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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 1. Juli 2025
icon.crdate11.09.2025
Gemeinderat
TOP 1: Vergabe Planungs- und Programmierleistungen zur Modernisierung der EMSR-Technik (elektrisches Messen, Steuern und Regeln) am Regenüberlaufbecken Freudenweiler
- Beratung und Beschlussfassung
Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts: Die EMSR-Technik am Regenüberlaufbecken Freudenweiler muss modernisiert werden. Die Technik stammt aus den 80er Jahren, die Vorgaben des
Umweltministeriums erfordern eine Anpassung. Im Angebot des Planbüros sind Liefer- und Leistungsumfang, Liefer- und Leistungsabgrenzung, Preise, Preisbildung und die Zahlung aufgelistet. Die vorläufige Schätzung der Baukosten beläuft sich auf 53.000,00 €. Das Honorar gemäß § 56 HOAI zzgl. einem Umbauzuschlags von 20% beläuft sich für 98% der Leistungsphasen 1-9 auf 23.344,50 € netto. In der Kostenschätzung von ca. 53.000,00 € netto sind die Erneuerung des Schaltschranks, die Elektroinstallation, die Erdung/Blitzschlag, die Automatisierungstechnik, die Messtechnik, Sonstiges und der Auma-Schieber enthalten. Es kann ein Zuschuss für die Ausführung und Planung von 12.000,00 € beantragt werden. Der Förderantrag wird gestellt und die Bezuschussung abgewartet.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob hierzu nicht ein Vergleichsangebot eingeholt werden sollte.
Der Vorsitzende erklärte, dass es sich bei der Vergabe um die Planungsleistungen handelt, nicht um die Ausschreibungen. Diese werden später gemacht. Die Planungsleistungen werden
nach HOAI abgerechnet, sind somit über die Gebührenordnung klar definiert.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, schlug der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung vor: Die Planungsleistungen zur Modernisierung der EMSR-Technik am Regenüberlaufbecken
in Freudenweiler werden an das Planungsbüro Staske aus Ludwigsburg zum Angebotspreis in Höhe von 23.344,50 € netto vergeben.
Beschluss: Einstimmige Vergabe an das Planungsbüro Staske aus Ludwigsburg.
TOP 2: Satzungsänderung Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal
Der Vorsitzende erläuterte dem Gremium die die geplante Satzungsänderung. In der Sitzung am 19.11.2024 beschloss der Gemeinderat gemeinsam mit den Kommunen Gammertingen, Hettingen, Veringenstadt, Winterlingen, Bitz und Trochtelfingen ein Stipendienprogramm auf den Weg zu bringen, um die ärztliche Versorgung in der Raumschaft zu sichern. Zur Umsetzung dieser
freiwilligen Aufgabe ist zunächst eine formale Angliederung an den Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal vorgesehen. Das sichert die Möglichkeit bereits in diesem Herbst mit dem Stipendium starten zu können. Mittelfristig soll die Gründung einer Stiftung geprüft werden. Damit die Abwicklung über den GVV zulässig ist, muss die Satzung erweitert werden. Der § 2 (2) Ziffer 2. „weitere Erfüllungsaufgaben für alle Gemeinden“ soll ergänzt werden mit
„d) ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in der Region auch für Gemeinden außerhalb des Verbandsgebietes.“
Ebenso muss in §10 (1) Ziffer 1 eine weitere Ergänzung aufgenommen werden:
„c). Für das Stipendienprogramm 1 € pro Einwohner jeder Trägergemeinde zum Stand der Einwohnerzahlen vom 30. Juni des Vorjahres“.
Die Zusammenarbeit der am Stipendium beteiligten Gemeinden soll analog zum Verwaltungsrat der Akademie Laucherttal gestaltet werden – d.h. es wird einen Beirat aus allen Trägerkommunen des Stipendienprogramms geben. So sind auch die Mitsprache und die Mitwirkung der Kommunen gesichert, die nicht dem Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal angehören. Die Satzungsänderung soll im Rahmen der Verbandsversammlung am 24.07.2025 formal beschlossen werden.
Ein Gremiumsmitglied erkundigte sich, ob es rechtliche Probleme gäbe, wenn bei der Verbandsversammlung am 24.07.25 noch keine Vertreter aus Winterlingen und Trochtelfingen dabei seien.
Der Vorsitzende erklärte, dass in der Sitzung am 24.07.2025 das Konstrukt hierfür geschaffen wird. Danach wird der neue Trägerbeirat zu Themen des Stipendienprogramms beraten und beschließen.
Desweiterten erkundigt sich das Gremiumsmitglied, wie entschieden wird, welcher Student das Stipendium erhält. Hier erklärte der Vorsitzende, dass die Bewerber vom Trägerbeirat eingeladen und ausgewählt werden.
Ein weiterer Gemeinderat erkundigte sich nach der Stimmgewichtung des Trägerbeirats.
Der Vorsitzende erklärt, das jeder Bürgermeister als Vertreter seiner Gemeinde eine Stimme hat.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt den Satzungsänderungen des Gemeindeverwaltungsverbands Laucherttal zu und empfiehlt dem GVV Laucherttal die vorliegende Satzungsänderung zu beschließen.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 3: Änderungsvertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Josef in Neufra
- Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert nochmals, dass der Turnraum 2024 bereits zu einem weiteren Gruppenraum umgebaut wurde. Ebenso konnte zusätzliches Personal eingestellt werden, somit waren die
Voraussetzungen für eine weitere Gruppe erfüllt. Der Antrag bei der KVJS zur Änderung der Betriebserlaubnis wurde ebenso gestellt und genehmigt. Gemäß der nun genehmigten Betriebserlaubnis betreibt der Kindergarten nun 3 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit und 2 Krippengruppen.
Dem Gremium lag der Änderungsvertrag zwischen der kath. Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde vor. Der Änderungsvertrag wird rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft gesetzt. Dieser wird in der nächsten Sitzung des Kuratoriums des Kindergartens in der kommenden Woche zudem beraten und anschließend vom Stiftungsrat der Seelsorgeeinheit beschlossen. Somit kann der Änderungsvertrag rückwirkend auf 01.01.2025 in Kraft treten.
Der Gemeinderat stimmt dem Änderungsvertrag wie vorgelegt einstimmig zu.
TOP 4: Anpassung Beleuchtungszeiten Straßenbeleuchtung
- Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert, dass in der vergangenen Sitzung ein Vorschlag auf Anpassung der Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung seitens eines Mitglieds des Gemeinderats gemacht
wurde. Aktuell ist die Straßenbeleuchtung von 0 – 4 Uhr ausgeschaltet. Die Zeit ohne Beleuchtung soll nun ausgeweitet werden.
Herr Rominger erarbeitete dem Gremium eine Übersicht der Jahre 2018 – 2024, in der der kWh Verbrauch und die Kosten ersichtlich sind. Durch die explosionsartige Erhöhung der Energiekosten im Jahre 2023 sind die Kosten um fast das 3 -fache angestiegen und haben sich bis dato nicht wieder vollständig erholt. Der ges. Verbrauch lag im Jahr 2022 bei 15.674,04 € (74.103 kWh). Im Jahr 2023 bei 40.564,94 € (64.164 kWh) und 2024 bei 26.957,30 € (62.711 kWh). Der Vorsitzende gibt dies nun zur Diskussion frei. Nach kurzer Diskussion einigten sich die Ratsmitglieder auf eine Kürzung der Ortsbeleuchtungszeit von 1 Stunde. Der Vorsitzende schließt sich seinen Vorrednern an. Abends sei man eher länger unterwegs und somit sei die Abschaltung ab 0 – 5 Uhr ein vertretbarer Kompromiss.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zur Anpassung der Straßenbeleuchtung, diese wird zukünftig von 0 – 5 Uhr ausgeschaltet. Dadurch können die Energiekosten und die Lichtverschmutzung reduziert
werden.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Haushalt 2025 genehmigt
Das Kommunalamt des Landratsamtes Sigmaringen bestätigt die Gesetzmäßigkeit am 15.05.2025. Die Prüfung des Haushaltplanes und seiner Anlagen ergab keine rechtlichen Beanstandungen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 lag zur Einsichtnahme von Montag, den 14. Juli 2025 bis Dienstag, den 22. Juli 2025 je einschließlich auf dem Rathaus während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Sichtbehinderung Fehlastraße / Lichtraumprofil
Rückschnitt der Büsche durch Anwohner in den nächsten 14 Tagen zugesagt.
Sichtbehinderung Rathausstraße / Parkendes Auto
Parken auf Gehweg behindert Sicht auf Bahnübergang.
Dauerparker Parkplatz Friedhof Wohnmobil
Problem bekannt, verkehrsrechtliche Anordnung (Nachtparkverbot) wird erwartet.
Parkierung auf dem Kirchplatz anonymer Brief
- Gremiumsmitglied äußert sich erneut zu dem anonym eingegangenen Schreiben in Bezug auf die Parksituation am Kirchplatz.
- Weist falsche Behauptungen entschieden zurück
- Anonyme Briefe werden aufgrund der nicht vorliegenden Kontaktdaten nicht beantwortet.
- Elternbeirat hatte bereits ausführlich Stellung zum Thema Parkierung auf dem Kichplatz bezogen.





