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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 22. Februar 2022
icon.crdate25.04.2022
TOP 1: Vorstellung der geplanten Bauernhoftour (Familienradtour) Landwirtschaft & Kulturlandschaft mit dem Fahrrad & digital erleben Gemeinschaftliches Projekt des Landwirtschaftsamts des Zollernalbkreises und der Gemeinden Winterlingen und Neufra
(Förderung über den Naturpark Obere Donau)
- Präsentation durch das Landwirtschaftsamt Zollernalbkreis
- Berichtigung der anteiligen Kosten der Gemeinde Neufra
Frau Dr. Kleen stellt dem Gremium die geplante Bauernhoftour anhand einer Präsentation vor. Im Vordergrund der Tour steht die Verbraucheraufklärung und Sensibilisierung für landwirtschaftliche Themen mit Information zur Produktion von Lebensmitteln und zum Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft in der Region.
Die Bauernhofradtour gliedert sich an die bereits vorhandenen Radtouren im Zollernalbkreis an. Sie richtet sich vorrangig an Familien mit Kindern.
Es sind 14 Infotafeln (Thementafeln) entlang der Strecke sowie 3 digitale Infostelen auf den Betrieben vorgesehen. Die 14 Infotafeln beinhalten folgende Themen: Alles über die Milch, Legehennen, Wiesen und Weiden, Rindfleisch, Streuobst, Boden, Brot, Apfelsaft, Hecke / Naturschutz, Getreide, Honig, Artenvielfalt / Biodiversität, heimische Landwirtschaft und den Forst. Die Infostelen geben Einblicke in die Produktion, den landwirtschaftlichen Alltag sowie die Arbeiten im Jahresverlauf & zur Bauernhof-Tour. Ebenso werden sich die einzelnen Höfe dort präsentieren. Die Bedienung wird über Touchpad sein. Der Startbildschirm wird mit verschiedenen „Kacheln“ versehen sein.
Die Tafeln werden im gleichen Stil fortgeführt wie bei den bereits bestehenden Touren des Zollernalbkreises. Dies sind die Kornbühl-Tour, Hochalb-Tour, Mammut-Tour, Schiefer-Tour, Rosen-Tour und die Zollern-Tour.
Die Eröffnung der Bauernhof-Tour ist geplant auf den 22. April 2022 um 10.00 Uhr. Startpunkt ist am Wanderparkplatz Kühstellenhöhlen zwischen Bitz und Winterlingen. Die geplante Fahrdauer der Tour mit Kindern beträgt ca. 3:00 Stunden. Die Stecke ist 25,5 km lang und beinhaltet 290 Höhenmeter.
Nach kurzer Diskussion über die Tour informiert der Vorsitzende noch darüber, dass die verbleibenden Kosten, die sich die Gemeinde Winterlingen und Neufra teilen deutlich geringer sind, wie in der Sitzung im Januar beschlossen wurde. Es handelt sich um Insgesamt 1.500,00 €. Diese werden wie bereits besprochen anteilig im Verhältnis 1:2 aufgeteilt, somit sind die anteiligen Kosten der Gemeinde Neufra 500,00 €.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Neufra bezuschusst das Projekt Bauernhof-Tour (Familien-Tour) Landwirtschaft & Kultur mit dem Fahrrad & digital erleben mit den anteiligen Kosten in Höhe von 500,00 €.
Das Gremium stimmt der Bezuschussung von 500,00 € einstimmig zu.
TOP 2: Bürgermeisterwahl 2022
- Beschlussfassung über die Modalitäten der Bewerbervorstellung
Der Vorsitzenden übergibt das Wort an den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Peter Pickl und nimmt im Besucherraum Platz.
Nach ein paar einleitenden Worten übergibt Herr Pickl an Frau Monika Waiblinger. Sie erläutert dem Gremium nochmals die Modalitäten und Bestimmungen der Bewerbervorstellung. Es sind 2 Bewerbungen eingegangen. Diese wurden geprüft und zugelassen.
Die Bestimmungen zur Durchführung einer Bewerbervorstellung sind in § 47 Absatz 2 Satz 2 GemO geregelt. Hier heißt es: „Die Gemeinde kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen“.
Nach geltendem Recht steht es im Ermessen der Gemeinde, ob sie den Bewerbern Gelegenheit zur Vorstellung gibt. Die Gemeinde hat sich bei ihrer Entscheidung, ob sie eine Bewerbervorstellung durchführen will, von sachgerechten Erwägungen leiten zu lassen. Bei ihrer Ermessensentscheidung hat die Gemeinde zu berücksichtigen, dass eine Bewerbervorstellung bei der Volkswahl ein wichtiges Mittel zur Information der Bevölkerung ist.
Über die Veranstaltung der Bewerbervorstellung und deren Modalitäten entscheidet der Gemeinderat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2021 beschlossen, eine Bewerbervorstellung durchzuführen. Als Termin wurde Freitag, der 04.03.2022 festgelegt. Bei der Durchführung der Bewerbervorstellung ist zu berücksichtigen, dass die Bestimmungen der zum Zeitpunkt der Bewerbervorstellung geltenden Corona-Verordnung einzuhalten sind.
Denkbar wäre hier:
- eine Präsenzveranstaltung mit eingeschränkter Besucherzahl mit vorheriger Anmeldung
- eine reine Online-Veranstaltung
- eine Veranstaltung, die sowohl in Präsenz mit eingeschränkter Besucherzahl als auch online stattfindet.
Üblich ist es, dass sich die Bewerber einzeln vorstellen und hierfür eine definierte Redezeit von 15-20 Minuten erhalten. Die Bewerber können sich dann entweder direkt im Anschluss an die Redezeit für ca. 10 Minuten den Fragen der Bürger stellen oder in einer gemeinsamen Runde mit allen Bewerbern zusammen Fragen beantworten.
Frau Waiblinger informiert darüber, dass Frau Goller bereits mitgeteilt hat, dass sie an der Bewerbervorstellung nicht teilnehmen wird.
Ebenso habe sie ein Angebot der Firma Bild und Ton in Sigmaringen über die Videoveranstaltung eingeholt. Die Kosten hierfür liegen bei 1.500 €.
Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium einig, dass eine Videoaufzeichnung nicht erforderlich ist. Aufgrund der Corona-Vorschriften sei eine Voranmeldung übers Telefon erforderlich. Die Zeit für mögliche Fragen aus der Bürgerschaft wird auf 20 Minuten erhöht.
Beschlussvorschlag
Die Kandidatenvorstellung soll als Präsenzveranstaltung stattfinden mit eingeschränkter Besucherzahl (max. 170 Plätze) und vorheriger telefonischer Anmeldung. Der Bewerber wird sich direkt im Anschluss seiner 20-minütigen Redezeit für ca. 20 Minuten den Fragen der Bürger zur Verfügung stellen.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 3: Vergabe der Planungsleistungen zum Friedhofentwicklungskonzept
- Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Angebot für die Erstellung des Friedhofentwicklungskonzeptes der Fa. freiraumconcept aus Rottenburg. Für die Planungsleistungen wird eine Bestandsvermessung des Friedhofes als dxf-Datei benötigt. Die Fa. freiraumconcept hat einen Honorarvorschlag als Pauschalangebot in Höhe von insgesamt 11.900,00 € abgegeben.
Das Gremium stimmt der Vergabe der Planungsleistungen „Friedhofentwicklungskonzept zur Friedhofs-Neugestaltung“ an die Fa. freiraumconcept aus Rottenburg einstimmig zu.
Gremiumsmitglied Marcel Abt hat sich für den neu zu bildenden Arbeitskreis Friedhofentwicklungskonzept als Vertreter der Freudenweiler Bürger bereit erklärt. In der letzten Sitzung haben sich bereits Paul Göckel, Martin Gauggel, Peter Pickl aus dem Gremium bereit erklärt, am Arbeitskreis mitzuwirken.
TOP 4: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Neufra (Gutachtengebührensatzung)
- Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage. Die bestehende Satzung muss nach Bildung eines kreisweiten gemeinsamen Gutachterausschusses nun formal durch eine Satzung aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag
Der Satzung vom 22. Februar 2022 zur Aufhebung der Satzung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 11.12.1991 wird zugestimmt.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 5: Bauangelegenheiten
a) Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Flst. Nr. 2498, Ferdinand-Häusler-Straße 33
Der Vorsitzende erläutert das Baugesuch. Dieses entspricht weitgehend dem Bebauungsplan. Die Erschließung der Zufahrt erfolgt privat ebenso die Anbindung ans Kanalnetz. Der Waldabstand liegt knapp unter den 25 m des vorgegebenen Mindestwaldabstands. Hierzu wird die Untere Forstbehörde gehört. Die Straßenbreite soll von 3,80 m auf 5 m erweitert werden. Seitens des Gremiums gibt es keine Fragen.
Der Gemeinderat, stimmt einstimmig den notwendigen Befreiungen und Baulasten zu und erteilt einstimmig das Einvernehmen.
b) Errichtung eines Digitalfunkmastes Höhe = 60 m Flst. Nr. 4413/4, Ebinger Berg OT Freudenweiler
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der geplante Standort verworfen wurde, da dieser in der Tiefflugzone der Bundeswehrhubschrauber liegt. Nun wurde ein weiterer möglicher Standort geprüft. Dieser liegt ca. 360 m entfernt vom letzten bebauten Grundstück. Geplant ist ein 60 m hoher Betonmasten, zusätzlich werden 2 Betriebscontainer aufgestellt. Die Firma Vodafone konnte nun zusätzlich gewonnen werden, den Standort für die Mobilfunkversorgung mit zu nutzen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Radius von 33 m die Bäume gerodet werden müssen.
Der Vorsitzende erwiderte, dass 40 % der Masthöhe als Abstandsbaulast einzuhalten sei, d.h. im Abstand von 24 m darf kein weiteres Gebäude auf einem Nachbargrundstück gebaut werden.
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich, wo der benötigte Strom herkomme. Der Vorsitzende erläutert, dass hier das Land für die Stromversorgung zuständig sei.
Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium gestellt wurden, machte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag
Das Gremium stimmt der notwendigen Zufahrts-Baulast zu.
Das Gremium stimmt der notwendigen Baulast mehrheitlich bei einer Enthaltung zu.
Weiter erteilt es dem Bauantrag zur Errichtung eines Digitalfunkmastes Höhe = 60 m, sowie zwei Betriebscontainern mehrheitlich mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Fahrbahnbelag Erneuerung L448
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die geplanten Sanierungsarbeiten der L448 Höhe Ziegelhütte bis zur Kreuzung der Rathausstraße / Hohenzollernstraße um einen weiteren Bauabschnitt Ortsausgang Freudenweiler Richtung Bitz erweitert wird.
Ein Gemeinderat bringt ein, dass bei dieser Gelegenheit eine Beruhigung, des Straßenverkehrs am Ortsausgang Freudenweiler mittels Einbau eines Verkehrsteiler einbezogen werden sollte.
Der Vorsitzende wird dieses Anliegen ans Landratsamt weiterleiten.
b) Bauplatz Deißlesberg
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der freie Bauplatz in der Gammertinger Straße gemeindeeigen sei. Der Vorsitzende verneint dies. Dieser sei in privatem Eigentum.