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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 3. September 2024
icon.crdate10.10.2024
Gemeinderat
TOP 1: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Der Vorsitzende Reinhard Traub eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer und übergibt das Wort an den Kämmerer Werner Rominger. Dem Gremium liegt der Haushaltsplan 2023 vor.
Dieser erklärt, dass das Jahr 2023 nicht ganz so düster ausgefallen sei als 2022 vermutet. Er erklärte dem neugewählten Gremium, dass der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde darstellt. Der Haushaltsplan zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit den finanziellen Perspektiven einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Neufra.
Weiter berichtet der Kämmerer über ein positives Jahresergebnis 2023 von 334.395,53 € (2022: 408.931,06 €) das erwirtschaftet werden konnte. Er weist aber darauf hin, dass nach wie vor an das Gebot zum Maßhalten erinnert werden muss, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen.
Die Darstellung der Teilergebnisrechnungen auf Teilhaushaltsebene erfolgt entsprechend der Anlage 23 der VwV Produkt- und Kontenrahmen. In dieser Anlage sind neben den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen auch kalkulatorische Posten, wie z. B. Erträge/Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen oder kalkulatorische Zinsen enthalten.
Im Ergebnishaushalt lagen die ordentlichen Erträge mit 324.281,22 € deutlich über dem Planansatz von minus 201.299,00 €: In 2023 wurde somit mehr eingenommen (353.007,68 €) und weniger verausgabt (-172.573,54 €).
Der Kämmerer erläutert einige Gründe für die Mehr- und Mindererträge sowie für die Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber den Planansätzen wie z.B. ein Plus bei: der Gewerbesteuer von 49.047,89 €; im Sonderergebnis durch außerordentliche Erträge in Höhe von 10.114,31 € durch den Verkauf von Grundstücken, bei den Holzerlösen von 13.827,48 €, bei den Zuweisungen des Landes von 44.236,80 €.
Ein Minus bei der Einkommensteuer von 74.727,89 €, Mehraufwendungen bei Personal- u. Versorgungsaufwendungen von 19.576,76 €, Mehr bei den Sach- und Dienstleistungen von 367.587,79 €, Mehr bei den Transferaufwendungen von 141.941,98 € (insbesondere beim Abmangel Kindergarten), Mehr bei den sonstigen Aufwendungen von 28.187,11 € (insbesondere für die Einzelfallhilfe der Grundschule) und ein Mehr bei der Abwasserbeseitigung, Straßenunterhaltungen und dem Winterdienst.
In der Finanzrechnung fielen beim Erwerb von Grundstücken außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 16.871,17 € für den Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks und die Grunderwerbsteuer für die ehemalige Volksbankfiliale, Rathausstr. 15 an. Beim Verkauf von Grundstücken fielen außerplanmäßige Einzahlungen in Höhe von 14.050,00 € an.
Für die Wasserleitungsneubauarbeiten in der Friedhofstraße fielen noch Auszahlungen in Höhe von 26.318,57 € an. Der Verkauf des Piaggio Porters brachte 3.700 € ein. Beim Breitbandausbau in Neufra im Zuge der Fahrbahnerneuerung der L448 fielen Auszahlungen von 13.010,82 € an (Plansatz 77.000,00 €). Für den Neubau eines Retentionsbodenfilters fielen Auszahlungen von 314.979,60 € an. An Fördermittel gingen 228.100,00 € ein. Beim Investitionskostenanteil an der Kläranlage Gammertingen für die Faulschlammumwälzung mit Gaseinpressung fielen Auszahlungen von 6.999,78 € an. Beim Planansatz Sanierung/Austausch Ortskanalisation (50.000,00 €) fielen keine Auszahlungen an. Für den Bushaltestellenumbau, der Anlegung der Parkierungsfläche und Asphaltierung der Kreuzung Kirchstraße/Rathausstraße im Zuge der Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt (L448) fielen Auszahlungen von 83.777,08 € an. Für die Erschließung Stichstraße Baugebiet Friedhofstraße fielen noch Auszahlungen von 6.188,59 € an. Für die Umgestaltung des Friedhofes fielen Auszahlungen von 96.463,14 € an. Hierfür wurden Ausgleichstockmittel von 220.000,00 € bewilligt. Für die Modernisierung der Wirtschaftswege gingen Fördermittel von 43.105,55 € ein. Für Tilgungen von Krediten fielen Auszahlungen von 73.821,16 € (Planansatz 73.000,00 €) an.
Der Schuldenstand zum 31.12.2023 beträgt 479.676,99 €, was bei einer zugrunde gelegten Einwohnerzahl von 1885 (Stand: 30.06.2023) eine Pro-Kopf-Verschuldung von 254,47 € (zum Vergleich: 2022: 300,00 €) ergibt.
In der Finanzrechnung ergibt sich somit ein Finanzierungsmittelabgang von 66.868,58 €.
Der anfängliche Zahlungsmittelbestand von 1.869.775,32 € vermindert sich somit zum Jahresende auf 802.906,74 €. Zuzüg-lich der 1.500.000,00 € an kurzfristigen Geldanlagen beträgt nun der Gesamtstand der liquiden Mittel 2.302.906,74 €.
Des Kämmerers Ausblick in die Zukunft ist düster, er meint, es gibt weiterhin viele Unsicherheiten. Die dramatischen Auswirkungen durch den Krieg spüren wir ab Mitte 2023 immer mehr. Rezessionsängste kommen auf, schlechte Konjunkturentwicklung, mit den steigenden Ausgaben können die steigenden Steuereinnahmen schon lange nicht mehr mithalten.
Die Belastungen werden dramatisch steigen und viele können diese Belastungen in der nahen Zukunft nicht mehr tragen bzw. finanzieren. Nun gilt es, dass der Bund und das Land bzw. die Länder endlich erkennen, dass durch absurde Haftungsregelungen, nicht erfüllbare Standards und immer neue und oftmals kleinteiligen Aufgabenzuweisungen die Kommunen in Zeiten knapper Kassen und knapperer Personalressourcen nicht mehr in der Lage sind, ihre Pflichtaufgaben ohne neue Schulden zu bewältigen. Immer häufiger bleibt die Frage unbeantwortet, ob sich das mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen überhaupt noch stemmen lässt. Das Vertrauen darauf, dass es die Kommunen schon irgendwo hinbekommen werden, ist scheinbar ins Unermessliche gewachsen.
Der Kämmerer bedankt sich bei den Zuhörern und gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Nachdem aus dem Gremium keine Fragen gestellt werden, trägt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag vor.
Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat am 3. September 2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 5.573.412,68 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | -5.249.131,46 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis | 324.281,22 |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 12.648,19 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | -2.533,88 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 10.114,31 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 334.395,53 |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 5.154.017,73 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -4.445.516,02 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 708.501,71 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 361.255,55 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -564.608,75 |
2.6 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -203.353,20 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 505.148,51 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -73.821,16 |
2.10 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | -73.821,16 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 431.327,35 |
2.12 | Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | -498.195,93 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 869.775,32 |
2.14 | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | -66.868,58 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.14 und 2.14) | 802.906,74 |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 0,00 |
3.2 | Sachvermögen | 21.666.419,38 |
3.3 | Finanzvermögen | 3.164.034,17 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 12.112,31 |
3.5 | Nettoposition | 0,00 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 24.842.565,86 |
3.7 | Basiskapital | -16.744.646,29 |
3.8 | Rücklagen | -1.839.441,29 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 |
3.10 | Sonderposten | -5.286.540,90 |
3.11 | Rückstellungen | 0,00 |
3.12 | Verbindlichkeiten | -8822.360,67 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | -89.576,71 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Pssivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | -24.842.565,86 |
4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Siehe Tabelle im Amtsblatt Nummer 41 vom 10. Oktober 2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Neufra stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß §95 b Abs. 1 GemO fest.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Überörtliche Prüfung - Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (mündlicher Bericht)
Der Vorsitzende verliest die bei der überörtlichen Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Neufra für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 des Kommunalamtes bemängelten Punkte. In diesem wird nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO die Bestätigung erteilt, dass die bei der überörtlichen Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Neufra für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 insgesamt ordentliche nachvollziehbare Ergebnisse feststellte. Die Anstände werden korrigiert, aktualisiert und zukünftig beachtet.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.
TOP 3: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Ebinger Straße 15/2, Flst. Nr. 4377/3
Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, einstimmig zu.
TOP 4: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) ELR Antrag Kindergartenanbau abgelehnt
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der unterjährig gestellte ELR-Förderantrag auf Bezuschussung des geplanten Anbaus des Kindergartens abgelehnt wurde. Somit kann das Projekt aktuell von der Gemeinde nicht gestemmt werden.
b) Baurechtsbehörde stellt keine Genehmigung für neuen Gruppenraum (ehem. Turnraum) aus im Kindergarten
Bei der Abnahme des neu eingerichteten Gruppenraums im ehemaligen Turnraum wurde festgestellt, dass die brandschutzrechtlichen Themen teilweise noch nicht erfüllt sind. Die Baurechtsbehörde erteilt aus diesem Grund derzeit noch keine Genehmigung.
c) Zustand Ortsdurchfahrt
Ein Gemeinderat wurde von mehreren Personen auf die neu sanierte Ortsdurchfahrt angesprochen, dass diese sehr wellig sei. Ebenso seien die Schachtdeckel nicht zur Zufriedenheit eingebaut. Diese werden sicherlich in Kürze Probleme bereiten.
Der Vorsitzende bestätigt die teilweise Unebenheit der Fahrbahn. Die genannten Mängel seien im Toleranzbereich. Dies werde seitens der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums geprüft.
d) Einlaufschacht Alte Steige defekt
Ein weiterer Gemeinderat meldet, dass der Einlaufschacht an der Zufahrt „Alte Steige“ seit der Baumaßnahme defekt ist. Dies wird zur Prüfung an das Straßenbauamt weitergeleitet.