Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 19. November 2024

icon.crdate22.01.2025

Gemeinderat

TOP 1: Gebührenkalkulation Bestattungswesen 2025-2029

Bürgermeister Traub begrüßt mit ein paar einleitenden Worten Herrn Mauz von der Firma Heyder & Partner aus Tübingen. Diese arbeitete die neue Gebührenkalkulation für unser gemeindliches Bestattungswesen für die nächsten 5 Jahre (2025-2029) aus.

Herr Mauz von der Firma Heyder & Partner erläuterte dem Gremium anhand von Powerpoint-Folien die neuen Gebührenkalkulation im Bestattungswesen für die Jahre 2025 - 2029. Er erklärte, dass für die Bestattungsgebühren zum einen die Grabnutzungsgebühren (Grabnutzungsgebühren), die Bestattungsgebühren sowie die Benutzungsgebühren der Aussegnungshalle und der Leichenzelle zu ermitteln sind.


Die Ermittlung der Gebührensätze ergab sich aus den Rechtsgrundlagen des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, dem Kostenüberschreitungsverbot, dem Kostendeckungsgebot § 14 Abs. 1 KAG unter der Berücksichtigung des Kalkulationszeitraums von 5 Jahre.


Die Ratsmitglieder sind sich nach kurzer Diskussion einig darüber, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag ausarbeiten soll.

TOP 2: Anpassung der Friedhofsatzung

- Beratung

Das Gremium ging die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung durch und wünscht folgende Änderungen:


Nach Ansicht eines Pultstein-Musters wird die Größe von Pultsteinen bei Baumgräbern von 40 cm x 40 cm auf 35 cm x 35 cm
reduziert. Es kann zwischen 2 Farbmustern entschieden werden (Himalaya SRE oder Verde de San Francisco). Hier erläutert der Vorsitzende noch, dass die Baumbeete nach Lieferung mit den Pultsteinen belegt werden.


Bei Baumgräbern mit Findlingen einigte sich das Gremium darauf, dass die Gemeinde 6-7 Findlinge zur Ansicht/Auswahl besorgt und bereitstellt. Diese können entweder erworben werden, oder es können beim Steinmetz der Wahl andere Findlinge aus Hartgestein selbst besorgt werden.


Bei den Rasengräbern wird festgelegt, dass die maximale Größe der überfahrbaren, eingelassenen Steinplatten eine maximale Größe von 45 cm x 45 cm haben dürfen.


Das Gremium bittet die Verwaltung, die aufgeführten Änderungen in die neue Satzung einzuarbeiten.


Der Vorsitzende gibt noch bekannt, dass die geplanten sternförmigen Messingsterne bei den Sternenkindergräber aufgrund der Form sehr teuer in der Anschaffung wären. Daraufhin einigt sich der Gemeinderat hier doch runde Platten in der Satzung vorzugeben.

TOP 3: Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

- Neufestsetzung der Hebesätze
- Beschlussfassung

Der Kämmerer erläuterte dem Gremium die Sitzungsvorlage 10/2024. Er führt aus, dass der Städte- und Gemeindetag zur Rechtssicherheit den Erlass einer separaten Hebesatzsatzung empfiehlt.


Die neuen Hebesätze sollen „aufkommensneutral“ festgesetzt werden. Das vom Finanzministerium zur Verfügung gestellte Transparenzregister gibt für jede Kommune eine Bandbreite für die Festlegung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer B an.
Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität kann es teilweise zu Belastungsverschiebungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den Nutzungen und Lagen der Grundstücke kommen. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils inallen Grundsteuer-Modellen auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer kann es in Einzelfällen daher auch dann geben, wenn die Gesamt-Aufkommensneutralität vor Ort gegeben ist.


Der Kämmerer schlägt für Neufra vor, die Hebesätze bei der Grundsteuer A mit 460 v.H. und bei der Grundsteuer B mit 523 v.H. festzusetzen. Diese Erhöhungen basieren auf den bereits vorliegenden, vom Finanzamt neu festgestellten Grundsteuermessbeträgen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:


Der Gemeinderat beschließt die Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen von 460 v. H. für die Grundsteuer A und von 523 v.H. für die Grundsteuer B.


Ein Gemeinderat spricht sich für eine Anpassung der Hebesätze im „gesichert“ aufkommensneutralen Bereich aus. Er stellt einen
Antrag, die Hebesätze auf 715 v.H. (Grundsteuer A) und auf 545 v.H. (Grundsteuer B) zu ändern. Der Gemeinderat stimmt über den Antrag wie vorgeschlagen, die Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen von 715 v.H. für die Grundsteuer A und 545 v.H. für die Grundsteuer B festzusetzen, ab.


Der Antrag wurde mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.


Die neue Satzung wurde bereits im Amtsblatt am 28.11.2024 veröffentlicht.

TOP 4: Erstellung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Konzeptentwicklung für das Starkregenrisikomanagements der Gemeinden Neufra, Gammertingen, Veringenstadt, Hettingen und Bingen

- Beschlussfassung über das weitere Vorgehen im Förderverfahren


Der Vorsitzende, erläuterte dem Gremium die Sitzungsvorlage Nr. 11/2024. Ziel des Projekts ist die Erstellung eines umfassenden
Starkregenrisikomanagementkonzepts, bestehend aus einer hydraulischen Gefährdungsanalyse mit Starkregengefahrenkarten,
einer Risikoanalyse zur Priorisierung besonders gefährdeter Bereiche und Objekte sowie einem Handlungskonzept zur Reduktion von Überflutungsschäden.


Die Durchführung der Arbeiten orientiert sich am Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“.
Die Gefährdungs- und Risikoanalyse erfolgt für die jeweilige Kommune einzeln, wobei alle Kommunen durch das beauftragte Büro
koordiniert zusammenarbeiten. Die Vorteile eines Zusammenschlusses liegen bei kleineren Gemeinden im Synergieeffekt für
die Ingenieurbüros und wirken sich positiv auf die zu erwartenden Kosten aus.


Es wurden 3 verschiedene Angebote angefragt.


Die Gemeinde Bingen hat federführend die Ausschreibung für die Gemeinden Gammertingen, Veringenstadt, Hettingen, Bingen
und Neufra übernommen. Ebenso wird diese den Förderantrag stellen. Sobald dieser bewilligt sei, könne die Beauftragung erfolgen. Somit wird heute nur das Einvernehmen des Gremiums benötigt, um Bürgermeister Traub ein Mandat zur Beauftragung zu erteilen, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt.


Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob die ausführende Firma nur berät oder direkt Maßnahmen umsetzt. Der Vorsitzende erklärt, dass das Ingenieurbüro Winkler & Partner nur die konzeptionellen und planerischen Aufgaben durchführe. Was dann umgesetzt wird, werde zu einem späteren Zeitpunkt neu besprochen.


Ein weiterer Gemeinderat erkundigt sich nach der Höhe der Bezuschussung.


Der Vorsitzende erläutert, dass mit einer 70%-igen Bezuschussung gerechnet wird.

Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium vorlagen, brachte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:


Beschlussvorschlag:


Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für die Vergabe der Dienstleistung zur Erstellung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie die Konzeptentwicklung für das Starkregenrisikomanagements an das Ingenieurbüro Winkler und Partner aus Stuttgart zum Angebotspreis von 208.200,08 € (für alle fünf Gemeinden) zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe nach Vorliegen des positiven Förderbescheides zu tätigen.

Das Gremium stimmte mehrheitlich mit einer Enthaltung dem Beschlussvorschlag zu.

TOP 5: Jagdgenossenschaft Neufra

a) Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung
b) Zuordnung der Eigenjagdbezirke zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk
 - Beschlussfassung


Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage Nr. 12/2024. Er berichtete, dass die Jägerschaft im Einklang mit Wild & Wald arbeite. D. h. der Wildbestand muss reguliert werden. Die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft funktioniert sehr gut. Die Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist alle 6 Jahre vorgeschrieben. Ebenso ist am 30. Juni 2020 eine weitere umfangreiche Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft getreten.


Zum 01.04.2025 steht die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neufra und des Eigenjagdbezirks der Gemeinde Neufra an.
Die Satzung der Jagdgenossenschaft Neufra muss in diesem Zusammenhang an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Diese Satzung beschließt die Jagdgenossenschaft Neufra. Mitglieder der Jagdgenossenschaft Neufra sind alle Grundstückseigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Neufra gelegenen Grundstücke.


Entsprechend der Regelung in der derzeit noch geltenden Satzung hat der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Neufra hierfür eine Versammlung der Jagdgenossen einzuberufen. Es wird vorgeschlagen, dass die Versammlung der Jagdgenossenschaft am  Montag, 13. Januar 2025 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neufra stattfindet. Der Bürgermeister wird mit der Festlegung des Inhalts der Tagesordnung und der Durchführung der Versammlung beauftragt. Er wird zum Versammlungsleiter bestellt und vertritt die Gemeinde Neufra als Grundstückseigentümerin in der Versammlung. Monika Waiblinger wird zur Schriftführerin bestellt. Wegen des komplizierten Abstimmungsverhältnisses, Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen, war die Aufstellung eines neuen Jagdkatasters notwendig. Das Jagdkataster wurde zwischenzeitlich bereits von der GIS-Abteilung des Landratsamts Sigmaringen erstellt.

b) Gemeinsame Verpachtung der Eigenjagdbezirke mit dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk
Gemäß den Erhebungen im Jagdkataster bildet die Fläche der Gemeinde Neufra einen Eigenjagdbezirk. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum eines einzigen Eigentümers stehen. Wie schon bei der letzten Verpachtung soll der Eigenjagdbezirk der Gemeinde Neufra in den  gemeinschaftlichen Jagdbezirk eingebracht werden und gemeinsam mit diesem verpachtet werden. Voraussetzung hierfür sollte jedoch sein, dass die Jagdversammlung der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Neufra auf den Gemeinderat gemäß § 10 des Entwurfs der Satzung zustimmt und keine wesentlichen Änderungen beschließt.


Somit schlägt die Verwaltung vor,

  1. Der Gemeinderat beschließt die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung wie vorgeschlagen. Bürgermeister Reinhard Traub wird mit der Durchführung der Versammlung und Festlegung der Tagesordnung beauftragt.
  2. Bürgermeister Reinhard Traub wird als Versammlungsleiter und Monika Waiblinger wird zur Schriftführerin bestellt.
  3. Erteilung einer Vollmacht an Bürgermeister Traub zu Abstimmungszwecken in der Jagdgenossenschaftsversammlung.
  4. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf die selbständige Verpachtung des Eigenjagdbezirks und der Einbringung des Eigenjagdbezirks der Gemeinde Neufra in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Neufra sowie der gemeinsamen Verpachtung zu.
  5. Der möglichen Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat wird zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig allen 5 Punkten des Beschlussvorschlags zu.

TOP 6: Aufbau eines gemeinsamen Stipendienprogramms zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Region

Beschlussfassung

Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage Nr. 13/2024.


Die ärztliche Versorgung in der Raumschaft sei durch Überalterung vieler Ärzte nur bedingt gesichert. Aus diesem Grund haben sich die umliegenden Gemeinden zusammengesetzt und ein gemeinsames Projekt ausgearbeitet. Ebenso ist die Ärzteschaft in der Raumschaft involviert, diese werden als persönliche Mentoren das Projekt unterstützen. Durch diese enge Einbindung in die Region wolle man dem Ärztemangel aktiv entgegenwirken und die Attraktivität einer ärztlichen Tätigkeit in unserer Region steigern. Das Mentorenprogramm  fördert nicht nur die fachliche Entwicklung der Studierenden, sondern unterstützt sie auch dabei, langfristige Bindungen zur Region  aufzubauen.


Nur durch eine enge, solidarische Zusammenarbeit aller Kommunen können wir dieser existenziellen Herausforderung begegnen. Es geht um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam können wir die Kräfte bündeln, Synergien nutzen  und innovative Lösungen entwickeln, die weit über das hinausgehen, was jede Gemeinde für sich allein erreichen könnte, so der  Vorsitzende.

Mittelfristig soll die Kooperation der beteiligten Kommunen in eine Stiftung überführt werden. Derzeit sind folgende Gemeinden in die Kooperationsgespräche mit eingebunden: Gammertingen, Burladingen, Trochtelfingen, Hettingen, Veringenstadt, Neufra, Winterlingen und  Straßberg


Finanzielle Auswirkungen
Jede Kommune beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag an dem gemeinsamen Stipendienprogramm von 1,00 € je Einwohner der eigenen Kommune. Weiterhin verpflichtet sich jede Kommune zu Beginn mindestens sechs Jahre der Kooperation anzugehören. Das Gremium stimmt dem Aufbau eines gemeinsamen Stipendienprogramm wie vorgestellt einstimmig zu.

TOP 7: Bauangelegenheiten

- Neubau einer Halle mit 3 Einheiten, Flst. Nr. 2635/1,  Talstraße 17, 72419 Neufra


Der Vorsitzende führt aus, dass es sich um einen Neubau einer Halle mit 3 Einheiten handle. Aus Sicht der Verwaltung könne das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 34 BauGB erteilt werden.

Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, einstimmig zu

TOP 8: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

a) Überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Neufra für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022

Der Bürgermeister verliest ein Schreiben des Kommunalamtes. In diesem wird noch die Bestätigung erteilt, dass die bei der überörtlichen  Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Neufra für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 festgestellten Anstände  sich durch Stellungnahme der Gemeinde aufgeklärt haben, erledigt sind oder aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt gelten. Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.


b) Wasser Tennisheim

Ein Gemeinderat spricht den hohen Wasserverbrauch im Tennisheim an. Dieser könne unmöglich so stimmen. Der Kämmerer bat das  Ratsmitglied, dem Vorsitzenden des Tennisclubs mitzuteilen, der Gemeindeverwaltung wöchentlich den Wasserzählerstand zu melden. Der  Tennisclub müsse auf die Gemeindeverwaltung zukommen. Für den Fall, dass der Wasserzähler nachweislich falsche Werte anzeige, sagte  der Vorsitzende zu, den Wasserzähler auszutauschen.

d) Schulweg Ledergasse

Ein weiterer Gemeinderat gibt bekannt, dass die Ledergasse morgens bereits glatt sei. Hier sollte rechtzeitig gestreut werden.