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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 22. September 2020
Top 1: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB des Bebauungsplans „Hochberg II“ und der dazugehörigen Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 (7) LBO
- Beschlussfassung
Der Vorsitzende stellt dem Gremium den Geltungsbereich anhand des Plans dar. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,77 ha und befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Neufra angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Hochberg. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die „Gammertinger Straße“, im Westen an die bestehende Gewerbebebauung der „Hochbergstraße“ und den Bebauungsplan „Hochberg I“ mit 1. Änderung rechtskräftig seit 16.09.1993. Im Süden und Osten grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft.
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes Fa. Blickle (Sondermaschinen- und Werkzeugbau) geschaffen. Die Produktionskapazitäten sind auf dem eigenen Grundstück ausgeschöpft. Bereits im Jahr 2014 ist die Firma auf die Gemeinde zugekommen mit der dringenden Notwendigkeit Erweiterungsflächen zu bekommen. Entsprechend dem Erweiterungswunsch wurde bei der letzten Flächennutzungsplanfortschreibung (Rechtskraft seit 22.06.2017) die Flächen östlich (Flst. Nr. 811) des Betriebes bereits als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.
Die Fa. Blickle hat das Flurstück Nr. 811 2019 von der Gemeinde Neufra erworben und entwickelt derzeit ein stufenweises Entwicklungs- und Bebauungskonzept für diese Fläche. Auf dieser Grundlage wird das erforderliche Bebauungsplanverfahren jetzt gestartet.
Für die Gemeinde Neufra ist die Fa. Blickle mit ca. 150 Mitarbeitern der größte und wichtigste Arbeitgeber in der Gemeinde. Die Bereitstellung für Erweiterungsflächen bindet die Firma langfristig an die Gemeinde. Ein Weggang der Fa. Blickle aus Neufra hätte für die finanzschwache Gemeinde Neufra schwerwiegende Konsequenzen. Dringend notwendige Investitionen der Gemeinde in den Erhalt und die Unterhaltung der gemeindeeigenen Infrastruktur und der Ausbau von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge wären dann nur noch bedingt möglich.
Die Gemeinde Neufra sieht den Bereich südlich der „Gammertinger Straße“ im Gewann Gammertinger Steig für die gewerbliche Entwicklung als alternativlos.
Gemeinderat Göckel erkundigt sich, ob dieses Vorhaben nicht schon im Bebauungsplan aufgenommen wurde. Herr Traub klärt darüber auf, dass im Jahre 2017 die „Vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) durchgeführt wurde und hier diese Fläche bereits mit aufgenommen worden ist. Jetzt müsse man noch die „Verbindliche Bauleitplanung“ in Form eines Bebauungsplans ausführen.
Die Verwaltung schlägt folgendes vor:
Beschlussvorschlag: Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Hochberg II“, Gemeinde Neufra, und des Verfahrens zu den Örtlichen Bauvorschriften „Hochberg II“, Gemeinde Neufra, wird beschlossen: Für den in der Planzeichnung vom 22.09.2020 dargestellten Bereich wird nach § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan „Hochberg II“, Gemeinde Neufra, und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 (7) LBO aufgestellt. Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Vergabe der Leistungen zur Untersuchung und Zustandsbewertung des Wasserhochbehälters Deißlesberg
- Beschlussfassung
Der Vorsitzende des Gremiums gibt bekannt, dass die Gemeinde Neufra beabsichtigt, den Hochbehälter Deißlesberg untersuchen zu lassen. Bei dieser Untersuchung sollen neben der Qualität der Bausubstanz auch sämtliche Mängel aufgenommen und dargestellt werden.
Der Hochbehälter Deißlesberg besteht aus 3 Wasserkammern mit 2 alten Kammern mit je 125 m³ Speicherinhalt und einer jüngeren Kammer mit 400 m³ Volumen.
Die Verwaltung hat bereits ein Angebot der Firma IMS Ingenieure GmbH vorliegen. Dieses beinhaltet eine Zustandsbewertung des gesamten Bauwerks, welches die Grundlage für spätere Sanierungsarbeiten darstellt. In der Zustandsbewertung werden neben baulichen Mängeln auch Mängel in Bezug auf die Unfallverhütungsvorschriften festgehalten. Darüber hinaus wird der Zustand der Verfahrens- und Elektrotechnik festgestellt. Abschließend wird ein Sanierungskonzept erstellt, die Kosten für die Sanierung geschätzt und eine Empfehlung abgegeben. Die Zustandsbewertung wird durch eine Fotodokumentation ergänzt. Bei der betontechnologischen Untersuchung werden aus zwei der drei Wasserkammern Bohrkerne gezogen und weitere u.a. auch zerstörungsfreie Prüfungen durchgeführt, sodass später eine Aussage über den Zustand der Bausubstanz getroffen werden kann.
Für die Zustandsbewertung und die betontechnologische Begutachtung hat die Firma IMS Ingenieure GmbH ein Angebot über 10.000,00 € netto abgegeben.
Gemeinderat Göckel ist der Meinung, dass der Hochbehälter Deißlesberg schon untersucht worden sei, dies müsse allerdings 10-15 Jahre zurückliegen. Herrn Traub ist nur bekannt, dass vor 6 Jahren bereits das Gesundheitsamt den Hochbehälter Deißlesberg begutachtete und damals schon eine Zustandsbewertung des gesamten Bauwerkes vorschlug.
Nachdem es aus dem Gremium keine weiteren Fragen gibt, bringt der Vorsitzende folgendes zur Abstimmung:
Verwaltungsvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Zustandsbewertung und das betontechnologische Gutachten des Hochbehälters Deißlesberg, an die Firma IMS Ingenieure GmbH zu vergeben.
Der Vergabe an die Firma IMS Ingenieure GmbH stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 3: Vergabe der Leistungen zum FTTB-Anschluss eines Gewerbebetriebs in der Wiesenstraße in Freudenweiler
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass ein Gewerbetreibender der Wiesenstraße im Zuge des FTTC-Breitbandausbau Freudenweiler, Backbone-Trasse Bitz-Freudenweiler die Chance nutzen möchte, um den Glasfaseranschluss schnellstmöglich in sein Gebäude der Wiesenstraße zu bekommen.
Hier steht der Gewerbetreibende schon seit längerer Zeit mit der Kommune, der Telekom und der BLS-Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG in Kontakt. Diese hat der Verwaltung zwei mögliche Varianten vorgeschlagen und kalkuliert.
Variante 1 Eine Trasse im Grünstreifen neben der Straße kostet ca. 10.991,80 € netto.
Variante 2 Die Trasse im Gehweg der Wiesenstraße zu verlegen kostet ca. 16.781,40 € netto.
Die genauen Kosten können erst kalkuliert werden, wenn der Preis der ausführenden Firma bekannt ist.
Bürgermeister Traub erläutert, dass an der Einmündung Wiesenstraße / Ebingerstraße planmäßig ein Verteilerkasten angebracht wird und die Kosten für die Verlegung der Trasse in der Wiesenstraße sowieso auf die Kommune zukommt. Die Variante 1 kann nicht realisiert werden, da der Eigentümer hier sein Einverständnis nicht erteilt. Somit bleibt nur Variante 2.
Verwaltungsvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau des FTTB-Anschlusses in der Wiesenstraße zu beauftragen bis zum Grundstück des Gewerbetreibenden und die anfallenden Kosten auf dem Gemeindegrundstück bei Variante 2 zu übernehmen.
Nach kurzer Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 4: Bauangelegenheiten
a) Neubau eines Balkons an das neue Einfamilienhaus, Deißlesbergstr. 21, Flst. Nr. 5406
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass es sich hier um eine aufgeständerte Stahlkonstruktion handelt.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Bauvorhaben. Zum Bauvorhaben gibt es keine Fragen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Ortsbeleuchtung an der L448 erneuern
Bürgermeister Traub informiert die Gemeinderäte darüber, dass es im Zuge der Verlegung des Glasfasernetzes sinnvoll wäre, Leerrohre für die Straßenbeleuchtung mit den dazugehörigen Fundamenten für die Masten mit zu verlegen.
Die Firma Alb-Elektrik Huber Freileitungs- und Kabelbau GmbH hat hierzu folgendes Angebot abgegeben:
Mitverlegung 50-er Rohr 8,00 €/lm ca. 550m Gesamtpreis 4.400,00 €
Lieferung und Montage der Hülsen und Straßenlaternen 20 Stück á 550,00 € Gesamtpreis 11.000,00 €.
Das 50-er Rohr soll durch ein 70-er Rohr ersetzt werden.
Gemeinderat Göckel stellt den Antrag in diesem Zuge noch zusätzlich ein 100-er Ersatzrohr mit zu verlegen.
Nach kurzer Diskussion wurde dem Antrag von Gemeinderat Göckel über ein zusätzliches 100-er Rohr einstimmig zugestimmt.
Nachdem es aus dem Gremium keine weiteren Fragen gibt, bittet Bürgermeister Traub das Gremium um Zustimmung und Erlaubnis, der Firma Alb-Energie GmbH den Auftrag über die Verlegung der Rohre (70-er und 100-er), Hülsen für die Straßenlaternen vergeben zu können. Das Gremium signalisiert einstimmig, mit der Vergabe an die Firma Alb-Elektrik GmbH einverstanden zu sein.
Rathausstraße Blumenkästen
Gemeinderat Gauggel wurde von Seiten der Bürgerschaft darauf hingewiesen, dass die Bepflanzung der Blumenkästen sehr ausladend gewachsen sei und dadurch für Fußgänger der Übergang auf dem Gehweg auf der Brücke erschwert bzw. mit Kinderwagen gar nicht mehr möglich sei.
Bürgermeister Traub erläutert, dass diese Information bereits über die Hausbesuche von Frau Neuburger bekannt ist und für das Jahr 2021 werden die Blumenkästen dann am äußeren Teil des Geländers angebracht werden.
Bei dieser Gelegenheit bedankt sich Herr Traub bei all denen, die sich das ganze Jahr um den Blumenschmuck kümmern.