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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 21. April 2026
icon.crdate11.06.2026
Gemeinderat
TOP 1: Vertrag über die Erstattung der Kosten für städtebauliche Planungen gem. §11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Birkhof“ im Gebiet der Gemeinde Neufra
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium den vorliegenden Vertrag über die Erstattung der Kosten für städtebauliche Planungen gem. §11 Abs. 1 Satz Nr. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Birkhof“ im Gebiet der Gemeinde Neufra. Dem Gemeinderat liegt der Vertrag als Anlage vor. Der Vorsitzende weist das Gremium darauf hin, dass auf die Gemeinde Neufra keine Kosten zukommen. Herr Frittrang, bestätigte dies. Die Firma Solmotion sei Verursacher, somit werden die Kosten auch von der Firma Solmotion getragen. Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag über die Erstattung der Kosten für städtebauliche Planungen gem. §11 Abs. 1 Satz Nr. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Birkhof“ im Gebiet der Gemeinde Neufra wie vorgelegt, einstimmig zu und beauftragt den Vorsitzenden, den Vertrag stellvertretend für die Gemeinde Neufra zu unterzeichnen.
TOP 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage Birkhof“ im Gebiet der Gemeinde Neufra
Herr Eppinger von der Firma Sieber Consult, stellt dem Gemeinderat nochmals das geplante Projekt „Agri-PV-Anlage-Birkhof“ vor. Herr Eppinger erklärt den Verfahrensablauf.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Birkhof“ wie vorgetragen nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 2951, 6006/1, 6006/3, 6007/1, 6009/1, 6017/1, 6017/2 und 6018 der Gemarkung Neufra.
Zudem erteilte das Gremium einstimmig seine Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
TOP 3: Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027 - Vorberatung
Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Ab dem Schuljahr 2026/207 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder der 1. Klasse, geregelt durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in § 24 Abs. 4 SGB VII. Der Anspruch wird stufenweise eingeführt und umfasst für Grundschulkinder der Klasse 1 bis 4 eine Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag), einschließlich der Ferienzeiten. Eine Schließzeit von bis zu vier Wochen jährlich während der Ferien ist zulässig. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Verwaltung hat vier Modelle geprüft.
- Ganztagesgrundschule: Diese Form erfüllt den Rechtsanspruch vollständig durch regulären Nachmittagsunterricht mit Lehrkräften. Die Fehlata-lGrundschule wird jedoch keine Ganztagesgrundschule.
- Hort: Ein Hort könnte entweder an der Schule oder im Kindergarten eingerichtet werden. Rechtlich wäre auch eine Umwandlung einer Kindergartengruppe im Kindergarten St. Josef möglich. Diese Lösung wird jedoch von Kindergartenleitung und Geschäftsführung nur als Notlösung angesehen.
- Verlässliche Grundschule mit flexibler Nachmittagsbetreuung: Dieses Modell benötigt keine zusätzliche Betriebserlaubnis und eignet sich besonders bei geringem Bedarf. Die bereits bestehende verlässliche Grundschule würde um eine flexible Nachmittagsbetreuung bis 15.30 Uhr inklusive Mittagessen erweitert.
- Verweis auf Angebote in Nachbarkommunen: Eltern könnten auf Ganztagesangebote in umliegenden Gemeinden verwiesen werden. Die Gemeindeverwaltung lehnt dies jedoch ab, um die Attraktivität der Fehlatal-Grundschule und die Familienfreundlichkeit der Gemeinde zu stärken.
Nach Abstimmung mit Schule, Betreuungskräften, Kindergartenleitung und Eltern wird Modell 3 als beste Lösung angesehen.
Während der Aufbauphase von 2026/2027 bis 2029/2030 erstattet das Land Baden-Württemberg pro Kind mit Rechtsanspruch und Betreuungsstunde 4,12 Euro. Die restlichen Kosten tragen Schulträger und die Eltern über Elternbeiträge. Ab dem Schuljahr 2029/2030 übernimmt das Land dauerhaft 68% der Betriebskosten.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagesbetreuung in Form der verlässlichen Grundschule mit flexibler Nachmittagsbetreuung und Mittagessen einzuführen.
Wegen des geringen Bedarfs in Klasse 1 soll das Angebot direkt für alle Klassen 1 bis 4 gelten, um Personal wirtschaftlicher einsetzen zu können. Über weitere Elternbeiträge der älteren Kinder könnte der Kostenanteil des Schulträgers reduziert werden.
Geplant ist:
- Betreuung an vier Tagen pro Woche (Montag bis Donnerstag)
- zunächst kein Freitagsangebot wegen fehlendem Bedarf
- Ferienbetreuung in Oster-, Pfingst-, Herbstferien sowie Sommerferien außerhalb der Handwerkerferien
Für die Nachmittagsbetreuung wird ein Elternbeitrag von 3,00 bis 4,00 Euro pro Stunde und Kind vorgeschlagen. Die Kosten für das Mittagessen werden voraussichtlich zwischen 6,50 und 8,50 Euro pro Mahlzeit liegen. Ebenso wurde bereits mit dem vorhandenen Personal gesprochen. Dieses ist bereit mehr Stunden zu leisten. In den Ferien werde man weiterhin durch Ferienjobber das Personal unterstützen. Die vorgeschlagenen Einschränkungen gegenüber dem gesetzlichen Anspruch werden aufgrund des aktuell geringen Bedarfs und der Gespräche mit den Eltern als vertretbar angesehen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob auch im Kindergarten Mittagessen eingeführt wird.
Der Vorsitzende erläutert, dass auch dort bereits der Bedarf abgefragt wurde. Das Mittagessen soll auch im Kindergarten eingeführt werden. Allerdings nimmt dies noch etwas Zeit für die Planung in Anspruch. Zudem gibt es im Kindergarten weitere Veränderungen, die zeitlich entzerrt werden sollen.
TOP 4: Kostenbeteiligung der Gemeinde Neufra an einer musikalischen Früherziehung in Neufra durch die Jugendmusikschule Burladingen
Der Vorsitzende berichtet, dass aus der Elternschaft des katholischen Kindergartens St. Josef in Neufra der Wunsch nach einer musikalischen Früherziehung vor Ort an die Gemeindeverwaltung herangetragen wurde. Bisher nutzen einige Kinder das Angebot der Jugendmusikschule Burladingen in Burladingen, was das Interesse an einem eigenen Angebot in Neufra verstärkte.
In Gesprächen mit der Jugendmusikschule Burladingen, der Stadt Burladingen, dem Kindergarten sowie der Kirchengemeinde wurde geprüft, ob eine Umsetzung möglich ist. Die Musiklehrerin Julia Schaible könnte das Angebot übernehmen, jedoch ist ihr aktuelles Deputat bereits ausgeschöpft. Eine Erweiterung wäre nur sinnvoll, wenn genügend Kinder für mindestens zwei aufeinanderfolgende Kurse das Angebot nutzen würden. Ein Kurs umfasst in der Regel 6 bis 10 Kinder.
Eine Elternumfrage ergab Interesse für insgesamt 25 Kinder, davon 5 Vorschüler, die 2026 eingeschult werden. Der Kindergarten stimmte einer Durchführung während des laufenden Kindergartenbetriebs am Vormittag zu, verfügt jedoch nicht über geeignete Räume. Daher soll das Pfarrheim genutzt werden. Die musikalische Früherziehung könnte mittwochs von 09:00 bis 10:45 Uhr stattfinden.
Der monatliche Elternbeitrag beträgt derzeit 31,00 € inklusive Auswärtigenzuschlag. Zusätzlich verlangt die Stadt Burladingen zur Deckung von Vor- und Nachbereitung, Fahrtkosten und Reisezeit der Lehrkraft einen Zuschuss von 35,00 € pro Unterrichtsstunde.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, dass die Gemeinde Neufra diesen zusätzlichen Kostenbeitrag übernimmt, um die musikalische Bildung sowie das kulturelle Leben im Ort zu fördern.
Mehrere Gemeinderäte sind sich einig, dass die Kosten für den Zuschuss von 35,00 € pro Unterrichtsstunde nochmals hinterfragt und nachverhandelt werden sollten. Sie sind der Meinung, dass der Aufwand sowie die Fahrtkosten sich bei einer Doppelstunde nicht erhöhen dürfen.
Die restlichen Ratsmitglieder stimmen dem zu. Der Vorsitzende solle hierzu nochmals mit der Stadt Burladingen Kontakt aufnehmen, um dies nachzuverhandeln. Nichtsdestotrotz wolle man aber auf alle Fälle die musikalische Früherziehung unterstützen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Neufra beteiligt sich an den Kosten zur musikalischen Früherziehung in Neufra für die Vor- und Nachbereitung, Fahrtkosten und Reisezeit der Lehrkraft und gewährt einen Zuschuss. Die Pauschale könne sich aber nur auf den Unterrichtstag und nicht auf die Unterrichtsstunde beziehen.
Das Gremium erteilt mehrheitlich bei einer Enthaltung seine Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
TOP 5: Anträge auf außerplanmäßige Vereinsförderung
a) Antrag des TC Neufra auf Kostenübernahme für die Beschaffung von Quarzsand
Der Tennisclub Neufra hat mit E-Mail vom 25. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung die Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Quarzsand (ca. 4 Tonnen) zur Auffrischung der beiden Plätze beantragt. Die Kosten belaufen sich auf 1.173,10 €.
Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass der laufende Betrieb grundsätzlich über die Vereinseinnahmen abgedeckt werden sollten. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, für das Besanden der beiden Plätze einen Zuschuss in Höhe von max. der Hälfte des Betrages zu gewähren. Nach kurzer Diskussion stellte ein Ratsmitglied den Antrag auf eine vollständige Kostenübernahme in Höhe von 1.173,10 €.
Das Gremium stimmte mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Antrag zur vollständigen Kostenübernahme zu.
b) Antrag der Burgnarren Neufra auf Überlassung des Sportplatzes (Bolzplatz) neben der Turn- und Festhalle vom 01. bis 03.02.2030 als Festgelände zur Ausrichtung des 46. Ringtreffens des Narrenrings Alb-Lauchert sowie Verbreiterung des gepflasterten Zufahrtswegs entlang der Turn- und Festhalle
Die Burgnarren Neufra teilten am 01. April 2026 schriftlich mit, dass sie im Jahr 2030 nach 28 Jahren erneut das Ringtreffen ausrichten wollen. Nach ausführlicher Überlegung und Planung der Vorstandschaft wurde der Bolzplatz als geeignete Fläche fürs Hauptzelt mit Barzelt ausgewählt.
Um die Transportwege zum Bolzplatz zu optimieren, soll im Vorfeld die Zufahrt insbesondere im Kurvenbereich vor der Turnhallenküche verbreitert werden.
Simon Acker sprach als Vertreter der Burgnarren. Der Narrenverein sei bereit, die geplanten Pflasterarbeiten mit eigener Manpower zu unterstützen.
Nach kurzer Diskussion schlug ein Ratsmitglied vor, dass der Narrenverein zur nächsten Sitzung eine Kostenaufstellung für beide Varianten (Pflasterung oder Ausführung in Schotter zum anschließenden Rückbau) der Verbreiterung vorlegt. Der Vorsitzende bejahte diesen Vorschlag und ergänzte, dass die Bauzeichnung zusätzlich mit einer Schleppkurve versehen werden solle.
Beschluss Verbreiterung:
Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass der Beschluss aufgrund der fehlenden Kostenaufstellung bezüglich der Bezuschussung der Verbreiterung vertagt wird.
Beschluss Überlassung Sportplatz/Bolzplatz zur Ausrichtung des 46. Ringtreffens des Narrenrings Alb-Lauchert am 01.02.2030 bis 03.02.2030
Das Gremium spricht sich einstimmig für die Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2030 auf dem Bolzplatz aus.
TOP 6: Bauangelegenheiten
a) Erstellung Balkon im Obergeschoss
(Nachtrag zur Baugenehmigung vom 06.09.2017), Flst. Nr. 269/5, Römerweg 3, 72419 Neufra
Vertagt aufgrund nicht vollständiger Unterlagen.
b) Neubau Einfamilienhaus,
Flst. Nr. 5464, Von-Speth-Straße 3, 72419 Neufra
Dem Befreiungsantrag (vorgeschriebener Abstand vor der Garage) wird einstimmig zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Einfamilienhauses wird erteilt.
c) Errichtung einer baulichen Anlage (Wasserhochbehälter),
Flst. Nr. 949, Von-Speth-Straße 18, 72419 Neufra
Der Gemeinderat stimmt einstimmig allen 3 Punkten zu:
- Befreiung hinsichtlich der Unterschreitung des Waldabstands
- Rückbauverpflichtung des bestehenden Wasserhochbehälters.
- Einvernehmen zum Neubau des Wasserhochbehälters.
TOP 7: Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019
- Bekanntgabe der Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme der Gemeinde
- Kenntnisnahme
Bürgermeister Traub übergibt das Wort an Kämmerer Werner Rominger, dieser teilt mit, dass aufgrund der Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) die Kommunen gem. § 77 Abs. 3 GemO ihre Bücher in Form der doppelten Buchführung darzustellen haben. Der Jahresabschluss besteht aus der sogenannten „Drei Komponenten-Rechnung.“
Diese besteht aus Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz. Das NKHR verlangt die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, welche das kommunale Vermögen sowie die Schulden darstellt.
Die Kommunen sind dadurch angehalten, ihr Vermögen und ihre Schulden zu bewerten und zu erfassen. Zusätzlich ist das Vermögen in einer Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemO aufzulisten. Das NKHR wird in der Gemeindeordnung (GemO), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und in der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) geregelt. Die Bestimmungen des NKHR sind von den Kommunen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 anzuwenden. Kommunen die zu einem früheren Zeitpunkt auf die kommunale Doppik umgestellt haben, müssen die Bestimmungen ab dem Haushaltsjahr der Umstellung anwenden.
Gem. § 77 Abs. 3 GemO sind die Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen zu führen. Die Verwaltungsvorgänge und die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind in der Form der doppelten Buchführung darzustellen.
Der Gemeinderat hat am 30. Juni 2015 beschlossen, die Kommunale Doppik zum 01. Januar 2019 einzuführen (Grundsatzbeschluss). Der Umstellungsprozess erfolgte federführend durch die Kämmerei. Bei der Vermögensbewertung wurde die Gemeinde von einem externen Dienstleister unterstützt.
Kämmerer Rominger erläutert dem Gremium seine Stellungnahme der Gemeinde zu den beanstandeten Prüfungsbemerkungen der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sigmaringen.
Der Gemeinderat nimmt die Information und die Stellungnahme der Gemeinde zur Kenntnis.
TOP 8: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Bekanntgabe Bauangelegenheiten Denkmalschutz
An der Muttergotteskapelle wird das Dach saniert.
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende gibt bekannt, das die ausgeschriebene Stelle auf Minijobbasis der Friedhofspflege an Michael Blatter vergeben wurde.
Beschaffung Bildschirm Sitzungssaal
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach dem Stand der Anschaffung des Bildschirms für den Sitzungssaal.
Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Zimmermann mit der Angebotserstellung beauftragt sei. Nun sei zu klären, ob die Wand zur Montage geeignet ist. Alternativ kann der Bildschirm auf einem Roll-Ständer befestigt werden. Ebenso schlug Herr Zimmermann vor, zusätzlich ein Tablett plus Lautsprecher anzuschaffen, somit könne zukünftig auch via Zoom kommuniziert werden. Beispielsweise könne ein Referent über Zoom zugeschaltet werden.
Pflanzkübel Alte Steige
Ein Gemeinderat erkundigte sich, bis wann die Pflanzkübel in der Alten Steige aufgestellt werden.
Der Vorsitzende erklärte, sobald die Kehrmaschine gefahren sei, werden die Kübel gestellt.





