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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 20. Januar 2026
icon.crdate26.03.2026
Gemeinderat
TOP 1: Geplanter Neubau des Eisenbahnviadukts beim Friedhof, Kostenbeteiligung der Gemeinde Neufra nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG)
- Erneuter Beschluss über die Aufweitung des Brückenbauwerks wegen Überschreitung der gedeckelten Kosten
Bürgermeister Traub begrüßt Herrn Störk vom Ingenieurbüro Rothenhöfer sowie die Besucher aus dem Bereich Landwirtschaft und der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung und erklärt, dass der in der Sitzung am 13. Mai 2025 beschlossene Kostendeckel von 250.000 € aufgrund der Kostensteigerung nicht reichen wird. Die Kostensteigerung wird Herr Störk noch genauer erläutern. Die SWEG hat die Gemeinde Neufra nun gebeten, eine verbindliche Aussage über das Aufweitungsverlangen zu treffen.
Da aber für eine Entscheidung wichtig ist, ob die von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung gewünschte Verbindung vom Fehlatal bis hin zur Hochfläche beim Reifen Göggel realisiert werden kann und hier noch viele Dinge zu klären sind, konnte Bürgermeister Traub in Absprache mit der SWEG einen Aufschub der Entscheidung bis Juni 2027 erwirken. Herr Störk verweist anhand von Bildern auf Schadstellen an der Brücke (der Putz ist rissig, es gibt heftige Nässeschäden). Das Ende der Lebenszeit ist erreicht. Aber ein Bau erst im Jahr 2028 stellt kein Problem dar, da das Bauwerk halbjährlich geprüft werden wird, um einen gefahrlosen Weiterbetrieb zu gewährleisten.
Er erläutert die Möglichkeiten:
1. Ausführung
Die SWEG baut ohne Beteiligung der Gemeinde, das heißt, eine Erneuerung erfolgt in den bestehenden Abmessungen. Der vorhandene Mammutbaum bleibt erhalten, das Altmaterial wird möglichst verwendet. Die Brücke wird seitlich erstellt, dann eingeschoben, da die Sperrpause von 4 Wochen eingehalten werden muss. Auf die Gemeinde kommen hier keine Kosten zu.
2. Ausführung
Die Gemeinde möchte eine Aufweitung und muss für die anteiligen Kosten hierfür aufkommen. Der Kostenanteil der Gemeinde bei einer Aufweitung auf die Maße 3,50 m Breite und 4,20 m Höhe liegt bei rund 331.000 €, hinzu kommen noch die höheren Unterhaltskosten, das heißt, die Gemeinde muss an die SWEG einen noch zu ermittelnden Betrag als Unterhaltskosten für die nächsten Jahre bezahlen. In Bezug auf die Förderfähigkeit erklärt er, dass eine Förderung nach den Regularien des LGVFG nicht möglich ist, da gem. LGVFG §2 „Förderungsfähige Vorhaben“ Punkt 1a die Straße keine „verkehrswichtige, innerörtliche Straße“ im Sinne der Förderkriterien darstellt.
Falls es im Zuge der Flurbereinigung doch zum Bau einer „Straße“ kommen wird, sieht die Sachlage evtl. anders aus, aber zum momentanen Zeitpunkt ist laut Regierungspräsidium keine Förderung möglich. Er verweist jedoch darauf, dass für eine Förderung nach Regelwerk gebaut werden muss, dies fordert eine Breite von 6,50 m. Hieraus ergeben sich nochmals höhere Baukosten. Herr Störk erklärt, dass bis Juni 2027 eine Entscheidung fallen muss, der Bau dann 2028 erfolgen wird.
Bürgermeister Traub bedankt sich bei Herrn Störk für die verständliche Ausführung und erklärt, dass er bereits mit Herrn Krattenmacher von der Flurbereinigung ein Gespräch geführt hat in dem er deutlich gemacht hat, dass eine Priorisierung des Projektes „Verbindungsweg“ dringend nötig ist. Die Förderfähigkeit ist ein wichtiges Entscheidungskriterium für das Aufweitungsverlangen.
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, ob, wenn es keine Aufweitung, sondern nur eine Verbreiterung der Fußwege auf der Brücke gibt auch keine Unterhaltungskosten anfallen werden. Herr Störk stimmt dem zu.
Das Gremiumsmitglied vergewissert sich, ob es richtig ist, dass wenn eine Förderung beantragt wird, die Brücke 6,50 m breit werden muss. Herr Störk stimmt auch diesem zu. Daraufhin erklärt das Gremiumsmitglied, dass ohne Förderung der Bau seiner Ansicht nach kein Thema sei.
Aufgrund einer gewünschten Wortmeldung aus Reihen der Zuhörer bittet Bürgermeister Traub das Gremium um Erlaubnis, die Zuhörer zu hören. Das Gremium ist damit einverstanden. Auf die Frage eines Zuhörers, ob sich die Grundstücke entlang des geplanten Weges von der Brücke bis zur Anbindung an die Bundesstraße in Privatbesitz befinden und wenn ja, um wie viele Eigentümer es sich handelt und ob ein Kauf nötig und möglich sein wird, antwortet Bürgermeister Traub, dass es nur einen Eigentümer gibt.
Auf die Frage, ob die Einmündung in die Bundesstraße problemlos möglich ist wirft ein Zuhörer ein, dass, wenn das Projekt in der Flurbereinigung enthalten ist, kein Grunderwerb hierfür nötig ist. Bei der Kreuzung handle es sich um eine bestehende Kreuzung, das heißt, das Land bzw. der Bund kann nichts dagegen machen.
Bürgermeister Traub erklärt hierzu, dass die Straßenverkehrsbehörde hierzu trotzdem gehört werden muss. Außerdem verweist er noch auf den Nachteil, dass die Baukosten bis Juni 2027 weiter steigen können und findet es ein großes Entgegenkommen der SWEG, trotz dieser Gefahr, das Projekt zu verschieben.
Auf die Frage aus dem Gremium, wenn man davon ausgeht, dass diese Brücke für 100 Jahre gebaut wird und die Unterhaltskosten für diese Zeit im Voraus bezahlt werden müssen, welche Kosten hier dann auf die Gemeinde zukommen werden antwortet Herr Störk, dass die Unterhaltskosten bei einer Aufweitung auf 3,50 Meter bei ca. 150.000 – 200.000 € liegen werden.
Nachdem es keine weiteren Fragen aus dem Gremium gibt, bringt Bürgermeister Traub folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Neufra beantragt bei der SWEG eine Verschiebung der Baumaßnahme bis spätestens Juni 2027. Bis dahin liegen im Rahmen der Flurneuordnung detailliertere Grundlagen vor, ob sich die von der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft gewünschte Trasse eines land- und forstwirtschaftlichen Weges (Ortsumfahrung) vom Fehlatal, unter dem Eisenbahnviadukt hindurch bis zur Hochfläche beim Reifen Göggel realisieren lässt. Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich mit einer Gegenstimme zu.
TOP 2: Bauangelegenheiten
a) Umbau eines Wohnhauses und Anbau einer Garage, Flst. Nr. 1634/19, Im Oberdorf 26
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich um eine grundlegende Sanierung des bestehenden Gebäudes handelt. Das obere Stockwerk wird abgerissen, es entsteht ein neues Stockwerk mit Pultdach. Das Gebäude wird nicht höher, es gibt keinen Bebauungsplan, daher gilt nach § 34 BauGB, dass sich die geplante Bebauung der Umgebung anpasst. Seitens der Gemeinde spricht nichts gegen dieses Bauvorhaben.
Das Gremium erteilt dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
b) Errichtung einer Gaube auf einem bestehenden Wohnhaus, Flst. Nr. 5400, Deißlesbergstraße 9
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich hier um die Errichtung einer kleinen Gaube handelt und seitens der Gemeinde auch hier nichts gegen dieses Bauvorhaben spricht. Das Gremium erteilt dem Bauvorhanden einstimmig sein Einvernehmen.
TOP 3: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Entsorgung Flüssigkeiten im Kanal
Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass der Besitzer des Wohnmobiles, das beim Bahnhof oder dem Parkplatz Gewerbepark abgestellt ist, wohl seine Flüssigkeiten im Kanal entsorgt und möchte wissen, was hier unternommen werden kann.
Bürgermeister Traub erklärt, dass seines Wissens dieser Herr Neufra demnächst verlassen wird und er würde vorschlagen, aus diesem Grund mal abzuwarten. Der betreffende Herr hatte eine Wohnung, diese musste er seines Wissens nach verlassen und wohnt momentan im Wohnmobil. Ansonsten müssten wir eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung stellen.
Ein Gremiumsmitglied meint, falls man hier etwas unternehmen wolle, benötigt man einen Augenzeugen über die Entsorgung.
Bürgermeister Traub stimmt dem zu, man benötigt Zeugen oder Beweise.
Rohrbruch Neufra
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, wo der aktuelle Rohrbruch in Neufra ist und wie hoch der Wasserverlust hier sei.
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich nach seinem Kenntnisstand um 7 m³ Wasserverlust handele. Das Gremiumsmitglied meint, man habe von über 100 m³ gesprochen. Bürgermeister Traub erklärt, dass die Lage des Rohrbruchs intensiv gesucht und dann umgehend repariert werde.





