Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Telefonnummer: 07574 9300-0
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 13. Mai 2025

icon.crdate04.07.2025

Gemeinderat

TOP 1: Öffentliche Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung zum 01.03.2025

Die kommisarische Leitung des Kindergartens Frau Selina Stauß und die Gemeindeverwaltung haben den Bedarfsplan zum Stichtag 01.03.2025 gemeinsam erstellt. Frau Stauß (kom. Leitung) berichtet über die Gesamtanzahl der Kinder in der Gemeinde. Diese liegt bei 243 Kindern im  Alter bis 14 Jahren (16 unter 1-jährigen, 11 Kinder von 1- unter 2-jährigen, 23 Kinder von 2 bis unter 3-jährigen, 56 Kinder von 3- bis unter 6-jährigen, 70 Kinder von 6- bis unter 10-jährigen davon 21 Kinder von 6 bis unter 7 Jahren und 67 Kinder zwischen 10-14-jährigen).

Derzeit gibt es 2 Krippengruppen für Kinder von 1-u3 Jahren mit jeweils 10 Plätzen. 3 Gruppen mit je 25 Plätzen mit Regelbetreuungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13.30 bis 16:30 Uhr. Die verlängerten Öffnungszeiten sind von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Frau Stauß berichtet, dass es eine Ferienbetreuung gibt und nennt die Schließtage. Außerdem berichtet sie, dass eine Betreuung der Schulkinder (auch die einzuschulenden Kinder) in den Sommerferien für 3 Wochen in der Schule möglich ist. Es werden momentan 2 Kinder aus anderen Kommunen betreut und 15 Kinder aus Neufra besuchen auswärtige Kindergärten. In Neufra gibt es keine weiteren Möglichkeiten der Kindertagespflege z.B. Tagesmutter und Tagesvater.

Mit dem dargestellten Bestand ist der Bedarf entsprechend SGB II § 1- 4 gedeckt. Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung wie vorgestellt einstimmig zu.

TOP 2: Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neufra

Der Vorsitzende erläuterte nochmals kurz, was ein Konzessionsvertrag ist und dass der Vertrag zur Stromversorgung ein langfristiges Thema mit einer 20-jährigen Laufzeit ist. Ein Konzessionsvertrag für Strom ist ein Wegenutzungsvertrag, der zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Berechtigung des EVU, Stromleitungen im öffentlichen Raum zu verlegen und zu betreiben, und legt die Konzessionsgebühren fest, die die Gemeinde dafür verlangen kann. Der Vertrag verpflichtet das EVU, die Gemeinde mit elektrischer Energie zu versorgen, während die Gemeinde den öffentlichen Grund für die Durchleitung des Stromes zur Verfügung stellt. Durch den Konzessionsvertrag hat der Vertragspartner sein Versorgungsgebiet gesichert.

Es gibt getrennte Konzessionen für die Sparten Strom- und Gasversorgung. Aktuell geht es um die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung. Bisher wurde die Gemeinde von der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolger der Netze BW GmbH versorgt. Die Neuvergabe der Konzession regelt das  Energiewirtschaftsgesetz. Entsprechend diesem hat die Gemeinde Neufra fristgerecht (spätestens zwei Jahre vor Ablauf) das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrags im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Somit konnten sich die Energieversorgungsunternehmen, sich als  Stromversorger für die nächste Konzessionsperiode von max. 20 Jahren bewerben. Während der drei Kalendermonate (29.11.2024 bis 07.03.2025) ging lediglich eine Interessensbekundung ein. Es hat sich wiederum die Netze BW GmbH für den neuen Zeitraum für die Konzession  Strom beworben. Da die Netze BW GmbH die einzige Bewerbung war, entfällt ein sehr aufwändiges und spezielles Auswahlverfahren seitens der Gemeinde und es kann somit direkt in die Vertragsmodalitäten eines Konzessionsvertrags eingestiegen werden.

Herr Schlegel von der Netze  BW und Herr Hahn (der Kommunalberater) stellen nun dem Gremium den neuen Konzessionsvertrag vor. Ziel des Vertrages ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale, leitungsgebundene Versorgung der  Allgemeinheit im Konzessionsgebiet. Herr Schlegel erläuterte weitere Punkte wie z.B. den Anspruch auf einen 24/7 Stördienst und Vorteile der persönlichen Betreuung. Er erwähnte nochmals das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren. Ebenso ist die Netze BW  Ansprechpartner für die Energie und Wärmewende, die bis 2028 umgesetzt werden muss. Herr Schlegel erwähnte noch den Anspruch auf Mitverlegung von Leerrohren gegen Mehrkostenersatz und die ständige Anpassung der Konzessionsverträge an die Musterverträge. Zusätzlich zur  Verpflichtung zum (Aus-/Um-) Bau und Betrieb des Stromnetzes, hat das EVU für das Nutzungsrecht Entgelte, sogenannte Konzessionsabgaben, an die Gemeinde zu entrichten. Die Summe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Menge der durchgeleiteten Kilowattstunden.

Nachdem keine weiteren Fragen  kamen, stimmt der Gemeinderat über folgenden Beschlussvorschlag ab.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung auf Grundlage des beigefügten und vorgestellten Konzessionsvertrags abzuschließen. Bürgermeister  Reinhard Traub wird mit der Unterzeichnung des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung mit der Netze BW GmbH für die Vertragsdauer 01.01.2027 bis 31.12.2046 (20 Jahre) beauftragt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu.

TOP 3: Haushalt 2025 und mittelfristige Finanzplanung 2026-2028

Bürgermeister Traub gibt einen kleinen Überblick über die finanzielle Lage der Gemeinde die immer düsterer wird. Die aktuell mehr als schwierige Situation mit dem Ukrainekrieg, der neuen Präsidentschaft der USA ist für die weltpolitische Entwicklung sehr schwierig. Auch Vorschriften die von Bund und Land beschlossen werden, müssen Kommunen bezahlen und umsetzen. Die Zukunft gestaltet sich immer noch düsterer und viele Kommunen können bereits jetzt schon die Haushalte nicht mehr ausgleichen. Politische Entscheidungen müssen auch umsetzbar sein!

Die bürokratischen Hürden sind fast nicht mehr umsetzbar. Ebenso sprach der Vorsitzende ein Appell an die Bürger Deutschlands aus. Deutschland stand gut da, war das Vorzeigeland. Da müsse man wieder hin und das gehe nicht mit einer 4 Tage- oder 32 Stundenwoche! Mit diesen klaren Worten übergibt er das Wort an Kämmerer Rominger.

Herr Rominger erklärt, dass der Abschluss 2024 statt dem veranschlagten Minus von ca. 137.000 € ein Plus von ca. 42.000 € aufweist, das plus ergab sich durch das Verschieben geplanter Investitionen. Die liquiden Mittel standen zum 31.12.2024 bei 1,85 Millionen €, wobei 1,5 Millionen € fest angelegt sind.

Der Ergebnishaushalt 2025 weist ordentliche Erträge in Höhe von 6.008.488 € auf, die ordentlichen Aufwendungen betragen 6.264.207 € somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von – 255.719 €. Im Ergebnishaushalt wurden der Wald-, Feuerwehr- und Schulhaushalt sowie der Kindergartenabmangel und die Unterhaltungsmaßnahmen, die Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Volksbank und die Umstellung auf LED-Ortsbeleuchtung eingearbeitet. Die Wasser- und Abwassergebühren wurden kostendeckend kalkuliert. Die Friedhofsgebühren wurden neu kalkuliert und die Kostendeckung ist mit ca. 75 % eingeplant.

Im Finanzhaushalt stehen Einzahlungen in Höhe von 5.675.148 € (ohne Auflösungsbeiträge 334.688 €) Auszahlungen in Höhe von 5.621.732 € (ohne Abschreibungen 629.099 €) gegenüber, das ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt von 53.416 €. Abzüglich der geplanten Einnahmen aus der Investitionstätigkeit von 0 € und Ausgaben von 241.000 € ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen (zu den Investitionsmaßnahmen zählen unter anderem der Erwerb eines Forsttraktors, Erwerb von Waldgrundstücken, die Vorplanung des Neubaus des Hochbehälter Deißlesberg, Kanalmaßnahmen, Erhöhung der Beteiligung bei der Netze BW). Der Finanzierungsmittelbedarf aus der in 2025 geplanten Investitionstätigkeit liegt bei 241.000 €. Aufgrund des Zahlungsmittelüberschusses von 53.416 € aus dem Ergebnishaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf bei 187.584 €. Hierbei werden die Tilgungen in Höhe von 80.000 € hinzugerechnet und wir erhalten somit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahrs in Höhe von minus 267.584 €.

Die Liquidität ist im Jahr 2025 gesichert. Es müssen weder Kassenkredite noch Kredite aufgenommen werden, da dringend stehende Investitionen wieder einmal weiter nach hinten verschoben werden müssen. Der Schuldenstand zum 01.01.2025 lag bei 403.232,50 €. Es werden 80.000 € getilgt und es sind keine Kreditaufnahmen geplant. Somit wird der Schuldenstand sich zum 31.12.2025 auf 323.232,50 € verringern. Die veranschlagten negativen Gesamtergebnisse ab 2025 bis 2028 (685.996 €) können durch die sehr positiven Gesamtergebnisse aus den Vorjahren durch die Entnahme aus den vorhandenen Rücklagen (Stand zum 31.12.2023: 1.839.441 €) ausgeglichen werden. Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes ab 2025 bis 2028 von 2.000.584 € kann durch den derzeitigen Stand der liquiden Mittel in Höhe von 1.853.299 € nur im Jahr 2028 nicht ausgeglichen werden.

Herr Rominger erklärt, dass die Lage der Kommunen nicht mehr ernst, sondern bald hoffnungslos ist. Wir als Gemeinde müssen mit vielen Unsicherheiten und den prognostizierten erheblichen Mindereinnahmen bei Bund, Land und Gemeinden planen. Ein ausgeglichener Haushalt ist derzeit nicht mehr möglich. Deshalb werden wir weiterhin versuchen, solide zu haushalten, also nicht mehr auszugeben als eingenommen wird. Wie seither werden die geplanten Investitionen nur durchgeführt, wenn die Finanzierung gesichert ist. Dies kann durch Eigenmittel, Zuschüsse und in Zukunft nur durch Kreditaufnahmen erfolgen. Wir werden versuchen, notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Infrastruktur auch in Zukunft finanziell gesichert, wirtschaftlich sinnvoll und solide durchzuführen.

Ein Gemeinderat ergänzt, dass bis einschließlich 2027 die pro Kopfverschuldung mit 178 € für Neufra nicht schlecht sei. Im Umkreis sehe es da sicherlich schlimmer aus. Ebenso erkundigt er sich, ob die Kommunen unbegrenzte Kassenkredite machen könne. Herr Rominger erwiderte, dass es keine fixe Summe hierfür gibt, jedoch ist der Spielraum bei jeder Gemeinde verschieden groß.

Schwerpunkte in den nächsten Jahren sind insbesondere nachfolgende Maßnahmen: Neubau Hochbehälter Deißlesberg, Ausbau von Ortsstraßen, Schaffung von Bauplätzen, Schaffung von Gewerbeflächen, Erfüllung der Pflichtaufgaben.

In der Finanzplanung von 2026 bis 2028 sind folgende Maßnahmen eingeplant:

Feuerwehr: Erwerb eines Gerätewagens GWT oder zwei TSF-L in 2026 mit 640.000 € Ausgaben und 360.000 € Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel). Kanalmaßnahmen mit je 50.000 € in 2026 bis 2028. Beginn mit dem Ausbau von Ortsstraßen in 2027 und 2028 mit 1.000.000 € Ausgaben und 300.000 € Einnahmen (Ausgleichstockmittel), ab 2029ff mit 3 Mio. € Ausgaben. Modernisierung / Neubau Hochbehälter Deißlesberg in 2026 mit 1.000.000 € Ausgaben (keine Fördermöglichkeit). Die Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus, 2.+ 3. BA wird erst ab 2029ff mit 3.000.000 € Ausgaben und 600.000 € Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel) eingeplant.

Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese enormen Investitionen nur durchgeführt werden können, wenn auch eine entsprechende Zuschussförderung gegeben ist. Ebenso muss die Verbesserung der Infrastruktur und die Sanierung öffentlicher Gebäude angegangen werden. Die Gemeinde ist bestrebt, den Schuldenabbau in den nächsten Jahren weiter zu führen bzw. die Nettoneuverschuldung auf Null zu beschränken. Dies wird aber in den nächsten Jahren bei weiteren Belastungen der Kommunen nicht mehr ohne Kassenkredite und Kreditaufnahmen zu meistern sein.

Die Kommunalhaushalte werden immer mehr belastet. Der Punkt an dem es nicht mehr weitergeht, wird bald erreicht sein. Aber ohne die Kommunen ist der Bund und sind die Länder nichts. Die Umsetzung erfolgt immer auf der unteren Ebene. Hier muss einfach angesetzt werden. Die Politik hat leider das Maß aus den Augen verloren. Sie muss umgehend gegensteuern. Es werden aber weiter Beschlüsse gefasst, egal was das kostet. Die Finanzierbarkeit wird total vernachlässigt oder noch treffender gesagt, die Kommunen werden es schon schaffen. Die gesamtstaatlichen Leistungsversprechen übersteigen die staatliche Leistungsfähigkeit. Politische Ziele sind eben dann nicht erreicht, wenn sie im Gesetzblatt stehen, sondern, wenn sie vor Ort auch leistbar und umsetzbar sind. Es fehlen die verfügbaren Finanz- und Personalmittel in der Bildung und Betreuung, im Klimaschutz oder auch bei Themen wie Wärmewende, Mobilität und Digitalisierung. Das Bundesteilhabegesetz sprengt die Sozialhaushalte der Landkreise, das Bürgergeld hat die Anreize zur Teilnahme am Erwerbsleben unnötig abgesenkt, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule droht zum nächsten unerfüllbaren Versprechen zu werden und die Kindergrundsicherung nimmt zunehmend die Gestalt eines Bürokratiemonsters an.

Es darf kein „weiter so“ mit immer neuen Standards, Aufgaben und bürokratischen Kleinstregelungen geben, dann ist das keine Borniertheit der Kommunalpolitik. Dann ist das eine Warnmeldung aus dem echten Leben vor Ort. Und wenn die Kommunen darauf hinweisen, dass sich Rechtsansprüche oder Leistungsversprechen nicht umsetzen oder erfüllen lassen, dann ist das eine ehrliche und an den verfügbaren Ressourcen ausgerichtete Rückmeldung mit dem Ziel „gute und erfüllbare Gesetze“ zu machen. Auf die Kommunen hören und die Gesetze am Machbaren und Wichtigen ausrichten. Das wäre schon mal ein guter Anfang. Doch das wird nie eintreten, da Macht und die Machterhaltung den Politikern wichtiger ist, als das Gemeinwohl.

Nachdem es keine weiteren Fragen aus dem Gremium gibt bringt Bürgermeister Traub folgendes zur Abstimmung:

Beschlussvorschlag 1:
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2025, wie auf Seite 4 und 5 dargestellt, wird zugestimmt. Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Beschlussvorschlag 2:
Der mittelfristigen Finanzplanung 2026-2028 wird zugestimmt. Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 4: Parkierung auf dem Kirchplatz

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass dieses Thema bereitsin der Oktobersitzung diskutiert und gehört wurde. In der Zeit von Oktober bis jetzt konnten die Ratsmitglieder die Parksituation für sich beobachten. Am vergangenen Montag und Dienstag trafen sich die Ratsmitglieder vor Ort um die Situation gemeinsam zu beobachten. Somit konnte sich jeder nochmals ein eigenes Bild machen.

Der Vorsitzende erinnerte die Gemeinderäte an den bestehenden Vertrag zwischen Kirche und Gemeinde und betont die Vorgabe des Denkmalamtes, dass dieser Platz nicht zur Parkierung genutzt werden darf. Er sprach nun seinen eigenen Standpunkt gegen die Parkierung aus und eröffnete die Diskussionsrunde.

Nachdem ausgiebig diskutiert wurde, stimmt der Gemeinderat über das Parkierungsverbot auf dem Kirchplatz ab.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen, dass das Parkierungsverbot auf dem Kirchplatz wieder umgesetzt wird.

TOP 5: Geplanter Neubau des Eisenbahnviadukts beim Friedhof, Kostenbeteiligung der Gemeinde Neufra nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG)

Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage und die damit zusammenhängende Vorplanungen mittels Entwurfsplänen und dem Kostenvergleich.

Die SWEG bat die Gemeinde Neufra um Stellungnahme zur zukünftigen Durchfahrtsbreite des Eisenbahnviadukt beim Friedhof. Im Rahmen des Neubaus wird über eine Verbreitung der Durchfahrt von derzeit 3 auf 5 Meter nachgereicht. Bei einer Verbreiterung muss die Gemeinde gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz für die Mehrkosten aufkommen. Der Förster und auch der Vertreter der Flurbereinigungsbehörde wurden um Stellungnahme gebeten.

Ein Gemeinderat beantragt eine maximale Deckelung des Betrages festzulegen. Damit im Falle einer Kostenerhöhung erneut abgestimmt werden muss. Er schlägt einen Anteil von 250.000,00 € vor. Nachdem keine weiteren Fragen kamen, wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Neufra verlangt im Zuge des Neubaus des Eisenbahnviadukts beim Friedhof eine Aufweitung der Durchfahrtsbreite auf 5,0 Meter. In der Folge wird die Gemeinde gemäß § 12 (2) des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sich finanziell bei einer maximalen Deckelung von 250.000,00 € an den Mehrkosten für die Aufweitung des Bauwerks beteiligt.

Der Gemeinderat stimmt dem o.g. Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 6: Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen, Vorschlag zur Neubesetzung der ehrenamtlichen Gutachter seitens der Geminde Neufra für die Amtperiode vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2029

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es seit 2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den kommunalen Zusammenschluss eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Sigmaringen gibt. 2021 haben die Gutachterinnen und Gutachter ihre Tätigkeit aufgenommen. Diese läuft zum 30.06.2025 aus. Mit der neuen Amtszeit müssen die ehrenamtlichen Gutachter förmlich für die neue Amtsperiode 01.07.2025 bis 30.06.2029 bestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Gemeinde Neufra zuvor eine Vorschlagsliste der Neufraer Bewerber dür die 2 zu vergebenden Gutachter-Stellen nach Sigmaringen übermittelt.

In der vergangenen Amtsperiode des Gemeinsamen Gutachterausschusses waren Bernd Daikeler (Bautechniker) und Micha Haug (Holzbauingenieur) zu den beiden ehrenamtlichen Gutachtern der Gemeinde Neufra für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen bestellt worden. Beide stehen als Bewerber für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Der Gemeindeverwaltung liegen keine weiteren Bewerbungen vor.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Neufra schlägt dem Gemeinderat Sigmaringen die bisherigen ehrenamtlichen Gutachter Bernd Daikeler (Bautechniker) und Micha Haug (Holzbauingenieur) zur Neubestellung für die Amtsperiode vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2029 im Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen vor.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beschlussvorschlag zu.

TOP 7: Bauangelegenheiten - Nutzungsänderung der bisherigen Bankfläche zu Verkaufsräumen, Wohnung, Gemeindeflächen mit Werbeanlage, Rathausstraße 15

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass durch die Vermietung der Ladenflächen und der Vermietung des Oberen Stockwerks eine baurechtliche Nutzungsänderung notwendig ist.

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben zur Nutzungsänderung einstimmig das Einvernehmen.

TOP 8: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Unterjährige ELR-Antragstellung
Der Vorsitzende unterrichtet das Gremium darüber, dass nichtabgerufene Gelder die Einreichung eines unterjährigen ELR-Antrags möglich machen. Hier könne nun der Antrag des Bauvorhabens in der Jahnstraße vom Einfamilienhaus zum Mehrfamilienhaus eingereicht werden.

Glasfaseranschluss Feuerwehrhaus
Das Feuerwehrhaus soll zukünftig einen Glasfaseranschluss bekommen. Hierfür muss ein Leerrohr zur Schule verlegt werden, damit dort an den bestehenden Anschluss angeschlossen werden kann.