Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Telefonnummer: 07574 9300-0
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 12. April 2022

icon.crdate19.05.2022

TOP 1: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass ein weiterer Bauplatz am Friedhof verkauft wurde. Aktuell gibt es einen freien Bauplatz im Baugebiet Friedhof und einen Bauplatz am Deißlesberg.

TOP 2: Kommunale Biotopverbundplanung Gammertingen / Neufra

Fachliche Vorstellung des Themas durch Frau Lara Braun (Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sigmaringen)

BM Traub erklärt, dass dies eine Pflichtaufgabe ist, die alle Kommunen erfüllen müssen. Die Kommune hat 16 Büros angeschrieben und zur Angebotsabgabe für die Biotopverbundsplanung aufgefordert. Da alle Kommunen z.Zt. die Biotopverbundsplanung beauftragen müssen, gibt es hier gewisse Engpässe bei den geeigneten Planungsbüros. Die Kommune sei froh, dass bereits Angebote hierzu eingegangen seien, damit in der nächsten Sitzung die Vergabe getätigt werden kann.

Klima und Naturschutz nimmt eine immer größere Bedeutung ein. Auch in Baden-Württemberg wird der Naturschutz offensiv nach vorne gebracht und insofern wird das Thema auch in der Bevölkerung immer präsenter. So hat sich 2019 z.B. das Volksbegehren „rettet die Bienen“ entwickelt. Als Folge dieses Volksbegehrens wurde in Baden-Württemberg ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das am 31. Juli 2020 verabschiedet worden ist, das Biodiversitätsstärkungsgesetz. Dieses hatte Einfluss auf das Naturschutzgesetz. Im Naturschutzgesetz ist jetzt verankert, dass jede Kommune gewisse Flächen für Biotopverbunde bereitstellen muss.

Zunächst steht die Planung an. Diese wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Hier muss die Natur über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, sowohl die Pflanzen als auch die vorkommenden Tierarten. Dies wird mindestens ein Jahr dauern. Aus diesen Beobachtungen wird dann ein Plan und Maßnahmenkatalog erstellt. Die Planung wird zu 90 Prozent vom Land gefördert. Hierzu ist ein Förderantrag beim Land zu stellen. Dies übernimmt Frau Braun, sie stellt für die Kommune diesen Förderantrag und übernimmt alle formellen Angelegenheiten.

Es wird vom Land vorgegeben, dass 10 Prozent vom Offenland bis 2023 als Biotopverbundsflächen ausgewiesen werden müssen. Bis 2027 sind es 13 Prozent und bis 2030 15 Prozent.

Frau Braun erläutert dem Gremium die fachlichen Inhalte der Biotopverbundsplanung.

Sie erläutert den Biotopverbund (= Netzwerk aus bestehenden Lebensräumen, ausgerichtet an den Bedürfnissen bestimmter Arten), die Ausgangssituation und das Ziel des Biotopverbundes, sowie die gesetzlichen Grundlagen, vor allem die, welche die Kommunen betreffen. Weiter erklärt sie, was es mit den Biotopverbund-Botschaftern auf sich hat. Der „Fachplan Landesweiter Biotopverbund“ ist die Planungsgrundlage.

Sie erläutert den Ablauf der Biotopverbundsplanung auf kommunaler Ebene vom heutigen Termin bis zum aufgestellten Plan und wie es danach weiter geht. Welche Vorteile sich daraus für die Kommune ergeben. Ebenso präsentiert sie dem Gremium einen Maßnahmenplan aus einer Modellkommune und erläutert noch ein paar Umsetzungsbeispiele.

Die Biotopverbundsplanung soll erreichen, dass die Lebensräume wieder miteinander verbunden werden, dass sich die Teilpopulationen untereinander austauschen und fortpflanzen können. Im Zuge des Klimawandels müssen die Arten die Möglichkeit haben, neue Lebensräume, die noch geeignet sind, zu besiedeln. Wenn irgendwo eine Teilpopulation ausgestorben ist, müssen Individuen wieder dort hingelangen, um den Lebensraum weiter nutzen zu können.

Die gesetzlichen Grundlagen: Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Biotopverbund schon seit 2002 verankert. Grundsätzlich ist der Biotopverbund auch keine neue Idee. Hierzu gibt es schon Fachliteratur aus den 80er Jahren.

Im Bundesnaturschutzgesetz steht in der jetzigen Fassung, dass 10 Prozent der Landesfläche einem funktionalen Biotopverbund dienen sollen, dass die Flächen des Biotopverbundes zunächst rechtlich gesichert werden sollen. Dort wird ebenso erwähnt, dass oberirdische Gewässer durch ihre linienhafte Struktur, eine wichtige Vernetzungsfunktion haben. Bei Fließgewässern sind dies die Randstreifen, Uferzonen und Auen. Dies sind ganz besonders wichtige Lebensräume. Dies spiegelt sich im Fachplan wider. Der Biotopverbund erhält durch die Änderungen, die sich mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz ergeben haben, eine deutlich größere Bedeutung.

Für Baden-Württemberg gibt es die Zielformulierung 15 Prozent Biotopverbundsflächen im Offenland bis zum Jahre 2030 auszuweisen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass 15 Prozent zusätzliche Fläche dafür herzugeben sind. Alle öffentlichen Landesträger haben die Belange des Biotopverbundes bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Dieses habe momentan keine direkte Folge für die Kommunen. Gemeinden erstellen für ihre Gemeindegebiete Biotopverbundpläne oder lassen ihre Grünordnung und Landschaftspläne anpassen.

Der Vorteil, den Biotopverbundplan erstellen zu lassen, ist, dass dieser zu 90 Prozent vom Land gefördert wird. Die Anpassung von Grünordnung und Landschaftspläne werden nicht so großzügig gefördert.

Der Biotopverbundplan kann somit als Grundlage für die Grünordnung und Landschaftspläne und Flächennutzungspläne verwendet werden.

Die erste Aufgabe der Kommune ist es Angebote einzuholen, dies ist in Neufra bereits erfolgt. Der Förderantrag muss beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Förderung vom Land in Höhe von 90 Prozent der Planungskosten sei garantiert, so Frau Braun.

Die Maßnahmenumsetzung kann ebenso mit 70 Prozent gefördert werden.

Die Kommune muss die Planung erstellen und die Maßnahmenumsetzung wird eine gemeinschaftliche Aufgabe von Kommunen, Pächtern, Landwirten, Naturschutzverbänden, Gärtnervereine etc. sein.

Herr Traub ergänzt den Vortrag von Frau Braun noch, dass Neufra gemeinsam mit der Stadt Gammertingen die Biotopverbundplanung umsetzt. Dies hat den Hintergrund, dass die Flurbereinigung die z.Zt. läuft, gemeinsam gemacht wird. Hier gibt es einige Synergien die hier genutzt werden können. Die Flurbereinigung sei eine gute Grundlage um Maßnahmen umzusetzen.

Ebenso möchte Herr Traub noch auf die Situation der Gemeinde Neufra aufmerksam machen und erläutert anhand eines Planauszugs die Neufraer Biotopstrukturen. Neufra sei bereits umringt von Biotopstrukturen. Dies ergibt leider auch einen Konflikt, der sich daraus ergibt. Der Regionalverband hat den Regionalplan fortgeschrieben, dieser hat die neue Gesetzeslage bereits mit einbezogen. Aus den bereits kartierten Biotopverbundsflächen ergeben sich Vorranggebiete für den Natur- und Landschaftsschutz. Dies führt zu Problemen bei der geplanten Wohngebietserweiterung, da die Vorranggebiete gleichzeitig Ausschlussflächen für Siedlungsflächen sind. Die Kommune hofft auf Ermessens- und Ausformungsspielräume.

Frau Braun ergänzt hierzu noch, dass bei den 15 Prozent der Offenlandflächen die bereits bestehenden geschützten Flächen berücksichtigt werden. Es liegt eine Berechnung für Baden- Württemberg vor, nach der bereits 9 Prozent der Flächen einen Schutzstatus haben. Hier sind aber z.B. noch nicht alle Landschaftspflegeverträge mit eingerechnet.

Ein Gremiumsmitglied ist von der Präsentation total erschlagen, aber ist auch der Ansicht, dass man sich mit dem Thema beschäftigen muss. Ebenso möchte er noch wissen, was Ökopunkte sind.

Hierzu erläutert Frau Braun, dass Privatleute und auch Kommunen Ökopunkte über Naturschutzmaßnahmen generieren können. Diese Punkte können bei Eingriffen in die Natur als Ausgleich eingebracht werden.

Herr Traub erläutert, dass die Gemeinde Neufra kein Ökopunktekonto hat. Und erläutert zum Verständnis nochmal ganz einfach: Es gibt ein Ökokonto, hier können Punkte darauf gebucht werden. Ökopunkte können durch geeignete naturschutzrelevante Maßnahmen entweder selbst generiert werden oder bei einem Dritten eingekauft werden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, inwieweit die Naturschutzgebiete berücksichtigt werden?

Frau Braun erklärt, dass Naturschutzgebiete nicht automatisch Kernflächen werden, aber der Anteil der angerechnet wird, ist besonders hoch. Ebenso erkundigte er sich noch nach den vorhandenen Naturschutzflächen in Neufra.

Herr Traub kann die genaue Gesamtsumme der Flächen nicht sagen. Es gibt bestehende Naturschutzgebiete im Herdle und im Fehlatal. Diese werden uns bestimmt zugute kommen. Aber wichtig ist die Vernetzung der Biotope.

Dies ist dem Gremiumsmitglied schon klar, doch die geplante Baugebietserweiterung auf dem Deißlesberg macht ihm große Sorgen.

Frau Braun erläutert, dass der Biotopverbund keinen besonderen Schutzstatus auf die Landschaft legt. Probleme, die mit der Bauflächenentwicklung bereits da sind, mache der Biotopverbund nicht schlimmer und erläutert dies nochmals genau am Schaubild.

Herr Traub erläutert, dass hier der Regionalverband anderer Meinung sei und Ausschlussflächen im Regionalplan festgelegt habe. Laut Regionalverband gäbe es hier wenig Spielräume. Aber dies müsse mit dem Regionalverband geklärt werden.

TOP 3: Planungen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Rathausstraße in Neufra

Vorstellung durch Gerhard Lutz von Lutz-Ingenieure

Herr Lutz erläutert dem Gremium nochmals detailliert die Planungen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Rathausstraße in Neufra, die bereits in der letzten Sitzung vom 22.03.22 von Herrn Traub vorgetragen wurden.

Außerdem gibt er bekannt, dass am 13.04.2022 ein Fahrversuch mit der SWEG stattfindet. Hierfür wird die geplante barrierefreie Bushaltestelle mittels Lattungen aufgebaut. Ebenso wird die Straßenverkehrsbehörde, die Polizei und der Planer vor Ort sein.

Die geplante Kostenschätzung muss anhand der extrem steigenden Rohstoffpreise nach oben korrigiert werden.

Ein Gremiumsmitglied äußert nochmals sein Anliegen, dass er Bedenken in Bezug auf alte Wasser- und Abwasserkanäle hat. Zwar gäbe es aktuell keine Probleme, doch im Zuge der Erneuerung sollte dies berücksichtigt und erneuert werden.

Herrn Lutz ist hierzu kein Handlungsbedarf bekannt. Er wird dies nochmals besichtigen und die Maßnahme ggf. über einen Nachtrag mit aufnehmen.

TOP 4: Örtliche Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung zum 1. März 2022

Beschlussfassung

Frau Neuburger und Frau Waiblinger haben den Bedarfsplan gemeinsam zum Stichtag 01.03.2022 erstellt.

Frau Neuburger berichtet über die Gesamtanzahl der Kinder in der Gemeinde. Diese liegt bei 216 Kindern im Alter bis 14 Jahren (mit 49 unter 3-jährigen, 45 3-jährigen bis Schuleintritt, 71 6-10-jährigen, 51 10-14-jährigen, 20 Kinder wurden im Vorjahr geboren).

Genehmigt sind momentan 2 Gruppen im Kindergarten, mit je 25 Plätzen und eine Krippengruppe mit 10 genehmigten Plätzen.

Derzeit werden in der Krippengruppe 7 Kinder bis zum nächsten Stichtag am 01.03.22 betreut und es kommen weitere 8 Kinder dazu. 6 Kinder wechseln ab 3 Jahren in die Ü3 Gruppe. In den zwei Regelgruppen Ü3 werden aktuell 44 Kinder bis zum nächsten Stichtag am 01.03.2023 betreut und es kommen weitere 15 Kinder dazu, 11 Kinder sind Vorschüler, d.h. bis zum Stichtag zum 01.03.2023 werden 48 Kinder betreut.

Frau Neuburger berichtet, dass es eine Ferienbetreuung gibt und nennt die Schließtage. Außerdem berichtet sie, dass eine Betreuung der Erst- und Zweitklässler im Kindergarten für 3 Wochen in den Schulferien möglich ist. Es werden momentan 2 Kinder aus anderen Kommunen betreut. In Neufra gibt es z. Zt. keine weiteren Möglichkeiten der Kindertagespflege z.B. Tagesmutter und Tagesvater. Um dies evtl. zukünftig anbieten zu können, wird im Mai diesbezüglich eine Infoveranstaltung angeboten. Eine Tagesmutter kann bis zu 5 Kinder aufnehmen und wäre eine alternative Betreuungsart.

Wenn alle Kinder, die in Neufra gemeldet sind, in den Kindergarten kommen, werden die Plätze im U3 und Ü3 Bereich nicht reichen. Nicht berücksichtigt sind eventuelle Zuzüge. Mit dem dargestellten Bestand wäre der Bedarf entsprechend SGB VIII § 24 Ab. 1-4 dann nicht gedeckt.

Es ist geplant ab September 2022 eine zusätzliche Kleingruppe im Kindergarten St. Josef mit 15 Plätzen für über 3-jährige anzubieten. Eine Regelgruppe wird in eine altersgemischte Gruppe umstrukturiert, somit können weitere 4 Plätze für Kinder im Alter zwischen 2-3 Jahren geschaffen werden. Somit stehen zukünftig 10 Plätze von 1-3 Jahren und 4 Plätze für Kinder zwischen 2-3 Jahren zur Verfügung.

Frau Neuburger berichtet über den Kindergartenalltag. Corona machte die Betreuung oft schwierig. Durch Personalausfall gab es immer wieder einen personellen Engpass. Aktuell kehrt der Kindergarten wieder in den „normalen“ Kindergartenalltag ohne Beschränkungen zurück. Ebenso sollen die Wald- und Naturtage dieses Jahr wieder stattfinden. Weitere Aktionen und Projekte sind in Planung. Die Börse „Rund ums Kind“ kann ebenfalls, nach zweijähriger Zwangspause, wieder durchgeführt werden.

Bürgermeister Traub berichtet, dass für die Betreuung der Kinder, durch die zusätzliche Kleingruppe und durch die Umstrukturierung der Regelgruppe zusätzlich 3 Stellen mit 100% benötigt werden. Die Stellen seien bereits ausgeschrieben, bis dato gingen 2 Bewerbungen ein.

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung wie vorgetragen einstimmig zu.

TOP 5: Haushaltsplan 2022 und mittelfristige Finanzplanung

Beschlussfassung

Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an den Kämmerer Werner Rominger.

Dieser berichtet kurz über den Abschluss des Haushaltjahrs 2021.

Anstatt dem veranschlagten Gesamtergebnis von ca. - 442.733 € konnte mit einem plus von ca. 60.000 € abgeschlossen werden. Der Bestand der liquiden Eigenmittel zum 01.01.2021 betrug 2.919.335,32 € und zum 31.12.2021 sind es 1.937.566,72 €. Die Verschuldung 2021 hat sich unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen auf 624.802,83 € verringert. Bei einer statistischen Einwohnerzahl von 1.839 (Stand 30.06.2021) beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung in der Gemeinde Neufra zum 31.12.2021 noch 339,75 €.

Die Aufstellung des Haushalts 2022 erfolgte unter sehr erschwerten Bedingungen. Die Orientierungsdaten sind aufgrund der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen nicht mehr als nur unsichere Zahlen. Es ist sehr fraglich, ob die Einnahmen auch so fließen werden. Die Ausgaben werden aufgrund der steigenden Inflation und der steigenden Energiepreise deutlich anwachsen. Es besteht das Risiko, dass die deutsche Volkswirtschaft in eine tiefe Rezession abrutscht, so die Wirtschaftsweisen. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern für viele andere Wirtschaftsnationen. Die Zukunft ist jetzt noch unsicherer als sie zuvor bereits war. Mit dem im Februar 2022 begonnenen Krieg von Russland mit der Ukraine ist mit ungeahnten Veränderungen und Belastungen zu rechnen, so Werner Rominger.

Der Gesamtergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2022 Erträge in Höhe von 4.673.374 € und Aufwendungen in Höhe von 5.054.700 € aus.

Das veranschlagte ordentliche Ergebnis liegt bei - 381.326 €. Die Abschreibungen einer Gemeinde können nicht vollständig erwirtschaftet werden, da die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Länder immer schlechter werden aus Sicht der Gemeinden. Erschwert wird der Haushaltsausgleich durch die Vorgabe, dass die Abschreibungen zu erwirtschaften sind. Diese betragen im Planjahr voraussichtlich 629.099 €. Abzüglich der aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträge mit 334.688 € sind somit 294.411 € mehr als bisher zu erwirtschaften, um der Vorgabe des § 77 der Gemeindeordnung zu entsprechen.

Das Gesamtergebnis ist die zentrale Kennzahl in der Doppik. Der Ressourcenverbrauch auf Kosten künftiger Generationen wird hierdurch dargestellt. Der Ausgleich erfolgt durch die Entnahme aus der Rücklage 2020 (Stand zum 31.12.2020: 1.035.805 €; Stand zum 31.12.2022 voraussichtlich 654.479 €).

Im Ergebnishaushalt sind der Waldhaushalt, der Feuerwehrhaushalt, der Schulhaushalt, die kostendeckende Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Kindergartenabmangel und Unterhaltungsmaßnahmen enthalten. Hier insbesondere die Sanierungsmaßnahme im Rathaus. Hier müssen die Fenster im 1. und 2. OG erneuert werden. Im 2. OG muss zusätzlich ein zweiter Rettungsweg geschaffen werden. Die Sanierung des Stegs beim „Steinharter Gässle“ und die Amibrücke, die Sanierung der Ortsdurchfahrt L448 mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen und das Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße Birkhof.

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 4.338.686 € veranschlagt (ohne Auflösungsbeträge 334.688 €), die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.425.601 € (ohne Abschreibungen 629.099 €). Dies ergibt einen Zahlungsmittelbedarf im Ergebnishaushalt von - 86.915 € (diese ist vergleichbar mit der früheren Zuführungsrate).

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 817.600 € veranschlagt.

Sie gliedern sich in Einzahlungen aus Investitionszuwendungen mit 417.600 € und Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken in den Baugebieten Deißlesberg und Friedhofstraße mit 400.000 €.

Von den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen entfallen auf die Maßnahme Neubau Retentionsbodenfilter RÜB Neufra 367.600 € und 50.000 € für die Verbesserung der Wirtschaftswege in Neufra und Freudenweiler.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 1.328.850 € veranschlagt.

Davon entfallen auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 270.000 € und auf Baumaßnahmen 1.058.850 €.

Was eine Investition im Sinne der doppischen Haushaltsführung ist, kommt nun darauf an, ob es sich nicht nur um eine reine Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahme handelt. Denn was bisher investiv veranschlagt wurde, gilt im neuen Haushaltsrecht nicht immer als investiv und manche Maßnahme, die vorher im Vermögenshaushalt veranschlagt war, wird nun im konsumtiven Teil (Ergebnishaushalt) des Haushaltsplans 2022 abgebildet.

Für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Neufra, 1. BA Betonsanierung außen und Errichtung eines Pultdaches, in Neufra sind noch restliche Zahlungen von 80.000 € veranschlagt.

Im Tiefbaubereich sind folgende Investitionsschwerpunkte vorgesehen:

Planung Breitbandausbau Neufra u. Freudenweiler 77.000 €
Neubau Retentionsbodenfilter RÜB Neufra 521.850 €
Kanalmaßnahmen aufgrund der Eigenkontrollverordnung 50.000 €
Neubau Wasserleitung im Bereich OD Neufra L448 30.000 €
Anlage von Kinderspielplätzen 20.000 €.

Bei den Ortsstraßen ist die Herstellung von zwei barrierefreien Bushaltstellen und der Umbau Parkplatz im Zuge der Belagserneuerung der OD Neufra L448 mit 120.000 € geplant.

Bei der Verbesserung der Wirtschaftswege (1 Weg in Neufra und 2 Wege in Freudenweiler) sind Ausgaben in Höhe von 160.000 € veranschlagt, wobei hier bereits eine Förderung von 50.000 € bewilligt ist. Zusätzlich wird die Ortsverbindungsstraße Birkhof saniert. Die Finanzierung erfolgt aber im Ergebnishaushalt.

Der Finanzierungsmittelbedarf aus der in 2022 geplanten Investitionstätigkeit liegt bei - 511.250 €.

Aufgrund des Zahlungsmittelbedarfes von - 86.915 € aus dem Ergebnishaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf somit bei - 598.165 €.

Hinzu kommen werden noch die Tilgungen von 70.600 € und wir erhalten somit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahrs von minus 668.765 €.

Dies bedeutet, dass wir in 2022 ein geplantes negatives Ergebnis hinsichtlich des Ressourcenverbrauches und ein negatives Ergebnis bei der Veränderung des Finanzmittelbestandes haben. Dadurch haben wir am Ende des Jahres 2022 noch ca. 1,26 Mio. € an liquiden Mitteln. Der Schuldenstand sinkt weiter von 625.000 € auf ca. 554.000 € nach über 3,4 Mio. € im Jahre 1998.

Die Liquidität ist im Jahr 2022 gesichert. Es müssen weder Kassenkredite noch ordentliche Kredite aufgenommen werden.

Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2025

Die Gemeinde Neufra hat wieder versucht, entsprechend den Orientierungsdaten des Haushaltserlasses eine mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2025 zu erstellen. Die Finanzsituation und die weitere Entwicklung der Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sind derzeit nur sehr schwer einzuschätzen, so dass es diesmal wiederum sehr schwierig sein wird, eine solide Finanzplanung bis zum Jahr 2025 zu erstellen. Wie zu Beginn schon gesagt, ist mit dem im Februar 2022 begonnenen Krieg von Russland mit der Ukraine mit ungeahnten Veränderungen und Belastungen zu rechnen. Die Verwaltung hat im Investitionsprogramm nur die Objekte dargestellt, welche zur Realisierung vorrangig anstehen und mit welchen Investitionskosten in den künftigen Jahren zu rechnen ist. Die Finanzierung dieser Vorhaben kann jedoch nicht als sicher angenommen werden, da die Zuschüsse noch gewährt werden müssen. Wünschenswerte Infrastrukturmaßnahmen müssen leider hinten angestellt werden. Die Finanzplanung für die kommenden Jahre bedarf jedoch der Aktualisierung in den jährlichen Haushaltsplänen und der Fixierung durch entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates. Der Finanzplan der Gemeinde Neufra ändert sich von Jahr zu Jahr grundlegend, da eine verlässliche Planung nur sehr schwer zu erstellen ist. Hier nur ein kleines Beispiel: wenn eine Maßnahme durchgeführt werden muss, muss sie auch bezahlt werden. Die Finanzierung ist dann auf der Grundlage der geplanten Kosten zu erstellen. Ist eine gesicherte Finanzierung durch Eigenmittel und Zuschüsse nicht zu gewährleisten, muss eine Kreditaufnahme eingeplant werden. Die Gemeinde hat mit großen Schwankungen auf der Einnahme- (Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen) und Ausgabenseite (Umlagen an Kreis und Land) zu kämpfen, was sich im sogenannten Zwei-Jahres-Rhythmus niederschlägt. Deshalb ist es immer so, dass jedes Jahr aufs Neue in Neufra der Finanzplan fast von Grund auf neu erstellt bzw. überarbeitet werden muss. Die Kommune sei aber sehr wohl in der Lage, flexibel zu reagieren in Bezug auf Verschieben, Neuaufnahme oder Streichen von Maßnahmen, so Herr Rominger.

Die Schwerpunkte in den nächsten Jahren sind insbesondere nachfolgende Maßnahmen:

  • Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus mit Anbau Fahrzeughalle (2.+3. BA)
  • Breitbandausbau in Neufra und Freudenweiler
  • Schaffung von Bauplätzen
  • Schaffung von Gewerbeflächen
  • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  • Ausbau von Ortsstraßen
  • Friedhofsgestaltung und Friedhofsmauer
  • Erfüllung der Pflichtaufgaben

Die Gemeinde ist bestrebt, den Schuldenabbau in den nächsten Jahren weiter zu führen bzw. die Nettoneuverschuldung auf Null zu beschränken.

Die veranschlagten negativen Gesamtergebnisse in 2021 und 2022 können durch die sehr positiven Gesamtergebnisse aus 2019 (550.438,94 €) und aus 2020 (485.366 €) ausgeglichen werden.

Die Kommunen müssen den Drahtseilakt meistern, neben ihren klassischen Aufgaben akute und tagesaktuelle Pflichten wie die Versorgung der Flüchtlinge, der Kleinkindbetreuung, der schulischen Inklusion oder der Breitbandversorgung zu stemmen. Und das derzeit ohne ausreichende Unterstützung durch Bund und Land. Der Bund und vor allem das Land bedienen sich bei den Gemeinden, um ihre eigens verursachten Haushaltslöcher zu stopfen (Beschlüsse über Entlastungen der Bürger ohne die erforderliche Finanzierungsmittel bereitzustellen). Normalerweise gilt, wer bestellt, bezahlt!

Dies gilt aber nicht für Bund und Länder! Die Belastungen für die Gemeinden steigen von Jahr zu Jahr, insbesondere durch die Beschlüsse mit einem Rechtsanspruch zur Ganztagesbetreuung (zuerst der Kindergartenplatz und jetzt neu bei der Grundschule, die Ganztagesbetreuung ohne adäquaten Finanzausgleich). Dem gegenüber steht jedoch nach wie vor ein teils erheblicher Sanierungs- und Investitionsstau, der sich nur schwer, wenn überhaupt, abbauen lässt. Die jetzigen Ziele wie Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Betreuung, Wohnungsbau, weitreichendere Sozialleistungen auf Bundes- und Landesebene können jedoch nur auf der örtlichen Ebene erfolgreich umgesetzt werden. Denn die Realisierung ist nur mit einem ermöglichenden Rechtsrahmen und dem passenden Geldbeutel möglich. Doch Bund und Land entziehen sich dieser Verantwortung und lassen die Gemeinden im Regen stehen.

Aufgrund der Kriegsereignisse gibt es keine gesicherte Planung mehr. Die aktuellen, zum Teil dramatischen Veränderungen auf der weltpolitischen Bühne verheißen nichts Gutes.

Wir als Gemeinde müssen somit mit vielen Unsicherheiten und den prognostizierten erheblichen Mindereinahmen bei Bund, Land und Gemeinden planen. Ein ausgeglichener Haushalt ist derzeit fast nicht möglich. Deshalb werden wir weiterhin solide haushalten, also nicht mehr ausgeben als eingenommen wird. Dies hat die Gemeinde Neufra in den vergangenen Jahren sehr gut beherzigt.

Wie seither werden die geplanten Investitionen nur durchgeführt, wenn die Finanzierung gesichert ist. Dies kann durch Eigenmittel, Zuschüsse und in Einzelfällen durch Kreditaufnahmen erfolgen. Notwendige Maßnahmen zum Erhalt unserer Infrastruktur werden wir auch in Zukunft finanziell gesichert, wirtschaftlich sinnvoll und solide durchführen.

Beschlussvorschlag 1

Bürgermeister Traub schlägt vor, den Haushaltsplan 2022 mit nachfolgender Haushaltssatzung zu beschließen:

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12. April 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Neufra für das Haushaltsjahr 2022

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushaltmit den folgenden Beträgen (in EUR)

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.673.374

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 5.054.700

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -381.326

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -381.326

2. im Finanzhaushaltmit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.338.686

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.425.601

2.3 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -86.915

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 817.600

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.328.850

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit(Saldo aus 2.4 und 2.5) von -511.250

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -598.165

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -70.600

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -70.600

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -668.765

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 EUR.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

  1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf400 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf400 v. H. der Steuermessbeträge;
  2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge.

Neufra, 12. April 2022
Reinhard Traub
Bürgermeister

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie von Bürgermeister Traub vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag 2

Bürgermeister Traub brachte nun die mittelfristige Finanzplanung von 2023 – 2025, wie von Herrn Rominger vorgelegt, zur Abstimmung.

Auch die mittelfristige Finanzplanung von 2023 – 2025 wird vom Gremium einstimmig beschlossen.

TOP 6: Vergaben zur Erneuerung der Fenster im Rathaus Neufra

Beschlussfassung über die Vergaben

Bürgermeister Traub erläutert dem Gremium, dass aufgrund der Brandverhütungsschau sich ergeben hat, dass die Kippfenster im 2. OG des Rathauses nicht mehr zulässig sind. Hier muss schnellst möglich ein zweiter Rettungsweg geschaffen werden. Ebenso müssen die Fenster im 1. OG der Verwaltung ausgetauscht werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Erneuerung von insgesamt 20 Fenstern in unterschiedlicher Größe. Es sind im 1. OG 15 Fenster und im 2. OG 5 Fenster zu erneuern. An 12 Fenstern sind die Jalousien zu erneuern und an 6 Fenstern die Rolläden.

Alle Fenster sollen in Kunststoff, Farbe weiß, in 3-fach Scheibenisolierverglasung, mit Dreh-Kipp-Funktion als Flügelfenster, teilweise mit einer Rahmenverbreiterung oben von 24 cm ausgeführt werden. Hierzu gingen 5 verschiedene Angebote ein. Der Fliegende Glaser, Karl-Heinz Reitmayer aus Burladingen war mit 60.011,70 € (brutto) der günstigste Anbieter.

Ebenso wurde ein Angebot bei der Firma Schultz aus Gammertingen über die Beschattung, Rollos und Gardinen und die Gerüstarbeiten bei der Fa. Wittner, Neufra eingeholt. Die Übersicht der Angebote und ein Schaubild über die betreffenden Fenster liegen dem Gremium als Sitzungsvorlage vor.

Nachdem keine weiteren Fragen vorlagen, wurde über folgende Punkte beschlossen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung schlägt vor, die Erneuerung der Fenster im Rathaus an die Firma Karl-Heinz Reithmayer, der Fliegende Glaser, in Burladingen zum Angebotspreis von brutto 60.011,70 Euro zu vergeben.
  2. Die Verwaltung schlägt vor, die Beschattung mit Rollo und Gardinen an die Firma Schultz GmbH in Gammertingen zum Angebotspreis von brutto 10.512,45 Euro mit 2% Skonto zu vergeben.
  3. Die Verwaltung schlägt vor, die Gerüstarbeiten an die Firma Wittner in Neufra zum Angebotspreis von brutto 5.024,18 Euro mit 2 % Skonto zu vergeben.

Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag in allen 3 Punkten einstimmig zu.

TOP 7: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Tiny Haus

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das geplante Projekt, aufgrund der explodierten Baupreise vom Investor endgültig abgesagt wurde.

Friedhofentwicklung

Der Arbeitskreis hat sich zur ersten Sitzung getroffen. Jetzt muss das Planungsbüro „freiraumconzept“ tätig werden und gewisse Dinge die angeregt worden sind, planerisch umzusetzen. Dann wird es eine weitere Sitzung des Arbeitskreises geben.

LKW-Verkehr Deißlesberg

Ein Gremiumsmitglied hat von einem Anwohner der von-Speth-Straße ein Beschwerdeschreiben erhalten. Dieser beschwert sich über den LKW-Verkehr und über die Schäden, die durch diesen LKW-Verkehr im Wohngebiet entstanden sind. Der Anwohner hat hierzu ebenfalls Unterschriften gesammelt und dem Ratsmitglied übermittelt.

Herr Traub erläutert den Sachstand. Es gäbe bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung, dass ein Schild nach der Hochbergstraße von Gammertingen kommend angebracht werden soll. Aber gleichzeitig wurde angeregt, dass eine Vorwegweisung kommen muss am Kreisverkehr Gammertingen, dass die Zufahrt nur bis zum Gewerbegebiet Hochberg mit LKW möglich ist. Diese Vorwegweisung sei als verkehrsrechtliche Anordnung derzeit noch in Bearbeitung.

Gehweg Freudenweiler

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nochmals über den Stand in Bezug auf den Zustand des Gehweges nach der Breitbandmaßnahme in Freudenweiler. Dieser setzt sich bereits teilweise. Nicht dass die Gewährleistung abläuft ohne Instandsetzung der Baumängel.

Herr Traub informiert, dass es im Zuge der Straßenbeleuchtung einen Abnahme-Termin gibt, wo man die ganzen Gehwege erneut abläuft. Und bei dieser Gelegenheit wird dies nochmals sauber dokumentiert, fotografiert und an die bauausführende Firma Alb-Elektric weitergegeben.

Spielplatz Aufbau Freudenweiler

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem geplanten Aufbau des Kinderspielplatzes in Freudenweiler.

Herr Traub erklärt, dass der Neufraer Spielplatz derzeit noch fertiggestellt wird. Danach wird dann je nach Witterung und Zeit der Aufbau des Spielplatzes in Freudenweiler in Angriff genommen.

Verbindungsweg Festplatz Freudenweiler zum „Judenweg“

Ein Gemeinderat stellt einen Antrag auf Ausbesserung des Verbindungswegs vom Kreuz Judenweg in Richtung Festplatz Freudenweiler. Grund das bevorstehende Maifest. Hier möchte der Vorsitzende keine Flickarbeiten mehr leisten, da die Sanierung des Verbindungswegs zum Judenweg in wenigen Wochen geplant sei.