digitalem BOS-Funk erzielen.

Die Umstellung auf die digitale Technik muss spätestens bis Ende 2021 erfolgen. Eine Hochverfügbarkeit muss an 24 Stunden, 7 Tage die Woche gewährleistet sein.

Der BOS-Funk steht allen Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben zur Verfügung. Dies schließt die Feuerwehren und die Rettungsdienste wie DRK und THW mit ein. Eine Mitnutzung von Dritten (Mobilfunkbetreibern) soll im Interesse der Gemeinde möglich sein.

Gebaut und betrieben wird die Station vom Land Baden-Württemberg. Zwischen Gemeinde und dem Land ist ein Nutzungsvertrag abzuschließen.

Aus dem Gremium kamen einige Fragen, wie z.B. wo die nächsten Türme stehen, wie hoch die Geräuschbelastung durch das Notstromaggregat ist, wie der Naturschutz zu dem Vorhaben steht und wie hoch die Chancen einer Vermietung an Dritte sind. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass für Freudenweiler ebenfalls ein Nutzen entstehen müsse in Form einer besseren Mobilfunkabdeckung und -versorgung.

Herr Natterer erklärt, dass verschiedene Maste im Umkreis von 20 km stehen (z.B. in Schwennigen, beim Schlossberg Albstadt, auf dem Raichberg und in Meßstetten). Die Geräuschbelastung durch das Notstromaggregat beläuft sich darauf, dass der Dieselmotor im Monat einmal für 30 Minuten in Betrieb gesetzt wird und die Zeit nach Wunsch festgelegt werden kann. Bürgermeister Traub erklärt, dass der Naturschutz bisher noch nicht eingebunden wurde, dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Baugenehmigung. Die Frage nach den Chancen einen Drittanbieter zu finden, kann Herr Natterer nicht beantworten, da hier die Gemeinde tätig werden müsse. Bürgermeister Traub erklärt, dass hier schon Anfragen gestellt wurden, aber noch keine Antworten vorliegen. Dies sei aber ein wichtiger Punkt für die Zustimmung der Gemeinde.

TOP 4: Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschussses der Städte und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen

- Beschlussfassung

Bürgermeister Traub erklärt, dass in den letzten Jahren die Anforderungen an den Aufgabenbereich der Gutachterausschüsse durch gesetzliche Vorgaben deutlich gestiegen sind. Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind unter anderem das Führen der Kaufpreissammlung und deren Auswertung, die Ableitung der Bodenrichtwerte, die Ableitung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Schaffung von Voraussetzungen für die automatisierte Datenübermittlung an datenerhebende Stellen bei Bund, Land und EU, die Teilnahme am Immobilienbericht Deutschland und das Bereitstellen der Bodenrichtwerte im Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) des Landes Baden-Württemberg.

Da die Bemessung der Grundsteuer auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden muss, haben die von den Gutachterausschüssen festgestellten Bodenrichtwerte eine wesentlich größere Bedeutung als bisher. Bundesweit gibt es 1.200 Gutachterausschüsse, davon momentan 663 alleine in Baden- Württemberg. Durch den kleinen Zuschnitt können vor allem kleine Gutachterausschüsse die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und in der erforderlichen Qualität erfüllen, da die Zahl der Kauffälle zu gering ist und damit keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlung vorliegt.

Bei der Novellierung der Gutachterausschussverordnung wurde geregelt, dass für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung eine geeignete Personal- und Sachmittelausstattung sowie eine ausreichende Zahl an Kauffällen erforderlich ist. Es wurde eine Richtgröße von 1.000 Kauffällen pro Jahr festgelegt, um genügend Vergleichswerte zur besseren Herleitung der Wertermittlung zu haben. Mit ca. 40 Kauffällen liegt Neufra weit unter diesem Richtwert.

Durch die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses aller Gemeinden und Städte im Landkreis Sigmaringen würde dieser Richtwert erreicht werden.

Die entstehenden Personal- und Sachkosten können durch Gebühreneinnahmen nicht ausgeglichen werden. Zur Abdeckung des entstehenden Fehlbetrags muss eine Umlage der Städte und Gemeinden erhoben werden. Diese wäre nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die beteiligten Kommunen zu verteilen. Bei 131.000 Einwohnern beliefe sich der jährliche Kostenersatz auf 3,53€ / Einwohner. In Neufra wären dies dann 6.476,82 € pro Jahr.

Der Gutachterausschuss soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 mit seiner Arbeit beginnen. Zuvor sind vorbereitende Arbeiten notwendig und die Übergabe der notwendigen Daten an die Geschäftsstelle des neuen Gutachterausschusses.

Bürgermeister Traub erklärt, dass die Gemeinde 2 Gutachter bestellen muss, die über örtliche Fachkenntnis verfügen. Bei Gutachten, die für Immobilien und Grundstücke in Neufra zu erstellen sind, werden diese Gutachter dann angefordert und zum Gutachterausschuss stoßen.

Bürgermeister Traub sieht keine Alternative zum Beitritt zu diesem neuen Gutachterausschuss.

Auf die Frage, wer für Neufra im Gutachterausschuss tätig ist und wie oft dieser tätig war, nannte Herr Rominger die Namen der derzeitigen Gutachter und erklärte, dass eine Zusammenkunft nicht häufig erfolgte.

Beschlussvorschlag: Die Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit benachbarten Städten und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen und einer Geschäftsstelle in Sigmaringen wird zugestimmt.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 5: Interkommunale Zusammenarbeit im Personenstandswesen im Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal

  • Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen den Städten Gammertingen, Hettingen und Veringenstadt sowie der Gemeinde Neufra über die gemeindeübergreifende Stellvertretung der Standesbeamten unter Beibehaltung der eigenen Standesamtsbezirke
  •  Bestellung weiterer Standesbeamter als Verhinderungsstellvertreter

Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich bei der Standesamtstätigkeit um einen vielfältig und rechtlich anspruchsvollen, fortbildungsintensiven Bereich handelt. Jeder Standesamtsbezirk hat Standesbeamte in erforderlicher Anzahl sowie entsprechend qualifizierte Verhinderungsvertreter zu bestellen, außerdem ist das Personenstandsregister seit 2014 nur noch elektronisch zu führen. Hierfür muss die technische und organisatorische Infrastruktur vorhanden sein.

Die Situation momentan ist, dass jede Gemeinde einen Hauptstandesbeamten und einen Stellvertreter haben sollte, Veringenstadt aber momentan gar keinen Standesbeamten hat. Eine neue Mitarbeiterin wird aber demnächst die Fortbildung antreten. Um im Notfall, wie jetzt in Veringenstadt, flexibel reagieren zu können, muss eine Lösung gefunden werden.

Hierfür gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Eine davon wäre, die Standesämter verschiedener Gemeinden zu einem Standesamtsbezirk zusammenzulegen. Dies wird aber derzeit von der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern nicht gewünscht.

Die zweite Möglichkeit ist die Personalleihe, hier wird ein Standesbeamter ganz oder teilweile zur Erledigung der Standesamtsaufgaben einer anderen Gemeinde überlassen. Dies ist geeignet, um vorübergehende Personalengpässe zu überbrücken, große Einsparungen sind hier nicht möglich.

Einzig die Fortbildungskosten können durch die Bestellung des Standesbeamten in 2 Standesamtsbezirken halbiert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Verhinderungsvertreter zu bestellen, das heißt, wenn eine Gemeinde keinen zweiten Standesbeamten hat, ist die wechselseitige Bestellung des Standesbeamten in der jeweils anderen Gemeinde möglich und nötig.

Vereinbarungen zur Personalleihe sind immer genehmigungspflichtig durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dem Landratsamt anzuzeigen ist. In diesem Vertrag sollten eindeutige Regelungen zu Dienstherreneigenschaften, Weisungsrechten und Kostentragungen getroffen werden. Die Aufgaben sind immer vor Ort beim zuständigen Standesamt zu erledigen.

Die Frage, ob es dann so sein wird, wenn der Standesbeamte in Hettingen ausfällt, unser Verhinderungsvertreter dann nach Hettingen muss wird bejaht mit der Erklärung, dass hier Akten benötigt werden, die jeweils nur vor Ort vorhanden sind.

Auf die Frage nach der Kostenübernahme antwortet Bürgermeister Traub, dass die Fahrt- und Lohnkosten von der anfordernden Gemeinde übernommen werden müssen.

Dem Einwurf aus dem Gemeinderat, dass dies eher selten vorkommen würde stimmt Bürgermeister Traub zu und erklärt, dass es momentan eben diese Ausnahmesituation in Veringenstadt gibt. Die Vereinbarung soll die Abstellung nun erleichtern.

Die Frage, ob die Verhinderungsvertretung mit Herrn Fröhlich abgesprochen wurde von Bürgermeister Traub bejaht.

Herr Traub trägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

  1. Dem als Sitzungsvorlage vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die gemeindeübergreifende Stellvertretung der Standesbeamten im Notfall unter Beibehaltung der eigenen Standesamtsbezirke wird zugestimmt.
  2. Der Neubestellung der von den drei anderen Vertragsparteien (Städte Veringenstadt, Hettingen und Gammertingen) benannten und in den jeweiligen Städten und Gemeinden für deren Standesamtsbezirke bestellten Standesbeamten als neue weitere Verhinderungsvertreter des Standesbeamten im Standesamtsbezirk der Gemeinde Neufra wird nach § 2 Abs. 5 AG PStG i.V.m. §4 PStG-DVO zugestimmt. Die bisher bei der Gemeinde Neufra erfolgten Bestellungen des Standesbeamten (§ 1 PStG-DVO) mit Herrn Michael Fröhlich, des Verhinderungsvertreters (§ 2 PStG-DVO) mit Frau Monika Waiblinger sowie der Eheschließungsstandesbeamten (§ 1 Abs. 4 PStG-DVO) mit Bürgermeister Reinhard Traub und Herr Werner Rominger bleiben unverändert.
  3. Der Neubestellung des Neufraer Standesbeamten Michael Fröhlich als jeweiliger Verhinderungsvertreter nach §§ 2 und 4 PStG-DVO bei den drei anderen Standesamtsbezirken Veringenstadt, Hettingen und Gammertingen wird zugestimmt.
  4. Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung und Bestellung beauftragt.

Der Gemeinderat stimmt allen 4 Punkten des Beschlussvorschlages einstimmig zu.

TOP 6: Teilerlass der Kindergartenbeiträge im Kindergarten St. Josef für die Monate April und Mai

- Beschlussfassung

Bürgermeister Traub erklärt, dass der Kindergarten aufgrund der Corona-Verordnung seit Dienstag, 17. März für den Regelbetrieb geschlossen ist.

Für Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, gab es eine Notbetreuung im Kindergarten.

Ab dem 27. April wurde die Notbetreuung ausgeweitet. Seither wurden auch Kinder zur Betreuung zugelassen, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Seit 18. Mai gilt die schrittweise Einführung eines reduzierten Regelbetriebs. Dieser wurde in Neufra wegen der vom Land zu kurzfristig veröffentlichten Rahmenbedingungen und des notwendigen organisatorischen Vorlaufs ab 25. Mai angeboten. Nun steht jedem Kind eine tageweise Betreuung im Kindergarten zur VerfügungJedoch ist die gleichzeitige Präsenz auf maximal 50 % der Kinder begrenzt. Die Kinder werden in festen Kleingruppen betreut, einen Austausch zwischen den Gruppen ist aus Hygieneund Infektionsgründen nicht gestattet.

Eine finanzielle Unterstützung des Landes wurde in Form einer 100 Millionen Soforthilfe an die Städte und Gemeinden auf den Weg gebracht. Diese Soforthilfe soll u.a. dazu dienen, die durch die Corona-Pandemie stark belasteten Eltern bei den Kindergartenbeiträgen zu entlasten. Die Gemeinde hat den ihr zustehenden Betrag bereits erhalten.

Bürgermeister Traub erklärt, dass nun im Rahmen einer Gemeinderatsentscheidung über den Erlass oder die Nacherhebung der Elternbeiträge zu entscheiden sei.

Die Fragen nach dem Grund der Kostenumlage auf die Eltern nach Erhalt der Soforthilfe vom Land werden von Bürgermeister Traub beantwortet mit der Erklärung, dass es ja Eltern gibt, die ihre Kinder komplett zu Hause betreut haben, andere hingegen konnten die Betreuung in Anspruch nehmen. Daher sei es nur gerecht, die tatsächlich beanspruchte Betreuungszeit für den Monat Mai in Rechnung zu stellen. Es wird ja nur die Zeit berechnet, an denen die Kinder im Kindergarten waren. Die Gemeinde würde dabei kein Geld verdienen.

Beschlussvorschlag: In Abstimmung mit den Vertretern der kath. Kirchengemeinde / Seelsorgeeinheit und der Verrechnungsstelle wird aus Gründen der Gerechtigkeit bei der Gebührenerhebung für die Elternbeiträge folgender Beschlussvorschlag gemacht:

Die Elternbeiträge für den Monat April 2020 werden vollständig erlassen (auch für Eltern, die die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen mussten, weil beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätig sind).

Die Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 werden allen Eltern erlassen, die für ihre Kinder die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben. Für Kinder, die die erweiterte Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird ein Elternbeitrag nachträglich erhoben. Dieser wird jedoch nicht in Höhe des regulären Monatsbeitrags abgerechnet, sondern es werden Kindergartengebühren nur für die Tage abgerechnet, an denen das jeweilige Kind die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen hat.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich zu.

TOP 7: Malerarbeiten an der Feuerwehrgarage Freudenweiler

- Beschlussfassung über die Farbgebung

Bürgermeister Traub bedankt sich bei Herrn Matthias Bitzer für die Mühe, die er sich gemacht hat, um die Farbvorschläge als Fotomontage zu erstellen.

Er erklärt, dass das neue Rolltor in der Farbe rot bereits eingebaut wurde. Nun würde die Feuerwehrabteilung Freudenweiler gerne die Fassade und die Fenster streichen.

Vorgeschlagen wird der Sockelanstrich in der Farbe grau, die Fassade in weiß und die Fenster entweder in grau oder weiß und evtl. ein grauer Rahmen um die Fenster. Ein Logo der Feuerwehr in Kleberform würde auf dem Rolltor angebracht werden.

Gemeinderat Abt findet, dass die vorgeschlagene Farbgebung gut aussehe. Jedoch passe dann das „Alte Schulhaus“ überhaupt nicht mehr dazu.

Bürgermeister Traub erklärt, dass dies in naher Zukunft dann auch gestrichen und farblich angepasst werde.

Bürgermeister Traub bringt folgendes zur Abstimmung: Der Gemeinderat ist einverstanden, dass die Grundfarbgebung in weiß und grau gehalten wird und die Feuerwehr ansonsten selbst entscheiden kann.

Der Gemeinderat stimmt diesem einstimmig zu.

TOP 8: Bauangelegenheiten

a) Neubau eines Wohnhauses und einer Garage im Mühlgässle

Bürgermeister Traub erklärt den Gemeinderäten anhand der ihnen vorliegenden Pläne das Bauvorhaben.

Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes mit einem 5°-Pultdach, mit Garage, Schuppen und Terrasse. Der notwendige Abbruch des bestehenden Gebäudes wurde im Vorfeld mit der Baurechtsbehörde abgeklärt. Dieser ist verfahrensfrei. Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände werden mit den neuen Gebäuden eingehalten.

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 9: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

a) Haushalt

Bürgermeister Traub übergibt das Wort an Kämmerer Werner Rominger. Dieser erklärt, dass der Haushalt vom Landratsamt bestätigt wurde. Die Prüfung ergab keine rechtlichen Beanstandungen. Es gab ein Lob für die Haushaltkonsolidierung der vergangenen Jahre.

Herr Rominger verweist aber noch auf die zu erwartenden Ausfälle bei den Einnahmen und auf außerplanmäßige Kosten aufgrund Corona. Es ist mit deutlichen Einbußen bei den Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen. Die Ausgaben müssten gut geplant werden.

b) Freier Platz neben Gaststätte „zum Rädle"

Bürgermeister Traub erklärt, dass der Wirt des Gasthauses „zum Rädle“ auf ihn zugekommen sei mit der Anfrage, ob es möglich sei, dass die Gemeinde den Platz neben der Gaststätte grob planieren könne um eine Außengastronomie zu anbieten zu können. Die Kosten hierfür sollen von der Gemeinde übernommen werden.

Nach kurzer Diskussion fragt Bürgermeister Traub die Gemeinderäte, ob sie einig sind mit dem Vorschlag, die Grobplanie auf Kosten der Gemeinde nicht auszuführen.

Der Gemeinderat bejaht dies.

c) Dank an Peter Pickl als stellvertretender Bürgermeister

Bürgermeister Traub bedankt sich bei Herrn Peter Pickl für die Zeit, die er während der krankheitsbedingten Abwesenheit des Bürgermeisters als Stellvertreter investiert hat. Als Zeichen des Dankes überreicht er ihm ein Theater-Abo des Theaters Lindenhof und einen Essensgutschein für das Gasthaus Krone in Freudenweiler.

Gemeinderat Pickl bedankt sich und erklärt, dass er jederzeit gerne bereit ist als Stellvertreter zu agieren.

d) Bauplätze Ledergasse / Friedhof

Gemeinderat Stauß möchte wissen, wie weit der Stand betreffend der Bebauungsplanänderung Deißlesberg in Sachen Waldausgleich ist.

Bürgermeister Traub erklärt, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine kleine Teilfläche eines Waldbiotop betroffen sei. Hier laufen Abstimmungsgespräche. Nach Möglichkeit solle aber der Bebauungsplan dieses Jahr noch abgeschlossen werden.

Gemeinderat Göckel merkt an, dass auch bei den Bauplätzen am Friedhof Handlungsbedarf bestehe.

Bürgermeister Traub stimmt dem zu und erklärt, dass es einen Interessenten mit konkretem Interesse und zwei mit vagem Interesse gäbe. Eine zeitnahe Erschließung sei geplant.