Aktuelles: Gemeinde Neufra

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neufra
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neufra
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Infobereich Mobileansicht

Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
E-Mail schreiben

i +
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
Banner1
Banner2
Banner3
Banner4
Banner5

Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 7. Oktober 2025

icon.crdate26.11.2025

Gemeinderat

TOP 1: Teilnahme an der „Gemeinsamen Beschaffung TSF-W BW“ des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2026

- Beschlussfassung

Der Vorsitzende erläutert die Tischvorlage und informiert über die Rahmenbeschaffung des Landes Baden-Württemberg. Interessierte Gemeinden müssen sich bis spätestens 15. Februar 2026 verbindlich anmelden und einen Zuwendungsantrag stellen. Wie bereits in der vergangenen Sitzung besprochen, musste man sich von der ursprünglichen Planung zur Neubeschaffung lösen. Herr Daikeler und Herr Jannack reagierten zügig, passten die Planung an und erarbeiteten ein neues förderfähiges Konzept, das bereits vorgestellt wurde. Zwischenzeitlich nahmen Herr Jannack und Kämmerer Rominger an der Infoveranstaltung der Landesfeuerwehrschule teil. Der Prozess für die Sammelbeschaffung wurde gemeinsam mit Vertretern der Kommunalen Landesverbände und des Landesfeuerwehrverbands entwickelt. Dadurch ist mit geringeren Anschaffungskosten je Fahrzeug zu rechnen, da die Aufwände für Konstruktion und Planung durch die Serienfertigung in einem deutlich besseren Verhältnis stehen als bei der Einzelbeschaffung. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Land die immer umfangreicheren Vergabeverfahren übernimmt. Somit müssen sich kleinere Gemeinden nicht selbst mit dem komplexen Vergaberecht befassen und europaweite Ausschreibungen durchführen. Parallel zur Rahmenbeschaffung soll ein Fahrzeug mit der erforderlichen Logistikkomponente (GW-T oder GW-L1) im Jahr 2027 beschafft werden.

Es ist mit einer finanziellen Bezuschussung der ZFeu von 108.000,00€ pro Fahrzeug zu rechnen.

Da keine Fragen aus dem Gremium gestellt wurden, schlägt die Verwaltung folgende Beschlüsse vor: 

Beschlussvorschläge

  1. Die Verwaltung und die Feuerwehr schlagen vor, an der „Gemeinsamen Beschaffung TSF-W BW“ im Jahr 2026 mit insgesamt zwei Fahrzeugen (je ein Fahrzeug für die Einsatzabteilungen Neufra & Freudenweiler) teilzunehmen. 
  2. Die Verwaltung und die Feuerwehr schlagen vor, zur parallelen Beschaffung der erforderlichen Logistikkomponente (GW-T oder GW-L1) einen Planungsauftrag – mit dem Ziel einer nach ZFeuVwV geförderten Beschaffung im Jahr 2027 – an die Feuerwehr zu erteilen. 

Das Gremium erteilt einstimmig sein Einvernehmen zu beiden Punkten. 

TOP 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Landkreis Sigmaringen zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen

Dem Gremium liegt die Sitzungsvorlage 11/2025 vor. Der Vorsitzende erläutert, dass bei Feuerwehreinsätzen die Feuerwehren regelmäßig mit Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Malteser Hilfsdienst (MHD), der DLRG sowie der Notfallseelsorge zusammenarbeiten. Während die originären Rettungseinsätze der Hilfsorganisationen bereits finanziell abgedeckt sind, besteht für verschiedene Unterstützungsleistungen – etwa die Absicherung von Einsatzkräften, Betreuung und Verpflegung von Betroffenen oder Hilfe bei gefährlichen Einsatzlagen – bislang keine einheitliche Vergütungsregelung. Zur Schaffung eines landkreisweit einheitlichen Vorgehens hat der Landkreis Sigmaringen eine Rahmenvereinbarung zur Einsatzvergütung von Leistungen der Hilfsorganisationen erarbeitet. Diese wurde in der Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt. Vergleichbare Regelungen bestehen bereits in den Nachbarlandkreisen Bodenseekreis und Ravensburg.

Die Vereinbarung regelt: 

  • Eine Erstattungsfähigkeit der Leistungen, sofern eine konkrete Beauftragung durch die Einsatzleitung oder den/die Bürgermeister/in erfolgt ist,
  • Eine Vergütung in Anlehnung an die Sätze der Überlandhilfe: 15 € pro angefangene Einsatzstunde und eingesetzter Helfer/in, 50 € pauschal pro eingesetztem Fahrzeug.

Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt über die jeweilige Hilfsorganisation an ihre Einsatzkräfte.

Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob die Entschädigung an den Kreis oder den jeweiligen Ortsverband ausbezahlt wird. Der Vorsitzende erklärt, dass die Entschädigung über die jeweilige Hilfsorganisation an die Helfer ausbezahlt wird. Die ordnungsgemäße Weiterleitung hierzu obliegt der jeweiligen Hilfsorganisation.

Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium kamen, trug der Vorsitzende den Beschlussvorschlag vor.

Beschlussvorschlag:

  • Der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung im Landkreis Sigmaringen zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen seitens der Gemeinde Neufra wird zugestimmt. 
  • Bürgermeister Reinhard Traub wird mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage) beauftragt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung im Landkreis Sigmaringen zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen zu. Bürgermeister Reinhard Traub wird beauftragt, die Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen.

TOP 3: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Gemarkungswanderung
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemarkungswanderung Teil II (östlicher Teil der Gemeindegrenze) am Samstag, 18. Oktober stattfindet. Treffpunkt 9.00 Uhr beim Birkhof (Birkhofsträßle, Abzweigung Lieshof). Ab da startet die ca. 14 km lange Wanderung.

Hochbergkapelle Podest
Der Vorsitzende informiert, dass das Podest das Fundament für eine Albliege sei. Diese wird von einer Neufraer Bürgerin gespendet.

Parkplatz Turnhalle
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob es bezüglich des gesetzten Steines der die Rundumfahrt auf dem Parkplatz verhindert eine Lösung gäbe? Der Vorsitzende verneint dies.

Einladung Infoveranstaltung Glasfasereinbau
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Grund warum nicht jeder Haushalt eine Einladung zur Infoveranstaltung bekommen habe. Der Vorsitzende erklärt zunächst, dass die Einladungen von der OEW versendet wurden. Angeschrieben wurden nur die Haushalte die förderfähig sind, d.h. die bisher noch keinen Koax-Kabel- oder Vodafone-Anschluss haben und somit nach den Förderbestimmungen unterversorgt sind.