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Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Aktuelles

Beschränkung des Gemeingebrauchs zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Sigmaringen

icon.crdate17.06.2026

Beschränkung Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Sigmaringen

Das Landratsamt Sigmaringen untersagt aufgrund der Niedrigwassersituation die Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern im Landkreis Sigmaringen.

Untere Wasserbehörde untersagt Wasserentnahme aus Fließgewässern über den Sommer – Schutz für Ökologie und Wasserqualität

Die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Sigmaringen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen über den Sommer untersagt wird. Das Wasserentnahmeverbot gilt bis 30.09.2026. Hiervon ausgenommen ist die Wasserentnahme aus Baggerseen sowie das Tränken von Vieh. Hintergrund ist anhaltendes Niedrigwasser in den Fließgewässern. In der Folge erwärmen sich im Sommer die Gewässer deutlich, wodurch der Sauerstoffgehalt sinkt und das Risiko von Fischsterben sowie weiteren ökologischen Schäden steigt. Jede zusätzliche Wasserentnahme verschärft diese Situation. Um die Gewässerökologie und die Wasserqualität in der anhaltenden Trockenphase zu schützen, reagiert der Landkreis Sigmaringen mit einem Entnahmeverbot. Auf Antrag kann die untere Wasserbehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Gleichzeitig wird an den verantwortungsbewussten Umgang mit der Ressource Wasser appelliert. Bewässerungen sollten auf das absolut notwendige Maß begrenzt und alternative Quellen wie gespeichertes Regenwasser bevorzugt werden.  

Nähere Fachinformationen zu Niedrigwasser und Dürre sind im Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg einsehbar.

Den ganzen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie hier (PDF-Dokument, 122,06 KB, 17.06.2026) nachlesen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes.