Hauptbereich
Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 7. September 2021
icon.crdate11.11.2021
TOP 1: Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
- Feststellung
Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an den Kämmerer Werner Rominger.
Herr Rominger erläutert dem Gremium den Haushalt.
Das Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung 2020 beträgt 485.365,88 Euro. Dieser Betrag teilt sich auf in das ordentliche Ergebnis mit 211.991,29 Euro und in das Sonderergebnis mit 273.374,59 Euro. Diese beiden Beträge werden den jeweiligen Rücklagen zugeführt.
2020 war geprägt vom Beginn der Corona-Pandemie. Diese dauert an und wird uns weiterhin begleiten, so Herr Rominger.
Die Minder-/ Mehreinnahmen und Minder-/ Mehrausgaben haben sich im Rahmen des Plans gehalten. Allein die Gewerbesteuer-Kompensationszahlung (Hilfe von Land und Bund) macht das ordentliche Ergebnis aus. Die Gewerbesteuer-Kompensationszahlung betrug 237.956,50 Euro und wie schon zu Beginn erwähnt, das ordentliche Ergebnis beträgt 211.991,29 Euro. Beim Umsatzsteueranteil konnten Mehreinnahmen von 17.854,60 Euro verbucht werden. Die Planansätze bei den Schlüsselzuweisungen von 68.830,00 Euro und bei den Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke wurden um 77.670,71 Euro wesentlich überschritten. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde der Ansatz um 6.282,02 Euro überschritten.
In der Gesamtfinanzrechnung wird dargestellt, wie sich die liquiden Mittel aufgrund der Maßnahmen, die durchgeführt werden, die Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Der Zahlungsmittelanfangsbestand betrug zum Jahresbeginn 2.348.654,62 Euro. Aufgrund der Veränderungen in 2020 haben wir einen Zahlungsmittelzugang von 570.680,70 Euro. Dadurch erhöhen sich die liquiden Mittel zum 31.12.2020 auf 2.919.335,32 Euro.
Die Veränderung beruht darauf, dass die Maßnahme Sanierung Feuerwehrhaus nicht begonnen wurde und erst in 2021 durchgeführt wird.
Herr Rominger strebt an, nur die konkret anstehenden Maßnahmen im Haushaltsplan aufzunehmen und die zukünftig geplanten Maßnahmen von Jahr zu Jahr neu im Haushaltsplan aufzunehmen. Jeder Haushalt wird neu veranschlagt, somit hat man einen genaueren Überblick.
Der Schuldenstand konnte abgebaut werden, die Tilgungen betragen 66.573,93 Euro. Der Schuldenstand zum 31.12.2020 beträgt 693.693,32 Euro, was bei einer zugrunde gelegten Einwohnerzahl von 1833 (Stand: 30.06.2020) eine Pro-Kopf-Verschuldung von 378,44 Euro ergibt (zum Vergleich 2019: 411,62 Euro).
Das positive Gesamtergebnis von 485.365,88 Euro in 2020 erhöht den bisherigen Stand der Rücklagen von 550.438,94 Euro auf 1.035.804,82 Euro. Diese Zahl sei sehr wichtig, so Herr Rominger. Diese Mittel stehen zur Verfügung um in den zukünftigen Jahren die eventuell entstehenden Fehlbeträge abzudecken. Trotzdem muss nach wie vor an das Gebot zum Maßhalten erinnert werden, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen. Die Auswirkungen der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie werden unmittelbar in den Folgejahren spürbar werden und zur weiteren Priorisierung der anstehenden Maßnahmen zwingen. Es gibt viele Unsicherheiten in der Zukunft, die Konjunkturentwicklung, die Entwicklung der Corona-Pandemie, der Klimaschutz. Eins ist aber sicher, so Herr Rominger. Die Belastungen werden für alle höher werden. Die Aussichten auf die nächsten Jahre seien alles andere als rosig, wir gehen schwierigen Zeiten entgegen.
Nachdem keine Fragen aus dem Gremium entstanden, trägt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag vor.
Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat am 7. September 2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:
1. Ergebnisrechnung in EUR
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 4.916.204,05
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -4.704.212,76
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 211.991,29
1.4 Außerordentliche Erträge 273.374,59
1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 273.374,59
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 485.365,88
2. Finanzrechnung
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.717.849,07
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.041.302,46
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 676.546,61
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 326.042,48
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -369.789,51
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -43.747,03
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 632.799,58
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -66.573,93
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -66.573,93
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 566.225,65
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 4.455,05
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 2.348.654,62
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 570.680,70
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 2.919.335,32
3. Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen 0,00
3.2 Sachvermögen 19.762.191,32
3.3 Finanzvermögen 3.306.882,59
3.4 Abgrenzungsposten 12.459,82
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 23.081.533,73
3.7 Basiskapital 15.435.625,33
3.8 Rücklagen 1.035.804,82
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten 5.496.880,18
3.11 Rückstellungen 0,00
3.12 Verbindlichkeiten 1.027.304,71
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 85.918,69
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 23.081.533,73
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Neufra stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß §95 b Abs. 1 GemO fest.
Neufra, 7. September 2021
gez.
Reinhard Traub
Bürgermeister
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmigzu.
TOP 2: Bauplatz-Vergaberichtlinien für die gemeindeeigenen Baugebiete "Friedhofstraße" und "1. Erweiterung Deißlesberg"
- Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde Neufra verfolgt mit den Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 BauGB). Ohne die Bauplatzvergabekriterien wäre die in der Gemeinde verwurzelte Bevölkerung zu großen Teilen nicht in der Lage, Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben. Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 3 und 4 BauGB). Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde Neufra bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).
Die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Neufra wird geprägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren. Dies soll in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden. Dabei sollen Bürger, welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetragenen Verein, einer sozial-karitativen oder kirchlichen Organisation, die in der Gemeinde ihren Sitz haben, als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jahren verdient gemacht habe, besonders berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins / Organisation können nicht berücksichtigt werden.
Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die Stärkung des Ausschusses der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge als wichtige Bestandteile besonders hervor.
Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Neufra setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.
Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Vergabeverfahren, die Zugangsvoraussetzungen, die Verkaufsbedingungen und die Übersicht der Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung.
Nach ausgiebiger Diskussion über die einzelnen Auswahlkriterien, ist sich das Gremium einig, die Beschlussfassung zu vertagen.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Hier stimmt der Gemeinderat einstimmigzu.
Beschluss:
Die Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung vertagt.
TOP 3: Antrag des DRK Neufra zur Bezuschussung von drei Führerscheinen der Klasse C
- Beratung und Beschlussfassung
Gemeinderat Göckel verlässt für diesen Tagesordnungspunkt, aus Befangenheitsgründen das Gremium, da er als ehrenamtlicher Bereitschaftsleiter tätig ist.
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium, dass der KTW-B mit einer Gesamtmasse von 3,88 Tonnen, das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigt. Seit 1999 ist der Führerschein Klasse B auf 3,5 Tonnen beschränkt. Somit ist der Führerschein der Klasse C notwendig um das DRK-Fahrzeug fahren zu dürfen. Es sei in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen, dass deshalb der KTW-B nicht ausrücken konnte und der Einsatzort mit dem privaten PKW angefahren wurde. Inzwischen haben drei Bereitschaftsmitglieder den Führerschein der Klasse C erworben. Die Bereitschaft hat die Kosten der Führerscheine in Höhe von insgesamt 7.800,00 Euro übernommen und stellt hiermit einen Antrag auf eine Bezuschussung von 4.000,00 Euro an die Gemeinde.
Der Kreisverband hatte bezüglich der Bezuschussung beim Jubiläum des DRK mündlich eine Zusage gemacht. Allerdings bis jetzt noch nichts schriftlich zugesagt.
Gemeinderat Schmitz stellt den Antrag auf eine Kostenübernahme über den Betrag, der von den 7.800,00 € abzüglich der möglichen Bezuschussung vom DRK Kreisverband übrig bleibt.
Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag von Gemeinderat Schmitz mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinderat Türk stellt nun den Antrag auf eine Kostenübernahme von 5.000 €.
Diesem stimmtder Gemeinderat mehrheitlich zu.
TOP 4: Bauangelegenheiten
Erweiterung des bestehenden Schuppens, Flst. 1064/10, Herdlestraße im Schuppengebiet Neufra
- Beschlussfassung über den Befreiungsantrag
- Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Baugesuch.
Nachdem aus dem Gremium keine Fragen entstanden, wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Die Verwaltung schlägt vor:
Dem Befreiungsantrag von der vorgeschriebenen Dachform Satteldach, den Anbau eines Walmdachs zu gewähren und dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium erteilt der Befreiungen der vorgeschriebenen Dachform einstimmigdas Einvernehmen.
Weiter erteilt das Gremium einstimmigdas gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Überschussbeteiligung Ferngasgesellschaft Albstadt-Gammertingen mbH (FAG)
Bürgermeister Traub informiert den Gemeinderat darüber, dass die Gemeinde Neufra von der FAG eine Überschussbeteiligung in Höhe von 50%, gut 12.000 Euro erhält.
Das Gremium erteilt einheitlichseine Zustimmung zur Annahme der Überschussbeteiligung.
b) Fahrbahnmarkierungen „Zone 30“ und „rechts vor links“ in Neufra
- Bekanntgabe
Bürgermeister Traub informiert den Gemeinderat über die Rückmeldung der Straßenverkehrsbehörde. Diese weist an, die 30er-Zonen Markierungen sehr sparsam einzusetzen und lehnt die beantragten Markierungen bis auf eine Ausnahme am Rädlesberg ab. Weitere 30er-Markierungen werden akzeptiert aber nur als Wiederholung zur Erinnerung an das Tempolimit nach ca. 1/3 der jeweiligen Straße.
Rechts-vor-links-Markierungen werden seitens der Straßenverkehrsbehörde generell abgelehnt.
Für Markierungen in der Unteren Gasse sieht das Landratsamt / Straßenverkehrsbehörde keine Erforderlichkeit.
Die Altbestände der vorhandenen Blockmarkierungen im Deißlesberg und Hochberg, dürfen zukünftig nicht mehr nachmarkiert werden.
Der Einmündungsbereich der Talstraße muss noch geklärt werden.
c) Auswertung Geschwindigkeitsmesstafel Freudenweiler
Gemeinderat Conzelmann erkundigt sich nach der Auswertung der Geschwindigkeitsmesstafel in Freudenweiler. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Auswertung im Amtsblatt veröffentlicht wird. Es wurde aufgezeichnet, dass von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Geschwindigkeitsverstöße von mehr als 100 km/h zu verzeichnen sind. Gemeinderat Conzelmann möchte, dass dies an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet wird. Er ist der Meinung, dass die Messtafel viele Fahrer, durch das Signal eingebremst hat. Gerne hätte er die Messtafel über einen längeren Zeitraum in Freudenweiler.
Gemeinderat Abt erläutert hierzu, dass es sogar schon Spender aus Freudenweiler geben würde, die bereit wären, eine eigene Tafel für Freudenweiler anzuschaffen.
Gemeinderat Gauggel befürwortet ebenso eine noch länge Aufzeichnung in Freudenweiler, damit hier eine längere Statistik geführt werden kann um bei der Straßenverkehrsbehörde Fakten vorzulegen. Evtl. könne man so ein vermehrtes Blitzen einfordern.
d) Öffnungszeiten Rathaus
Gemeinderat Schmitz erkundigt sich, bis wann das Neufraer Rathaus wieder in den Regelbetrieb ohne Terminvereinbarung geht. Im Umkreis seien alle Rathäuser bereits wieder bei den regulären Öffnungszeiten.
Bürgermeister Traub gibt hier zur Kenntnis, dass die Verwaltung für jeden Bürger geöffnet hat. Durch die Terminvergaben entfielen die Wartezeiten und unnötige Menschenansammlungen.