Aktuelles: Gemeinde Neufra

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neufra
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neufra
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Infobereich Mobileansicht

Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
E-Mail schreiben

i +
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
Banner1
Banner2
Banner3
Banner4
Banner5

Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 24. März 2026

icon.crdate18.05.2026

Gemeinderat

TOP 1: Planung Neubau Wasserhochbehälter Deißlesberg und Rückbau des bestehenden Hochbehälters

Der Vorsitzende Bürgermeister Traub begrüßt Herrn Dreher vom Ing. Büro dreher + stetter. Das Ing. Büro begann bereits im Jahr 2025 mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung des neuen Wasserhochbehälters im Deißlesberg. Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dreher.

Herr Dreher begrüßt die Anwesenden, stellt den Stand der derzeitigen Planung, die Genehmigungspläne, die Kostenberechnung und die nächsten Schritte für den Neubau des Wasserhochbehälter Deißlesberg und anschließend den geplanten Rückbau des bestehenden Hochbehälters dem Gremium vor. Die umfangreiche naturschutzrechtliche Untersuchung (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) ist abgeschlossen. Die Auswertung liegt dem Gremium vor. Der Hochbehälter wird in der Verlängerung der VonSpeth-Str. rechts neben dem bestehenden Hochbehälter gebaut. Vor dem Gebäude ist ein Stellplatz vorgesehen. Der Eingang soll vom Zufluss des Regenwassers geschützt werden. Die Zuleitung zum Hochbehälter Hohwacht kann mittels Umschluss der Zuleitung und der Ortsnetzleitung erfolgen. Der Kanalanschluss kann ebenso auf den bestehenden Abwasserschacht gelegt werden. Die Behälterkammern werden erdüberdeckt und das Betriebsgebäude steht frei. Für die Gestaltung der Fassade schlägt Herr Dreher eine Natursteinvormauerung vor. Das Dach muss mit einer Absturzsicherung und PV-Anlage versehen werden. Im Eingangsbereich ist ein Vordach zur Abschattung der Eingangstüre geplant. Der Zugang in den Vorraum ist ebenerdig über eine Sicherheitstür geplant. Der Zugang in die Wasserkammern erfolgt über Drucktüren. Die beiden Behälter haben jeweils ein Volumen von 175 m³ was insges. 350 m³ ergibt. Die Wasserkammern sind getrennt mit Be- und Entlüftungen (mittels einem Filter). Im UG befindet sich der Rohrkeller. Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt 1.516.328,00 € netto.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob mittels Begrünung der Anlage die PV-Pflicht umgangen werden könne? Herr Dreher schließt dies nicht aus, die Kosten zur Begrünung seien seiner Schätzung einiges höher als die Kosten für eine kleine PV-Anlage. Der Gemeinderat spricht sich für einen Speicher der PV-Anlage aus. Herr Dreher bejahte die Überlegung, je nach Belastung, könne man dies berücksichtigen.

Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium gestellt wurden, stimmte das Gremium einstimmig dem Neubau des Wasserhochbehälter Deißlesberg und Rückbau des bestehenden Hochbehälters wie vorgestellt zu. 

TOP 2: Haushalt 2026 und mittelfristige Finanzplanung 2027-2029

- Beschlussfassung

Bürgermeister Traub übergibt das Wort an Kämmerer Werner Rominger. Herr Rominger begrüßt das Gremium und erklärt, dass der Abschluss 2025 statt dem veranschlagten Minus von 255.719 € ein Plus von ca. 500.000 € aufweist. Das plus ergab sich durch das Verschieben geplanter Investitionen. Die Kassenliquidität ist gesichert. Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2025 beträgt 2,92 Mio. €.

Der Ergebnishaushalt 2026 weist ordentliche Erträge in Höhe von 6.175.379 € auf, die ordentlichen Aufwendungen betragen 6.302.495 €, somit ergibt sich ein geplantes ordentliches Ergebnis von minus 127.119 €.

Im Finanzhaushalt stehen Einzahlungen in Höhe von 5.836.988 € (ohne Auflösungsbeiträge) und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 5.655.042 € (ohne Abschreibungen) gegenüber. Das ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt von 181.946 €.

Die geplanten Einnahmen aus der Investitionstätigkeit von 575.000 € und Ausgaben von 2.574.00 € ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von minus 1.999.000 €. Aufgrund des Zahlungsmittelüberschusses von 181.946 € aus dem Ergebnishaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf bei 1.817.054 €. Hierbei werden die Tilgungen in Höhe von 85.000 € hinzugerechnet und wir erhalten somit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahrs in Höhe von minus 1.902.054 €. Die Liquidität ist im Jahr 2026 gesichert. Es müssen weder Kassenkredite noch Kredite aufgenommen werden.

Der Schuldenstand zum 01.01.2026 lag bei 324.052,73 €. Es werden 85.000 € getilgt, somit wird der Schuldenstand sich zum 31.12.2026 auf 239.052,73 € verringern.

Die veranschlagten negativen Gesamtergebnisse (in 2026 und 2029) von 276.103 € können durch die sehr positiven Gesamtergebnisse aus den Vorjahren durch die Entnahme aus den vorhandenen Rücklagen (Stand zum 31.12.2025: 1.865.151 €) ausgeglichen werden.

Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes ab 2026 bis 2029 von 3.577.391 € kann durch den derzeitigen Stand der liquiden Mittel in Höhe von 2.881.865 € nur im Jahr 2029 nicht ausgeglichen werden.

Schwerpunkte in den nächsten Jahren sind insbesondere nachfolgende Maßnahmen:

  • Ausbau von Ortsstraßen
  • Maßnahmen für den Hochwasserschutz
  • Aufzug fürs Rathaus
  • Schaffung von Bauplätzen
  • Schaffung von Gewerbeflächen
  • Erfüllung der Pflichtaufgaben 

In der Finanzplanung von 2027 bis 2029 sind folgende Maßnahmen eingeplant:

Anbau eines Aufzugs an das Rathaus mit Brandschutzmaßnahmen in 2027 mit 250.000 EUR aus Einnahmen aus dem Länderund Kommunal-Infrastruktur-Finanzierungsgesetz (LuKIFG).

Feuerwehr: Erwerb von zwei TSF-L in 2026 mit 700.000 EUR Ausgaben und 516.000 EUR Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel) und Erwerb eines Gerätewagen GWT in 2027 mit 150.000 EUR und 21.000 EUR Einnahmen aus Fachförderung.

Kanalmaßnahmen mit je 50.000 EUR in 2026. Investitionskostenanteil an der SKA Gammertingen mit 100.000 EUR.

Modernisierung der EMSR-Technik für das RÜB Freudenweiler mit 74.000 EUR Ausgaben und 59.000 EUR Einnahmen aus Fachförderung.

Hochbaumaßnahmen (St. Josef-Straße) in 2029 mit 500.000 EUR.

Beginn mit dem Ausbau von Ortsstraßen in 2027 und 2028 mit 1.000.000 EUR Ausgaben und 500.000 EUR Einnahmen aus dem LuKIFG, ab 2029ff mit 2 Mio. EUR Ausgaben.

Modernisierung / Neubau Hochbehälter Deißlesberg in 2026 mit 1.550.000 EUR Ausgaben (keine Fördermöglichkeit).

Hochwasserschutzmaßnahmen in 2027 mit 500.000 EUR Ausgaben und 292.400 EUR Einnahmen aus Fördermittel.

Die Sanierung des Feuerwehrhauses, 2. BA ist erst ab 2029 mit 800.000 EUR Ausgaben und 300.000 EUR Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel) eingeplant.

Die Anschaffung eines Forsttraktors in 2026 mit 100.000 EUR Ausgaben.

Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese enormen Investitionen nur durchgeführt werden können, wenn auch eine entsprechende Zuschussförderung gegeben ist. Ebenso muss die Verbesserung der Infrastruktur und die Sanierung öffentlicher Gebäude angegangen werden. Die Gemeinde ist bestrebt, den Schuldenabbau in den nächsten Jahren weiter zu führen bzw. die Nettoneuverschuldung auf Null zu beschränken. Dies wird aber in den nächsten Jahren bei weiteren Belastungen der Kommunen nicht mehr ohne Kassenkredite und Kreditaufnahmen zu meistern sein.

Die Kommunalhaushalte werden immer mehr belastet. Die derzeit dramatische finanzielle Schieflage, der präzedenzlose Kollaps und die historischen Defizite mit Milliardenlöchern in den kommunalen Haushalten spiegeln ganz deutlich, dass der Punkt, an dem es nicht mehr weitergeht, bald erreicht sein wird. Aber ohne die Kommunen ist der Bund und sind die Länder nichts. Die Umsetzung erfolgt immer auf der unteren Ebene. Hier muss einfach angesetzt werden. Es müssen massive Erleichterungen für die Kommunen kommen. Überzogene Standards bei der Kinderbetreuung, in Pflegeheimen oder bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung müssten abgeschafft werden. Auf die Kommunen hören und die Gesetze am Machbaren und Wichtigen ausrichten. Die Politik muss hin zur Vernunft, was bezahlbar und leistbar ist!

Das Sondervermögen vom Bund für Infrastruktur und Klimaneutralität über 500 Milliarden EUR soll zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzsituation und zur teilweisen Erhaltung der Investitionstätigkeit beitragen. Allerdings gilt es, das Sondervermögen und was es leisten und nicht leisten kann, realistisch einzuordnen. Schon die rein summarische Betrachtung des kommunalen Investitionsrückstandes von rund 216 Milliarden EUR gegenüber des Länder- und Kommunalsondervermögensanteils von 100 Milliarden EUR, zeigt ganz deutlich, dass dies nur „zwei Tropfen“ auf den heißen Stein „kommunale Finanzsituation“ sind. Vielmehr müssten die Kommunen den vollen Betrag vom derzeitigen Investitionsrückstand von 216 Milliarden EUR erhalten, dann könnte in allen Bereichen der Rückstand eventuell aufgeholt werden. Bei der Gemeinde Neufra handelt es sich um 1.312.912,24 EUR Zuwendungen aus dem LuKiFG. Mit diesem Betrag könnten nicht einmal zwei Straßen ausgebaut werden oder gemeindeeigene Gebäude energieeffizient saniert werden oder nur ein „halber“ Kindergartenanbau realisiert werden.

Dies zeigt deutlich auf, dass mit diesem Programm den Kommunen wenig geholfen ist. Denn die aktuellen Entwicklungen der Kommunalfinanzen und die Prognosen für die Zukunft zeigen, dass es wohl mit einer einmaligen Kraftanstrengung nicht getan sein wird und die Gemeinden, im Vergleich zu ihren Aufgaben, strukturell unterfinanziert sind. So wird es in der aktuellen Lage kaum möglich sein, in der summarischen Betrachtung zusätzliche Investitionen zu erreichen, also die Investitionsvolumina im Vergleich zu den vergangenen Jahren zu steigern. Vielmehr wird das Sondervermögen den Rückgang der kommunalen Investitionstätigkeit etwas abfedern. Im besten Falle führt dies dazu, dass die kommunale Investitionstätigkeit stagniert, wenn nicht noch sogar ansteigen wird. Soll in den Kommunen weiter investiert werden, so bleiben realistischerweise drei Möglichkeiten: Eine Stärkung der laufenden Haushalte, höhere und verstetigte Zuschüsse an die Kommunen oder höhere Schuldaufnahmen. Kreditaufnahmen können dringend benötigte Investitionen ermöglichen. Allerdings bringen Schulden auch langfristige Belastungen mit sich (Zins, Tilgung, Folgekosten der neuen Anlagegüter). Eine Stärkung der laufenden kommunalen Haushalte sowie höhere und verstetigte Zuschüsse an die Kommunen bedingen dagegen zusätzliche Zuweisungen durch den Bund oder das Land. Dies dürfte, in der aktuellen Situation zunächst nur durch zusätzliche Schuldaufnahmen des Bundes oder des Landes denkbar sein. Allerdings zeigen die aktuellen Trends, dass der Bund eher zu Steuersenkungen tendiert um Wachstumsimpulse zu geben. Der mündige Bürger weiß sehr wohl, dass Klimaschutz, Energiewende, die innere und äußere Sicherheit, eine Investitionsoffensive in unser Bildungssystem und ein gezielter digitaler Wandel nicht einfach so nebenbei realisiert werden können. Er erwartet vom Staat, dass dieser rational nachvollziehbar erklärt, wie der erforderliche Wandel konkret gestaltet werden soll und wo die dafür erforderlichen Ressourcen herkommen. Und dazu müssen die politisch Verantwortlichen akzeptieren: Alles gleichzeitig mag zwar wünschenswert sein, ist aber unmöglich. Zugleich muss sich jeder von uns bewusst machen: Alle müssen ihren Beitrag leisten, auch das ist eine zentrale Grundlage in einer Demokratie. Es gibt nicht nur Rechte und Ansprüche, es gibt eben auch Pflichten, so Kämmerer Rominger.

Nachdem es keine Fragen aus dem Gremium gibt, bringt Bürgermeister Traub Folgendes zur Abstimmung:

Beschlussvorschlag 1: 
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2026, wird zugestimmt. 
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. 

Beschlussvorschlag 2: 
Der Mittelfristigen Finanzplanung 2027-2029 wird zugestimmt. 
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. 

TOP 3: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Seitens der Verwaltung gab es keine Bekanntgaben.


Bezuschussung Fahrtkosten Freudenweiler Schulkinder
Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob es eine Möglichkeit gäbe, die vom Land gestrichene Bezuschussung bezüglich der Schülerbeförderung (Fahrkarten) über die Gemeinde zu bekommen?

Der Vorsitzende erklärt, dass dies in der Zuständigkeit des Landratsamtes liege. Die Streichung der Bezuschussung wurde bereits unter den Bürgermeistern diskutiert. Die Empfehlung lag bei einer einheitlichen Regelung aller Kommunen keine Bezuschussung einzuräumen.

Es folgte eine Diskussionsrunde. Diese ergab aus Solidarität zu anderen Gemeinden, sich der Empfehlung keiner Bezuschussung anzuschließen.