Aktuelles: Gemeinde Neufra

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72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 15. November 2022

icon.crdate14.12.2022

TOP 1: Bürgerfragestunde

Spielplatz Freudenweiler
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Stand des Kinderspielplatzes in Freudenweiler.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Aufbau der Gerätschaften im Frühjahr stattfinden wird.


Schulhaus Freudenweiler
Auf Nachfrage eines Bürgers nach den Zuständigkeiten bei Vermietungen und Veranstaltungen im alten Schulhaus in Freudenweiler führt Bürgermeister Traub aus, dass hier ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Heimat- und Brauchtumsverein und der Verwaltung stattfinden sollte, um die Zuständigkeiten neu zu regeln. Es gab hier personelle Veränderungen, die eine Neuregelung notwendig machen.

TOP 2: Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Kauf Flst. Nr. 21/1 bisherige Volksbank-Filiale in Neufra
Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Gremium dem Kauf des Grundstücks Flst. Nr. 21/1, einschließlich des Gebäudes der bisherigen Volksbank-Filiale in Neufra zugestimmt hat. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, Inhalt und Form des Kaufvertrags gemeinsam mit der Volksbank Hohenzollern-Balingen eG festzulegen.
Der Bürgermeister wurde dazu ermächtigt, den Kaufvertrag zu unterzeichnen.

TOP 3: Bebauungsplan „Schwandlichstraße“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB
Der Vorsitzende gab bekannt, dass mit der Arrondierung einer etwa 0,58 ha großen Fläche am nördlichen Ortsrand von Freudenweiler die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden können. Das Gebiet ist derzeit größtenteils als Außenbereich entsprechend § 35 BauGB zu bewerten. Dies sei derzeit auch für die Genehmigungsfähigkeit von Bauanträgen maßgeblich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans sei das Angebot des Eigentümers von Flurstücks 4482 hier Bauplätze schaffen zu wollen. Im westlichen Bereich dieses Flurstücks entlang der Schwand-lichstraße sollen daher mehrere Bauplätze zu Wohnzwecken entstehen. In Freudenweiler stehen keine gemeindlichen Wohnbauplätze mehr zur Verfügung. Bereits im Jahr 2019 wurde der letzte gemeindeeigene Bauplatz verkauft. Das Innenentwicklungspotenzial von Freudenweiler sei derzeit erschöpft. Bei allen noch bestehenden Baulücken handle es sich um private, nicht zur Verfügung stehende Flächen. Die Eigentümer der bestehenden Baulücken seien weder verkaufs- noch baubereit. Dies treffe auch für potenzielle Erweiterungsflächen im Außenbereich zu.
Im Plangebiet können auf dem Flurstück 4482 etwa sechs bis sieben neue Bauplätze entstehen. Um die Bebauung entlang der Schwandlichstraße bis zur Bestandsbebauung in südlicher Richtung zu schließen, könne der überwiegende Teil des Flurstücks 4339/5 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden. Ein bis zwei weitere Bauplätze könnten dort entstehen.
Die Schwandlichstraße ist im Bereich des Plangebiets nur einseitig bebaut. Mit der Ausweisung von Wohnbauplätzen könne eine effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur erfolgen. Der Flächen- und Ressourcenverbrauch würde dadurch reduziert. Darüber hinaus könne eine sinnvolle Arrondierung der Ortslage erfolgen, so der Vorsitzende.
Der Vorsitzende gab folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplans „Schwandlichstraße“ und örtlicher Bauvorschriften wird zugestimmt.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB durchgeführt; es wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Das Gremium stimmt in allen drei Punkten dem o.g. Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 4: Waldhaushalt 2023

- Beschluss
Der Vorsitzende begrüßte Frau Spiegelhalter vom Landratsamt Sigmaringen, Herrn Robert Hauser, Forstinspektor und übergab das Wort zunächst an Frau Spiegelhalter.


Diese zeigte dem Gremium zunächst anhand eines Schaubilds die sprunghafte Preisentwicklung des Holzmarkts für Fichtenholz der Güterklasse B.
2017 bis Anfang 2020 lag der Holzpreis je Fm bei knapp 100,00 Euro, Mitte 2020 brach der Holzpreis auf ca. 60,00 Euro pro Fm ein und stieg 2021 sprunghaft auf bis zu 120,00 Euro pro Fm an. Nun pendle sich ein Preis von 80,00 – 100 Euro pro Fm ein.


Frau Spiegelhalter erläuterte die Sortimente und deren Verwendung.
42% des Nadelstammholzes der Güte B/C werden zum Hausbau,
16% vom Laub – und Nadelholz werden für Brennholz,
12% für die Spanplatten-Verarbeitung aus Nadelindustrieholz (Güte N/F/K),
9 % des Laubholzes wird für die Palettenherstellung,
6 % wird zum Hackrohholz,
5% wird zu Laubstammholz Güte B/C
und noch ein kleiner Teil des Laubindustrieholzes zur Gewinnung von Papier verwendet.


Danach zeigte Frau Spiegelhalter im Wetterrückblick 2022 von März bis August die regionalen Temperaturabweichungen und Niederschlagsabweichungen auf. Sie erläuterte dem Gremium die Baumartenwahl im Landkreis Sigmaringen in Bezug auf den Klimawandel. Nach wie vor werden überwiegend die heimischen Arten wie Fichte, Kiefer, Weißtanne, Buche, Stieleiche, Berg- und Spitzahorn gepflanzt. Danach folgen die seltenen heimische Arten wie Feldahorn, Kirsche, Mehl- Elsbeere, Wildapfel und Wildbirne. Bei den folgenden nicht-heimischen Arten wie die Douglasie, Japanlärche, Roteiche und Hybridnuss, konnte man gute Anbauerfahrungen sammeln. Baumhasel, Tulpenbaum, Nordmanntanne und Atlaszeder wurden vereinzelt als Testbaumarten angepflanzt.
Im Jahr 2022 wurden 5 Kommunen mit Digitalfunk für Waldarbeiter und Revierleiter mit Totmann-Funktion und Reichweitenalarm ausgestattet. Im Jahr 2023 sind weitere 5 Geräte für weitere 5 Kommunen geplant. Somit könne die Kommunikation aus sicherer Distanz ermöglicht werden.
Im Jahr 2022 wurden bis dato 5.000 Fm Holz eingeschlagen. (Nadelholz 3.140 Fm und 1.860 Fm Laubholz).

Nun übergab Frau Spiegelhalter das Wort an Herrn Hauser. Dieser präsentierte dem Gremium die Finanzdaten.
Den Einnahmen 2022 von 329.985 € stehen Ausgaben 2022 in Höhe von 269.640 € gegenüber. Der erwirtschaftete Überschuss beträgt somit voraussichtlich 60.345 € im Jahr 2022.
Der Plan für 2023 sehe Einnahmen in Höhe von 408.930 € vor. Diese verteilen sich auf den Holzverkauf (368.180 €), Erholungsvorsorge (Hüttenmiete 300,00 €) Rückersätze (Dienstleistungen im Kommunal- und Privatwald) 32.700 € und Wald- arbeitereinsätze in der Gemeinde und außerhalb des Waldes von 7.750,00 €.
Für 2023 seien Ausgaben in Höhe von 265.986 € vorgesehen. Diese verteilen sich auf die Holzernte (122.520 €), Kulturen (11.430 €), Waldschutz (3.055 €), Bestandspflege (5.685 €), Wegeunterhaltung (12.770 €) und weitere Verwaltungskosten wie Löhne, technische Dienstleistungen, Schutzfunktionen und Erholungsvorsorge.
Somit sei für 2023 ein Überschuss in Höhe von 142.944 € vorgesehen.


Weiterhin ist für 2023 Folgendes geplant:
5.050 Fm Holzeinschlag (3.800 Fm Nadelholz; 1.250 Fm Laubholz)
5 ha Schlagpflege
3 ha Jungbestände pflegen
2 ha Kulturfläche (Anbau und Vorbau)
Desweiteren zeigte Förster Hauser einen Film über die Waldwegeunterhaltung mittels Fräse und speziell gebauter Schaufel. Diese neue Methode schlug er dem Gremium für die zukünftigen Waldwegeunterhaltung vor.


Anschließend nahm der Gemeinderat den Vollzug 2022 zur Kenntnis und stimmt der Planung des Waldhaushalts 2023 wie vorgelegt einstimmig zu.

TOP 5: Antrag des TSV Neufra auf außerplanmäßige Vereinsförderung (neue Bewässerungspumpe Sportplatz, Zuschuss zur Sportplatzbewässerung)

Der Vorsitzende gab bekannt, dass am 28.10.2022 eine E-Mail bei der Gemeindeverwaltung einging mit dem Antrag des TSV Neufra auf eine außerplanmäßige Vereinsförderung (neue Bewässerungspumpe Sportplatz, Zuschuss zur Sportplatzbewässerung).
Wie im Antrag des TSV Neufra beschrieben entstanden dem Verein außerplanmäßige Kosten zur Neubeschaffung der Bewässerungspumpe für die Sportplatz-Bewässerung in Höhe von 4.915,66 Euro brutto.
Die alte Pumpe war defekt und konnte aufgrund fehlender Ersatzteile nicht mehr repariert werden.
Hier schlug die Gemeindeverwaltung vor, dem TSV Neufra die Hälfte der entstandenen Kosten zu ersetzen. Aufgerundet ergäbe sich somit eine außerplanmäßige Vereinsförderung für besonders notwendige Anschaffungen und Unterhaltungskosten in Höhe von aufgerundet 2.500,00 Euro.
In den Vereinsförderrichtlinien ist ein Pauschalsatz in Höhe von 2.000,00 Euro festgelegt als Ersatz für die Wassergebühren zur Sportplatzbewässerung.
Die Aufstellung des TSV Neufra mit den Wasserverbräuchen (2018-2022) zur Sportplatzbewässerung zeigt auf, dass diese Pauschale nicht auskömmlich sei.
Bei der Festlegung der Pauschalen im Rahmen der Neuaufstellung der Vereinsförderrichtlinien im Januar 2019 wurde die Pauschale mit 2.000,00 Euro eher niedrig angesetzt mit der Prämisse, den Betrag ggf. nach oben korrigieren zu können. Die eher niedrige Pauschale sollte auch ein Anreiz sein, eher sparsam mit dem Wasser für die Bewässerung umzugehen, so der Vorsitzende.
Die Werte der vergangenen 4 Jahre zeigen, dass eine Anpassung der Pauschale nach oben durchaus gerechtfertigt sei.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, die Pauschale für den TSV Neufra zur Sportplatzbewässerung auf jährlich 3.500,00 Euro anzuheben.
Ein Gemeinderat ist der Meinung dass die Bezuschussung für die Neuanschaffung der Bewässerungspumpe auf 3.000,00 € angehoben werden sollte und stellt somit den Antrag auf eine Erhöhung der Bezuschussung.
Das Gremium stimmt einstimmig für eine Erhöhung der Bezuschussung von 2.500,00 € auf 3.000,00 € für die Bewässerungspumpe.
Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium entstand gab der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschlussvorschlag:

  • Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu, dem TSV Neufra anteilig die entstandenen Kosten zur Ersatzbeschaffung einer Bewässerungspumpe für die Sportplatzbewässerung entsprechend des Antrags in Höhe von 3.000,00 Euro zu ersetzen.
  • Der Gemeinderat stimmt ebenfalls zu, die unter Punkt V. „Zuschüsse für den laufenden Vereinsbetrieb“ genannte Pauschale für den TSV Neufra zur Sportplatzbewässerung von bisher 2.000,00 Euro auf jährlich 3.500,00 Euro anzuheben. Der Differenzbetrag für das Jahr 2022 in Höhe von 1.500,00 Euro wird an den TSV Neufra ausbezahlt.

Das Gremium stimmt einstimmig dem Beschlussvorschlag in beiden Punkten zu.

TOP 6: Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung in der Kirchstraße in der Advents- und Weihnachtszeit 2022

- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erläutert, dass sich im Zuge der Energiekrise die Politik als auch die großen Energieversorger die Empfehlung aussprachen, den Stromverbrauch zu reduzieren. Damit sollen kurzzeitige regionale Stromabschaltungen bei eventuellen Stromengpässen vermieden werden.
Dies sei Anlass für die Gemeinde Neufra, sich neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zur Energieeinsparung auch Gedanken über den Umfang der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung zu machen.
Es wird vorgeschlagen die weihnachtlichen Sterne an den Straßenleuchten auf den Bereich zwischen ehemaliger Landesbank und der Zehntscheuer zu begrenzen. Die Weihnachtsbeleuchtung über dem Vordach des Rathauses entfällt komplett.
Sowohl der Weihnachtsbaum an der Franz-Xaver-Kapelle in Freudenweiler als auch der Weihnachtsbaum auf dem Kirchplatz werden wie gewohnt aufgestellt und mit elektrischen Kerzen versehen.
Die Brennzeiten der Sterne an den Straßenleuchten sind an die bereits geänderten Schaltzeiten gekoppelt (Abschaltzeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr)

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung für dieses Jahr wie oben beschrieben zu, um einen Teil zur Energieeinsparung beizutragen.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.


Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich noch, ab wann die Schaltzeiten der Ortsbeleuchtung umgestellt werden. Er beobachte, dass z.Zt. in der Bahnhofstraße die Ortsbeleuchtung um 3.00 Uhr aktiv sei.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Zeitumstellung der Ortsbeleuchtung vor ca. 14 Tage bereits stattgefunden habe. Er wird dies mit dem Bauhof besprechen. Die Ortsdurchfahrt könne nur komplett gesteuert werden. Diese müsse nun durchbrennen, da die Fußgängerüberwege priorisiert seien.

TOP 7: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Aufgabe der jährlichen Krämermärkte
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass die Krämermärkte im Sommer und Herbst nicht mehr stattfinden und die Marktsatzung nun aufgehoben werde.
Die vergangenen Märkte haben gezeigt, dass diese aus der Bevölkerung sehr spärlich besucht worden seien.

Bund beendete auf 17. Oktober 2022 die Breitbandförderung
Der Vorsitzende berichtete, dass die Breitbandförderung vom Bund abrupt beendet worden sei. Weitere Fördermaßnahmen für das kommende Jahr seien bis jetzt noch nicht bekannt.


Verkehrswidriges Parken öffentlicher Parkplatz Gartenstraße
Ein Ratsmitglied gibt bekannt, dass auf dem öffentlichen Parkplatz ein abgemeldetes Wohnmobil abgestellt worden sei.
Der Vorsitzende wird dies dem Ordnungsamt weiterleiten.