Hauptbereich
Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (m/w/d) am 13. März 2022
icon.crdate23.12.2021
Bürgermeisterwahl 13. März 2022 - Das Wahlergebnis
Noch am Wahlabend können Sie hier das Wahlergebnis abrufen.
So hat Neufra gewählt (PDF-Dokument, 102,14 KB, 13.03.2022)
Die offizielle öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt im Amtsblatt Nummer 11 vom 17. März 2022.
Bürgermeisterwahl am 13. März 2022 Einladung zur öffentlichen Bewerbervorstellung
Die Gemeinde lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zur öffentlichen Bewerbervorstellung am
Freitag, den 04. März 2022 um 19:30 Uhr in die Turn- und Festhalle Neufra ein.
Die Veranstaltung findet unter den geltenden Corona-Regeln statt, Einlass ist ab 18:30 Uhr.
Die aktuell gültigen Corona-Regeln sehen eine Begrenzung der Plätze in der Turn- und Festhalle vor. Daher ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Sie können sich ausschließlich am 01. und am 02.03.2022 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Tel. Nr. 9300-44 anmelden.
Da Frau Susanne Goller bereits mitgeteilt hat, dass sie an der Bewerbervorstellung nicht teilnehmen wird, ist Bürgermeister Reinhard Traub der einzige Redner.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (m/w/d)
Wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers wird die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Neufra notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 13.03.2022.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen (m/w/d) zugelassen sind.
Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, dem 03.04.2022.
Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Amtszeit des gewählten Bürgermeisters/der gewählten Bürgermeisterin (m/w/d) beträgt 8 Jahre.
Wahlberechtigtsind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Neufra, Im Oberdorf 41, 72419 Neufra bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, 20.02.2022, beim Bürgermeisteramt Neufra, Im Oberdorf 41, 72419 Neufra, eingehen.
Information zur Briefwahl
Am 13.03.2022 findet in Neufra die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten ab dem 02.02.2022 - bis spätestens 20.02.2022 - zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel erst nach der Zulassung der Bewerber gedruckt werden können. Diese erfolgt in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses nach Ende der Bewerbungsfrist am 17.02.2022. Mit einer Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann somit frühestens Mitte/Ende KW 8 begonnen werden. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Wir bitten darum, wenn möglich für die Abholung der Briefwahlunterlagen einen Termin zu vereinbaren. Das Wahlamt erreichen Sie unter Tel. 93000.
Gemeinde Neufra
Wahlamt