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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 22. März 2022
icon.crdate25.04.2022
TOP 1: Bürgerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Meldungen
TOP 2: Planungen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Rathausstraße in Neufra
- Vorstellung durch Gerhard Lutz von Lutz-Ingenieure
- Beschlussfassung über die Planung
Bürgermeister Traub erläutert, dass im Zuge der Straßenbaumaßnahme von der Kreuzung B32 / Rathausstraße bis zur Ziegelhütte innerorts die Deckschicht erneuert wird. In diesem Zuge sollen die vorgeschriebenen barrierefreien Bushaltestellen in diesem Bereich gleich mit umgesetzt werden. Außerdem wird die Parkplatzfläche in der Rathausstraße in der Tiefe auf 6,0 m verringert werden. Die Bordsteine in diesem Bereich sollen erneuert werden und der Belag der Gehwege ebenfalls. An den Bushaltestellen werden spezielle Bordsteine (Kasseler Sonderbord) verwendet, diese sind 18 cm hoch und abgerundet.
Es wird keine Busbucht geben, da diese nicht lange genug wäre. Der Bus wird auf der Fahrbahn halten, der Haltebereich wird auf der Straße markiert. Aufgrund des geänderten Gefälles muss die Entwässerung teilweise durch eine Birkorinne gewährleistet werden. Eine Markierung für Sehbehinderte ist miteingeplant. Aufgrund der vorhandenen Krümmung im Haltebereich wird vorab noch ein Fahrversuch eines Busses stattfinden.
Die bisherige Fläche vom Land geht an die Gemeinde über, hier muss die Verkehrsbaulast übernommen werden. Die Maßnahmen sind beidseitig nötig. Außerdem wird im Bereich der Kurve zur Kirchstraße der Bordstein niedriger gestaltet, damit die Zufahrt zum Gehweg mit einem Rollstuhl möglich sein wird. Die bisherige Busbucht in diesem Bereich wird zum Gehweg.
Im Zuge der Baumaßnahme werden gleich Leerrohre für NetzeBW, BLS, … mitverlegt. An der Einmündung zur Unteren Gasse werden kleinere Maßnahmen durchgeführt (Schachtdeckel, Behebung der Fahrbahnsenkung). Für diese Maßnahmen werden Kosten in Höhe von ca. 110.000 € auf die Gemeinde zukommen, diese werden in der nächsten Sitzung noch von Herrn Lutz näher erläutert. Es sind hohe Kosten aber der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist eine Pflichtsache.
Gemeinderat Pickl möchte wissen, ob es nicht sinnvoll wäre, in diesem Bereich einen Fußgängerübergang zu machen, da der bisherige bestimmt 150 m entfernt ist. Der Fußgängerverkehr wird wohl eher in diesem Bereich sein.
Bürgermeister Traub erklärt, dass ein Fußgängerübergang in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde geplant werden muss. Zwei Übergänge werden in diesem Bereich nicht möglich sein, wenn, dann müsste der vorhandene versetzt werden. Außerdem spielt auch die Beleuchtung noch eine Rolle. Seiner Meinung nach ist der Fußgängerverkehr eher im bisherigen Bereich sinnvoll wegen Kindergarten und dem Fußweg zum Bahnhof.
Gemeinderat Pickl versteht diese Sichtweise und möchte noch wissen, wie es sich mit der Zufahrt zum vorhandenen Schuppen verhält.
Bürgermeister Traub erklärt, dass die hohen Bordsteine in der Länge auf ein Minimum reduziert sind und dass beidseitig der Rathausstraße eine Zufahrt zu den Gebäuden und Grundstücken möglich sein wird.
Gemeinderat Göckel möchte wissen, ob die ganze Straße neu gemacht wird.
Bürgermeister Traub bejaht dies und erklärt, dass die Kosten dafür vom Land übernommen werden.
Kämmerer Rominger teilt mit, dass die Bauzeit von Juli – Oktober 2022 geplant ist.
Gemeinderat Conzelmann möchte wissen, ob der 2. Abschnitt von Freudenweiler nach Bitz auch im Jahr 2022 verwirklicht wird.
Dies wird von Bürgermeister Traub bejaht außerdem erklärt er, dass der Feinbelag hier auch im Jahr 2022 noch aufgezogen wird.
Nachdem es keine weiteren Fragen aus dem Gremium gibt, bringt Bürgermeister Traub Folgendes zur Abstimmung:
Dem Planungsvorschlag wie erläutert wird so zugestimmt. Der Gemeinderat stimmt dem Planungsvorschlag einstimmig zu.
TOP 3: Einbeziehungssatzung „Untere Gasse Flst. Nr. 2/5“, Gemarkung Neufra
- Fassung eines Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beratung und Billigung des Entwurfs
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich hier um ein Bauvorhaben auf einem Baugrundstück am südlichen Ortsrand handelt. Das Grundstück liegt im Außenbereich, grenzt aber direkt an den Innenbereich. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche, die durch das Aufstellen einer Einbeziehungssatzung planungsrechtlich zum Bauland werden kann. Das Erstellen einer Einbeziehungssatzung ist sehr umfangreich, auch für so eine kleine Fläche.
Herr Traub übergibt das Wort an Herrn Laubenstein vom Büro Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH. Herr Laubenstein bestätigt, dass das 481 m² große Grundstück momentan im Außenbereich liegt, aber in den Innenbereich einbezogen werden kann. Erforderlich ist eine sehr umfangreiche arten- und naturschutzrechtliche Untersuchung die näher durch Herrn Laubenstein erläutert wird. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Als Ausgleich aus der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung muss eine Ausgleichsfläche durch Magerrasen ohne Gehölze geschaffen werden. Es gibt eine Bauzeitbeschränkung für Fällarbeiten. Diese müssen außerhalb der Vogelbrutzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen.
In Bezug auf den Regionalplan liegt das Grundstück in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Wohngebäuden und steht somit keinen Zielen der Raumordnung entgegen.
Laut Flächennutzungsplan wird das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich, dies wird im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen und dann als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Laut Satzungsentwurf dürfen 40% der Fläche bebaut werden, es sind maximal 3 Vollgeschosse festgesetzt, die maximale Firsthöhe für Gebäude mit Sattel- oder Walmdach beträgt 9,50 m, für alle anderen Dachformen wird die max. Firsthöhe auf 7,50 m begrenzt. Die max. Traufhöhe beträgt 6,50 m. Zugelassen sind alle Dachformen und Nebenanlagen. Stellplätze und Garagen dürfen nur innerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden. Die zulässige Höhe beträgt 3,70 m. Es sind max. 2 überdachte Nebenanlagen mit insg. 40 m² umbautem Raum zulässig.
Bei Grundstückszufahrten ist darauf zu achten, dass ausreichende Sichtverhältnisse in den öffentlichen Verkehrsraum gegeben sind. Sofern die Zufahrt senkrecht zur Straße erfolgt, sollte mit der Garage ein Abstand von mindestens 5 m zur Straße eingehalten werden, dieser darf aber unterschritten werden. Einfriedungen sind bis zu einer max. Höhe von 1,50 m und einem Mindestabstand von 0,50 m zum öffentlichen Verkehrsraum zulässig, Betonmauern, Schotterwände sowie Stacheldraht und Kunststoffmaterialien sind nicht zulässig. Auffüllen und Abgraben ist bis zu einer Höhe 1,0 m zulässig. Die vorhandene Geländeoberfläche ist möglichst zu erhalten, es soll ein Hanggrundstück bleiben. Ein Kellerbau in den Hang ist jedoch möglich. Die Beleuchtung muss energiesparend und insekten- und fledermausverträglich sein. Regenwasser muss möglichst getrennt vom übrigen Schmutzwasser abgeleitet werden. Oberflächenwasser ist möglichst auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen, empfohlen wird hier eine Retentions-Zisterne. Auf diesem Grundstück ist die Retention jedoch ziemlich begrenzt.
Herr Laubenstein erläutert noch die Vorgehensweise wie folgt. Heute wird im Gemeinderat über die Einbeziehungssatzung beraten, danach erfolgt die Offenlage des Planentwurfes. Nach der Offenlage erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen mit anschließender Beratung und Abwägung im Gemeinderat mit Satzungsbeschluss.
Bürgermeister Traub erklärt noch, dass die geforderte Ausgleichsmaßnahme im Bereich der Bullyhütte, schräg gegenüber der Ami-Brücke auf einem gemeindeeigenen Grundstück ausgeführt werden soll. Die erste Maßnahme wird von der Bauherrin getragen, die Folgepflege wird von der Gemeinde übernommen. Ob dies über eine Beweidung oder händisch erfolgen wird, muss noch geklärt werden. Die Fläche wird durch die Maßnahme aufgewertet.
Nachdem es keine weiteren Fragen aus dem Gremium gibt, wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht:
Beschlussvorschlag:
- Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen wird der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für die Einbeziehungssatzung „Untere Gasse Flst. Nr. 2/5“, Gemarkung Neufra gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
- Der vorliegende Entwurf der Einbeziehungssatzung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus soll die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB veranlassen.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag in allen Punkten einstimmig zu.
TOP 4: Bauplatzvergaben gemäß den Richtlinien zur Vergabe der Bauplätze in den Baugebieten „Friedhofstraße“ und „1. Erweiterung Deißlesberg“
- Beschlussfassung über die Vergaben
- Anlage
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Richtlinien entsprechend der Vorgaben der EU-Kautelen definiert wurden. Im Vorfeld gab es sehr viele Anfragen, überraschenderweise gingen dann aber weniger Bewerbungen ein als erwartet. Vergeben werden können 2 Bauplätze am Deißlesberg und 6 Bauplätze in der Friedhofstraße.
Für das Baugebiet Deißlesberg gingen 6 Bewerbungen ein. Hier waren auch sogenannte Doppelbewerbungen dabei, das heißt der Bewerber hat sich sowohl für einen Bauplatz am Deißlesberg als auch in der Friedhofstraße beworben. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl wurde angerufen, dieser durfte sich dann aussuchen, welchen der beiden Plätze er gerne hätte und entschied sich für den Platz mit der Flst. Nr. 5395/2. Der Bewerber auf Platz 2 entschied sich für einen Bauplatz in der Friedhofstraße, die Bewerber auf Platz 3 und 4 haben ihre Bewerbungen zurückgezogen, der Bewerber auf Platz 5 hat sich ebenfalls für einen Bauplatz in der Friedhofstraße entschieden und die sechste Bewerbung wurde für ungültig erklärt.
Für das Baugebiet Friedhofstraße gingen ebenfalls 6 Bewerbungen ein, darunter auch die oben erwähnten Doppelbewerbungen und eine verspätet eingegangene Bewerbung. Hier wurde ebenfalls der Bewerber auf Platz 1 angerufen und durfte sich den ersten noch freien Bauplatz aussuchen. Er entscheid sich für den Platz mit der Flst. Nr. 509/10. Der Bewerber auf Platz 2 entschied sich für den Platz mit der Flst. Nr. 509/13, gefolgt von Bewerber auf Platz 3 mit dem Flst. Nr. 509/14. Der Bewerber auf Platz 4 hat die Bewerbung zurückgezogen und Bewerber auf Platz 5 hat sich für den Bauplatz mit der Flst. Nr. 509/15 entschieden und die verspätet eingegangen Bewerbung musste abgelehnt werden.
Nachdem es keine Fragen zu diesem Punkt gibt, bringt Bürgermeister Traub Folgendes zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Die Bauplätze werden wie in der Liste aufgeführt vergeben:
Baugebiet Deißlesberg:
Bewerber Nr. | Eingang | Punkte gem. Vergaberichtlinien | Flst. Nr. | Kommentar |
---|---|---|---|---|
Bew. 1 | 21.12.2021 | 103 | 5395/2 | |
Bew. 2 | 22.12.2021 | 23 | Zurückgezogen | |
Bew. 3 | 05.01.2022 | 19 | BP Friedhofstr. | |
Bew. 4 | 14.01.2022 | 55 | BP Friedhofstr. | |
Bew. 5 | 18.01.2022 | ungültig | ||
Bew. 6 | 22.01.2022 | 49 | zurückgezogen |
Baugebiet Friedhofstraße:
Bewerber Nr. | Eingang | Punkte gem. Vergaberichtlinien | Flst. Nr. | Kommentar |
---|---|---|---|---|
Bew. 1 | 22.12.2021 | 23 | zurückgezogen | |
Bew. 2 | 05.01.2022 | 19 | 509/15 | |
Bew. 3 | 14.01.2022 | 55 | 509/10 | |
Bew. 4 | 20.01.2022 | 54 | 509/13 | |
Bew. 5 | 20.01.2022 | 30 | 509/14 | |
Bew. 6 | 27.01.2022 | verspätet |
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5: Vergabe der Leistungen zur Erneuerung der Fußgängerbrücke hinter der Turn- und Festhalle („Ami-Brücke“)
- Beschlussfassung zur Vergabe der Leistungen zur Herstellung der Holzkonstruktion
- Anlage
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich bei der Brücke hinter der Turnhalle, dem sogenannten „Ami-Brückle“, um eine 30 Jahre alte Brücke in Holzkonstruktion handelt. Das Holz der Brücke ist marode, die Verschraubungen sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Bei der erfolgten Brückenprüfung wurde beschlossen, dass die Brücke komplett saniert werden muss.
Nun liegt ein Angebot eines örtlichen Zimmermannes in Höhe von 21.575,30 € (brutto) vor.
Für die Baumaßnahme muss der Fuß- und Fahrradweg für etwa eine Woche gesperrt werden.
Bürgermeister Traub bringt Folgendes zur Abstimmung:
Die Vergabe der Baumaßnahme in Höhe von 21.575,30 € erfolgt an den örtlichen Zimmermann.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an den örtlichen Zimmermann einstimmig zu.
TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Zuwendungsbescheid Modernisierung Landwirtschaftlicher Wege
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass letzte Woche der Bewilligungsbescheid für die Modernisierung der landwirtschaftlichen Wege eingegangen ist.
Für Freudenweiler im Bereich Schwandlich und der Verbindung Kapellenstraße/ Judenweg sind Kosten in Höhe von 75.498 € angesetzt, die Zuwendung liegt bei 40% (30.199 €) der zuwendungsfähigen Kosten. Die Kosten für den Bereich Birkhof/Bromistal sind angesetzt mit 48.990 €, die Zuwendung liegt ebenfalls bei 40% (19.596 €). Der Zuschuss für Flurbereinigungswege liegt bei 80-85%. Die Wege liegen jedoch außerhalb der Flurbereinigung.
Die Baumaßnahmen werden noch im Jahr 2022 durchgeführt. Ebenso die Ortsverbindungsstraße K8206 bis Einmündung Lieshofsträssle.
Turnhallennutzung
Bürgermeister Traub erklärt, dass Gemeinderat Conzelmann auf ihn zugekommen ist mit der Bitte, die Turnhallenbelegung für Veranstaltungszwecke auf ein Minimum zu reduzieren und die notwendigen Aufbauarbeiten nicht schon ein paar Tage früher durchzuführen, damit vor allem die Kinder beim Sport nicht eingeschränkt werden.
Herr Traub erklärt, dass er bereits ein Gespräch mit dem Schulleiter Herr Maichle geführt hat. In Ausnahmefällen könne der Sportunterricht auch im Freien stattfinden. Die Verwaltung achtet schon darauf, die Halle so wenig wie möglich zu belegen. Außerdem ist eine Mehrarbeit am Wochenende vom Bauhof nicht gewollt, der Bauhof hat während der Winterzeit Dauerbereitschaft und dies muss nicht ausgeweitet werden. Die Gemeinderatssitzungen mussten aufgrund der Corona-Vorgaben in der Turnhalle stattfinden, der Aufbau erfolgt hier immer am Tag der Sitzung nachmittags, vermutlich werden diese aber ab April wieder im Sitzungssaal stattfinden.
Gemeinderat Conzelmann erklärt, dass der Schwerpunkt beim Dienstag liegt und er der Ansicht ist, dass die Sitzungen schlecht besucht sind und deshalb ein Ausweichen auf die Turnhalle nicht notwendig ist.
Bürgermeister Traub erwidert, dass bei einer öffentlichen Sitzung der Platz für eventuell interessierte Besucher zur Verfügung gestellt werden muss.
Gemeinderat Conzelmann meint, dass es mit der neuen Verordnung besser werden wird.
Bürgermeister Traub stimmt dem zu, er geht davon aus, dass die nächste Gemeinderatssitzung im Rathaus stattfinden wird.
Gemeinderat Schmitz erklärt, dass er die Aufregung nicht versteht, da die Sitzungen nur alle 4 Wochen stattfinden, es an 3 Wochen also ungehindert möglich ist, die Halle zu nutzen.
Bürgermeister Traub regt an, dass sich die Übungsleiter Alternativen suchen könnten, gerade eben ist die Gruppe „Jedermann-Turnen“ zu einem Spaziergang aufgebrochen und es gibt ja auch noch den Roten Platz. Die Wahlen werden weiterhin in der Turnhalle stattfinden, die GR-Sitzungen nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Er bittet um das Verständnis der Eltern und Betroffenen.
Baumaßnahme Alte Steige / Gammertinger Straße
Gemeinderat Pickl möchte wissen, was hier aktuell gebaut wird.
Bürgermeister Traub erklärt, dass hier von der Netze-BW die 20KV-Leitungen in den Boden verlegt werden.