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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 6. September 2022
TOP 1: Modernisierung von Wirtschaftswegen in Neufra und Freudenweiler
- Vergabe der Bauleistungen
Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Peter Czerwenka vom Ingenieurbüro Czerwenka für Vermessung und Tiefbau in Albstadt-Pfeffingen.
Dieser stellt dem Gremium die Modernisierungspläne und die Ergebnisse der Submission der öffentlichen Ausschreibung vom 28.07.2022 für die folgenden vier landwirtschaftlichen Wege in Neufra und Freudenweiler vor:
1. Ortsverbindungsstraße von Einmündung K 8206 (Kreisstraße Neufra-Harthausen) in Richtung Birkhof bis nach Einmündung Lieshof.
2. Land- und forstwirtschaftlicher, asphaltierter Weg (Verbindung Birkhof – Skilift Neufra, außerhalb des Flurbereinigungsgebiets).
3. Land- und forstwirtschaftlicher asphaltierter Weg (Verlängerung Schwandlichstraße) von Ende Zone 30 bis Kreuzung nördlich des Grillplatzes.
4. Land- und forstwirtschaftlicher Weg mit wassergebundener Decke (Verlängerung Kapellenstraße und Querverbindung).
Zu 1.:
Herr Czerwenka erklärt, dass die Asphaltschicht kaputt sei. Geplant sei, dass die losen Asphaltstücke entfernt und die Stellen ausgeglichen werden, die beschädigt sind. Darüber werde eine Tragdeckschicht aufgebaut. Das Bankett solle an beiden Seiten breit und eben mit dem Straßenrand errichtet werden, um der Asphaltschicht die nötige Stabilität zu verleihen.
Zu 2.:
Der Wegabschnitt sei aufgrund von Frost, Regen und der Belastung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen stark beschädigt, so Czerwenka. Aufgrund der hohen Entsorgungskosten werde der Weg nicht komplett ausgetauscht, sondern eine Bodenverfestigung vorgenommen. Momentan habe die Straße eine Breite von 2,85 Metern. Geplant sei eine Verbreiterung auf 3 Meter. Für die Bodenverfestigung werde 30 cm tief gegraben und ein Korngemisch aus bereits vorhandenen Materialien hergestellt, auf das eine durchgehende Betonbahn und schlussendlich die Tragdeckschicht aufgebaut werde.
Zu 3.:
Bei diesem Wegstück müsse lediglich der Asphalt entfernt und die Tragdeckschicht aufgebracht werden, so Czerwenka.
Zu 4.:
Herr Czerwenka erläutert, dass der Weg sehr tief liege, was zu einem Problem bei der Entwässerung führe. Hier werde im Rahmen der Modernisierung der Humus am Wegrand abgeschält und der Weg mit Schotter aufgebaut und eben gemacht, damit ein gleichmäßiges Gefälle entstehen könne.
Ergebnisse der Submission der öffentlichen Ausschreibungen nach VOB vom 28.07.2022
7 Ausschreibungsunterlagen wurden verschickt und 4 submittierte Angebote gingen ein. Alle zugelassenen und gewerteten Angebote lagen dem Verhandlungsleiter bei der Öffnung des ersten Angebots vor. Alle Angebote wurden formal, rechnerisch und fachlich geprüft. Bei keinem der 4 Angebote waren Beanstandungen festzustellen.
Es ergab sich folgender Preisspiegel (Einheitspreis):
Bieter 1 233.010,33 € (netto); 277.282,29 € (brutto); Prozentsatz: 100 %
Bieter 2237.258,98 € (netto); 282.338,19 € (brutto); Prozentsatz: 102 %
Bieter 3242.837,31 € (netto); 288.976,40 € (brutto); Prozentsatz: 104 %
Bieter 4277.239,35 € (netto); 329.914,83 € (brutto); Prozentsatz: 119 %.
Die Kostenschätzung lag bei 391.872 € brutto und damit bedeutend über dem günstigsten Angebot. Herr Czerwenka begründet dies damit, dass Kostenberechnungen momentan unberechenbar seien. Seit 2020 habe sich der Einheitspreis verdreifacht, weshalb seine Kalkulierung so hoch gelegen habe.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, warum auf dem vierten Weg ein Schotteraufbau und keine Tragdeckschicht, wie auf den anderen Wegen, geplant sei. Außerdem wolle er wissen, wie hoch der Kostenunterschied zwischen Schotter und Asphalt sei.
Herr Czerwenka schätzt die Summe der Mehrkosten für eine Asphaltschicht auf circa 20.000 € brutto. Er halte viel von Schotter, da er nachhaltig, ökologisch und pflegeleicht sei. In Bezug auf den Winterdienst gebe es aber auch Nachteile.
Nach kurzer Diskussion wird von oben genanntem Ratsmitglied folgender Antrag gestellt:
Auf dem vierten Weg (Verlängerung Kapellenstraße und Querverbindung) soll statt einer Schotterschicht eine Asphaltschicht aufgetragen werden.
Der Antrag wird mehrheitlich mit 7 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen abgelehnt.
Der Vergabevorschlag für die Modernisierungsmaßnahme lautet:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird empfohlen, die Maßnahme zum Preis von 277.282,29 € an den günstigsten Bieter, die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG, Balingen zu vergeben. Die Firma ist als leistungsfähige Straßen- und Tiefbaufirma bekannt.
Das Gremium stimmt einstimmig der Beauftragung der Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG zu.
TOP 2: Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021
- Feststellung der Jahresrechnung
Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an den Kämmerer Werner Rominger.
Herr Rominger erläutert dem Gremium die Jahresrechnung.
Das positive Gesamtergebnis 2021 sei identisch mit der Ergebnisrechnung und betrage 60.309,88 Euro. Ein Sonderergebnis sei nicht erzielt worden. Der Betrag werde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2021 sei von Mehr- und Mindererträgen geprägt gewesen. Der positive Abschluss begründe sich wie folgt:
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liege um 48.938,91 Euro höher als der Planansatz. Die Planansätze bei den Schlüsselzuweisungen des Landes seien um 109.646,40 Euro und bei den Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke um 40.087,66 Euro wesentlich überschritten worden. Bei den Zuweisungen des Bundes seien außerplanmäßig 65.200,00 Euro angefallen (einmalige Bundeswaldprämie für PEFC zertifizierte Kommunen). Dieser Betrag sei auf 10 Jahre verteilt zu sehen, aber bereits in voller Höhe an die Gemeinde ausbezahlt worden.
Bei den Holzerlösen sei der Planansatz aufgrund eines besseren Holzpreises um 98.772, 31 Euro überschritten worden.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben den Planansatz um 98.645,50 Euro unterschritten, da insbesondere die Sanierung der Ortsverbindungsstraße Richtung Birkhof auf 2022 verschoben worden sei.
Herr Rominger erklärt, dass in der Gesamtfinanzrechnung dargestellt werde, wie sich der Bestand an liquiden Mitteln durch Ein- und Auszahlungen im Jahr 2021 entwickelt hat. Der Zahlungsmittelanfangsbestand habe zum Jahresbeginn 2.919.335,32 Euro betragen. Über das Jahr hinweg habe sich eine Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln um -981.768,60 Euro ergeben. Dadurch sei zum 31.12.2021 eine Verringerung der liquiden Mittel auf einen Endbestand von 1.937.566,72 Euro festgestellt worden.
Die Veränderung beruhe darauf, dass im Jahr 2021 viele Maßnahmen durchgeführt worden seien, darunter die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses, der Breitbandausbau in Neufra und Freudenweiler und die Erschließung des Baugebiets „Friedhofstraße“ sowie der Wasserleitungsneubau ebenda.
Der Schuldenstand sei durch Tilgungen in Höhe von 68.890,49 Euro weiter abgebaut worden und betrage zum 31.12.2021 noch 624.802,83 Euro, was bei einer zugrunde gelegten Einwohnerzahl von 1.839 (Stand: 30.06.2021) eine Pro-Kopf-Verschuldung von 339,75 Euro ergebe (zum Vergleich 2020: 378,44 Euro), so Rominger.
Das positive Gesamtergebnis von 60.309,88 Euro in 2021 erhöhe den bisherigen Stand der Rücklagen von 1.035.804,82 Euro auf 1.096.114,70 Euro. Diese Mittel stehen zur Verfügung, um in den zukünftigen Jahren entstehende Fehlbeträge abzudecken.
Für 2022 sei laut Haushaltsplan ein Fehlbetrag von 65.217 Euro angesetzt. Da jedoch weitere Einnahmen zu erwarten seien, könnte das Ergebnis gering positiv ausfallen. Für die Jahre ab 2023 sehe er schwarz, so Rominger. Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie und den Klimawandel sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, insbesondere auf die Konjunkturentwicklung, würden in Zukunft große finanzielle Belastungen mit sich bringen. Trotzdem werde weiterhin alles Mögliche getan, um Maßnahmen umsetzen zu können.
Nachdem sich aus dem Gremium keine Fragen hervortun, trägt der Vorsitzende den Festellungsbeschluss (siehe öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2021) vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Neufra stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß §95 b Abs. 1 GemO fest.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 3: Kommunale Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Sicherung der Energieversorgung
- Beschlussfassung Straßenbeleuchtung und Hallentemperatur
- Beschlussfassung Straßenbeleuchtung bei Veranstaltungen
- Beschlussfassung Straßenbeleuchtung und Hallentemperatur
Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der steigenden Energiepreise und den Engpässen in der Energieversorgung ein schwieriger Winter bevorstehe. Als öffentliche Institution habe die Gemeinde eine Vorbildfunktion. Durch die von der Bundesregierung kürzlich erlassene Energieeinsparverordnung werde genau vorgegeben, wo zu sparen sei. Unter anderem sollen Büroräume in öffentlichen Gebäuden (ausgenommen sind Schule und Kindergarten) nicht über 19 Grad Celsius geheizt und Denkmäler nachts nicht mehr beleuchtet werden. Letzteres betreffe in Neufra die Hochbergkapelle, deren Beleuchtung, ebenso wie die Außenbeleuchtung des Rathauses abgeschaltet werde.
Weiteres Einsparpotenzial sei in Neufra begrenzt, so der Vorsitzende. In der Turnhalle das warme Wasser abzustellen, komme nicht in Frage, da sonst die Gefahr für Legionellen steigen würde. Jedoch bestehe die Möglichkeit, die Gesamttemperatur in der Turnhalle herunterzufahren. Ebenso könne die Leuchtzeit der Straßenlaternen, mit Ausnahme der Beleuchtung der Hauptdurchgangsstraßen (klassifizierte Straßen), verkürzt werden.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
1. Die Straßenbeleuchtung wird, mit Ausnahme der klassifizierten Straßen, abends eine Stunde früher (23 Uhr) aus- und morgens eine Stunde später (5 Uhr) eingeschaltet.
2. Die Temperatur in der Turnhalle wird im Dauersportbetrieb um 2 Grad Celsius gesenkt. Diese Regelung gilt nicht für Veranstaltungen in der Halle.
Nach kurzer Diskussion beschließt das Gremium einstimmig die genannten Maßnahmen.
Beschlussfassung Straßenbeleuchtung bei Veranstaltungen
Passend zum Thema Straßenbeleuchtung ging von einem Gremiumsmitglied der Antrag ein, einen Beschluss für die feste Regelung der Straßenbeleuchtung bei öffentlichen Veranstaltungen in Neufra zu fassen.
Der Vorsitzende führt auf, dass bereits in vergangenen Sitzungen über das Thema diskutiert und Regelungen vereinbart worden seien: 2013 sei festgelegt worden, dass die Straßenbeleuchtung an der Fasnet bei Abendveranstaltungen durchbrennt. Seit einem weiteren Antrag 2015 bleibe auch an Silvester die Beleuchtung durchgehend eingeschaltet.
Nach kurzer Diskussion führt das antragstellende Gremiumsmitglied aus, dass in Zusammenarbeit mit den Vereinen jedes Jahr ein Veranstaltungskalender erstellt werde. Zu diesem Zeitpunkt solle bei Bedarf bereits von den jeweiligen Vereinsvorständen ein Antrag darüber gestellt werden, die Straßenbeleuchtung bei der betreffenden Veranstaltung durchbrennen zu lassen. Die Prüfung der Notwendigkeit und die endgültige Entscheidung obliege dann der Verwaltung.
Das Gremium und der Vorsitzende begrüßen den Vorschlag und beschließen, nachdem es keine weiteren Anmerkungen gibt, einstimmig, die Regelung der Straßenbeleuchtung bei Veranstaltungen künftig so zu handhaben.
TOP 4: Anfrage Hunde-Event am 08. Oktober 2022 am Grillplatz Schwandlich in Freudenweiler
- Beschlussfassung über den Antrag
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass eine Bürgerin aus Bitz angefragt habe, ob sie am 08.10.2022 (Ausweichtermin: 15.10.2022) ein Hunde-Event in Form einer Hunde-Rallye auf der Gemarkung der Gemeinde Neufra, mit Start- und Endpunkt am Grillplatz Schwandlich, durchführen dürfe. Daran sollen laut ihrer Aussage 30 Personen und 20 angeleinte Hunde beteiligt sein. Die Streckenführung finde ausschließlich auf Wegen statt.
Da es in der Vergangenheit bereits zu Ärgernissen mit freilaufenden Hunden in Freudenweiler gekommen sei und ein solches Event die Hundebesitzer dazu verleiten könne, auch außerhalb der Veranstaltung um Freudenweiler mit ihren Hunden spazieren zu gehen, dann eventuell ohne Leine, sei das Risiko für weiteres Konfliktpotenzial hoch. Außerdem führe durch das Gebiet um Freudenweiler bereits eine Etappe eines siebentägigen Zughunderennens.
Die Entscheidung über die Genehmigung des angefragten Hunde-Events solle im Gremium gefasst werden, damit die Vertreter der Bürger aus Freudenweiler mitentscheiden können.
Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium einig, dass eine generelle Absage für das Hunde-Event erteilt werden solle. Zum einen gebe es bereits eine Veranstaltung und die Belastung für die Bürgerschaft sei zu hoch, zum anderen würden die Termine dieses Jahr mit der Baumaßnahme am Weg zum Grillplatz (TOP 1) kollidieren und seien somit sowieso nicht möglich.
Dem Beschlussvorschlag, der anfragenden Bürgerin aus Bitz eine generelle Absage zu erteilen, wird einstimmig zugestimmt.
TOP 5: Bauangelegenheiten
a) Erweiterung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte Flst. Nr. 3296, 3298, 3299, 3300, 3301 und 3304, Bromistal, Neufra
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.
b) Neubau Einfamilienhaus, Flst. Nr. 5464, Von-Speth-Straße, Neufra
Der Vorsitzende erklärt, dass es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses sowie einen Befreiungsantrag handle. Aus Sicht der Verwaltung spreche nichts dagegen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu.
c) Erweiterung der Garage, Flst. Nr. 1036/2, Buben- hofenstraße, Neufra,
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.
d) Errichtung Doppelcarport, Flst. Nr. 1029/10, Lichtensteinstraße, Neufra
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass dieser Punkt von der Tagesordnung gestrichen werde. Das Baugesuch sei nicht genehmigungsfähig. Der Bauherr sei von der Baurechtsbehörde - aufgefordert worden, Planänderungen durchzuführen.
TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Baustellenumleitung und Schülertransport
b) Offizielle Gemeindepartnerschaft zwischen Neufra und Fiesch in der Schweiz
c) Kabelverlegung NetzeBW
d) Beteiligung des Bauhofs bei Beerdigungen
a) Baustellenumleitung und Schülertransport
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 07.09.2022 der dritte und
letzte Abschnitt der Baumaßnahme zur Fahrbahndeckenerneuerung auf der L 448 zwischen Neufra und Bitz beginnen solle. Dieser betreffe die Strecke zwischen dem Ortsende Freudenweiler bis zum Knoten mit der L 449 bei Bitz. Laut der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen solle die Maßnahme am 30.09.2022 beendet sein.
Nach letzter Information der HZL werde der Schulbus von Freudenweiler nach Neufra trotz der Baustelle fahren. Hier sei jedoch aufgrund der Umleitung mit Verzögerungen von rund 15 Minuten zu rechnen.
b) Offizielle Gemeindepartnerschaft zwischen Neufra und Fiesch in der Schweiz
Der Vorsitzende informiert darüber, dass seit 1991 eine Gemeindepartnerschaft zwischen Neufra und dem Ort Fiesch in der Schweiz bestehe. Unter Bürgermeister Hauser sei die Freundschaft rege gepflegt worden und nach seinem Amtsende leider eingeschlafen.
Während eines privaten Urlaubs habe sich der Vorsitzende dort nun mit dem ehemaligen sowie mit dem heutigen Gemeindepräsidenten getroffen. Man habe sich gut verstanden und auf beiden Seiten das Interesse bekundet, die Partnerschaft wieder aufleben zu lassen.
Der Vorsitzende fragt im Gremium an, ob dieses Interesse auch bei den Gemeinderäten bestehe. Es gebe bereits Ideen für gegenseitige Besuche und das Kennenlernen der Gemeinderäte. Die zwischenmenschliche Harmonie sei hierbei sehr wichtig, so der Vorsitzende. Ob die stimme, könne man nur erfahren, indem man es probiert.
Das Gremium spricht sich einstimmig für den Versuch aus, den Kontakt zur Gemeinde Fiesch in der Schweiz wieder aufzunehmen.
c) Kabelverlegung NetzeBW
Ein Gremiumsmitglied erzählt, dass die NetzeBW gerade auskundschafte, wo die Erdkabel für die Stromversorgung von der Ziegelhütte bis Freudenweiler gelegt werden sollen. Da der Glasfaserausbau in Neufra und Freudenweiler, mitsamt Aussiedlerhöfen, nun ebenfalls anstehe, sei es eventuell sinnvoll, die Verlegung der Leerrohre mit der Verlegung der Erdkabel zu verbinden.
Der Vorsitzende erklärt, dass für den Breitbandausbau jede Adresse an das Glasfasernetz angeschlossen werden müsse, damit der Zuschuss gewährt werde. Somit seien hier auch Ziegelhütte, Bromistal und Birkhof eingeplant. Wo die von der OEW geplante Trasse entlangführen werde, sei jedoch noch nicht bekannt. Eine Verbindung der Maßnahmen sei durchaus zu prüfen.
d) Beteiligung des Bauhofs bei Beerdigungen
Ein Gemeinderat äußert sich verärgert über den Hergang einer Beerdigung am Sitzungstag. Normalerweise sei ein Bauhofmitarbeiter zur Vor- und Nachbereitung, sowie zur Unterstützung während der Beisetzung vor Ort. An diesem Tag sei niemand erschienen. Es ärgere ihn, dass nicht früher darüber informiert worden sei und sich keiner verantwortlich gefühlt habe.
Der Vorsitzende entschuldigt sich von Seiten der Verwaltung für diesen Fehler, der ein Einzelfall bleiben müsse. Der zuständige Bauhofmitarbeiter befinde sich im Urlaub. Hier müsse dringend eine verbindliche Stellvertreterregelung bestimmt werden.
Momentan sei die geltende Regelung, dass ein Mitarbeiter des Bauhofs Aufgaben der Vor- und Nachbereitung und während der Bestattung übernimmt. Mit der Friedhofsneugestaltung werde es eine neue Friedhofssatzung geben. Bei der Neufassung müsse dann im Gremium darüber entschieden werden, ob die Regelung in dieser Form weiter bestehen solle, so der Vorsitzende.