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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 25. Januar 2022
icon.crdate11.04.2022
TOP 1: Vorstellung der geplanten Bauernhoftour (Familienradtour) Landwirtschaft & Kulturlandschaft mit dem Fahrrad & digital erleben
Vorstellung der geplanten Bauernhoftour (Familienradtour) Landwirtschaft & Kulturlandschaft mit dem Fahrrad & digital erleben
Gemeinschaftliches Projekt des Landwirtschaftsamts des Zollernalbkreises und der Gemeinden Winterlingen und Neufra (Förderung über den Naturpark Obere Donau)
- Präsentation durch das Landwirtschaftsamt Zollernalbkreis
- Beschluss über die anteiligen Kosten der Gemeinde Neufra
Die Präsentation der geplanten Bauernhoftour (Familienradtour) vom Landwirtschaftsamt Zollernalbkreis musste kurzfristig (krankheitsbedingt) vertagt werden und wird nachgeholt.
Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Projekt beim Naturschutz Obere Donau eingereicht wurde und ein Förderzuschuss von 60% der förderfähigen Kosten bewilligt wurde. Die förderfähigen Gesamtkosten beliefen sich auf 33.198,29 € brutto (27.897,72 € netto). Somit wurde für das Projekt eine Zuwendung von 16.738,63 € bewilligt. 15.000,00 € der Kosten werden anteilig auf die Gemeinden Winterlingen 2/3 und Neufra 1/3 umgelegt. D.h. die Gemeinde Neufra trägt 5.000,00 € der Gesamtkosten des Projekts. Nach kurzer Diskussion brachte der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung.
Die Gemeinde Neufra bezuschusst das Projekt Bauernhoftour (Familienradtour) Landwirtschaft & Kulturlandschaft mit dem Fahrrad & digital erleben mit den anteiligen Kosten in Höhe von 5.000,00 €.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Umstellung von analogem Funk auf Digitalfunk der Feuerwehrabteilungen Neufra und Freudenweiler
- Vorbereitung eines Förderantrags
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wolfgang Hack den Kommandanten der Feuerwehr Neufra und Herrn Martin Jannack, Mitglied der Feuerwehr Neufra und übergibt das Wort an diese.
Herr Jannack übernimmt die Präsentation und stellt dem Gremium die aktuelle Ausstattung der Feuerwehr Neufra mit analogen Funkgeräten vor. Diese Technik stammt im Wesentlichen aus den 60er Jahren. Sie entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den Anforderungen hinsichtlich der Betriebssicherheit und des Datenschutzes, da es u.a. über keine Verschlüsselungsmöglichkeit verfügt.
Bund und Länder verfolgen das Ziel, gemeinsam ein auf dem Mindeststandard GAN der “Gruppe Anforderungen an das Netz” basierendes, mit einer bundeseinheitlichen Technik ausgestattetes digitales Sprech- und Datenfunksystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) einzuführen. Der neue Digitalfunk ist ein bundesweiter Standard. Das Land gibt klare Vorgaben und Empfehlungen, so Herr Jannack. Nun sollen schrittweise die analogen Funkgeräte (Gleichwellentechnik-Funksystem) durch Digitalfunkgeräte ausgetauscht werden. Hierfür erarbeitete er einen Plan zur stufenweisen Umstellung. Nun müsse man sich für einen der beiden Hersteller (Sepura oder Motorola) entscheiden. Hier wäre es ratsam, sich mit den Gemeinden des GVV abzustimmen. Wünschenswert wäre eine einheitliche Umstellung. Somit könne man sich untereinander besser austauschen und sich gegenseitig im Falle der Vergabe an denselben Hersteller bei der Einarbeitung ins neue System unterstützen. Bei der Umstellung muss die Elektrik in den Fahrzeugen sowie im Gebäude angepasst und umgerüstet werden. Um den Städten und Gemeinden die Umstellung zu erleichtern, hat das Land Baden-Württemberg ein Förderprogramm (Laufzeit 3 Jahre) für die Umstellung aufgelegt.
Die Anzahl der zuschuss- und genehmigungsfähigen Funkgeräte ist in einem Kriterienkatalog genau festgelegt und wird mit 600,00 € pro Gerät (für Beschaffung und Einbau) auf Antrag gewährt. Neufra benötigt Geräte für 2 Wachen und 5 Fahrzeuge und könne bei einer ges. Summe von etwa 30.000 € - 35.000 € mit etwa 3.600 € Förderung rechnen, so der Vorsitzende.
Die Gremiumsmitglieder sind sich einig, dass die Umstellung erfolgen muss und die Auswahl der Geräte den Bedienern der Geräte überlassen werden sollte. Ebenso sehen sie es von Vorteil, wenn sich die umliegenden Gemeinden diesbezüglich absprechen. Auch der Vorsitzende spricht sich für eine einheitliche Beschaffung der Funktechnik aus und wird sich diesbezüglich mit den Kommunen des GVV abstimmen.
TOP 3: Haushalt 2022
- Vorberatung
Nach ein paar einleitenden Sätzen übergibt Bürgermeister Traub das Wort an den Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Werner Rominger.
Dieser führt aus, dass der Abschluss für 2021 nicht bei dem geplanten Minus von 442.000 € liegt, sondern bei einem Plus von ca. 50.000 €.
Der Entwurf 2022 sieht im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 4.670.615 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.874.767 € vor. Somit liegt das veranschlagte Gesamtergebnis bei -204.154 €. Im Ergebnishaushalt sind der Waldhaushalt, Feuerwehrhaushalt, Schulhaushalt, Wasser/Abwasser kostendecken, Kindergartenabmangel, Unterhaltungsmaßnahmen (insbesondere im Rathaus müssen im 1. und 2. Obergeschoss neue Fenster angeschafft und im 2. Obergeschoss ein Rettungsweg geschaffen werden). Der Steg „Steinharter Gässle“ und die „Amibrücke“ müssen erneuert werden, die Bushaltestellen und die dazugehörigen Randsteine der Ortsdurchfahrt L448 (Rathausstraße) müssen im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn- decke durch das Land angepasst werden. All diese Kostenpunkte sind im Haushalt mit eingearbeitet, so Kämmerer Rominger.
Der Entwurf sieht im Finanzhaushalt ein Minus von ca. 21.000 € für 2022 vor. Dies ergibt sich durch die Einzahlungen von 4.331.824 € (ohne Auflösungsbeträge 338.791 €) und die Auszahlungen von 4.241.359 € (ohne Abschreibungen 633.408 €) die ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishauhalt von 90.465 € (dieser ist vergleichbar mit der früheren Zuführungsrate) abzüglich der Investitionstätigkeiten.
Die geplanten Einnahmen bei den Investitionsmaßnahmen von 814.600 € und die geplanten Ausgaben bei den Investitionsmaßnahmen von 858.850 € ergeben einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen von 41.250 €. Dies ergibt einen Finanzierungsmittelüberschuss von 49.215 € abzüglich der Tilgungen von 70.600 €, somit ergibt sich die geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres mit einem Minus von 21.385 €.
Anders ausgedrückt hat die Kommune 2022 ein geplantes positives Ergebnis hinsichtlich des Ressourcenverbrauches und ein niedrigeres negatives Ergebnis bei der Veränderung des Finanzmittelbestandes. Am Ende des Jahres 2022 haben wir etwas weniger in der Kasse als vorher, aber immer noch ca. 1,9 Mio. €, so Herr Rominger.
Der Schuldenstand sinkt von 625.000 € auf ca. 555.000 €. Ende 1998 lag dieser noch bei über 3,4 Mio. €!
Weiter erklärt Kämmerer Rominger, dass eine mittelfristige Planung nicht möglich sei, realistisch sei nur eine Planung von Jahr zu Jahr. Für die Kommune war es schon immer schwierig, eine gesicherte Finanzplanung bis 2025 vorzulegen, da in erster Linie die Finanzierung der geplanten Maßnahmen mit den dafür eingeplanten Zuschüssen auch eintrifft. Ebenso sei es wichtig, dass die Steuereinnahmen wie geplant vereinnahmt werden können.
Die Kommune sei in der Lage flexibel zu reagieren, in Bezug auf Verschieben, Neuaufnahme oder Streichen von Maßnahmen.
Folgende Maßnahmen stehen in den Jahren 2023 bis 2025 an. Es sind die Anschaffung eines Gerätewagens für die Feuerwehr in 2023 (250.000 € Ausgaben, 51.000 € Fördermittel), der 2. und 3. Bauabschnitt Sanierung Feuerwehrgerätehaus in 2024 (1.000.000 € Ausgaben, geplante Förderung 385.000 € und in 2025 873.000 € Ausgaben, geplante Förderung 200.000 €), der Breitbandausbau mit jährlich 77.000 €, Kanalmaßnahmen mit jährlich 50.000 €, der Ausbau von Ortsstraßen in 2023 (900.000 € Ausgaben, geplante Einnahmen 200.000 €) und die Friedhofsgestaltung in 2023 mit 250.000 € und geplanten Fördermitteln von 100.000 €.
Für all diese geplanten Maßnahmen ist keine Kreditaufnahme geplant. Die geplante Finanzierung erfolgt durch Eigenmittel und Fördermittel.
Herr Rominger bedankt sich für die Aufmerksamkeit und gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Ein Ratsmitglied fragt nach, ob er das richtig sehe, dass die Pflichtaufgaben zu groß seien, um weitere zusätzliche Investitionen zu tätigen?
Der Vorsitzende antwortete hier mit ja und führt hierzu folgendes Beispiel auf. Die Grundschule muss bis zum Jahr 2025 für die 1. Klasse eine Ganztagesbetreuung anbieten. Dies hat der Bundestag so beschlossen. Doch wer das finanziert einschließlich der noch notwendigen Umbauarbeiten wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden im Vorfeld nicht geklärt! Hier werden die Kommunen völlig im Stich gelassen und vor nicht zu bewältigende Aufgaben gestellt.
Kämmerer Rominger fügt hier hinzu. Normalerweise gilt, wer bestellt, bezahlt! Dies gilt aber nicht für Bund und Länder! Die Belastungen für die Gemeinden steigen von Jahr zu Jahr, insbesondere durch die Beschlüsse mit einem Rechtsanspruch zur Ganztagesbetreuung (zuerst der Kindergartenplatz und jetzt neu bei der Grundschule, die Ganztagesbetreuung). Dem gegenüber steht jedoch nach wie vor ein teils erheblicher Sanierungs- und Investitionsrückstau, der sich nur schwer, wenn überhaupt, abbauen lässt. Die jetzigen Ziele wie Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Betreuung, Wohnungsbau, weitreichendere Sozialleistungen auf Bundes- und Landesebene können jedoch nur auf der örtlichen Ebene erfolgreich umgesetzt werden. Denn die Realisierung ist nur mit einem ermöglichenden Rechtsrahmen und dem passenden Geldbeutel möglich. Doch Bund und Land entziehen sich dieser Verantwortung und lassen die Gemeinden im Regen stehen. Und dann soll man noch viel Freude an der Umsetzung haben, so Kämmerer Rominger.
TOP 4: Bauangelegenheiten
a) Neubau Wohnhaus (2WE) mit Carport und Doppelgarage, Flst. Nr. 2500/3, Bergstraße 38
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Baugesuch. Das geplante Bauvorhaben passt sich in die umgebene Bebauung ein. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
b) Neubau Garage, Flst. Nr. 1036/2, Bubenhofenstraße 17
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
c) Nutzungsänderung, Flst. Nr. 2641/4, Talstraße 25
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Bauvorhaben. Im Erdgeschoss sollen Garagen entstehen. Hierfür wird eine zusätzliche Wand und eine Brandschutzwand erstellt. Im 1. und 2. OG (im westlichen Teil) werden Lagerräume geschaffen und eine zusätzliche Wand im Treppenhaus als Schleuse gebaut.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Bewilligung Förderung Retentionsfilterbecken
Der Förderantrag über 367.600 € wurde bewilligt.
Neugestaltung Friedhof
Der Vorsitzende hat von der Fa. Freiraumconcept aus Rottenburg nun ein Angebot für die Erstellung des Friedhofentwicklungskonzeptes erhalten und händigt dieses dem Gremium aus. Nach Ansicht und kurzer Diskussion wird der Vorsitzende damit beauftragt, einen Termin zu vereinbaren, damit zeitnah die erste Zusammenkunft zur Ideenfindung als Auftakt des Planungsprozesses begonnen werden kann.
Folgende Ratsmitglieder haben sich für den Arbeitskreis gemeldet:
Göckel Paul
Gauggel Martin
Pickl Peter
plus einen Vertreter der Freudenweiler Gemeinderäte
Bewerber für Bauplatzvergabe
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Stand der Vergabe der Bauplätze.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Bewerbungsverfahren noch bis 28.01.2022 läuft, bis dato seien insgesamt 8 Bewerbungen eingegangen. Diese müssen noch ausgewertet werden.
Bürgermeisterwahl
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, wieviel Bewerbungen zur Stellenausschreibung zum Bürgermeister eingegangen seien. Der Vorsitzende erläutert, dass die Abgabefrist noch bis 17.02.2022 läuft Frau Waiblinger informiert die Presse, sobald weitere Bewerbungen eingehen. Bisher sei der Vorsitzende der einzige Bewerber.