Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 21. Juli 2026

icon.crdate30.07.2026

Gemeinderat

TOP 1: Anpassung der Friedhofssatzung aufgrund der geplanten Änderungen zu den Festsetzungen der möglichen Grabmale bei Rasenerdgräbern

Der Vorsitzende erläutert nochmals ausführlich die Thematik bei den Rasenerdgräbern sowie die Bauweise des erforderlichen Streifenfundaments, das bei einer zukünftigen Zulassung von stehenden Grabsteinen (Stelen) mit liegenden Grabplatten zwingend
notwendig wäre.

Die Kosten hierfür werden auf alle sechs Reihen auf rund 18.000 € geschätzt.

Frau Waiblinger stellt dem Gremium anschließend die beiden ausgearbeiteten Satzungsentwürfe – mit Zulassung bzw. ohne Zulassung stehender Grabsteine - ausführlich vor. Im Anschluss wird die Thematik im Gremium eingehend diskutiert. 
Nach Abschluss der Aussprache erfolgte die Beschlussfassung.

1. Zulassung stehender Grabsteine 
Abgestimmt wird über die Änderung des §16 „Allgemeine Grabvorschriften“, Abs. 5 Nr. 4 Buchstabe a-d, hinsichtlich der Zulassung stehender Grabsteine mit Grabschmuck.

Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich mit drei Gegenstimmen die Änderung der Satzung entsprechend dem von Frau Waiblinger vorgestellten Entwurf. Künftig werden stehende Grabsteine zugelassen. 

2. Anzahl der Streifenfundamente
Es wird vorgeschlagen, zwei Reihen der Einzelgräber sowie eine der Doppelgräber mit Streifenfundamenten auszustatten.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung zwei Reihen der Einzelgräber sowie eine Reihe der Doppelgräber mit Streifenfundamenten auszustatten.

3. Weitere Änderungen der Friedhofssatzung 
Zur Abstimmung stehen außerdem die weiteren Ergänzungen der bestehenden Satzung, insbesondere:

  • § 3 Abs. 1 und 2 Größenangaben der unterschiedlichen Gräber
  • § 13 Rasengräber: Aufnahme von Abs. 2 (Einsähen der Grabflächen durch die Gemeinde)
  • § 16 Allgemeine Gestaltungsvorschriften in Abs. 5 Punkt 4. Buchst. a – d sowie Abs. 6 Nr. 3 Buchst. a - c und Abs. 6  Nr. 2. b entsprechend dem vorgetragenen Entwurf.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorgetragenen Änderungen der Friedhofssatzung einstimmig. 

 

TOP 2: Stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule Festsetzung der Elternbeiträge und der Kosten für ein warmes Mittagessen

Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ein neues Betreuungskonzept erarbeitet wurde. Entgegen der Förderung des Landes, die sich ausschließlich auf Kinder der Klassenstufe 1 bezieht, soll das Betreuungsangebot für alle vier Klassen der Grundschule angeboten werden. Die Verwaltung stellt die Kalkulation der Elternbeiträge vor. Für die Ganztagsbetreuung während der Schulzeit ergibt sich bei einer durchschnittlichen Belegung von fünf Kindern ein Elternbeitrag von 44,00 € pro Woche. Die Betreuung soll montags bis donnerstags von 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr stattfinden. Die Anmeldung soll verbindlich jeweils für ein Schulhalbjahr erfolgen und wochenweise abgerechnet werden.

Für die Ferienbetreuung ist ein Angebot von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags bis 13.30 Uhr, vorgesehen. Hieraus ergibt sich ein Elternbeitrag von 89,00 € pro Woche. Die Anmeldung erfolgt wie bisher wochenweise.

Die Gremiumsmitglieder diskutieren die Zeiten des Betreuungsmodels und fordern weiterhin ein Angebot für eine Betreuung von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr.

Der Vorsitzende sowie der Kämmerer zeigen Verständnis für diesen Vorschlag und schlagen vor, diese Betreuung als freiwilliges Zusatzmodul anzubieten. Hierfür müsse aber aufgrund der wegfallenden Landesförderung ein höherer Kostenbeitrag je Betreuungstag erhoben werden.

Beschluss
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Die verlängerte Grundschulbetreuung von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr wird während der Schulzeit als freiwilliges Zusatzmodul zum Preis von 4,00 € je Betreuungstag angeboten. Die Abrechnung erfolgt nach dem bisherigen Modell. Beschluss: Einstimmig. 
  2. Die Ganztagsbetreuung während der Schulzeit von montags bis donnerstags von 12.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr wird zum Preis von 44,00 € pro Woche eingeführt. Die Anmeldung erfolgt verbindlich jeweils für ein Schulhalbjahr. Beschluss: Einstimmig 
  3. Die Ferienbetreuung wird von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr (freitags bis 13.30 Uhr) zum Preis von 89,00 € pro Woche angeboten. Die Anmeldung erfolgt wie bisher wochenweise. Beschluss: Einstimmig

TOP 3: Vergabe der Leistungen zur Lieferung und Montage einer Treppenüberdachung am Haupteingang des Feuerwehrgerätehauses

Die Beschlussfassung wird vertragt

TOP 4: Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 - Beschlussfassung

Der Fachbeamte für das Finanzwesen Herr Rominger erläutert den Jahresabschluss 2025 gemäß § 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO). Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.

Das Haushaltsjahr 2025 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem positiven Gesamtergebnis von 666.304,30 EUR ab. Das ordentliche Ergebnis beträgt 666.158,07 EUR, das Sonderergebnis 146,23 EUR. Beide Überschüsse werden den jeweiligen Rücklagen zugeführt. Die Verwaltung führt das positive Ergebnis insbesondere auf deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen sowie höhere Zuweisungen vom Land zurück. Gleichzeitig lagen die Aufwendungen insbesondere bei Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen unter den Planansätzen. Demgegenüber standen Mehraufwendungen insbesondere für den Abmangel beim Kindergarten, die Betriebskostenumlage für die Kläranlage Gammertingen sowie einer höheren Gewerbesteuerumlage.

In der Finanzrechnung ergibt sich ebenfalls ein positives Ergebnis. Bei den Grundstücksverkäufen gingen Einzahlungen von 371,00 EUR ein. Für Planungsleistungen und Investitionskosten für den Kindergartenanbau fielen Auszahlungen von 71.085,59 EUR an. Für die Erhöhung der Kommanditbeteiligung bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH&Co.KG fiel eine Auszahlung von 50.000,00 EUR an. Für Planungsleistungen für den Neubau Hochbehälter Deißlesberg fiel eine Auszahlung von 23.000,00 EUR an. Die restlichen Fördermittel von
139.500,00 EUR für den Neubau eines Retentionsbodenfilters gingen ein. 
Beim Investitionskostenanteil an der Kläranlage Gammertingen für die Anschaffung eines elektrischen Transportfahrzeuges fiel eine anteilige Auszahlung von 8.119,11 EUR und für die Anschaffung eines Mähroboters fiel eine Auszahlung von 1.721,55 EUR an. Die restliche Förderung von 55.000,00 EUR für die Umgestaltung des Friedhofes ging ein. Bei Grundstückskäufen im Wald fielen Auszahlungen von 20.386,74 EUR an. Für Tilgungen von Krediten fielen Auszahlungen von 79.179,77 EUR an.

Der Schuldenstand zum 31.12.2025 beträgt 324.052,73 EUR, was bei einer zugrunde gelegten Einwohnerzahl von 1883 (Stand: 30.06.2025) eine Pro-Kopf-Verschuldung von 172,09 EUR (zum Vergleich: 2024: 214,26 EUR) ergibt.

In der Finanzrechnung ergibt sich somit ein Finanzierungsmittelzugang von 574.628,37 EUR. Der anfängliche Zahlungsmittelbestand von 353.299,38 EUR erhöht sich somit zum Jahresende auf 927.927,75 EUR. Zuzüglich der 2.000.000,00 EUR an kurzfristigen Geldanlagen beträgt nun der Gesamtstand der liquiden Mittel 2.927.927,75 EUR.
Das Bilanzvolumen steigt auf 25.029.588,14 EUR. Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses auf 19.276.101,56 EUR.

Im Ausblick weist Herr Rominger darauf hin, dass die finanzielle Situation der Kommunen trotz des positiven Jahresabschlusses angespannt bleibt. Steigende Personal-, Sozial- und Baukosten sowie zusätzliche gesetzliche Aufgaben werden die Haushalte der kommenden Jahre erheblich belasten. Investitionen sollen weiterhin am tatsächlichen Bedarf und an den finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet werden.

Feststellungsbeschluss 
Der Gemeinderat stellt einstimmig den Jahresabschluss 2025 gemäß § 95b Abs. 1 GemO wie vorgetragen fest. 

TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Der Vorsitzende gibt folgendes bekannt:

a) Ausgleichstockmittel + Z-Feu Förderung für Feuerwehrfahrzeuge

Für die Beschaffung der neuen Feuerwehrfahrzeuge gingen Bewilligungsbescheide in Höhe von insgesamt 486.000 Euro ein. Davon entfallen 270.000 Euro auf Ausgleichstockmittel sowie 216.000 Euro auf Mittel aus der Z-Feu-Förderung

b) Überschussbeteiligung Ferngasgesellschaft Albstadt-Gammertingen mbH (FAG)

Die Gemeinde Neufra erhält von der FAG eine Überschussbeteiligung in Höhe von 7.375,83 Euro. Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Überschussbeteiligung einstimmig zu.

c) Kindergarten Bekanntgaben aus der Sitzung des Kuratoriums

Im Rahmen der Kuratoriumssitzung wurde die finanzielle Situation des Kindergartens ausführlich beraten. Die derzeitigen Elternbeiträge decken lediglich rund 10 bis 11 % der Betriebskosten, während die landesweite Empfehlung bei 20 % liegt. Insbesondere die Krippenbeiträge wurden als zu niedrig bewertet. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen beziehungsweise angedacht:

  • Anpassung der Ü3-Beiträge auf eine Betreuungszeit von 35 Stunden pro Woche.
  • Stufenweise Anpassung der U3-Gruppe.
  • Reduzierung von zwei Krippengruppen auf künftig eine Krippengruppe.
  • Verringerung der Betreuungszeit am Nachmittag von 16:30 Uhr auf 16:00 Uhr.
  • Aufgrund sinkender Kinderzahlen im Ü3-Bereich werden Gruppenkapazitäten angepasst und wieder eine altersgemischte Gruppe eingeführt.

Der Vorsitzende erläuterte ergänzend, dass krankheitsbedingte Personalausfälle durch Vertretungskräfte über eine Jobvermittlungsfirma kompensiert werden mussten, wodurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Weiter beantragte die Kindergartenleitung aufgrund des gestiegenen Verwaltungs- und Bürokratieaufwandes eine Erhöhung der Leitungsfreistellung für die Kindergartenleitung. Ein Mittagstischangebot soll zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Derzeit ist eine Umsetzung ab Anfang 2027 vorgesehen. Im Außenbereich stehen Sanierungsmaßnahmen an. Insbesondere der Zaun sowie die Schaukel müssen erneuert werden. Die Investitionskosten werden für diese Maßnahmen zwischen der politischen Gemeinde und der katholischen Kirchengemeinde im Verhältnis 80 % zu 20 % aufgeteilt.

d) Baumkataster / Baumkontrolle / Baumpflege

Nach der Geschäftsaufgabe der Firma Baumart infolge des Todes von Herrn Lenz musste die Betreuung des Baumkatasters neu vergeben werden. Den Auftrag erhält künftig der Sachverständige Bosler aus St. Johann, dessen Angebot sich preislich nahezu auf dem Niveau des bisherigen Dienstleisters liegt.

e) Stand Musikalische Früherziehung

Für die musikalische Früherziehung im Kindergarten soll in der kommenden Woche der Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Neufra, der Stadt Burladingen und der Musikschule Burladingen unterzeichnet werden. Frau Schaible, die das Angebot bislang über die VHS betreut hat, steht hierfür künftig nicht mehr zur Verfügung. Eine Nachfolge wird derzeit gesucht.

f) Arrondierungskäufe

Der Vorsitzende erkundigte sich, ob der Gemeinderat auch künftig weitere Arrondierungskäufe befürwortet. Das Gremium sprach sich grundsätzlich für weitere Flächenerwerbe aus.

g) Informationen zum Jugendraum und Bauwagen

Zur weiteren Unterstützung der Jugendlichen wurde aus dem Kreis der Elternvertreter angeregt, einen Sozialarbeiter einzubinden. Hierzu wurde Kontakt mit Herrn Steng von der Offenen Jugendarbeit Mariaberg aufgenommen. Dieser wird ein entsprechendes Betreuungskonzept erarbeiten.

h) Gesetzesänderung im Baugesetzbuch „Bauturbo“

Der Vorsitzende informierte über den neuen § 246e BauGB („Bauturbo“), der den Wohnungsbau beschleunigen soll. Kommunen erhalten die Möglichkeit, Wohnbauvorhaben innerhalb von zwei Monaten zu genehmigen, ohne dass zuvor ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Dies betrifft insbesondere Neubauten, Aufstockungen, Nachverdichtungen und Umnutzungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können künftig auch Flächen am Ortsrand – ausgenommen Naturschutzflächen – bebaut werden, sofern sie sich innerhalb von 100 Metern zur bestehenden Bebauung befinden. Der Gemeinderat spricht sich zukünftig für
Einzelfallentscheidungen aus anstatt allgemeine Zeitlinien für den Bauturbo festzulegen.

i) Bogenschießanlage

Ein Gemeinderat wies auf den schlechten Zustand der Bogenschießanlage hin und sah dringenden Handlungsbedarf. Der Vorsitzende kündigte an, das Gespräch mit dem Vereinsvorstand zu suchen und im Zuge der geplanten Vereinsauflösung eine Rückgabe der Fläche anzustreben, damit diese künftig wieder landwirtschaftlich verpachtet werden kann.

j) Turnhalle Jalousie

Ein Gemeinderat informierte darüber, dass zwei Jalousien an der Turnhalle beschädigt beziehungsweise abgeknickt sind und repariert werden müssen.

k) Trikotversteigerung

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Veröffentlichung der Spendenergebnisse der Trikotversteigerung im Amtsblatt. Der Vorsitzende erklärte, dass sich der Termin für die offizielle Spendenübergabe kurzfristig auf den kommenden Montag verschoben habe. Im Anschluss werde entsprechend berichtet.

l) Briefkasten Beschriftung

Ein Gemeinderat bemängelte die unzureichende Beschriftung des Briefkastens am Rathaus. Der Aufkleber löse sich regelmäßig und hinterlasse einen ungepflegten Eindruck im Eingangsbereich. Eine dauerhafte und ordentliche Beschriftung soll daher
angebracht werden.