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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 18. Februar 2020
icon.crdate05.03.2020
TOP 1: Haushaltsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2023
- Entwurfsberatung
Kämmerer Werner Rominger informiert die Gemeinderäte darüber, dass der Abschluss 2019, der erste Abschluss im Doppischen System noch dauern wird. Es wurde alles bewertet, die Eröffnungsbilanz steht noch aus.
Das Jahr 2019 war ein positives Jahr, insgesamt wurden 367.331 € getilgt, davon außerplanmäßig zwei KFW-Darlehen in Höhe von zusammen 245.511 €. Die Tilgung wurde beschlossen aufgrund der Einführung von Negativ-Zinsen der Banken ab 1 Million Guthaben. Zum Ende des Jahres sind liquide Mittel in Höhe von 2,34 Millionen vorhanden.
2020 ist der zweite „Doppische Haushalt“ mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch bei Null oder im Plus zu halten. Dies wird jedoch in Zukunft schwerer werden, da kleine Kommunen immer mehr übernehmen müssen, was vom Land und Bund vorgegeben wird.
Der Entwurf sieht im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 4.572.138 € und Aufwendungen in Höhe von 4.611.253 € vor, somit liegt das veranschlagte Gesamtergebnis bei -39.115 €. Im Finanzhaushalt sind Einzahlungen in Höhe von 5.218.347 € und Auszahlungen in Höhe von 5.934.445 € veranschlagt somit liegt das geplante Ergebnis Ende 2020 bei -716.098 €.
Herr Rominger erklärt, dass in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann, dass wieder Kredite aufgenommen werden müssen, wenn die Einnahmen nicht wie geplant fließen. Eine mittelfristige Finanzplanung ist fast nicht möglich, da in der heutigen Zeit eine realistische Planung nur etwa für 1 Jahr vorherzusagen ist. In den letzten 10 Jahren ging es immer aufwärts. In Zukunft werden aber die Fixkosten steigen. Die Abmangelbeteiligung am Kindergarten in Höhe von bisher 460.000 € erhöht sich auf 489.500 €, dazu kommen noch Kosten in Höhe von ca. 10.500 € für Kinder, die in fremden Kindergärten betreut werden. Es stehen größere Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2020 bis 2023 an wie die Anschaffung eines Gerätewagens und eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr (410.000 €), die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses (2.979.600 €) in mehreren Bauabschnitten. Wieviel an Zuschüssen bewilligt werden, steht noch nicht fest. Für den Breitbandausbau in Neufra und Freudenweiler haben wir einen Förderbescheid in Höhe von 212.226 € bekommen. Die geschätzte Höhe der Ausgaben für den Breitbandausbau liegt bei 343.000 €. Das Retentionsbodenfilterbecken der Kläranlage ist in 2020 mit Planungskosten von 40.000 € veranschlagt, die Gesamtkosten werden auf 600.000 € geschätzt. Die Höchstförderung für diese Maßnahme beträgt 80% bei einer geplanten Durchführung in 2021. Für die Sanierung der Ortskanalisation sind Gesamtkosten von 1.250.000 € in den Jahren 2020 bis 2024ff geplant, hiervon sind aber 1.000.000 € erst für die Jahre ab 2024 geplant. Der Beginn der Sanierung der Ortsstraßen ist für das Jahr 2022 geplant, hier sind Gesamtkosten von 900.000 € geplant, an Zuschüssen ist wenig zu erwarten, ein Ausgleichsstockantrag für die Straßenoberfläche wird gestellt. Für Spielplätze sind Kosten in Höhe von 40.000 € vorgesehen, der Spielplatz an der Schule muss gestaltet werden und evtl. kommen noch Spielplätze am Deißlesberg oder in Freudenweiler dazu. Für die Gestaltung des Friedhofes und die Sanierung der Friedhofsmauer sind Kosten in Höhe von 200.000 € vorgesehen im Jahr 2022. Hier wird ein Ausgleichstockantrag gestellt.
TOP 2: Bauangelegenheiten
a) Sanierung bestehendes Feuerwehrgerätehaus mit Anbau Fahrzeughalle, Flst. 1700/38, Jahnstraße
Mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird die Zustimmung erteilt.
b) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Flst. Nr. 1616/9, Jahnstraße
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmigdas Einvernehmen.
c) Neubau Garage mit Abstellraum, Flst. Nr. 4813 (Abbruch bestehender Schuppen), Wiesenstraße
Dieses Bauvorhaben wird abgesetzt, da die Vollständigkeitsbescheinigung des Landratsamtes noch aussteht.
TOP 3: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Gemeinderat Conzelmann bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Hundesteuer für ausgebildete Jagdhunde zu erlassen.
Stellvertretender Bürgermeister Peter Pickl sagt zu, dass die Verwaltung dies prüfen wird.
Werner Rominger erklärt, dass die Mustersatzung Befreiungen nur für Blindenhunde und Hunde die im Rettungsdienst eingesetzt werden vorsieht, weitere Befreiungen liegen im Ermessen der Gemeinde.