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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 16. April 2024
icon.crdate24.05.2024
Gemeinderat
TOP 1: Antrag auf außerordentliche Vereinsförderung
- Antrag des Heimat- und Brauchtumsvereins Freudenweiler auf finanzielle Unterstützung bei der Sanierung des Festplatzes in Freudenweiler
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub eröffnet die Sitzung und begrüßt die 6 Besucher des Heimat- und Brauchtumsvereins Freudenweiler, Gemeinderat Abt verlässt wegen Befangenheit aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Vorstandschaft des Vereins das Gremium und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Bürgermeister Traub verweist auf das vorliegende Festwochenende mit Traktortreffen, Maibaumstellen und Maifest. Für dieses Festwochenende werden viele Helfer benötigt und dies ist nur möglich, wenn der Verein vom ganzen Ort und der Gemeinde unterstützt wird. Da es in der Vergangenheit Probleme bei der Zeltabnahme gab, soll nun der Festplatz neu eingeschottert und begradigt werden. Hierfür hat der Verein einen schriftlichen Antrag auf außerordentliche Vereinsförderung gestellt. Aus Sicht der Gemeinde spricht nichts gegen eine finanzielle Unterstützung, der Festplatz gehört der Gemeinde, das Fest ist für das Gemeinwohl und der Festplatz wird auch für das Zirkusprojekt der Grundschule genutzt werden. Auch die kürzlich vom Verein angelegte Grillstelle und das Stellen von 3 Bänken an Spazierwegen möchte Bürgermeister Traub lobenswert erwähnen.
Im Antrag werden Maschinen- und Materialkosten in Höhe von 4.600 € genannt, hinzu kommen Mitarbeiterstunden, die der Verein selbst tragen wird. Insgesamt werden die Kosten bei 5.600 € liegen und der Verein stellt den Antrag auf eine Förderung in Höhe von 3.500 €.
Ein Gremiumsmitglied stellt einen Antrag auf Übernahme der kompletten 5.600 €. Begründet wird der Antrag damit, dass der Verein in der Vergangenheit noch keinen Zuschuss erhalten hat.
Bürgermeister Traub erklärt, dass es noch keinen Antrag auf Zuschuss gab, jedoch vor 3-4 Jahren die Kosten für den Stromanschlusskasten von der Gemeinde übernommen wurden.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er es würdigt, dass der Verein sehr engagiert ist und sich für das Wohl der Allgemeinheit einsetzt, verweist aber auch darauf, dass die Gemeinde sparen muss.
Aus dem Gremium folgt der Antrag, die Zuschusshöhe auf 6.000 € zu erhöhen.
Bürgermeister Traub bringt folgendes zur Abstimmung:
- Über den weiterreichenden Antrag von Gemeinderat Pickl wird abgestimmt. Das Gremium stimmt der Antragstellung mehrheitlich mit einer Gegenstimme zu.
- Das Gremium stimmt dem Antrag des Heimat- und Brauchtumsvereins Freudenweiler auf Vereinsförderung in Höhe von 6.000 € zu. Das Gremium stimmt dem Antrag auf Vereinsförderung in Höhe von 6.000 € einstimmig zu.
TOP 2: Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Änderung der Fälligkeit der Vorauszahlungen zum 01.01.2025
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erläutert, dass aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware zum 01.01.2025 die Fälligkeit der Vorauszahlungen neu angepasst werden muss. Es gibt nur noch 2 Möglichkeiten, entweder vier oder sechs Vorauszahlungen. Aus diesem Grund ist eine Satzungsänderung nötig.
Die Ablesung wird aufgrund der Umstellung bereits im Oktober 2024 erfolgen, gemeldete Zählerstände werden zum Jahresende hoch- und abgerechnet. Die Jahresendabrechnung für das Jahr 2024 wird bereits im November erstellt.
Die Wassergebühren werden sich im Jahr 2025 nicht ändern. Die Vorauszahlungstermine werden Mitte des Kalendervierteljahres (zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) zur Zahlung fällig. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Nach einer kurzen Diskussion bringt Bürgermeister Traub folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgung) zu.
Das Gremium stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu.
TOP 3: Satzung zur Änderung der Abwassersatzung
- Änderung der Fälligkeit der Vorauszahlungen zum 01.01.2025
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erläutert, dass aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware zum 01.01.2025 die Fälligkeit der Vorauszahlungen neu angepasst werden muss. Es gibt nur noch 2 Möglichkeiten, entweder vier oder sechs Vorauszahlungen. Aus diesem Grund ist eine Satzungsänderung nötig.
Die Ablesung wird aufgrund der Umstellung bereits im Oktober 2024 erfolgen, gemeldete Zählerstände werden zum Jahresende hoch- und abgerechnet. Die Jahresendabrechnung für das Jahr 2024 wird bereits im November erstellt.
Die Abwassergebühren werden sich im Jahr 2025 nicht ändern. Die Vorauszahlungstermine werden Mitte des Kalendervierteljahres (zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) zur Zahlung fällig. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Bürgermeister Traub bringt folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) zu.
Das Gremium stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu.
TOP 4: Bauangelegenheiten
a) Antrag auf Nutzungsänderung eines Gymnastik- raums zum Gruppenraum, Kath. Kindergarten St. Josef, Flst. Nr. 233/33, St.-Josef-Str. 8, Neufra
Bürgermeister Traub erklärt, dass ja bekannt ist, dass man eine 5. Gruppe im Kindergarten benötigt und hierfür eine Nutzungsänderung nötig ist, um den Gymnastikraum als Gruppenraum nutzen zu können. Die Arbeiten sind weitestgehend erledigt, es gibt eine Fluchttreppe, für den Fluchtweg wurden Wände eingezogen. Zur Nutzungsänderung gibt es keine Fragen aber ein Gremiumsmitglied möchte wissen, was auf uns zukommt, wenn der angekündigte Kirchenzusammenschluss erfolgt.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er vor 2 Tagen die offizielle Info zum Zusammenschluss der Seelsorgeeinheiten zu einer großen Kirchengemeinde im Dekanat Sigmaringen – Meßkirch vom Kommunalamt bekommen hat und um Stellungnahme gebeten wird. Es wird durch den Zusammenschluss sicher nicht einfacher werden. Wir hatten aufgrund der Geschäftsführung von Armin Dietmann seitens der Diözese eine gute Zusammenarbeit. Dieser Posten wurde Armin Dietmann jedoch kurzfristig entzogen, die Geschäftsführung ging an die Verrechnungsstelle der kath. Kirchengemeinden in Sigmaringen über. Auch hier ist die Zusammenarbeit gut, wie die Zusammenarbeit in Zukunft wird, bleibt abzuwarten.
Das Gremiumsmitglied meint, dass man den Kindergartenanbau unbedingt vor dem Zusammenschluss fertig stellen muss, der Zusammenschluss ist im Jahr 2026 geplant.
Bürgermeister Traub erklärt, dass der Anbau nur mit ELR-Fördermitteln zu stemmen ist. Es gibt ja auch noch die Alternative mit dem Waldkindergarten, hier sammeln wir noch Informationen.
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, wie lange die Nutzungsänderung gültig ist.
Bürgermeister Traub erklärt, dass der KVJS der Nutzungsänderung nur als Übergangslösung zugestimmt hat.
Das Gremiumsmitglied meint, dass man dies dann rausziehen sollte bis wieder weniger Kinder im Kindergarten betreut werden müssen.
Bürgermeister Traub meint, dass es nicht nur an der Anzahl der Kinder liegt, sondern daran, dass die Kinder immer früher in den Kindergarten gehen.
Er erklärt, dass der ELR-Antrag bis 03.05. gestellt werden muss und man dann nur abwarten kann. Er erklärt, dass die Chancen gering sind, es gab zwar einen Rückfluss von 2,9 Millionen Euro, aber ob ein Projekt dieser Höhe berücksichtigt wird oder lieber mehrere kleinere Projekte gefördert werden, bleibt abzuwarten. Ansonsten müssen wir die nächste Förderrunde abwarten, aber es ist nicht sicher, dass hier dann die Förderung der Kinderbetreuung (Gemeinschaftseinrichtungen) noch inbegriffen ist.
Er bringt folgenden Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung:
Die Verwaltung schlägt vor, der Nutzungsänderung das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium erteilt der Nutzungsänderung einstimmig das Einvernehmen.
b) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst. Nr. 4356/1, Gregor-Wetzel-Straße 7, Freudenweiler
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich bei dem Bauvorhaben um ein Einfamilienwohnhaus mit 2 Geschossen, einem Pultdach mit 5° Neigung mit PV-Anlage handelt. Die Garage und der Carport bekommen ein Flachdach.
Das Grundstück soll geteilt werden, dies war nötig, da sonst die Grenzbebauung überschritten wäre.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauvorhaben sein Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Straßensanierung B32 Gauselfingen bis Kreisverkehr Gammertingen
Bürgermeister Traub erklärt, dass er mit dem Straßenbauamt telefoniert hat und folgende Informationen bekommen hat. Die Arbeiten in Gauselfingen (von Höhe Rathaus bis Ortsende) werden zeitnah beginnen und die geplante Fertigstellung ist auf den 07.06.2024 geplant. Ab 17.06.2024 beginnen die Belagsarbeiten des 1. Bauabschnittes Ortsausgang Gauselfingen bis zur Einmündung Rathausstraße in Neufra. Hier wird eine Dauer von 5 Wochen angesetzt. Danach folgt der 2. Bauabschnitt ab Einmündung Rathausstraße bis zum Kreisverkehr (Reifen Göggel) in Gammertingen, hier sind 4 Wochen angesetzt. Die Fertigstellung soll bis zum 23.08.2024 erfolgen.
Aus dem Gremium kommt die Frage, ob die Alte Steige offen ist.
Bürgermeister Traub erklärt, dass diese für Anlieger frei sein wird.
Ein Gremiumsmitglied wirft ein, dass die Anwohner im Wiesental ja gar keine Zufahrtsmöglichkeit haben werden.
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Anlieger meist auf der abgefrästen Straße fahren können, eine komplette Sperrung nur an wenigen Tagen nötig sein wird und die Anlieger entsprechend informiert werden.
Pfosten im Gehwegbereich Alte Steige
Ein Gremiumsmitglied wurde darauf angesprochen, dass der Pfosten im Gehweg oben an der Alten Steige entfernt wurde und möchte wissen ob dieser nicht wieder angebracht werden kann.
Bürgermeister Traub erklärt, dass man sich zur Entfernung entschieden hat, da dieser sehr oft angefahren wurde, ständig krumm war und die Reparaturen kostenintensiv waren. Verkehrstechnisch ist der Pfosten irrelevant.
Stand Geschwindigkeitstafel Freudenweiler
Ein Gremiumsmitglied möchte Informationen zum Stand der Geschwindigkeitstafel in Freudenweiler.
Bürgermeister Traub erklärt, dass man immer noch mit der Firma über die Kulanz in Bezug auf den defekten Akku verhandelt. Ein neuer Akku ist da, dieser sollte jedoch bei stabiler Wetterlage aufgehängt werden, damit er sich vollständig aufladen kann. Er wird sich darum kümmern, dass sie aufgehängt wird sobald die Temperaturen steigen und es genügend Sonne geben wird.