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Bundestagswahl 2025
icon.crdate29.01.2025
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar wird der 21. deutsche Bundestag neu gewählt
Alle aktuellen Informationen der Bundeswahlleiterin finden Sie hier
Wahlberechtigung
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle Personen wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- volljährig sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen,
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausländische Staatsangehörige dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über den Wahltermin und das zugeordnete Wahlllokal. Jede wahlberechtigte Person erhält die Wahlbenachrichtigung per Post.
Wahlberechtigte, die bis spätestens 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte unverzüglich an das Wahlamt (Telefonnummer: 07574 9300-11) oder an das Bürgerbüro (Telefonnummer: 07574 9300-22).
Briefwahl
Die Stimmzettel haben wir inzwischen erhalten. Es können nun Briefwahlunterlagen verschickt oder abgeholt werden.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Postlaufzeit sehr knapp werden wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie sobald die Stimmzettel vorliegen, die Briefwahlunterlagen selbst (oder mit Vollmacht) im Bürgerbüro abholen und ggf. auch dort gleich ausfüllen.
Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:
- schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung (aufgedruckt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- per E-Mail an Frau Wittner oder an die Zentrale. Anzugeben sind dabei neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Geburtsdatum. Die Angabe einer abweichenden Versandanschrift ist ebenfalls möglich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz im Bundesgebiet
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Hinweise und die notwendige Antragsformulare gibt es auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei der Gemeinde Neufra eingegangen sein.
Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland
Auslandsdeutsche sowie Wahlberechtigte, die Urlaub im Ausland machen und am Wahltag nicht vor Ort wählen können, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme auch die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.
Die Entscheidung und Verantwortung, ob die Wahlunterlagen per Luftpost oder über den amtlichen Kurierwegs versendet werden sollen, liegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person.
Voraussetzung ist sowohl bei Auslandsdeutschen als auch "im Urlaubsfall", dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angegeben werden, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, kann hier entnommen werden. Diese Tabelle wird laufend aktualisiert und erweitert.
Informationen in leichter Sprache
Diese finden Sie hier auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung oder in dieser Wahlhilfe (6,3 MB)..
Allgemeine Informationen
Diese erhalten Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg oder im Serviceportal Baden-Württemberg:
Landeszentrale für politische Bildung
Serviceportal BW
Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Ihr Ansprechpartner
Wahlamt der Gemeinde Neufra
Frau Tanja Wittner
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-11
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