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Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 19. März 2024
Gemeinderat
TOP 1: Haushalt 2024 und mittelfristige Finanzplanung 2025-2027
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub gibt einen kleinen Überblick über die finanzielle Lage der Gemeinde und die vorgesehenen Maßnahmen im Jahr 2024. Nach einer kurzen Einführung in das Thema übergibt er das Wort an Kämmerer Rominger.
Herr Rominger erklärt, dass der Abschluss 2023 statt dem veranschlagten Minus von ca. 202.000 € ein Plus von ca. 200.000 € aufweisen wird, die liquiden Mittel liegen zum 31.12.2023 bei über 2,3 Millionen €. Gründe für das Plus sind zum einen die Energiepreisbremsen bei Strom und Gas, die Verschiebung der Investitonsmaßnahme Erwerb eines GW-T für die Feuerwehr und die Beendigung der Maßnahme Friedhofsumgestaltung mit Friedhofsmauer in 2024.
Der Ergebnishaushalt 2024 weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.366.725 € auf, die ordentlichen Aufwendungen betragen 5.504.543 € somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von –137.818 €. Das Minus ist zurückzuführen auf die steigenden Energiepreise und die sinkenden Gewerbesteuereinnahmen. Im Ergebnishaushalt wurden der Wald-, Feuerwehr- und Schulhaushalt sowie der Kindergartenabmangel und die Unterhaltungsmaßnahmen eingearbeitet, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind kostendeckend kalkuliert.
Im Finanzhaushalt stehen Einzahlungen in Höhe von 5.032.037 € (ohne Auflösungsbeiträge 334.688 €) Auszahlungen in Höhe von 4.875.444 € (ohne Abschreibungen 629.099 €) gegenüber, das ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt von 156.593 €, dies ist vergleichbar mit der früheren Zuführungsrate. Abzüglich der geplanten Einnahmen aus der Investitionstätigkeit von 2.098.500 € und Ausgaben von 3.707.241 € ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen (zu den Investitionsmaßnahmen zählen unter anderem der Erwerb eines Gerätewagens für die Feuerwehr, der Neubau des Retentionsbodenfilterbeckens, die Friedhofsumgestaltung mit Friedhofsmauer und der Kindergartenanbau). Im Saldo ergibt das einen veranschlagten Finanzierungsmittelbedarf von 1.452.148 €, abzüglich Tilgungen in Höhe von 76.000 € und zuzüglich geplanter Kreditaufnahme von 500.000 € ergibt sich letztendlich eine geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres mit minus 1.028.148 €. Am Ende des Jahres wird sich somit der Kassenbestand um fast die Hälfte auf ca. 1.274.758 € verringern.
Der Schuldenstand würde, wenn die Kreditaufnahme getätigt werden sollte, von 480.000 € auf 904.000 € ansteigen. Dies wird jedoch erst der Fall sein, wenn die Liquidität gefährdet ist.
Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes 2024 bis 2027 von 2.177.195 € kann durch den derzeitigen Stand der liquiden Mittel in Höhe von 2.302.906 € ausgeglichen werden.
Herr Rominger erklärt, dass die Aussichten weiterhin düster sind, dass wir als Gemeinde mit vielen Unsicherheiten und den prognostizierten erheblichen Mindereinnahmen bei Bund, Land und Gemeinden planen müssen. Die Wohnungsbaukrise wird sich verschärfen, der CO2-Preis erhöht sich von 30€ auf 45€ (Heizöl, Benzin, Diesel und Gas werden teurer). Hinzu kommen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Auch die Spannungen in China, die Präsidentschaftswahlen in den USA und auch weitere weltweit stattfindenden entscheidende Wahlen führen zu andauerden Unsicherheiten. Die aktuelle politische Lage in Deutschland, gekennzeichnet durch eine wenig stabile Regierung und eine generelle Uneinigkeit, erschwert die Bewältigung dieser Herausforderungen enorm.
Ein Gremiumsmitglied möchte wissen, warum das Retentionsfilterbecken noch aufgeführt wird. Kämmerer Rominger erklärt, dass dieses noch nicht komplett abgerechnet wurde und deshalb nochmals mit den noch anfallenden Restausgaben aufgeführt werden muss.
Nachdem es keine weiteren Fragen aus dem Gremium gibt bringt Bürgermeister Traub folgendes zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag 1:
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024, wie auf Seite 4 und 5 dargestellt, wird zugestimmt.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag 2:
Der Mittelfristigen Finanzplanung 2025-2027 wird zugestimmt.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Energie des Regionalplans des Regionalverbands Bodensee/Oberschwaben
- Beschlussfassung nach Beratung
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 8. Dezember 2023 den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur, Teilregionalplan Energie sowie anderen Plankapiteln beschlossen hat. Der Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht können vom 29. Januar bis einschließlich 29. März 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann im Internet unter www.rvbo-energie.de Rubrik Anhörung eingesehen und abgerufen werden.
Die Gemeinde Neufra erhält als Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 29. Januar bis 29. April 2024 die Möglichkeit eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Teilregionalplan Energie abzugeben, ist aber nicht zur Abgabe einer Stellungnahme verpflichtet.
Er erklärt anhand der vorliegenden Karten, dass bei den Vorbehaltsgebieten für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächenphotovoltaikanlagen eine kleine Fläche östlich von Freudenweiler ausgewiesen wurde. Bei den Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen gibt es weder in Neufra noch in Freudenweiler ausgewiesene Flächen. Das heißt, Neufra ist außen vor, es gibt große Flächen unter anderem in Feldhausen und Kettenacker. Veringenstadt möchte aktiv Windräder bauen, dies ist eine gute Einnahmequelle, die Neufra auch guttun würde. Herr Traub erklärt, dass er nichts dagegen hätte 3-4 Windräder in Neufra stellen zu können. Er ist der Meinung, dass wir eine Stellungnahme abgeben sollten und möchte hierzu gerne ein Meinungsbild des Gremiums.
Zwei Gremiumsmitglieder meinen, dass es schwer sein wird die Flächen zu finden, da es sich meist um Privatflächen handelt, sind aber der Meinung, dass es finanziell gut für Neufra wäre. Das Problem wird sein, dass die Bundeswehr uns einen Strich durch die Rechnung machen wird. Wir haben dann zwar keine Windräder, aber eben auch nicht die Einnahmen, die der Gemeinde guttun würden.
Bürgermeister Traub erläutert, dass an die geplante Vorrangfläche der Stadt Burladingen in Hermannsdorf auf der Küche in Freudenweiler der Gemeindewald anschließt. Das Problem wird hier aber die Tiefflugschneise der Bundeswehr sein.
Aus dem Gremium kommt die Frage, wie die Flächen festgelegt werden.
Bürgermeister Traub erklärt, dass es hierzu einen Windatlas mit der Windhöffigkeit gibt und wir in Neufra durch die Täler wenige zusammenhängende Hochflächen mit genügend Wind haben.
Das Gremiumsmitglied meint, dass das Gebiet Friedershalde doch eine Hochfläche ist.
Bürgermeister Traub erklärt, dass hier die Windhöffigkeit zu niedrig ist.
Ein anderes Gremiumsmitglied ist der Ansicht, dass es keinen Unterschied macht, ob 1 Windrad steht oder ob es 3 Windräder sind. Er findet die PV-Anlagen auf den Wiesenflächen viel schlimmer als die Windräder.
Ein Gremiumsmitglied meint, dass man gegen die PV-Anlagen auf den Wiesenflächen aber nichts machen können wird und ob es Sinn macht oder nicht, sei dann erst später zu sehen. Er ist der Meinung, dass Windräder für die Gemeinde eine gute Einnahmequelle wären. Er möchte noch wissen, wie groß die Fläche für Freiflächenphotovoltaik wäre und ob der Private Eigentümer ablehnen kann oder ob er dann „zwangsenteignet“ werden wird.
Bürgermeister Traub meint, dass es sich um ca. 6-7 Hektar Fläche handeln wird und erklärt, dass es keine Zwangsenteignung geben wird, aber die Lukrativität der Einnahmen nicht zu unterschätzen sei.
Auf die Frage aus dem Gremium, ob Freiflächenphotovoltaik abgelehnt werden könne, erklärt Bürgermeister Traub, dass der Standort geändert werden kann, die Flächen im Regionalplan müssen erreicht werden, fall es nicht reicht, müssen die Kommunen dafür sorgen, dass Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Ein Gemeiderat verweist darauf, dass es sich bei den geplanten Flächen um Flächen mit gutem Boden handelt. Ein anderer erklärt, er würde in Sachen Photovoltaik momentan nichts unternehmen und abwarten, was kommt.
Bürgermeister Traub meint, dass man das schon steuern kann, für einen Projektierer werden 5-6 Hektar Fläche wohl zu wenig sein, außerdem fehlt es noch am Stromnetz. Aber die Flächen müssen zur Verfügung gestellt werden, er erklärt, dass man zwar schnell bauen kann, aber der Ausbau der NetzeBW muss auch finanziell gestemmt werden können.
Auf den Einwand, dass bis dahin die neue Regierung kommt und wieder alles umwirft, erwidert Bürgermeister Traub, dass er der Meinung ist, dass es zwar zu einer Änderung kommen kann, aber das Vorhaben nicht gekippt werden wird. Er erklärt, dass wir zwar von der Windkraft nicht betroffen sind, aber er vorschlagen würde, in Bezug auf die Tiefflugzone nochmals zu prüfen, ob es noch eine mögliche Fläche geben wird, dies würde er in die Stellungnahme aufnehmen. Er bringt folgendes zum Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung erstellt als Träger öffentlicher Belange fristgerecht eine Stellungnahme. Der Inhalt der Stellungnahme ergibt sich aus der Beratung des Gemeinderats.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 3: Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Wind- und Solarenergie des Regionalplans des Regionalverbands Neckar-Alb
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb am 5. Dezember 2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt hat im Zeitraum von 11. Januar bis 11. April 2024 die Beteiligung nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen.
Die Gemeinde Neufra erhält als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 11. Januar bis zum 11. April 2024 beim Regionalverband Neckar-Alb und den betreffenden Landratsämtern öffentlich aus. Zudem können die Unterlagen auf der Beteiligungsplattform https://beteiligung-regionalplan.de/neckar-alb_wind/ eingesehen werden.
Er verweist auf die vorliegende Karte Gebiet Burladingen ZAK 08. Hier ist eine Fläche von 400 Hektar als Gebiet für Windenergienutzung eingezeichnet. Dieser Bereich grenzt nördlich an Freudenweiler somit könnte der Bereich auch Richtung Freudenweiler erweitert werden. Hier wurden jedoch die Tiefflugschneisen der Bundeswehr noch nicht berücksichtigt.
Das Gebiet ZAK 11 (Straßberg/Winterlingen) liegt südlich von Freudenweiler, dieses liegt im Sichtgebiet von Freudenweiler, hier werden sicher Windräder kommen.
Er schlägt auch hier vor, eine Stellungnahme abzugeben mit dem Vermerk, die Einflugschneise zu prüfen.
Auf die Frage, wie lange die Verträge laufen, antwortet Bürgermeister Traub, dass die Verträge in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Er würde eine Stellungnahme abgeben mit der Bitte um Abstimmung in Bezug auf die Tiefflugschneise. Er möchte folgenden Beschlussvorschlag zum Beschluss bringen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung erstellt als Träger öffentlicher Belange fristgerecht eine Stellungnahme. Der Inhalt der Stellungnahme ergibt sich aus der Beratung des Gemeinderats.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich mit einer Enthaltung zu.
TOP 4: Bestätigung des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters für die Freiwillige Feuerwehr Neufra, Abteilung Freudenweiler
Bürgermeister Traub begrüßt die Vertreter der Feuerwehr und erklärt, dass bei der Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Freudenweiler am 23. November 2023 die Neuwahlen des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters stattgefunden haben.
Zum Abteilungskommandant wurde Matthias Bitzer gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Marc Phillipp Groß gewählt.
Die Gewählten nahmen die Wahl an, nun muss der Gemeinderat die Wahl bestätigten. Bürgermeister Traub bringt folgendes zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Wahl des Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilung Freudenweiler und seines Stellvertreters zugestimmt wird.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Belagsarbeiten B32
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass für die B32 aufgrund fortgeschrittener Schäden Belagsarbeiten vom Ortsausgang Gauselfingen bis zum Kreisverkehr in Gammertingen (Reifen Göggel) geplant sind. Im Ort werden die Schächte, Einlaufschächte und Randsteine geprüft, außerdem ist es wichtig, in Sachen Glasfaser und auch bei der SWEG nachzufragen, ob Arbeiten anstehen, die vorher erledigt werden können. Der Baubeginn ist Anfang/Mitte Juni geplant und erfolgt in 2 Abschnitten. Der erste Abschnitt ist ab Ortsausfahrt Gauselfingen bis zur Einmündung Rathausstraße, der zweite dann ab Einmündung Rathausstraße bis zum Kreisverkehr Gammertingen (Reifen Göggel) geplant. Für jeden Abschnitt ist eine Dauer von 5 Wochen angesetzt. Der Beginn hängt vom Abschluss der Baustelle in Gauselfingen ab.
Friedhof
Bürgermeister Traub erklärt, dass er eine Entscheidung betreffend der Urnenstelen auf dem Friedhof im Vorgriff treffen musste. Das Thema Urnenstelen wurde bei der Planung zwar zurückgestellt, nun aber sah man es als sinnvoll an, die Fundamente jetzt gleich zu machen, um nicht später wieder mit großen Maschinen anrücken zu müssen. Die Art der Stelen wurde ja bereits festgelegt, daher entschied die Verwaltung, die Fundamentarbeiten gleich in Auftrag zu geben.
Auf die Bemerkung eines Gremiumsmitglieds, dass die Urnenstelen nicht mehr lange zurückgestellt werden können, diese werden in naher Zukunft gefordert werden antwortet Bürgermeister Traub, dass er das auch so sieht, auch er sei schon darauf angesprochen worden.
Spielplatz Freudenweiler
Bürgermeister Traub spricht dem Heimat- und Brauchtumsverein ein Lob und seinen Dank aus, für den Einsatz beim Spielplatz in Freudenweiler. Hier wurden 2 Bänke und eine Grillstelle gemacht, das Holz wurde von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Von den Bänken und der Grillstelle profitieren die Gemeinde, der Jugendraum und die Besucher des Spielplatzes gleichermaßen. Vom Bauhof wird noch eine weitere Bank gestellt werden.
Gemeinderat Abt erklärt, dass noch ein weiterer Tisch und Bänke dazukommen werden. Außerdem würden sie gerne die Bank beim Kreuz am Judenweg erneuern und fragen nach, ob sie den Bauhof mit der Abholung beauftragen dürfen. Das Restholz würde für spätere Projekte gelagert werden.
Bürgermeister Traub erteilt sein Einverständnis.
Schotterwege
Die Gremiumsmitglieder aus Freudenweiler verweisen auf vorliegende Bilder betreffend der Schotterwege. Sie meinen, dass, wie auf den Bildern zu sehen ist, die Schotterwege stark ausgefahren sind und auch Löcher haben. Da dies nach so kurzer Zeit, und trotz des Verzichtes auf das Bahnen so ist, sind sie der Meinung, es wurde die falsche Entscheidung getroffen.
Ein Gremiumsmitglied wirft ein, dass man nicht von einer Fehlentscheidung ausgehen sollte, sondern prüfen sollte, ob die Arbeiten richtig ausgeführt wurden oder ob es Grund zur Reklamation gibt. Für ihn sieht der Schotter ziemlich fein aus.
Bürgermeister Traub verweist darauf, dass die Entscheidung mehrheitlich, nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurde. Der Weg wurde erhöht.
Ein Gremiumsmitglied ist der Meinung, dass 20.000 € Mehrinvestition weniger ausgemacht hätten, als der Arbeitsaufwand der Bauhofmitarbeiter, die jetzt schon flicken müssen.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er dies zur Kenntnis nehme, aber es in der Gemeinde Wege gibt, die mehr Anlieger haben und es nötiger haben.
Baustelle Friedhof
Aus dem Gremium kommt die Information, dass ein Bürger sehr verärgert ist, betreffend der Bauarbeiten beim Friedhof. Er hat sehr tiefe Fahrspuren in der bewirtschafteten Fläche und ärgert sich darüber, dass die Bepflanzung nicht den vorgeschriebenen Sichtdreiecken entspricht.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er bereits informiert ist. Leider regnet es gerade sehr viel und daher sind die Fahrspuren nicht zu vermeiden, man ist jedoch bemüht, den Zustand nach Abschluss der Arbeiten wieder herzustellen. Das Sichtdreieck wird er selbst noch prüfen und erklärt, dass dies entsprechend freigehalten wird. Gegenüber der alten Mauer ist die Bepflanzung eher zurückversetzt und stellt seiner Meinung nach keine Verschlechterung der Situation dar. Er verweist noch darauf, dass es einen Arbeitskreis gab, über die Planungen im Amtsblatt berichtet wurde und es jetzt zu spät sei für grundlegende Änderungen.