Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Gemeindeverwaltung
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 11. Oktober 2022

Autor: Monika Waiblinger
Artikel vom 18.11.2022

TOP 1: Jahresbericht der Netze BW für die Gemeinde Neufra

Was passiert im Stromnetz?
Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Neufra sehr stark verbunden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen ist besonders wichtig, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten. Thomas Schlegel, Regionalmanager Verteilnetze der Netze BW, berichtet über die aktuelle Situation im Stromnetz von Neufra und den zukünftigen Herausforderungen.
Neben den betrieblichen Themen wie die Versorgungssicherheit stellt Herr Schlegel die getätigten und geplanten Investitionen im Stromnetz in und um Neufra vor. Ebenso die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkungen der Energiewende und der Elektromobilität auf die Stromnetze wurden anhand einer PowerPoint Präsentation erläutert.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich darüber, was zum Ausbau des Verteilernetzes benötigt wird.
Herr Schlegel antwortet darauf, dass in erster Linie das Personal und Material vorhanden sein müsse. Die NetzeBW sei verpflichtet bei Anfragen auszubauen, dies sei ein kontinuierlicher Prozess. Der Kommunalberater der NetzeBW Herr Goede erläuterte hierzu, dass der Netzausbau nicht nur das Verlegen der Leitung sei, es müssen ebenso Speicher aufgebaut werden.

Desweiteren erkundigt sich das Ratsmitglied darüber was passiere, wenn aus den aktuellen 13 E-Autos innerhalb kürzester Zeit 200 E-Autos werden in Neufra.
Dies sei für die EnBW eine klare Herausforderung zum einen im personellen sowie im materiellen Bereich.

Die aktuelle Situation durch den Ukrainekrieg veranlasse eine große Anzahl der Bürger, sich unabhängiger vom Stromnetz zu machen.

Ein weiterer Gemeinderat erkundigt sich darüber, bis wann die im April angekündigte Verlegung der Niederspannungsleitung in der Fehlastraße geplant sei? Die Bürgerschaft sei hierzu bereits im April angeschrieben worden.

Herr Schlegel wird die Angelegenheit prüfen und den Vorsitzenden darüber informieren.

TOP 2: Anpassung des Brennholzpreises

Bürgermeister Traub führt aus, dass die Verwerfungen am Energiemarkt zu einer bisher nicht bekannten Nachfrage nach Brennholz führen werde. Endverbraucher und Brennholzhändler versuchen sich Brennholzkontingente zu sichern.

Nun habe die Untere Forstbehörde des Landratsamts Sigmaringen die Marktsituation analysiert und wirke auf eine Abstimmung des Angebotspreises für die kommende Wintersaison hin. Die in Gemengelage mit Gemeindewald liegenden Großprivatwaldbesitzer werden ihr Brennholz für mindestens 91 €/Fm einschl. 7% MwSt. (= 85 €/Fm netto) anbieten. Angrenzende Landkreise werden dieses Niveau ebenfalls übernehmen, so der Vorsitzende.

Nach Abstimmung des Verwaltungsrats des Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal lautet die Empfehlung, die Buchen-Brennholzpreise wie folgt anzupassen:
Hartlaubholz (Buche, Esche, Ahorn)
an Private:

84,00 €/Fm incl. Mwst. (in haushaltsüblichen Mengen)
(bisher 62,00 €/Fm incl. Mwst.)
an gewerbliche Brennholzhändler:
90,00 €/Fm incl. Mwst.
(bisher 67,00 €/Fm incl. Mwst.)

Weitere Sortimente:
Brennholz Fichte (rotfaule Stammstücke)
:
55,00 €/Fm incl. Mwst.

Brennholz Kiefer:
65,00 €/Fm incl. Mwst.
Diese Preisvorstellung-/entwicklung, vor allem für die privaten Holzkäufer aus der Neufraer Bürgerschaft mit 84,00 €/Fm incl. Mwst. stieß bei mehreren Gemeinderäten auf Ablehnung und löste eine umfangreiche Diskussion aus. Dieser Preisanstieg sei dem Neufraer Bürger nicht zuzumuten, so verschiedene Gemeinderäte.

Förster Hauser klärt die Gemeinderäte nochmals darüber auf, dass lediglich 17% der Bürgerschaft aus Neufra ihr Holz aus dem Gemeindewald beziehen. Der Erlös des Gemeindewalds komme jedoch der gesamten Gemeinde zugute. Auch seien die Kosten im Wald und für die Erhaltung der Waldwege um 30 – 40 % angestiegen. Ebenso seien die Spritpreise um 50% gestiegen. Seit 2020 sei der Verkauf von Brennholz von Neufraer Bürger in der Gemeinde Neufra rückläufig. Durch einen zu niedrig veranschlagten Holzpreis würde die Gemeinde den mühsam gepflegten Holzbestand zugehend verramschen. Förster Hauser betonte nochmal, dass lediglich 17% der Bürgerschaft aus Neufra von einem günstigen Angebot profitieren würde.

Ein Gemeinderat hält an seiner Meinung für einen geringeren Holzpreis für Neufraer Bürger fest.

Zwei Gemeinderäte versuchten dem Gremium klar zu machen, dass man nicht ausschließlich an Neufraer Bürger verkaufen kann. Biete Neufra einen Fm Brennholz für 20 € günstiger an als die umliegenden Kommunen, würde Neufra mit Anfragen überrannt werden. Die geplante/vorgeschlagene Preiserhöhung liege bei ca. 30 %. Wenn man diese mit der restlichen Preisentwicklung für Rohstoffe vergleiche, sei dies tragbar.

Ein Gemeinderat führt nun aus, dass man unter diesen Gesichtspunkten wettbewerbsfähig bleiben sollte und das Brennholz nicht zu günstig anbieten solle.

Ein weiterer Gemeinderat stellt nun folgenden Antrag:
Den Brennholzpreis für Hartlaubholz (Buche, Esche, Ahorn) für Private ausschließlich „Neufraer Bürger“ für 70,00 €/Fm incl. Mwst. für maximal 10 Fm und ab dem 11 Fm für den gewerblichen Preis von 90,00 €/Fm incl. Mwst. anzupassen. Für Nicht „Neufraer Bürger“ 90,00 €/Fm incl. Mwst.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag bei Stimmengleichheit ab.

Nach weiterer Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, sich auf einen Fm Preis von 80,00 €/Fm ohne Einschränkungen für Neufraer Bürger zu einigen.

Beschlussvorschlag:
Die Holzpreise werden wie folgt festgelegt:
Hartlaubholz (Buche, Esche, Ahorn)
an Private:

80,00 €/Fm incl. Mwst. (in haushaltsüblichen Mengen 10 Fm)
(bisher 62,00 €/Fm incl. Mwst.)
an gewerbliche Brennholzhändler:
90,00 €/Fm incl. Mwst.
(bisher 67,00 €/Fm incl. Mwst.)
Weitere Sortimente:
Brennholz Fichte (rotfaule Stammstücke):

55,00 €/Fm incl. Mwst.
Brennholz Kiefer:
65,00 €/Fm incl. Mwst.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Anpassung des Brennholzpreises mehrheitlich mit 1 Enthaltung zu.

TOP 3: Bauangelegenheiten

a) Errichtung Doppelcarport, Flst. Nr. 1029/10, Lichtensteinstraße 18, Neufra
Der Vorsitzende erläutert das Baugesuch. Aus Sicht der Verwaltung spreche nichts dagegen, das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, einstimmig zu.

b) Umbau eines Dachgeschosses mit Neubau einer Gaube, Flst. Nr. 4650/1, Ebingerstraße 5, Freudenweiler
Der Vorsitzende führt aus, dass bei diesem Baugesuch ein Umbau des Dachgeschosses mit Neubau einer Gaube geplant sei und nichts dagegenspreche, das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.

TOP 4: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Erbpachtvertrag Vodafone
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Firma Vodafone, die Fläche beim Sportplatz Schachen, auf der bereits der Funkmast stehe (250qm²; 15 x 15 Meter) mittels Erbpacht pachten wolle. Hierfür ist eine notarielle Eintragung erforderlich. Da der TSV der Pächter der gesamten Fläche ist, müsse dies noch mit dem TSV abgestimmt werden.

Turnhalle Zustand bei Übergabe
Ein Ratsmitglied brachte rückblickend auf die vergangene Veranstaltung in der Turnhalle den schlechten Zustand der Küche vor. Er merkte an, dass es angebracht wäre, Bedienungsanleitungen zu erstellen oder alle Bauhofmitarbeiter einzuweisen. Der Vorsitzende bedauert diesen Vorfall nochmals sehr. Hierzu seien bereits Gespräche geführt worden, ab jetzt wird es klare Zuständigkeiten als Hausmeister geben. Dieser wird durch einen weiteren festen Bauhofmitarbeiter vertreten. Dieser wird in die Tätigkeiten eingearbeitet und ein Handlungsleitfaden wird ausgearbeitet.

Straßenbeleuchtung Durchgangsstraßen
Ein Ratsmitglied erkundigte sich, ob es eine Vorgabe zur Brenndauer der Straßenbeleuchtung der Durchgangsstraße gäbe. Herr Traub gab bekannt, dass es hierzu keine allg. Vorgaben gibt für die Durchgangsstraßen. Nur die Fußgänger Überwege seien priorisiert und müssen die ganze Nacht beleuchtet werden.
Desweiteren erkundigte er sich, bis wann die verkürzten Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung umgesetzt werden.
Der Vorsitzende erläuterte, dass dies aufgrund des Personalmangels, bedingt durch Krankheit, noch nicht erfolgt sei und dies zeitnah umgesetzt werde.