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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 18. März 2025
Gemeinderat
TOP 1: Bestätigung der Wahl des neuen Kommandanten und des Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neufra
Bürgermeister Traub eröffnet die Sitzung, begrüßt die Teilnehmer und den Gast Martin Jannack, Feuerwehrkommandant und erklärt, dass bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neufra am 15. März 2025 unter anderem die Neuwahl des Kommandanten und seines Stellvertreters auf der Tagesordnung stand.
Zum Kommandanten der FFW Neufra wurde Martin Jannack, Ralph Daikeler wurde zu seinem Stellvertreter gewählt. Die Gewählten nahmen die Wahl an. Die Aufgabe des Gemeinderates ist nun, die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters zu bestätigen. Bürgermeister Traub bringt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Wahl von Martin Jannack als Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neufra und von Ralph Daikeler als Stellvertretender Kommandant zugestimmt wird. Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Vermietung ehemalige Volksbankfiliale
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 11.02.2025 beschlossen wurde, das Erdgeschoss des ehemaligen Volksbankgebäudes an die Talbrennerei Neufra zu vermieten.
Verkauf von 2 landwirtschaftlichen Flächen am Ortsrand
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass in der Sitzung vom 11.02.2025 beschlossen wurde, die Flurstücke 1671 und 1683/6 zu verkaufen.
Verpachtung von 2 Garagen
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass die Pachtzeit für 2 Garagen in der Bahnhofstraße um weitere 10 Jahre verlängert wurde.
TOP 3: Schulbus Freudenweiler-Neufra, Nutzung durch Kindergartenkinder Finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Monatsfahrkarten - Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erläutert, dass in der Vergangenheit für die Kindergartenkinder aus Freudenweiler die Möglichkeit bestand, den Schulbus von Freudenweiler zur Fehlatal-Grundschule und in umgekehrter Richtung mit zu nutzen. Da es in den letzten Jahren weniger Kinder aus Freudenweiler gab, die in den Kindergarten gehen, wurde das Angebot nicht mehr genutzt. Zuletzt wurden von den Eltern Fahrgemeinschaften gebildet.
Nun kam aus der Elternschaft aus Freudenweiler die Anfrage, ob die älteren Kindergartenkinder diesen Bus wieder nutzen könnten.
Seitens der SWEG gibt es die Vorgabe, dass die Kindergartenkinder in Freudenweiler bis zur Abfahrt des Busses von mindestens einem Elternteil begleitet und auch bei der Rückfahrt von mindestens einem Elternteil an der Bushaltestelle in Empfang genommen werden müssen. Mit der Kindergartenleitung ist vereinbart, dass die Kinder morgens an der Bushaltestelle von einer Erzieherin in Empfang genommen werden und mittags zur Bushaltestelle gebracht werden und gemeinsam gewartet wird, bis die Kinder in den Bus eingestiegen sind.
Der Eigenanteil pro Kind für die Monatskarte liegt aktuell bei 30,60 €, ab dem dritten Kind pro Familie ist die Fahrkarte für jedes weitere Kind kostenfrei. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, sich mit 10,00 € am Eigenanteil der Monatskarten zu beteiligen.
Momentan möchten 2 Kinder das Angebot nutzten, später würden noch 4 weitere Kinder dazukommen.
Ein Gremiumsmitglied stellt den Antrag, die Beteiligung am Eigenanteil der Eltern auf 20,00 € zu erhöhen.
Das Gremium spricht sich dafür aus, es gibt aber den Einwand, dass die Eltern der Schulkinder dann möglicherweise auch eine Beteiligung fordern.
Bürgermeister Traub erklärt, dass hier eine klare Grenze gezogen werden muss und das Angebot nur für Kindergartenkinder gilt. Wir möchten, dass die Kinder in Neufra in den Kindergarten gehen, bei einer Nutzung eines ortsfremden Kindergartens müssen wir einen hohen Kostenausgleich bezahlen.
Nach einer kurzen Diskussion zum Thema bringt Bürgermeister Traub Folgendes zur Abstimmung:
- Dem Antrag des Gemeinderats zur Beteiligung der Gemeinde am Eigenanteil in Höhe von 20,00 € wird zugestimmt.
- Der Mitnahme der Kindergartenkinder aus Freudenweiler mit dem Schulbus wird zugestimmt.
Das Gremium stimmt beidem einstimmig zu.
TOP 4: Sanierung des Wasserhochbehälters Deißlesberg Beauftragung des Ing.-Büros Dreher und Stetter mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung
Bürgermeister Traub erklärt, dass schon länger bekannt ist, dass der Hochbehälter Deißlesberg dringend saniert werden muss. Dies wird auch vom Gesundheitsamt gefordert. Laut Gutachten sind 2 Wasserkammern über 100 Jahre alt und aus Stampfbeton. Diese Kammern müssen abgerissen und ersetzt werden. Eine Teilung der dritten, einer großen Wasserkammer ist schwierig, daher wird mindestens 1 neue Wasserkammer nötig sein. Ob sich eine Teilung technisch umsetzen lässt, wird sich in der Planung dann herausstellen.
Eine Möglichkeit sind PE-Tanks, diese hat sich Herr Traub schon vorstellen lassen, schlägt aber vor, dass das Gremium sich dies auch mal bei einem Vor-Ort-Termin anschauen wird. Momentan geht es jedoch darum, in die Planung zu gehen. Ein Angebot der Firma dreher + stetter Ingenieurgesellschaft mbH liegt dem Gremium vor. Das Büro hat einen guten Ruf und ist stark involviert im Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb.
Das Angebot der Firma dreher + stetter beinhaltet die Grundlagenermittlung und Auswertung der vorhandenen Studien und Untersuchungen zur Beton-Qualität, die Vorplanung mit Auslegung des erforderlichen Speicherbedarfs, die Variantenuntersuchung der 3 Varianten
- Sanierung Rundkammer und Umbau zu 2-kammrigen Behälter sofern baulich möglich
- Sanierung Rundkammer und Anbau einer neuen Wasserkammer
- Neubau einer neuen 2-kammrigen Wasserkammer und Stilllegung aller vorhandenen Wasserkammern.
Bei allen Varianten werden die bestehenden Rechteckbehälter stillgelegt und ggf. auch rückgebaut. Die Beauftragung beinhaltet auch die Aufstellung sonstiger erforderlicher Sanierungs- und Rückbauarbeiten mit Aufstellung der jeweiligen Kostenschätzungen.
Angeboten wird eine pauschale Vergütung in Höhe von netto 23.000 € inkl. Nebenkosten. Ein Ingenieurvertrag wird erst nach Festlegen der Variante angeboten. Bei Beauftragung wird die Pauschale auf die Leistungsphasen 1 „Grundlagenermittlung“ und 2 „Vorplanung“ mit 75% angerechnet.
Der Zeitplan wäre bei einer Beauftragung im März 2025:
- Grundlagenermittlung im April 2025
- Vorplanung mit Variantenuntersuchung April – Juni 2025
- Entscheidung der Gemeinde zur Vorgehensweise Juli – August 2025
- Entwurfsplanung und Ausführungsplanung bis Ende Dezember 2025
- Ausführung 2026
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, wie lange der Hochbehälter noch so akzeptiert wird.
Bürgermeister Traub antwortet, dass vom Gesundheitsamt ein Handeln gefordert wird, das Gesundheitsamt ist mit dem Zeitplan und einer Fertigstellung 2026 einverstanden. Momentan erfolgt eine Sicherheitschlorung in sehr geringer Menge.
Nachdem es keine weiteren Fragen aus dem Gremium gibt, bringt Bürgermeister Traub Folgendes zur Abstimmung:
Der Beauftragung der Ingenieurgesellschaft mbH dreher + stetter laut vorliegendem Angebot wird zugestimmt.
Das Gremium stimmt der Beauftragung einstimmig zu.
TOP 5: Bauangelegenheiten Umnutzung bestehendes EFH zu MFH mit insgesamt vier Wohneinheiten durch Um-/Ausbau von Kellerräumen (im EG) und Dachboden zu Wohnraum, Flst. Nr. 1700/40, Jahnstraße 29, 72419 Neufra
Bürgermeister Traub erklärt, dass bei dem bestehenden Bauvorhaben das bestehende Gebäude durch Umbau der Kellerräume und Ausbau des Dachbodens zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten umgebaut werden soll. Die bisherige Garage wird zu Abstellräumen und Waschküche umgebaut, die Ölheizung wird durch eine Pelletheizung ersetzt. Die weiteren Kellerräume werden zu einer 2-Zimmer-Wohnung umgebaut. Im Obergeschoss findet nur eine Modernisierung der bestehenden Wohnung statt. Im Dachgeschoss sollen 2 kleinere Wohnungen entstehen, hier werden 2 Dacheinschnitte in Form von Loggien für mehr Licht und einen kleinen Außenbereich sorgen. Außen findet eine energetische Sanierung durch Wärmedämmverbundsystem und Austausch der Fenster statt und es werden 4 Stellplätze geschaffen. Das äußere Erscheinungsbild bleibt nahezu unverändert.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, einstimmig zu.
TOP 6: Widmung einer Straße gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG), Harthauser Straße
Bürgermeister Traub erklärt, dass bei der Einspielung der Daten im Zuge der Softwareumstellung des Gewerbeprogrammes festgestellt wurde, dass die Harthauser Straße im Raumordnungsverfahren nicht vorhanden ist. Nach § 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg erhält eine Straße erst durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten öffentlichen Fläche. Eine Widmung ist bisher nicht erfolgt und sollte daher nun nachgeholt werden. Mit der Widmung erfolgt die Eintragung ins Raumordnungsverfahren als Straße und die Eintragung in die offiziellen öffentlichen Straßenregister.
Nachdem es keine Fragen aus dem Gremium gibt, bringt Bürgermeister Traub folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
- Der Widmung der Straßenteilfläche von Flst. 5257/1 als Harthauser Straße, Gemarkung Neufra, wird zugestimmt.
- Die Harthauser Straße wird als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG gewidmet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 7: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Volksbankgebäude
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass schon mit den Umbauarbeiten im Gebäude begonnen wurde, momentan wird der Vinylboden verlegt, das Waschbecken wird umgestaltet und im Keller werden die WC´s saniert.
Kirchplatz
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Baustelle auf dem Kirchplatz sich nun doch größer gestaltet als angenommen. Es wurde ein Hohlraum von 15-20 cm unter dem Plattenbelag festgestellt. Nun wurde festgestellt, dass unter dem Kirchplatz noch ein Gewölbekeller ist, somit handelt es sich um einen größeren Hohlraum als angenommen. Dieser wurde nun aufgemacht um ihn zu verdichten. Nun muss mit der Kirchengemeinde die finanzielle Beteiligung geregelt werden.
Ein Gemeinderat wirft ein, dass hier eine Kostenbeteiligung von 70% von der Kirche gefordert werden soll, die Untergrenze liegt seiner Meinung bei 50%.
Bürgermeister Traub erklärt, dass hier verhandelt werden muss. Es gibt eine Vereinbarung, diese muss man sich erst noch genau anschauen und dann in die Verhandlung gehen.