Aktuelles: Gemeinde Neufra

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neufra
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Infobereich Mobileansicht

Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
E-Mail schreiben

i +
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
Banner1
Banner2
Banner3
Banner4
Banner5

Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 14. März 2023

icon.crdate30.03.2023

TOP 1: Ersatzbeschaffung eines Nutzfahrzeugs mit Pritsche für den Bauhof

- Beschlussfassung
Die Mitglieder des Gremiums treffen sich im Hof. Hier stehen die 2, vom Bauhof vorab ausgewählten Fahrzeuge bereit. Es handelt sich um einen ET LANDER ETESIA, ein Elektrofahrzeug und einen EVO 18, ein Verbrennerfahrzeug. Die Fahrzeuge werden von den jeweiligen Händlern vorgestellt. Im Anschluss an die Vorstellung haben die Gremiumsmitglieder noch die Möglichkeit Fragen zu stellen. Auch die Mitglieder vom Bauhof sind vollzählig anwesend und stehen für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Danach wird die Sitzung im Sitzungssaal fortgesetzt.

Bürgermeister Traub nennt folgende Preise die aus den, dem Gremium vorliegenden Angeboten ersichtlich sind:
ET Lander(Elektrofahrzeug) 53.952,88 € netto
EVO 18(Verbrennermotor) 27.166,00 € netto
Er erklärt, dass es 2 Fördermöglichkeiten gibt, auch hierzu hat das Gremium Unterlagen vorliegen. Bei der Förderung „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ werden 80% der Mehrkosten gegenüber einem Benziner, also rund 20.000 €, durch Umsatzsteuerbefreiung 23.800 € gefördert. Hinzu kommt noch eine Landes- förderung von 2.000 €, das heißt, wir können Fördermittel in Höhe von ca. 25.800 € erwarten. Die Fördermittel können auch bei einem Leasingkauf in Anspruch genommen werden. Von den Bauhof-Mitarbeitern gibt es keine klare Entscheidung für ein Fahrzeug, 2 sind für den ET Lander, 2 für den Evo 18.

Bürgermeister Traub übergibt das Wort an Bauhofleiter Michael Blatter.

Herr Blatter erklärt, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt schon 2 Elektrofahrzeuge zum Testen hatten. Diese wurden mit 900 kg beladen. Es musste festgestellt werden, dass diese Fahrzeuge keine zufriedenstellende Leistung erbracht hatten und der Aufbau nicht für Wald- und Bauarbeiten geeignet war. Daher wurde seitens des Bauhofs zunächst nur einen Verbrenner in Erwägung gezogen. Durch Zufall haben sie nun das Fahrzeug der Firma Etesia bei der Hausmesse der Firma Wagner entdeckt und konnten dieses umfangreich testen. Er erklärt, dass beide Fahrzeuge ebenbürtig sind und wie von Herrn Traub bereits erwähnt 2 Kollegen für die Elektrovariante sind und 2 für die Variante mit Verbrennermotor.

Bürgermeister Traub erklärt, dass es aufgrund der Pattsituation der Bauhofmitarbeiter auch keinen Beschlussvorschlag der Verwaltung gibt. Er erklärt, dass er, aufgrund der fehlenden Langzeiterfahrung bei der Elektrovariante zum Leasingkauf tendieren würde. Durch die Förderung ist die verbleibende Preisdifferenz auch nicht ausschlaggebend. Er möchte dies nun zur Diskussion stellen.

Die Gremiumsmitglieder erklären, dass sie anfangs erschrocken waren über den Preis des E-Fahrzeuges, dies sich jedoch durch die Fördermöglichkeiten relativiert hat. Sie hätten sich vom Bauhof eine klarere Meinung gewünscht und fragen nach der Reichweite des Fahrzeuges im Testbetrieb.

Herr Blatter erklärt, dass bei einer Beladung mit 900 kg und dem Befahren von Steigungen beide super abgeschnitten haben. Das Elektrofahrzeug zeigte bei der Fahrt über das Kohl nach Freudenweiler mit Volllast ca. 20 % Batterieladeverlust. Seinem Gefühl nach sind etwa 100 km mit einer Batterieladung zu schaffen. Er ist der Meinung, dass die Reichweite ausreichend ist.

Es folgt die Frage nach den Gründen für den Gleichstand bei den Bauhofkollegen.
Herr Blatter erklärt, dass es an der grundsätzlichen Einstellung gegenüber Elektrofahrzeugen liegt. Der eine ist für E-Motoren offen, der andere sieht das eher skeptisch, vor allem in Bezug auf die Akkuleistung. Einen definitiven Ausschlussgrund für eines der beiden Fahrzeuge gibt es nicht.
Herr Heppt (Firma Etesia) bittet um das Wort und erklärt, dass die Batterie eine Garantie von 5 Jahren hat und dies bei einem 5-Jahres-Leasing kein Problem darstellen dürfte.

Ein Gemeinderatsmitglied erklärt, dass ihm die Verarbeitung von Alu/Edelstahl beim E-Fahrzeug besser gefällt, ein anderes Gremiumsmitglied verweist auf die angegebenen Lieferzeiten, da dies ja auch ein wichtiges Kriterium sei, da das Fahrzeug ja schnellstmöglich eingesetzt werden soll.

Herr Heppt erklärt, dass der ET Lander schnellstmöglich in 6 Wochen geliefert werden kann.
Herr Engel erklärt, dass er grundsätzlich keine Aussage zu Lieferzeiten macht.

Bürgermeister Traub erklärt, dass Herr Blatter in Kontakt ist mit einem anderen Bauhofleiter, der das Elektro-Fahrzeug schon 5 Monate im Einsatz hat und sehr zufrieden damit ist. Diese möchten nun ein 2. Fahrzeug dieser Bauart anschaffen.

Ein Gremiumsmitglied wirft ein, dass das Fahrzeug mit dem oberen Schlag bullig wirkt aber im Führerhaus nicht viel Platz zu sein scheint. Der kurze Radstand beim E-Fahrzeug findet er gut, da das Fahrzeug dadurch wendig ist. Er ist der Ansicht, dass man der neuen Technik offen gegenüberstehen sollte und die Fördermöglichkeiten haben ihn überzeugt.
Herr Blatter erwidert, dass das vorige Fahrzeug kleiner war, auch die Höhe vom Sitz bis zum Dach war geringer. Beide vorgestellten Fahrzeuge haben mehr Komfort. Beide sind klein, wendig und beide sind Kipper.

Ein Gremiumsmitglied findet, dass die Höchstgeschwindigkeit von 40km/h ein Nachteil der E-Variante ist, ein anderer möchte wissen, ob die äußeren Steckdosen beim E-Fahrzeug bei einem Arbeitseinsatz von Vorteil wären.
Herr Blatter sieht die Geschwindigkeit nicht als Problem, da das Fahrzeug hauptsächlich innerorts genutzt wird. Eine Nutzung der externen Stromquelle werde wohl eher selten benötigt.

Bürgermeister Traub freut sich über die rege Diskussion und möchte, nachdem es keine weiteren Fragen gibt, folgendes zur Abstimmung bringen:

  1. Fällt die Wahl auf den ET Lander Etesia, soll dieser als Leasing-Fahrzeug angeschafft werden?
    Das Gremium entscheidet sich einstimmig für den Leasingkauf bei der Elektrovariante.
  2. Wer ist für die Anschaffung des ET Lander Etesia (Elektrovariante)?
    Das Gremium stimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme für den Kauf der Elektrovariante.
  3. Wer ist für die Anschaffung des Evo 18 (Verbrennermotor)?
    Das Gremium stimmt mehrheitlich mit einer Gegenstimme gegen den Kauf des Fahrzeuges mit Verbrennermotor.

TOP 2: Bauangelegenheiten

- Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst.-Nr. 509/15, Friedhofstraße 61
Bürgermeister Traub erläutert das Bauvorhaben und erklärt, dass hier zusätzlich noch ein Antrag auf Befreiung betreffend der Traufhöhe vorliegt. Die Traufhöhe wird bei diesem Bauvorhaben um 0,5 m überschritten.
Seitens der Verwaltung gibt es keine Einwände zum Bauvorhaben und der Befreiung, daher bittet Herr Traub um folgende Abstimmung:

  1. Abstimmung zum Antrag auf Befreiung der Traufhöhe:
    Das Gremium stimmt dem Befreiungsantrag einstimmig zu.
  2. Abstimmung gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben:
    Das Gremium erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 3: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Haushalt
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde Neufra für das Haushaltsjahr 2023 vom Kommunalamt genehmigt wurde. Die Gesetzmäßigkeit wurde bestätigt, es gibt keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen und keine relevantenBeanstandungen. Die Haushalts- satzung wird nun öffentlich bekannt gegeben und im Rathaus ausgelegt.

Kindergarten
Bürgermeister Traub teilt mit, dass zum Thema Kindergartenanbau für eine zweite Kleinkindgruppe eine Besichtigung und erste Gespräche mit dem Architekturbüro Supper Heinemann stattgefunden haben und dass, um mit der Planung weiterzukommen, ein Baugrundgutachten dringend nötig ist. Es erfolgte eine Angebotsanfrage bei der Firma GeoTerton in Mössingen. Das Angebot in Höhe von 3.502 € liegt vor. Die Gemeinde muss sich in Höhe von 70-90 % an den Investitionskosten beteiligen. Fördermöglichkeiten wurden erfragt. Eventuell gibt es die Möglichkeit einer ELR-Förderung. Hier gibt es jedoch keine Garantie der Förderung, eventuell ist eine unterjährige Förderung möglich. Er möchte nun vom Gremium folgendes Einverständnis:
Die Firma GeoTerton wird mit den Arbeiten laut Angebot beauftragt.
Das Gremium gibt diesem einstimmig das Einverständnis.
Ein Gemeinderatsmitglied möchte noch wissen, bis wann der Anbau fertig sein soll.
Bürgermeister Traub erklärt, dass wir ab Mai 2024, vielleicht schon Anfang 2024 einen Engpass haben werden. Den Anbau bis dahin fertig zu haben ist nicht möglich, realistisch gesehen wird dieser eher 2025 fertig werden.
Nun meint dieses Gremiumsmitglied, es handelt sich ja um einen Kindergarten der Kirche, die Gemeinde zahlt aber 89 % Abmangelbeteiligung. Nun muss die Gemeinde noch in einen Anbau investieren, der ihr nachher nicht gehört. Er möchte wissen, ob es keine Möglichkeit gibt, dass der Anbau Gemeindeeigentum sein wird.
Bürgermeister Traub erklärt, dass es, solange die Kirche Träger des Kindergartens ist, eine Kostenaufteilung gibt. Die Erwerbskosten für den kompletten Kindergarten wären immens hoch. Ein Erwerb ist derzeit auch nicht gewünscht und vorgesehen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich noch, wer entscheidet wieviel % die Gemeinde tragen wird.
Bürgermeister Traub erklärt, dass es hier Verhandlungen geben wird. Hier ist der Gemeinderat und der Stiftungsrat involviert.

Stadtradeln 2023
Der Anmeldezeitraum zum Stadtradeln 2023 läuft und Bürgermeister Traub würde die Gemeinde gerne anmelden. Das Stadtradeln findet vom 16.06. bis 06.07.2023 statt.
Es wird am 16.06. wieder eine Sternfahrt geben und einen kleinen Empfang in Sigmaringen.

Beleuchtung Ledergasse
Ein Gremiumsmitglied wurde von Eltern angesprochen, dass die Beleuchtung im oberen Teil der Ledergasse nicht zufriedenstellend ist. Die Lampen sind weit auseinander und in der Winterzeit ist die Sicht für die Schulkinder nicht ausreichend.

Bürgermeister Traub erklärt, dass man sich das anschauen wird und bei Bedarf eventuell gleich eine Umstellung auf LED erfolgt.