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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 19. Mai 2026
icon.crdate01.07.2026
Gemeinderat
TOP 1: Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung zum 01.03.2026 mit Bericht der kommisarischen Kindergartenleitung
Frau Stauß berichtet über die Gesamtanzahl der Kinder in der Gemeinde. Diese liegt bei 239 Kindern im Alter bis 14 Jahren. Davon sind 12 Kinder unter 1 Jahr alt, 16 Kinder zwischen 1 und 2 Jahren, 13 Kinder zwischen 2 und 3 Jahren, 68 Kinder im Alter von 3 Jahren bis unter 6 Jahren, 61 Kinder zwischen 6 und unter 10 Jahren sowie 69 Kinder zwischen 10 und unter 14 Jahren.
Es gibt zwei Krippengruppen für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren mit jeweils zehn Plätzen. Die Regelbetreuungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Die verlängerten Öffnungszeiten können von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr in Anspruch genommen werden.
Zum Stichtag 01.03.2026 gab es 75 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren. Diese sind auf drei Gruppen mit Regel- und verlängerten Betreuungszeiten aufgeteilt. Der tatsächliche Bedarf im Kindergarten liegt derzeit bei sechs Kindern im Alter von 1 bis unter 3 Jahren. Bis zum nächsten Stichtag am 01.03.2027 kommen weitere sieben Kinder hinzu. Fünf Kinder werden bis dahin drei Jahre alt. Somit werden voraussichtlich zum Stichtag 01.03.2027 insgesamt acht Kinder unter drei Jahren betreut. Bei den über Dreijährigen werden derzeit 59 Kinder betreut. Bis zum nächsten Stichtag am 01.03.2027 kommen weitere zwölf Kinder hinzu. Zwölf Kinder werden im September eingeschult. Somit werden zum Stichtag 01.03.2027 voraussichtlich weiterhin 59 Kinder betreut.
Frau Stauß berichtet außerdem, dass eine Ferienbetreuung angeboten wird und nennt die Schließtage.
Weiter berichtet Frau Stauß über das Betreuungsangebot der verlässlichen Grundschule. Dort können ebenfalls eine Hausaufgabenbetreuung sowie in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien eine Ferienbetreuung nach vorheriger Anmeldung in Anspruch genommen werden.
Desweiteren berichtet Frau Stauß, dass künftig aus den bisherigen zwei Krippengruppen nur noch eine Krippengruppe mit zehn Kindern benötigt wird. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit in einer altersgemischten Gruppe weitere U3-Plätze zu schaffen. Nicht berücksichtigt sind mögliche Zu- oder Wegzüge. Mit dem dargestellten Bestand ist der Bedarf entsprechend § 24 Abs. 1–4 SGB VIII bis zum Stichtag 31.03.2027 gedeckt.
Anschließend berichtet Frau Peters, dass momentan zwei Kinder aus anderen Gemeinden im Kindergarten St. Josef betreut werden. 18 Kinder aus Neufra im Kindergartenalter werden derzeit auswärts betreut. Außerdem besuchen zwölf Kinder im Grundschulalter auswärtige Grundschulen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Stauß und Frau Peters. Beim aktuellen Stand der Kinderzahlen sei er froh, dass der geplante Anbau des Kindergartens nicht erfolgt sei. Die starken Jahrgänge wechseln nun in die Grundschule. Die bevorstehende Schließung der zweiten Kleinkindgruppe habe zur Konsequenz, dass befristete Arbeitsverträge aus Kostengründen nicht verlängert werden können. Sowohl seitens der Kommune als auch der Kirche müssten Kosten eingespart werden.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, wohin die Kinder gehen, die den Kindergarten Neufra nicht besuchen. Der Vorsitzende erklärt, dass der Bedarf anhand eines Fragebogens ermittelt werde, der den Eltern nach der Geburt ausgehändigt wird. Dabei sei zu beobachten, dass im Nachgang deutlich weniger Betreuungszeit in Anspruch genommen werde als ursprünglich angegeben. Frau Stauß ergänzt hierzu, dass sich herausgestellt habe, dass Eltern ihre Kinder teilweise parallel in verschiedenen Kindergärten im Umkreis anmelden. Die angefragten Kindergartenplätze, die letztlich nicht in Anspruch genommen werden, würden häufig gar nicht oder erst auf Nachfrage wieder abgemeldet. Nach aktueller Lage tendieren viele Eltern wieder eher dazu, ihre Kinder erst mit drei Jahren in den Kindergarten zu bringen, auch wenn beim Fragebogen ein U3 - Bedarf angemeldet wurde.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, schlägt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag vor:
Beschlussvorschlag:
Der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung zum Stichtag 01.03.2026 wird zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung wie vorgetragen einstimmig zu
TOP 2: Bauangelegenheiten
1. Anbau eines Kaltscharrraumes an den bestehenden Legehennenstall, Flst. Nr. 6004/7 und 6007/1, Domäne Birkhof
(Änderung des Verfahrens, ursprünglich Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nun reguläres Baugenehmigungsverfahren)
Das Gremium erteilt einstimmig sein Einvernehmen zum Anbau des Kaltscharrraumes.
2. Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Erdgeschoss-Fußbodenhöhe zu Bauvorhaben Neubau Einfamilienhaus, Flst. Nr. 5464, Von-Speth-Straße 3, 72419 Neufra
- Beschlussfassung über den Antrag auf Befreiung
- Beschlussfassung über das erneute Einvernehmen der Gemeinde im Rahmen der zusätzlichen Befreiung
Das Gremium stimmt dem Befreiungsantrag einstimmig zu und erteilt dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
TOP 3: Bekanntgabe der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Neufra für das Haushaltsjahr 2026
- Mündlicher Bericht
Der Vorsitzende verliest ein Schreiben des Landratsamtes. Am 22.04.2026 ging die vollständige Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahr 2026 vollständig ein. Diese wurden überprüft und beurteilt.
I. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Neufra für das Haushaltsjahr 2026 wird gemäß § 121 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
II. Er wird festgestellt, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde Neufra für das Haushaltsjahr 2026 keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält.
III. Die Prüfung des Haushaltsplanes und seiner Anlage ergab keine wesentliche Beanstandung.
IV. Der Haushaltsplan ist mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an 7 Tagen öffentlich auszulegen (§81 Abs. 3 GemO).
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
TOP 4: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Musikalische Früherziehung
Der Vorsitzende berichtete bereits in der vergangenen Sitzung über die Kooperation mit der Burladinger Musikschule. Unklar war bisher noch die Kostenpauschale für die Vor- und Nachbereitung, Fahrtkosten und Reisezeit der Lehrkraft. Dieser Zuschuss von 35,00 € wird pro Unterrichtstag fällig. Die Gemeinde Neufra übernimmt diesen Kostenbeitrag, um die musikalische Bildung sowie das kulturelle Leben im Ort zu fördern.
Nachbesetzung der Stelle als Gemeindekämmerer/Gemeindekämmerin und im Personalwesen
Frau Ayleen Weissenberger wird zum 01.08.2026 die Stelle antreten.
Bildschirm Sitzungssaal
Die Firma Bild- und Tonstudio Sigmaringen hat ein Angebot eingereicht. Sie wird mit den angebotenen Leistungen zur Lieferung und Montage des Bildschirms mit Displayständer beauftragt.
Ortseingangstafeln / Willkommenstafel
Die Willkommenstafel am Ortseingang Freudenweiler aus Richtung Bitz kommend muss versetzt werden, da dieses auf Privatgrund steht. In diesem Zuge werden die Ortseingangstafeln die durch das Verblassen aufgrund der Witterung nicht mehr lesbar sind, erneuert. Das bisherige Design bleibt dabei unverändert.
Terminbekanntgabe Veranstaltung 20.06.2026
Am 20.06.2026 wird in der Turnhalle eine Benefizveranstaltung stattfinden. Der Vorsitzende berichtet über die Veranstaltung, in deren Verlauf Trikots von Fußballprofis (u.a. von Joshua Kimmich) für den guten Zweck versteigert werden sollen. Organisatoren sind Matthias Kopp und Melanie Daikeler. Der Erlös der Einnahmen wird an die Arche Intensivkinder in Kusterdingen gespendet. Die Bewirtung wird vom Skiclub übernommen.





