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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 8. Oktober 2024
icon.crdate26.11.2024
Gemeinderat
TOP 1: Anpassung der Friedhofsatzung - Vorberatung
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die dem Gremium vorliegende Entwurfssatzung basierend auf der aktuellsten Mustersatzung (von 2015) erstellt wurde.
Bezüglich des Themas fand am 24.09.24 eine Klausurtagung statt. Hier wurden bereits viele Punkte, die die Friedhofssatzung betreffen, besprochen. Der Friedhof wurde gemeinsam besichtigt, die einzelnen Gestaltungs- und Bestattungsformen wurden in diesem Zuge den neuen Gremiumsmitglieder gezeigt und erklärt.
Der Vorsitzende geht mit dem Gremium nun die einzelnen Punkte durch und gibt die gewünschten Änderungen zur Einarbeitung in die neue Satzung weiter.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Unterstützung des Bauhofs während der Beisetzungen im Zuge der neuen Satzung ebenso neu geregelt werden könne?
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er sich hierzu bereits beim Kommunalamt und Gemeindetag Informationen eingeholt habe. Die bisherigen Unterstützungsleistungen wie Urne tragen, Sarg beisetzen und Glocke läuten sind keine Tätigkeiten, die der Bauhof erledigen müsse. Dies wird in den meisten umliegenden Gemeinden auch nicht vom Bauhofpersonal gemacht, sondern vom Bestatter. Weiterhin wird der Bauhof die allg. Vorbereitungen für die Beisetzungen vornehmen wie z.B. die Bestuhlung aufstellen, Erde und Weihwasserbehälter herrichten und auch nach der Beisetzung wieder aufzuräumen.
TOP 2: Parkierung auf dem Kirchplatz - Vorberatung
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium nochmals die sich in den letzten Jahren eingeschlichene Parkierungssituation auf dem Kirchplatz. Dieser wird nun regelmäßig als Parkplatz genutzt. Vor allem zu den Bring- und Abholzeiten des Kindergartens und bei Chorproben.
Der Vorsitzende liest dem Gremium § 1 des Vertrags über die Bestellung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwischen Kirchengemeinde und Bürgerlicher Gemeinde vor. In dieser steht: Die Eigentümer der Grundstücke Flst.- Nr. 124/1 und 124/2 der Gemarkung Neufra räumen der Gemeinde das Recht ein, auf der im beiliegenden Lageplanauszug rot umrandeten Flächen dieser Grundstücke eine öffentliche Fläche (Kirchplatz) anzulegen und zu unterhalten. Eine Befahrung mit Kraftfahrzeugen ist auszuschließen, ausgenommen für gelegentliche Sondertransporte, soweit hierdurch die Anlage nicht beeinträchtigt wird.
Ein Gemeinderatsmitglied hat hierzu einen Beitrag vorbereitet. Er zeigte dem Gremium anhand von Fotoaufnahmen die Ist-Parksituation auf. Ebenso berichtet er, dass die Zahl und Größe der PKWs in den vergangenen Jahren stark zugenommen habe. Heutzutage sind mehr Mütter von Kindern im Kindergarten bereits wieder berufstätig und auf den PKW angewiesen. Die Stoßzeiten werden immer vorhanden sein. Der Gemeinderat zeigt den Gremiumskollegen anhand von Bildern, wie zukünftig die Parksituation auf dem Kirchplatz verbessert werden könne. Die 7 bestehenden Parkplätze vor dem Pfarrheim werden wochentags meist von den Erzieherinnen genutzt. Diese könnte man darauf aufmerksam machen und sie bitten, diese Plätze für Eltern freizuhalten und etwas weiter entfernt zu parken. Für Eltern mit Kind und Kinderwagen sollen Parkplätze etwas breiter ausgewiesen werden. Ebenso schlägt er vor, Kurzzeitparkplätze vor der Zehntscheuer einzurichten. Entlang der Kirchstraße sei es ja ebenfalls möglich zu parken. Weitere Parkplätze befinden sich in der St. Jo- sefstraße die genützt werden können. Das Gremiumsmitglied schlägt vor, die Eltern zu sensibilisieren und die Erzieherinnen zu bitten, beispielweise in Richtung Rathaus zu parken. Er bedankt sich für die Aufmerksamkeit und übergibt das Wort an einen weiteren Gemeinderat. Dieser hat ebenfalls im Vorfeld recherchiert und den Elternbeitrat zum Thema befragt. Dieser gab hierzu eine schriftliche Stellungnahme ab. In dieser sprach sich der Großteil dafür aus weiterhin auf dem Kirchplatz zu parken. Aus Sicht des Elternbeirats sei dies auch zu den Stoßzeiten in der Regel kein Problem. Die einfahrenden Eltern nehmen aus Sicht des Elternbeirats Rücksicht beim Ein- und Ausfahren. Somit sei hier keine Gefahr für Leib und Wohl der Kinder und Eltern zu sehen. In der Regel wird von einer Seite auf den Platz eingefahren, in zwei Reihen geparkt und auf der anderen Seite wieder ausgefahren. Sollte der Kirchplatz als Parkplatz entfallen, stellt sich dem Elternbeirat die Frage, wo denn sonst geparkt werden könne. Die Zehntscheuer sei durch Parkverbotsschilder zum größten Teil ausgeschlossen. Die noch übrigen Plätze werden von den Erzieherinnen belegt, ebenso die wenigen Plätze vor dem Kirchplatz. Der Elternbeirat macht darauf aufmerksam, dass es mittlerweile mindestens 12 Erzieherinnen sind, die nicht aus Neufra stammen und auf ihr Auto angewiesen sind. Diese nutzen bereits die wenigen Parkplätze am Kirchplatz und an der Zehntscheuer.
Somit müssten die Eltern, die bisher auf dem Kirchplatz parkten an der stark durch den Durchgangsverkehr frequentierten Kirchstraße parken. Hier wäre zu den Stoßzeiten wahrscheinlich kaum noch ein Durchkommen möglich. Die Erfahrungen hier seien durchweg sehr negativ, was die Rücksichtnahme anderer Verkehrsteilnehmer betrifft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h würde hier kaum vom Durchgangsverkehr eingehalten.
Der Elternbeirat gab zwei Lösungsmöglichkeiten vor. Zum einen könnte auf dem Kirchplatz ein Kurzparkkonzept entwickelt werden. Dieses müsste vor allem allen Eltern bekannt gemacht werden. Eine Zufahrt könnte ausschließlich zum Einfahren auf den Platz und die andere zum Ausfahren genutzt werden. Diese Ein- und Ausfahrten dürften zukünftig nicht mehr zugeparkt werden. Auf dem Platz soll in zwei Reihen geparkt werden, denn wer zuerst ankommt wird in der Regel auch wieder als erstes den Platz verlassen. Dass höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, verstehe sich von selbst! Den Erzieherinnen bleiben die Plätze in den Parkbuchten der Kirchstraße und vor der Zehntscheuer vorbehalten. Alternativ müsste sich in der Kirchstraße etwas gravierend ändern. Es wäre wünschenswert, dass die Straße ohne weiteres auch von unseren Kindern überblickt und sicher überquert werden könne. Eine verkehrsberuhigte Zone von der ehemaligen Landesbank bis zur Zehntscheuer wäre beispielsweise überlegenswert. Der Elternbeirat könnte sich vorstellen, dass dies den Durchgangsverkehr größtenteils aus der Straße verbannen würde. Auch vor und nach Gottesdiensten und Veranstaltungen in der Kirche könnte davon profitiert werden. Der Elternbeirat hofft, dass seine Sicht Berücksichtigung findet. Der Gemeinderat bedankt sich im Namen des Elternbeirats für die Aufmerksamkeit.
Bürgermeister Traub bedankt sich bei den beiden Gemeinderäten für ihre Ausführungen. Er ergänzt, dass sowohl für das Personal als auch für die Elternschaft die Parkplätze am Gewerbepark/Rathaus in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Von da aus könnten die Kinder zu Fuß zum Kindergarten gebracht oder abgeholt werden. Eine rege Diskussion schließt sich an. Ein weiterer Gemeinderat spricht sich klar für eine Sperrung des Kirch- platzes zum Parken aus. Dies stehe aus seiner Sicht überhaupt nicht zur Diskussion, da dies vertraglich festgelegt sei.
Ebenso hat ein weiterer Gemeinderat sich von der Parksituation selbst ein Bild gemacht und war zur Stoßzeit auf dem Kirchplatz vorort. Zu dieser Zeit ergaben sich mehrere kritische Situationen beim Ein- und Ausfahren auf dem Kirchplatz. Hier sieht er überhaupt keine Rücksichtnahme der betreffenden Eltern. Er sei froh, dass zum Zeitpunkt der Beobachtung nichts Schlimmes passiert sei. Der Verkehr hat zugenommen, doch man solle sich mal an den Großstädten orientieren, dort war ebenso alles zugeparkt, nun werden immer mehr Städte autofrei. Unser Kirchplatz soll wie vertraglich geregelt auch wieder autofrei werden.
Der Gemeinderat der als Vertreter der Elternbeiräte des Kindergartens gesprochen hatte, zeigte nun eine Luftaufnahme des Bereiches auf. Hier sind die 14 ausgewiesene Parkplätze sichtbar, dazu kämen noch ca. 13 Parkplätze entlang der Straße. Wenn man diese auf 52 Familien umlege, fehlen nach seiner Sicht 40 Parkplätze. Eine Gemeinderätin weist auf weitere Parkplätze entlang der Hohenzollernstraße und am Bahnhof hin. Ebenso könne man aus ihrer Sicht den Eltern gut zumuten, ein paar Schritte zu gehen, um die Kinder vom Kindergarten abzuholen. Dieser Meinung schließt sich der Vorsitzende an. Die Gefahren im Straßenverkehr gehe oftmals von den in Eile befindlichen Eltern aus. Er spricht sich klar dafür aus, dass man weg von den „Drive in“ Taxis kommen sollte. Ebenso spricht sich eine weitere Gemeinderätin dafür aus, dass die vorhandenen Parkplätze völlig ausreichend seien.
Ein weiterer Gemeinderat spricht sich für einen Vororttermin aus, somit könne sich jeder selber ein Bild der Situation machen.
TOP 3: Kostenbeteiligung der Umlandkommunen bei der Sanierung der Realschule in Gammertingen
- Mündlicher Bericht über den aktuellen Stand
- Beschlussfassung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Gammertingen als Schulträger
Der Vorsitzende gab bekannt, dass nun die Rechtsberatung gemeinsam mit den Nachbargemeinden Veringenstadt und Hettingen beauftragt wurde. Hier liegt noch keine endgültige Stellungnahme vor. Eine politische Lösung wird nun seitens des Landes Baden-Württemberg verhandelt. Diese gilt aber nicht für bereits durchgeführte Sanierungen. Einige Anmerkungen im Schreiben der Stadt Gammertingen müssen noch hinterfragt werden.
Gammertingen signalisierte Verhandlungsbereitschaft. Die Kommune wird dies auf jeden Fall für die nächsten Jahre im Haushalt einstellen.
Das Schulgesetz sieht vor, für die Kostenbeteiligung den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Schulträger und den Umlandkommunen zu vereinbaren.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, in Bezug auf Kostenbeteiligung und in Abhängigkeit von der Stellungnahe des Rechtsbeistands, dem Abschluss einer freiwilligen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Gammertingen als Schulträger zuzustimmen.
Dem Beschlussvorschlag stimmt das Gremium einstimmig zu und beauftragt Bürgermeister Traub gemeinsam mit den Bürgermeisterkollegen die Vereinbarung zu verhandeln und auszuarbeiten.
TOP 4: Bauangelegenheiten
- Nutzungsänderung einer Scheune-Stalles zu einem Ziegen-/Schaf-Stall und Neubau einer überdachten Mistplatte Flst.-Nr. 1664/10, Im Oberdorf 20 und Einzäunung der Wiesen (Elektrozaun Oktober – Mai), Flst.-Nr. 1670/1669 und 1664/8
Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Im Vorfeld haben bereits Gespräche zwischen Eigentümer und Landwirtschaftsamt stattgefunden. Eine Nachbarschaftsanhörung wird seitens der Gemeinde Neufra empfohlen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Räum- und Streupflicht
Dem Gremium liegt die Satzung der Räum- und Streupflicht vor. Der Vorsitzende bittet die neu dazugekommenen Gemeinderäte sich diese anzuschauen. Somit können die Gremiumsmitglieder bei aufkommenden Fragen aus der Bürgerschaft direkt antworten.
Rettungsplan für die Waldarbeit im Landkreis Sigmaringen
Dem Gremium wurde mit den Sitzungsunterlagen bereits der Rettungsplan für die Waldarbeiten im Landkreis Sigmaringen verteilt. Auch hier ist es dem Vorsitzenden wichtig, dass die neuen Gremiumsmitglieder im Ernstfall notwendige Nummern und Abläufe zur Hand haben. Ebenso beinhalten die Unterlagen die 5 Rettungspunkte im Forstrevier Neufra mit den dazugehörigen Rettungspunkt Nummern, der Beschreibung der Rettungspunkte und den Waldbesitzern.