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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 19. Oktober 2021
icon.crdate12.11.2021
TOP 1: Anfrage eines Anwohners des Höhenwegs auf Erweiterung des Winterdienstes im Bereich des Stichs im Höhenweg
- Beschlussfassung
Das Gremium traf sich um 19.30 Uhr im Höhenweg, um die Stichstraße zu besichtigen. Bauhofleiter Blatter und Bauhofmitarbeiter Fink waren mit dem Räumfahrzeug ebenfalls anwesend, um dem Gremium die Sachlage zu demonstrieren. Der Vorsitzende führte aus, dass es sich hier um einen Straßenabschnitt ohne Wendemöglichkeit handelt von ca. 30 m Länge und 3,00 m bis 3,50 m Breite.
Nachdem sich das Gremium wieder im Sitzungssaal eingefunden hat, sind sich die Gemeinderäte einig, dass der Antrag des Anwohners zur Erweiterung des Winterdienstes abgelehnt wird.
Nach der Räum- und Streupflichtsatzung besteht seitens der Anlieger die Pflicht 1,50 m links und rechts der Straße zu räumen.
Beschluss:
Der Antrag auf Erweiterung des Winterdienstes im Bereich des Stichs im Höhenweg wird einstimmig abgelehnt.
TOP 2: Bürgermeisterwahl 2022
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub übergibt das Wort an den 1. Stellvertretenden Bürgermeister, Gemeinderat Peter Pickl, und verlässt wegen Befangenheit das Gremium. Er nimmt im Zuhörerraum Platz.
Herr Pickl führt aus, dass im kommenden Jahr die Amtszeit von Herrn Traub am 31. Mai 2022 endet. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl muss vom Gemeinderat übernommen werden. Gemeinderat Pickl übergibt Frau Waiblinger das Wort.
Frau Waiblinger klärt als Sachbearbeiterin die Gemeinderäte über die gesetzlichen Vorgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl auf. Der Gemeinderat muss über den Tag der Wahl, den Tag einer eventuellen Neuwahl, das Ende der Einreichungsfrist der Wahl und der Neuwahl, über die Stellenausschreibung, über das Veranstalten einer öffentlichen Bewerbervorstellung und über die Bildung des Gemeindewahlausschuss beschließen.
Sie klärt das Gremium über die Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO), des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) und der Kommunalwahlordnung (KomWO) in den folgenden Punkten, für die Bürgermeisterwahl auf.
1. Tag der Wahl
2. Einreichungsfrist
3. Stellenausschreibung
4. Ausschreibungstext
5. Wahlorgane und deren Aufgaben
6. Bildung des Gemeindewahlausschusses
Ebenso hat sie eine Übersicht erarbeitet, die alle einzuhaltenden Fristen rund um die Bürgermeisterwahl beinhaltet. Die Stellenausschreibung hat Frau Waiblinger basierend auf dem Muster des Kohlhammer Verlags, für das Gremium ausgearbeitet.
Nachdem keine Fragen aus dem Gremium vorhanden waren, wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Tag der Wahl ist der 13. März 2022
Der Tag einer eventuellen Neuwahl ist der 03. April 2022
Das Ende der Einreichungsfrist der Hauptwahl ist am17. Februar 2022, 18 Uhr
Das Ende der Einreichungsfrist der Neuwahl ist am 17. März 2022, 18 Uhr
Die Stellenausschreibung erfolgt am Freitag, 17.12.2021 im Staatsanzeiger, dieser Termin ist maßgeblich für den Beginn der Einreichungsfrist. Eine Veröffentlichung in der Schwäbischen Zeitung, im Zollern-Alb-Kurier und im Schwarzwälder Boten erfolgt am Samstag, 18.12.2021, und im Amtsblatt am Donnerstag, 23.12.2021. In die Stellenausschreibung wird der Hinweis, dass sich der bisherige Amtsinhaber wieder bewirbt, aufgenommen.
Am Freitag, den 04.03.2022 wird eine Veranstaltung zur öffentlichen Bewerbervorstellung stattfinden. Gehen zur eventuellen Neuwahl weitere Bewerbungen ein, gibt es eine erneute Bewerbervorstellung am Freitag, den 01.04.2022. Die Modalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt vom Gemeinderat festgelegt.
Der Gemeindewahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
VorsitzenderPeter Pickl
stellvertretender Vorsitzender: Paul Göckel
2. stellvertretender Vorsitzender: Michael Fröhlich
Beisitzer:
1. Ingo Schaberger
2. Werner Schmitz
3. Felix Conzelmann
4. Martin Gauggel
Stv. Beisitzer:
1. Christian Stauß
2. Marcel Abt
3. Peter Türk
4. Marc Dietmann
Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag in allen Punkten einstimmigzu.
TOP 3: Bauplatz-Vergabekriterien für die gemeindeeigenen Baugebiete "Friedhofstraße" und "1. Erweiterung Deißlesberg"
- Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage, die über die Präambel, das Vergabeverfahren, die Zugangsvoraussetzungen und Verkaufsbedingungen, sowie die Übersicht der Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung informiert.
Nach kurzer Diskussion, wurde über die Beschlussfassung abgestimmt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmigder Präambel, den Zugangsvoraussetzungen, den Bauplatzvergabekriterien, den Auswahlkriterien sowie ihrer punktebasierten Gewichtung zu.
TOP 4: Festlegung der Bauplatzpreise für die gemeindeeigenen Baugebiete "Friedhofstraße" und "1. Erweiterung Deißlesberg"
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub klärt die Gemeinderäte über die Kostenzusammenstellung für die zwei neu entstehenden Bauplätze im Baugebeit „1. Erweiterung Deißlesberg“ auf. Die Gesamtkosten der Gemeinde beliefen sich auf 52.604,29 Euro.
Es entstehen zwei Bauplätze:
Bauplatz Ledergasse 1.040 qm
- vorauss. Einnahmen bei 89,00 Euro/qm 92.560,00 Euro
Bauplatz Von-Speth-Str. 1.030 qm
- vorauss. Einnahmen bei 99,00 Euro/qm 101.970,00 Euro
Nach kurzer Diskussion, brachte der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Bauplatzpreis für den Bauplatz in Richtung „Ledergasse“ wird mit 89,00 Euro je qm und der Bauplatz in Richtung „Von-Speth-Str.“ wird mit 99,00 Euro je qm festgelegt.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmigzu.
Festlegung Bauplatzpreis “Baugebiet Friedhofstraße”
Der Vorsitzende klärt das Gremium über die Kostenzusammenstellung der sechs neu entstehenden Bauplätze die auf einer Gesamtfläche von 3.154 qm entstehen, auf. Hier belaufen sich die Gesamtkosten der Gemeinde auf ca. 264.649,63 Euro. Die voraussichtlichen Einnahmen bei einem qm-Preis von 89,00 Euro belaufen sich auf 280.706,00 Euro. Der verbleibende Bauplatzerlös von 16.056,37 Euro wird für wichtige Infrastrukturmahnahmen zurückgelegt.
Nachdem keine Fragen aus dem Gremium entstanden brachte der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Der Bauplatzpreis für die sechs Bauplätze im Baugebiet Friedhofstraße wird mit 89,00 Euro je qm festgelegt.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag einstimmigzu.
TOP 5: Bauangelegenheiten
a) Errichtung eines Carports und einer Dachgaube, Flst. Nr. 1700/20 Gartenstraße 4, 72419 Neufra
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Bauvorhaben.
Da es seitens der Gemeinde keine Einwände gibt, bringt der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung:
Das Gremium erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.
Der Gemeinderat erteilt dies einstimmig.
b) Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung undDoppelgarage, Flst. Nr. 5458 Gammertinger Str. 10
Bürgermeister Traub erläutert dem Gremium das Bauvorhaben. Dieses weicht in zwei Punkten vom Bebauungsplan ab.
1. Traufhöhe geplant auf 4,45 m anstatt der zulässigen 4,20 m
2. Stützmauer geplant <1,50 m Höhe
Zur abweichenden Traufhöhe wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Das Bauvorhaben passt sich in die umgebende Bebauung ein, aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung der Traufhöhe einstimmigzu.
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch einstimmigsein Einvernehmen.
TOP 6: Bakanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Zufahrt Feuerwehrhaus
Der Vorsitzende gibt bekannt, das Herr Schick als Abteilungskommandant der Freiw. Feuerwehr Neufra einen Antrag gestellt hat, die Apfelbäume entlang der Zufahrt zum Feuerwehrhaus zu entfernen. Die Äste ragen in die Zufahrt, ebenso würde das Fallobst jährlich die Zufahrt verunreinigen.
Nach kurzer Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, dies in der nächsten Sitzung zu behandeln.
b) Anfrage Verkauf Flurstück 116
Bei der Gemeindeverwaltung ging die Anfrage über den Verkauf von Flurstück Nr. 116 ein.
Nach kurzer Diskussion schlägt das Gremium vor, dem Interessenten 2 Stellplätze befristet auf 1 Jahr zu vermieten, mit der Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses.
c) Gehweg Freudenweiler
Ein Gemeinderat informiert darüber, dass der Gehweg der Ortsdurchfahrt Freudenweiler an einzelnen Stellen aufplatzt und sich stellenweise setzt. Der Vorsitzende wird dies an die Firma Alb-Elektrik Huber Freileitungs- und Kabelbau GmbH weitergeben. Es gilt eine 5-jährige Gewährleistung.
d) Spielplatz Freudenweiler
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Stand des Spielplatzes.
Hier gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Spielgeräte angeliefert wurden. Die Sitzbänke wurden noch nicht geliefert. Die Erweiterung des Spielplatzes in Neufra steht ebenfalls noch aus. Die Fertigstellung der Spielplätze ist auf das Frühjahr 2022 geplant. Hierfür ist eine Aktion mit freiwilligen Helfern der Elternschaft geplant. Für Freudenweiler hat sich bereits der Heimat- und Brauchtumsverein dafür bereit erklärt.