Hauptbereich
Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 7. Oktober 2025
icon.crdate26.11.2025
Gemeinderat
TOP 1: Teilnahme an der „Gemeinsamen Beschaffung TSF-W BW“ des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2026
- Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert die Tischvorlage und informiert über die Rahmenbeschaffung des Landes Baden-Württemberg. Interessierte Gemeinden müssen sich bis spätestens 15. Februar 2026 verbindlich anmelden und einen Zuwendungsantrag stellen. Wie bereits in der vergangenen Sitzung besprochen, musste man sich von der ursprünglichen Planung zur Neubeschaffung lösen. Herr Daikeler und Herr Jannack reagierten zügig, passten die Planung an und erarbeiteten ein neues förderfähiges Konzept, das bereits vorgestellt wurde. Zwischenzeitlich nahmen Herr Jannack und Kämmerer Rominger an der Infoveranstaltung der Landesfeuerwehrschule teil. Der Prozess für die Sammelbeschaffung wurde gemeinsam mit Vertretern der Kommunalen Landesverbände und des Landesfeuerwehrverbands entwickelt. Dadurch ist mit geringeren Anschaffungskosten je Fahrzeug zu rechnen, da die Aufwände für Konstruktion und Planung durch die Serienfertigung in einem deutlich besseren Verhältnis stehen als bei der Einzelbeschaffung. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Land die immer umfangreicheren Vergabeverfahren übernimmt. Somit müssen sich kleinere Gemeinden nicht selbst mit dem komplexen Vergaberecht befassen und europaweite Ausschreibungen durchführen. Parallel zur Rahmenbeschaffung soll ein Fahrzeug mit der erforderlichen Logistikkomponente (GW-T oder GW-L1) im Jahr 2027 beschafft werden.
Es ist mit einer finanziellen Bezuschussung der ZFeu von 108.000,00€ pro Fahrzeug zu rechnen.
Da keine Fragen aus dem Gremium gestellt wurden, schlägt die Verwaltung folgende Beschlüsse vor:
Beschlussvorschläge:
- Die Verwaltung und die Feuerwehr schlagen vor, an der „Gemeinsamen Beschaffung TSF-W BW“ im Jahr 2026 mit insgesamt zwei Fahrzeugen (je ein Fahrzeug für die Einsatzabteilungen Neufra & Freudenweiler) teilzunehmen.
- Die Verwaltung und die Feuerwehr schlagen vor, zur parallelen Beschaffung der erforderlichen Logistikkomponente (GW-T oder GW-L1) einen Planungsauftrag – mit dem Ziel einer nach ZFeuVwV geförderten Beschaffung im Jahr 2027 – an die Feuerwehr zu erteilen.
Das Gremium erteilt einstimmig sein Einvernehmen zu beiden Punkten.
TOP 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Landkreis Sigmaringen zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen
Dem Gremium liegt die Sitzungsvorlage 11/2025 vor. Der Vorsitzende erläutert, dass bei Feuerwehreinsätzen die Feuerwehren regelmäßig mit Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Malteser Hilfsdienst (MHD), der DLRG sowie der Notfallseelsorge zusammenarbeiten. Während die originären Rettungseinsätze der Hilfsorganisationen bereits finanziell abgedeckt sind, besteht für verschiedene Unterstützungsleistungen – etwa die Absicherung von Einsatzkräften, Betreuung und Verpflegung von Betroffenen oder Hilfe bei gefährlichen Einsatzlagen – bislang keine einheitliche Vergütungsregelung. Zur Schaffung eines landkreisweit einheitlichen Vorgehens hat der Landkreis Sigmaringen eine Rahmenvereinbarung zur Einsatzvergütung von Leistungen der Hilfsorganisationen erarbeitet. Diese wurde in der Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt. Vergleichbare Regelungen bestehen bereits in den Nachbarlandkreisen Bodenseekreis und Ravensburg.
Die Vereinbarung regelt:
- Eine Erstattungsfähigkeit der Leistungen, sofern eine konkrete Beauftragung durch die Einsatzleitung oder den/die Bürgermeister/in erfolgt ist,
- Eine Vergütung in Anlehnung an die Sätze der Überlandhilfe: 15 € pro angefangene Einsatzstunde und eingesetzter Helfer/in, 50 € pauschal pro eingesetztem Fahrzeug.
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt über die jeweilige Hilfsorganisation an ihre Einsatzkräfte.
Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob die Entschädigung an den Kreis oder den jeweiligen Ortsverband ausbezahlt wird. Der Vorsitzende erklärt, dass die Entschädigung über die jeweilige Hilfsorganisation an die Helfer ausbezahlt wird. Die ordnungsgemäße Weiterleitung hierzu obliegt der jeweiligen Hilfsorganisation.
Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium kamen, trug der Vorsitzende den Beschlussvorschlag vor.
Beschlussvorschlag:
- Der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung im Landkreis Sigmaringen zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen seitens der Gemeinde Neufra wird zugestimmt.
- Bürgermeister Reinhard Traub wird mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage) beauftragt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung im Landkreis Sigmaringen zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisationen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen zu. Bürgermeister Reinhard Traub wird beauftragt, die Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP 3: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Gemarkungswanderung
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemarkungswanderung Teil II (östlicher Teil der Gemeindegrenze) am Samstag, 18. Oktober stattfindet. Treffpunkt 9.00 Uhr beim Birkhof (Birkhofsträßle, Abzweigung Lieshof). Ab da startet die ca. 14 km lange Wanderung.
Hochbergkapelle Podest
Der Vorsitzende informiert, dass das Podest das Fundament für eine Albliege sei. Diese wird von einer Neufraer Bürgerin gespendet.
Parkplatz Turnhalle
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob es bezüglich des gesetzten Steines der die Rundumfahrt auf dem Parkplatz verhindert eine Lösung gäbe? Der Vorsitzende verneint dies.
Einladung Infoveranstaltung Glasfasereinbau
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Grund warum nicht jeder Haushalt eine Einladung zur Infoveranstaltung bekommen habe. Der Vorsitzende erklärt zunächst, dass die Einladungen von der OEW versendet wurden. Angeschrieben wurden nur die Haushalte die förderfähig sind, d.h. die bisher noch keinen Koax-Kabel- oder Vodafone-Anschluss haben und somit nach den Förderbestimmungen unterversorgt sind.





