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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 14. Februar 2023
TOP 1: Vergabe von Planungsleistungen zum Bebauungsplan „Gammertinger Straße“ (Bebauungsplan, Umweltbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Antrag auf Ausnahmegenehmigungen, zusätzliche besondere Leistungen)
- Beschlussfassung
Nachdem in der Dezembersitzung 2022 der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Gammertinger Straße“ gefasst wurde und das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB eingeleitet wurde, liegt nun ein Angebot über die Planungsleistungen des Planungsbüros Fritz & Großmann Umweltplanung GmbH aus Balingen vor.
Unabhängig von der Art des Bebauungsplanverfahrens ist der Artenschutz gem. § 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Dabei ist zu prüfen, ob durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG für artenschutzrechtlich relevante Arten eintreten können. Hierzu muss im weiteren Verfahren zur Prüfung ein Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung durchgeführt werden. Da Biotope betroffen sind, muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 30 BNatSchG gestellt werden. Nach Beendigung der artenschutzfachlichen Erhebungen ist in enger Abstimmung mit der Biotopverbunds-Planung ein Ausgleichskonzept zu erstellen.
Die Firma Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH aus Balingen reichte ein detailliertes Angebot in Höhe von 44.993,77 € ein. Das Angebot mit den umfangreichen Leistungsinhalten insbesondere im Bereich Arten- und Naturschutz lag dem Gremium vor und wurde vom Vorsitzenden vorgetragen.
Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium vorlagen, wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
Das Gremium stimmt der Vergabe der Planungsleistungen zum Bebauungsplan „Gammertinger Straße“ an das Planungsbüro Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH aus Balingen gemäß vorliegendem Angebot zum Angebotspreis in Höhe von 44.993.77 € einstimmig zu.
TOP 2: Bauangelegenheiten
- Erweiterung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte
Flst. Nr. 3296, 3298, 3299, 3300, 3301 und 3304, Bromistal, Neufra
Der Vorsitzende führt aus, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich handle. Dieses sei im September 2022 bereits dem Gremium vorgestellt worden und aufgrund fehlerhafter Planunterlagen seitens des Landratsamtes zurückgestellt worden.
Geplant sei ein Hackschnitzellager, das an eine bestehende Halle angebaut werden solle. Aus Sicht der Verwaltung spreche nichts dagegen, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, einstimmig zu.
TOP 3: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Kindergarten St. Josef Neufra Erweiterung
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es ab Mai 2024 eine Überbelegung im Kindergarten, insbesondere im Kleinkindbereich geben wird. Um hier entgegenzuwirken wird eine 2. Kleinkindgruppe entstehen. Hierzu wird ein Anbau erforderlich sein. Die Architekten Supper und Heinemann waren zur Bestandsaufnahme und zu einem planerischen Austausch vor Ort.
Das Kuratorium wird sich hierzu am Mittwoch, 15.02.23 nochmals treffen.
Die zukünftigen Investitionen für einen Anbau an den Kindergarten werden sich nach einer ersten Schätzung auf voraussichtlich etwa 1 Mio. Baukosten belaufen. Die Baukosten werden auf Grundlage der noch zu erstellenden Planung verifiziert. Die Kostenverteilung Kirche/Gemeinde muss noch geklärt werden. Der Bund bietet derzeit kein Investitionskostenförderprogramm hierzu an. Eventuell könne ein ELR-Antrag gestellt werden.
b) Bauhoffahrzeug Piaggio
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Bauhoffahrzeug Piaggio seit Anfang Februar defekt sei und eine erneute Reparatur unwirtschaftlich sei.
Es müsse ein Ersatzfahrzeug beschafft werden.
Hierfür wurde bereits ein E-Auto getestet, dieses erwies sich jedoch als ungeeignet.
Es werden weitere Fahrzeuge angefragt und getestet.
Die Ratsmitglieder überlassen die Fahrzeugwahl den Bauhofmitarbeitern und sind sich einig, dass hier schnellstmöglich ein Ersatzfahrzeug beschafft werden muss.
c) Treffen der Vereinsvorstände
Ein Ratsmitglied schlägt vor, dass aus seiner Sicht ein Treffen aller Vereinsvorstände stattfinden sollte, um offene Fragen bei Veranstaltungen in der Turnhalle zu klären. Ebenso regt er an, eine Abdeckung über die Herdplatten zu beschaffen, damit dieser Platz bei Nichtnutzung des Herdes als Ablage zur Verfügung stehe. Ein weiteres Ratsmitglied schließt sich diesem Vorschlag an und erläutert, dass aus seiner Sicht am besten ein Leitfaden für Vereine zur Nutzung der Halleneinrichtungen erstellt werden sollte.