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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 18. November 2025
icon.crdate11.12.2025
Gemeinderat
TOP 1: Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass die Stelle des Bauhofleiters vergeben wurde. Eberhard Fink wird der neue Bauhofleiter.
Außerdem informiert er darüber, dass die Gemeinde bei 2 Grundstücken das Vorverkaufsrecht in Anspruch nehmen wird.
TOP 2: Haushalt 2026 und mittelfristige Finanzplanung
- Vorberatung
Bürgermeister Traub erklärt, dass heute nur die jetzige Planung vorgestellt wird, der Haushalt wird voraussichtlich im Februar vorgestellt und beschlossen werden. Er übergibt das Wort an Kämmerer Werner Rominger.
Kämmerer Rominger erläutert, dass der voraussichtliche Abschluss 2025 anstatt eines Minuses von 255.719 € ein Plus von ca. 250.000 € aufweisen wird. Grund hierfür ist ein Plus bei den Gewerbesteuereinnahmen und dass die geplante Umlandfinanzierung zur Schulsanierung in Gammertingen erst in 2026 kommt. Die liquiden Mittel liegen bei ca. 2,5 Mio. €.
Der Ergebnishaushalt 2026 setzt sich zusammen aus ordentlichen Erträgen von 5.924.913 € und ordentliche Aufwendungen von 6.094.333 €, das ergibt ein Gesamtergebnis von –169.420 €. Das Gesamtergebnis ist die zentrale Kennzahl in der Doppik (=Ressourcenverbrauch auf Kosten künftiger Generationen, Vermögen soll nicht verbraucht werden). Auch in der mittelfristigen Finanzplanung sind die Ergebnisse negativ, die Abschreibungen einer Gemeinde können nicht vollständig erwirtschaftet werden und die Finanzbeziehungen mit Bund und Land werden aus Sicht
der Gemeinden immer schlechter. Der Waldhaushalt, der Feuerwehrhaushalt, der Kindergartenabmangel und der Abwasserhaushalt sind noch nicht vollständig eingearbeitet. Der Schulhaushalt, die Wasserversorgung (kostendeckend) und Unterhaltungsmaßnahmen sind eingearbeitet.
Der Finanzhaushalt 2026 setzt sich zusammen aus Einzahlungen in Höhe von 5.576.713 € (ohne Auflösungsbeträge 348.200 €) und Auszahlungen in Höhe von 5.445.333 € (ohne Abschreibungen 649.000 €). Dies ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt von 131.380 € (vergleichbar mit der früheren Zuführungsrate). Abzüglich der Investitionstätigkeit mit geplanten Einnahmen von 516.000 € und geplanten Ausgaben von 2.474.000 € ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen von 1.958.000 €, im Saldo ergibt das einen veranschlagten Finanzierungsmittelbedarf von 1.826.620 € zuzüglich Tilgungen von 85.000 € (ohne Kreditaufnahme). Somit ergibt sich letztendlich eine geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres mit –1.911.620 €. Das heißt, wir haben in 2026 ein geplantes negatives Ergebnis hinsichtlich des Ressourcenverbrauches und ein hohes negatives Ergebnis bei der Veränderung des Finanzmittelbestandes. Am
Ende des Jahres 2026 wird sich somit der Kassenbestand um rund 1,9 Mio. € verringern auf ca. 0,6 Mio. €. Der Schuldenstand sinkt von ca. 403.000 € auf ca. 318.000 € nach einem Schuldenstand von 3,4 Mio. € Ende 1998.
Laut Gemeindetag ist ein mittelfristiges Planen nicht mehr möglich, man kann nur kurzfristig (maximal 1 Jahr) planen. Die momentane Situation ist sehr dramatisch und niemand kann vorhersagen, wie es weitergehen wird. Ein realistisches Planen ist nicht möglich, die Auswirkungen des russischen Angriffkrieges sind derzeit weder abschätzbar noch in gesicherten Zahlen darstellbar. Die Bundesrepublik lebt seit Jahren über ihre Verhältnisse, weil sie ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Leistungen zugesagt hat als sie zu finanzieren im Stande ist. Wir haben seit
den 2010er-Jahren höchste Steuereinnahmen gehabt und trotzdem ist in dieser Zeit bis heute ein kommunaler Investitionsrückstand von 216 Milliarden € aufgelaufen, weil die höheren Einnahmen in neuen, von Bund und Land übertragenen Aufgaben gebunden wurden. Wenn die kommunalen Nöte nicht kurz- oder mittelfristig gelindert werden, ist der Gemeinderat faktisch dazu gezwungen, sich nur noch auf die übertragenen Pflichtaufgaben zu fokussieren. Dann stellt sich die Frage, was und wann kann ich etwas für die Gemeinde tun, wie etwa eine Straße sanieren? Freiwillige Aufgaben können nicht mehr geleistet und finanziert werden. Der Gemeindetag setzt sich mit aller Macht für uns Kommunen gegen das Land und den Bund ein, aber es ist leider nur ein Kampf gegen Windmühlen, den die Kommunen als schwächtes Glied nie auf Augenhöhe führen können. Die Lage der Kommunen ist und bleibt nicht mehr nur ernst, sie ist bald hoffnungslos… Kämmerer Rominger bedankt sich bei den Zuhörern und gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Bürgermeister Traub erklärt, dass es schon Gemeinden gibt, die die Vereine mehr zur Kasse bitten, hier möchten aber sowohl Bürgermeister Traub als auch Kämmerer Rominger nicht ansetzen. Das Vereinsleben ist ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens. Er meint, dass sich Steffen Jäger vom Gemeindetag für die Kommunen einsetzt und es hier schon Erfolge gibt z.B. bei der Betriebskostenerstattung für die Betreuung bei der Ganztagsschule, hier sollen 68 % der Betriebskosten vom Land erstattet werden, vom Sondervermögen Infrastrukturpauschale sollen 2/3
vom Land an die Kommunen weitergegeben werden und es soll 500 Mio. € Fördermittel zum Abruf von Kommunen geben.
Kämmerer Rominger hofft, dass in der mittelfristigen Finanzplanung eine Straßensanierung ab 2027 / 2028 eingeplant werden kann.
Bürgermeister Traub erklärt, dass noch weitere große Investitionen anstehen, wie z.B. der 2. Bauabschnitt Sanierung Feuerwehrhaus; der 3. Bauabschnitt wird hier eher nicht realisiert werden können. Kämmerer Rominger verweist darauf, dass auch noch die Entscheidung betreffend SWEG-Brückenbau beim Friedhof aussteht.
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, ob er es richtig sieht, dass wenn die Brücke von den Maßen so bleibt, wird sie komplett von der SWEG bezahlt, wenn sie verbreitert wird, muss die Gemeinde 49 % der gesamten Baukosten zahlen.
Bürgermeister Traub antwortet, dass es richtig ist, hier muss vermutlich in der Dezember-Sitzung eine Entscheidung gefällt werden. Außerdem verweise er noch auf anfallende Kosten in Bezug auf den Hochwasserschutz bis 2028. Hierüber muss ebenfalls noch entschieden werden. Detaillierte Kosten sind hier noch nicht ermittelt.
Ein Gremiumsmitglied möchte noch wissen, was zum Punkt Einnahmen Vergnügungssteuer gehört.
Kämmerer Rominger erklärt, dass es sich hier um die Steuereinnahmen der Geldspielautomaten aus dem Rädle handelt.
TOP 3: Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
Bürgermeister Traub erklärt, dass nach ständiger Rechtsprechung dem Gemeinderat bereits vor der Beschlussfassung über eine
Gebührensatzung eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührenbedarfsberechnung vorliegen muss. Die in der Gebührenkalkulation ermittelten Sätze stellen Obergrenzen dar, die nach § 14 Abs. 2 KAG nicht überschritten werden dürfen. Er übergibt das Wort an Kämmerer Rominger.
Kämmerer Rominger erklärt, dass ihm bewusst ist, dass eine Gebührenerhöhung grundsätzlich kein schönes Thema sei, es aber im Ermessen des Gremiums liegt, ob und wie reagiert wird. Er erklärt, dass die Auflagen immer größer werden, die Arbeiten in der Kläranlage und die Klärschlammentsorgung werden immer aufwändiger. Aufgrund unserer Vereinbarung mit der Stadt Gammertingen sind wir mit 24,6 % an den Betriebskosten der Sammelkläranlage beteiligt.
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, ob wir mit den vorgeschlagenen Beträgen dann kostenneutral sind und es 0 auf 0 aufgeht. Kämmerer Rominger erklärt, dass noch ein höherer Betrag ausgeglichen werden müsse, und zwar belaufen sich die Kostenunterdeckungen in 2023 auf 28.065,21€ und in 2024 auf 94.073,27 €. Diese Kostenunterdeckungen sind in den nächsten Jahren auszugleichen.
Ein Gremiumsmitglied findet, das Gremium habe gar keine andere Möglichkeit, als der Erhöhung zuzustimmen, da sich sonst immer mehr Kosten anhäufen, die irgendwann ausgeglichen werden müssen. Ein anders Gremiumsmitglied wirft ein, dass man aber nicht jedes Jahr erhöhen kann.
Kämmerer Rominger meint, dass eine weitere Erhöhung in den kommenden Jahren unumgänglich sein wird. Ein Gremiumsmitglied meint, es wird alles teurer, er ist der Meinung lieber öfter ein wenig erhöhen als nach längerer Zeit dann eine große Erhöhung.
Bürgermeister Traub erklärt, dass eine Erhöhung nur stattfindet, wenn diese nötig ist, dies muss jährlich geprüft werden.
Kämmerer Rominger erklärt, dass bei einer Gebührenkalkulation der Gemeinderat Ermessensentscheidungen über folgende Punkte
zu treffen hat:
- Verwaltungs- und Betriebsaufwand
- Abschreibungen
- Kalkulatorischer Zins
- Kostenaufteilung Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Straßenentwässerungskostenanteil
- Kostenüber-/unterdeckungen
- Bemessungsgrundlagen
Bürgermeister Traub stellt nun den dem Gremium vorliegenden Beschlussantrag I. bis III.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag (I. – III.) einstimmig zu.
TOP 4: Annahme von Spenden
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erklärt, dass gemäß § 78 Abs. 4 Satz 1 GemO die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen darf oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.
Nach § 78 Abs. 4 Satz 3 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Ergänzend hierzu hat der Gemeinderat am 12.09.2006 entschieden, dass Einzelspenden bis zu einem Betrag oder Wert von bis zu 100 € dem Gemeinderat jährlich zur Entscheidung über die Annahme vorzulegen sind. Über die Annahme von Spenden im Betrag oder Wert über 100 € entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall, diese sind somit bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat unter Vorbehalt anzunehmen.
Am 15.07.2025 ging eine Spende in Höhe von 500 € für die Jugendfeuerwehr ein. Über die Annahme dieser Spende muss nun der Gemeinderat entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der Annahme der Spende für die Jugendfeuerwehr in Höhe von 500 € wird zugestimmt.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Volkstrauertag
Bürgermeister Traub bedankt sich beim Gremium für die zahlreiche Teilnahme und Hilfe bei der Bewirtung am Volkstrauertag.
Alb-Liege Hochberg
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass die von Frau Zamzow gespendete Albliege aufgestellt wurde.
Straßenbeleuchtung
Ein Gremiumsmitglied wurde auf eine fehlende Straßenlaterne und daher zu großem Abstand zwischen den Laternen im Bereich der oberen Kurve im Rädlesberg angesprochen. Hier ist es sehr dunkel. Bürgermeister Traub meint, man kann sich anschauen, ob es an diesem Standort möglich ist, eine zusätzliche Laterne zu stellen, befürchtet aber, der Aufwand hierfür wird zu groß werden.
30er Zone Zebrastreifen
Ein Gremiumsmitglied wurde gebeten zu fragen, ob es möglich ist, im Bereich des Zebrastreifens in der Hohenzollernstraße eine 30er-Zone auszuweisen, ähnlich wie in Gammertingen im Schulbereich. Bürgermeister Traub erklärt, dass dies in die jährliche Verkehrsschau mitaufgenommen werden müsse. Er verweist jedoch darauf, dass es im Bereich einer 30er-Zone keinen Zebrastreifen geben darf und dieser dann vermutlich entfernt werden müsse. Außerdem wurde der Bereich von der Straßenverkehrsbehörde mehrfach als übersichtlich eingestuft, er vermutet, die Straßenverkehrsbehörde wird nicht darauf eingehen.
Parkierung Kirchplatz
Ein Gremiumsmitglied verweist darauf, dass am Dienstag beim Salonorchester wieder auf dem Kirchplatz geparkt wurde. Bürgermeister Traub erklärt, dass es hier schon Schilder gibt, er wird dafür sorgen, dass diese zeitnah aufgehängt werden.





