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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 1. Juni 2021
icon.crdate24.06.2021
TOP 1: Neuvergabe Fischereipacht Fehla für den Zeitraum 2020 – 2032 und Abschluss eines neuen Pachtvertrags
- Beschlussfassung
Marc Dietmann verlässt aufgrund seiner Funktion als Vorstand des Fischereivereins Neufra aus Befangenheit das Gremium.
Bürgermeister Traub erläutert, dass der Pachtvertrag des Fischereivereins eine Laufzeit von 12 Jahren hat und es nun an der Zeit ist, diesen zu verlängern. Der Vertrag wurde auf der Grundlage des Mustervertrags aufgesetzt und dem Regierungspräsidium und dem Pächter zur Durchsicht vorgelegt.
Der Vertrag ist ausgelegt auf eine Fließgewässerlänge von 5.500 m bei einer durchschnittlichen Breite von 4 Metern. Die Pachtdauer beträgt 12 Jahre (dies ist die Mindestpachtdauer) und läuft vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2032. Der Pachtzins wurde aufgrund der Wasserqualität auf die symbolische Höhe von 1€/Jahr festgesetzt. Eine Anpassung kann erfolgen, falls die Wasserqualität sich bessert. Herr Traub verweist auf §9 in dem geregelt wird, dass eine Fangbegrenzung auf 10 Fischen pro Jahr bei maximal 20 Erlaubnisscheininhabern festgelegt wird. Das Führen einer Statistik mit Tag der Begehung, Fangergebnis (Art, Länge, Gewicht) und der jährliche Arbeitseinsatz des Fischereivereins zur Bachputzete im Oktober sind hier auch geregelt.
Zum Vertrag gibt es keine weiteren Fragen. Daher bringt Bürgermeister Traub die Zustimmung zum Vertrag zur Abstimmung:
Dem Vertrag wird einheitlich zugestimmt.
TOP 2: Einsatz von Wildkameras durch die Jagdpächter zum Wildtiermonitoring in den Jagdbögen der Jagdgenossenschaft Neufra
- Beratung
Bürgermeister Traub erklärt, dass der Anlass zur Aufnahme in die heutige Sitzung ein Schreiben an die Jagdpächter war, mit der Aufforderung, die Wildkameras abzuhängen. Dieses Schreiben hatte natürlich einen Anlass, die Anzahl der Wildkameras bei uns nimmt stetig zu und rechtlich bewegen wir uns mit dem Einsatz von Wildkameras in einer Grauzone.
Gemeinderat Conzelmann verlässt aufgrund Befangenheit als Jagdpächter und Antragsteller das Gremium.
Bürgermeister Traub erklärt, dass es Beschwerden über 2 Wildkameras im Privatwald gab, diese wurden ohne Absprache beim Privatwaldbesitzer aufgehängt. Dieser Waldbesitzer war sehr verärgert und ist daher auf die Gemeinde zugekommen. Das Ziel der heutigen Diskussion von Seiten der Gemeinde ist, dass die Kameras grundsätzlich abgehängt werden und dann im Einzelfall entschieden wird, wo und wie Kameras und in welcher Anzahl sie aufgehängt werden können.
Bürgermeister Traub zeigt anhand eines Bildes, wie die Wildkameras laut gängiger Literatur aufzuhängen sind. Die Kamera auf dem Bild hängt auf Kniehöhe, damit der Kopfbereich nicht aufgezeichnet wird und somit der Waldbesucher nicht zu erkennen ist. Die Kamera ist direkt auf die Kirrung gerichtet. Es handelt sich um eine Kamera ausschließlich zur Wildtierbeobachtung. Eine so aufgehängte Kamera kann seitens der Gemeinde geduldet werden.
Herr Traub verweist auf eine rechtliche Grauzone, dies ist auch die Auffassung der Landesjagdbehörde. Es sind 2 Gesetze, die sich hier widersprechen. Auf der einen Seite sind dies das Grundgesetz, mit dem Recht der Selbstbestimmung sowie das Datenschutzgesetz in Verbindung mit dem des Landeswaldgesetztes. Der Wald dient als Erholungsgebiet und jeder Erholungssuchende darf sich im Wald aufhalten. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, wie beispielsweise ein eingezäunter Bereich oder Jagdliche Einrichtungen (Hochsitz), die nicht betreten werden dürfen. Auf der anderen Seite steht das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Es besagt, dass jeder Jäger verpflichtet ist, ein Wildtiermonitoring zu machen, wobei dies differenziert zu sehen ist. Das Monitoring von seltenen Tierarten wie Luchs, Wolf, Wildkatze oder ähnlichem ist hier wichtiger als das Monitoring von heimischen Wildtierarten. In Bezug auf die afrikanische Wildpest ist eine Kamera natürlich eine Erleichterung, trotzdem handelt es sich um einen grenzwertigen Bereich. Daher lautet der Vorschlag der Gemeinde, in diesem grenzwertigen Bereich gemeinsam vorzugehen und sich abzustimmen. Was die Gemeinde unbedingt verhindern möchte ist ein Wildwuchs von Kameras.
Gemeinderat Abt findet es wichtig, einen Kompromiss zu finden, da die Wildschäden doch sehr hoch sind und durch Verbot der Kameras den Jägern ein gutes Hilfsmittel genommen wird.
Bürgermeister Traub meint, dass sein Vorschlag wäre, bei Punkt Null anzufangen, dass jeder seine Kameras abhängt und ein gemeinsamer Termin stattfindet bei dem die Jagdpächter, Verwaltung, Herr Götz als Hegeringsleiter, Herr Klaiber vom Kreisjagdverband und Herr Hauser als Revierförster anwesend sind. Hier sollte dann eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Der Vorschlag der Gemeinde ist, im Einzelfall zu entscheiden, wie die Kameras aufgehängt werden und dass die Anzahl so eingeschränkt wird, dass in einem Jagdbogen nicht mehrere Kameras hängen, sondern nur eine oder zwei.
Gemeinderat Göckel macht den Vorschlag, einem der anwesenden Jäger die Möglichkeit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen.
Bürgermeister Traub macht den Vorschlag, dass, wenn die Gemeinderäte dem zustimmen, das Wort an Herrn Conzelmann erteilt wird. Außerdem würde noch ein weiterer, nicht dem Gremium angehöriger Vertreter der Jägerschaft gehört werden.
Das Gremium stimmt diesem Vorschlag zu.
Gemeinderat Conzelmann erklärt, dass er die Vorgehensweise an sich nicht glücklich fand, vor allem der letzte Satz „Falls Sie in Ihrem Jagdbogen Wildkameras im Einsatz haben, fordern wir Sie auf, diese umgehend zu entfernen“, störte ihn. Das heißt, hier wird klar ein Verbot ausgesprochen. Er findet es schwer, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn so ein Schreiben voran geht. Man hätte ja auch anders herum handeln können, sich erst an einen Tisch zu setzten, eine gemeinsame Lösung suchen und dann reagieren. Eine Info vorab wäre seiner Ansicht nach schöner gewesen, dann hätte man miteinander reden können. Es gibt ja schon Vorschläge seitens der Gemeinde und die Jäger haben sich auch schon Gedanken gemacht, dies kann am Termin dann besprochen werden. Es stört ihn, dass nur die Jagdpächter angeschrieben wurden, obwohl noch weitere Kameras in den Wäldern hängen.
Außerdem möchte er noch auf die Bedeutung der Kameras für den Jäger zu sprechen kommen. Hauptsächlich sind sie im Einsatz, um den Schwarzwildbestand zu regulieren, da Schwarzwild (Sauen) den größten Schaden anrichtet, dieser kann auch mal in die Höhe von 1000 € gehen. Die Kameras, die, da gibt er der Verwaltung recht, in Kniehöhe, maximal Hüfthöhe aufgehängt werden sollen, zeigen dem Jäger, wo sich das Wild befindet und kann somit gejagt werden. Die Kameras, die die Bilder direkt aufs Handy senden zeigen direkt, dass das Wild an der Kirrung ist und die Sau kann direkt erlegt werden. Dass eine Kamera nicht am Weg hängen soll und die Kamera so ausgerichtet werden soll, dass sie direkt auf die Kirrung zeigt, sieht er ein. Er verweist darauf, dass alle Kirrungen angemeldet sind, auch das Landratsamt weiß, wo die Futterstellen sind, somit könnte ein Kompromiss gefunden werden, diese nur an den Kirrungen aufzuhängen. Die Gemeinde, der Forst und die Forstarbeiter wissen genau, wo diese Kirrungen sind und wissen dann wo eine Kamera sein könnte.
Bürgermeister Traub meint, ihm werde der Vorwurf gemacht, den Brief ohne vorherige Abstimmung geschrieben zu haben. Diesen Ball möchte er aber zurückspielen. Die Kameras wurden auch ohne Abstimmung mit der Gemeinde aufgehängt. Auch die Jäger hätten hier auf die Gemeinde und den Waldbesitzer zukommen können. Wir wissen nicht, wo die Kameras hängen und vom wem sie aufgehängt wurden. Es ist auch nicht die Aufgabe der Verwaltung die Kameras aufzuspüren. Es wäre schön, wenn wir hierüber Info bekommen würden. Die Gemeinde ist nicht nur Vertreter der Jagdgenossenschaft, sondern hat noch die Funktion als Waldbesitzer, und nicht zuletzt als Ordnungsamt. Aus Sicht des Ordnungsamtes ist der Einsatz von Wildkameras sehr kritisch zu sehen, daher ist es wichtig, hier eine Lösung zu finden. Wo Kameras von anderen hängen, wissen wir nicht. Für die Besitzer dieser Kameras gelten selbstverständlich dieselben Regeln.
Gemeinderat Conzelmann stellt den Antrag, noch jemanden aus der Jägerschaft zu hören.
Das Gremium stimmt diesem zu.
Herr Joachim Lampe stellt klar, dass er nicht ganz neutral ist. Er ist auch Jäger, jagt nicht in Neufra, aber er ist Bürger von Neufra. Er erklärt, dass er Rechtswissenschaft studiert hat und seinen Vortrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei abgestimmt hat. Er erklärt, dass der Begriff Grauzone in diesem Bereich vorsichtig formuliert ist, es handelt sich um eine komplexe Sache. Es folgt ein umfangreicher Vortrag mit vielen Paragrafen und rechtlichen Hinweisen darüber was man im Wald tun und lassen sollte oder kann. Ein Verbot von Kameras gibt es aus seiner Sicht rechtlich nicht. Öffentliche Wege sind ein absolutes Tabu, vorgeschlagen wird ein Anbringen der Kamera auf Kniehöhe, nur eine Aufnahme des nötigen Bereiches, Personen auf Bildern müssen verpixelt werden, es soll keine Person identifizierbar sein. Unbedingt muss ein Hinweisschild angebracht werden. Die Stelle, an der das Schild stehen muss, ist noch strittig. Auf dem Schild muss unbedingt stehen, dass hier eine Kamera ist (z.B. Achtung Kamera), wer die Kamera aufgehängt hat, evtl. Datenschutzbeauftragter und die Verwendung (z.B. Wildtierbeobachtung). Dann wird im Einzelfall eine Kamera möglich sein. Er führt noch die Wilduhren als Alternative aus. Diese seien jedoch ungeeignet.
Gemeinderat Schaberger meint, dass hier die Seiten ziemlich verhärtet sind. Ihm fehlt die Sachlichkeit. Es werden Interessen mit aller Gewalt vertreten. Eigentlich wollte man hier eine Meinung zum Thema hören und nicht eine rechtliche Abhandlung. Es sei durchaus nachvollziehbar, dass die Jäger Interesse an der Genehmigung der Kameraüberwachung haben. Aber bei diesem Statement eben fehlte ihm die Sachlichkeit.
Herr Lampe sieht dies nicht so und erklärt, dass sein Vortrag sachlich auf das Schreiben abgestimmt wurde und der rechtliche Rahmen vorgegeben ist. Außerdem möchte er noch klarstellen, dass er kein Freund von Wildkameras ist.
Gemeinderat Schaberger erklärt nochmals, dass ihn schon die Einleitung mit Verweis auf das Rechtsstudium gestört hat. Dies ist schade, da es verschiedene Interessen gibt, die der Erholungssuchenden und auch die der Jäger. Hier muss eine Lösung gefunden werden.
Bürgermeister Traub bedankt sich bei Herrn Lampe für die Ausführungen und erklärt, dass er versucht hat, die Hand zu reichen. Er erklärt, dass er nach dem Schreiben teilweise sehr hart angegangen wurde. Der Vorschlag seitens der Gemeinde einen Termin zu machen ist da, wir gehen auf die Jagdpächter zu und wir erwarten nun auch das Entgegenkommen ihrerseits. Die Verwaltung ist nicht grundsätzlich gegen Kameras, es wurden auch gute Beispiele gezeigt, wenn jedoch aus der Bevölkerung Beschwerden kommen, muss die Verwaltung reagieren. Vielleicht war das Schreiben zu scharf formuliert, aber wir haben den Wunsch bei Punkt Null anzufangen. Wie von Herrn Lampe schon ausgeführt, ist ein Schild erforderlich, dies gibt es in Neufra bei keiner Kamera. Somit sind diese nicht den Regeln entsprechend. Wenn wir gemeinsam Regeln definieren, die eingehalten werden, können wir eine gute, abgestimmte Lösung finden.
TOP 3: Antrag auf Anschluss der Straßenbeleuchtung der privaten Erschließungsstraße (Hausnummer 41-47) in der Friedhofstraße an die öffentliche Straßenbeleuchtung der Gemeinde Neufra
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erklärt, dass ein Antrag von Anliegern vorliegt. Hier geht es um die Straßenlaterne des Privatweges neben der Neuerschließung in der Friedhofstraße. Diese wird über die Anlieger unterhalten, die Energiekosten samt Grundgebühr werden auf diese Anlieger verteilt. Das Anliegen der Unterzeichnenden ist nun, ob es möglich ist, die Laterne bei der jetzt laufenden Erschließung an die gemeindeeigene Straßenbeleuchtung anzuschließen.
Ursprünglich fand die Erschließung durch einen örtlichen, privaten Bauträger statt. Die Straße wurde als Privatstraße finanziert mit allem was damit zusammenhängt wie Straßenbau, Straßenbeleuchtung sowie Streu- und Räumdienst. Die Kosten liegen bei jährlich etwa 80 € - 100 € Stromkosten für die Straßenbeleuchtung. Die Gemeinde wird, egal, wie die Entscheidung ausfällt, Leerrohre mitverlegen, damit jederzeit reagiert werden und die Straßenbeleuchtung ans öffentliche Netz angeschlossen werden kann. Die Gemeinde schlägt vor, da Folgeanträge zu erwarten sind, den Antrag abzulehnen. Befürchtet werden weitere Anträge in Bezug auf die Kanalisation und den Winterdienst. Dies muss bei der Entscheidung mit eingerechnet werden.
Gemeinderat Göckel erklärt, dass ursprünglich ausgemacht war, dass die Gemeinde die Straße nach Fertigstellung für einen symbolischen Euro übernehmen wird. Hier gab es aber jemanden, der dies verhindert hat. Daher blieb es ein Privatweg. Er ist der Ansicht, wenn etwas in Bezug auf die Kanalisation geschieht, müsse die Straße an die Gemeinde übergehen. Der Strom könnte entsprechend dem Antrag der Anwohner übernommen werden.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er auch die Entscheidung für eine Übernahme akzeptieren wird.
Gemeinderat Pickl ist der Ansicht, dass es sich um eine Privatstraße handelt und diese auch privat finanziert werden muss.
Bürgermeister Traub erklärt, dass der Betrag für die Gemeinde durchaus kein Problem ist, wenn der Betrag aber durch 4 geteilt wird, sind es jährlich 20 €/Person und könne somit auch problemlos durch die Anlieger getragen werden.
Auf die Frage, ob es ähnliche Konstellationen in der Gemeinde gibt, antwortet Bürgermeister Traub, dass es andere ähnliche Konstellationen gibt.
Kämmerer Rominger erklärt, dass es da Erschließungsvereinbarungen gibt.
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Antragsteller auch mit einer Absage leben können und die Gemeinde im Gegenzug mit einer Entscheidung dafür leben kann. Die Entscheidung liegt beim Gemeinderat, der Verwaltungsvorschlag lautet, den Antrag abzulehnen.
Es folgt eine kurze Diskussion über andere Gegebenheiten die von der Gemeinde bezahlt oder nicht bezahlt werden. Danach kommt folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Übernahme der Straßenbeleuchtungskosten wird abgelehnt.
Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit 6 Gegenstimmen abgelehnt.
Dem Antrag der Anwohner wurde somit zugestimmt und die Antragsteller entsprechend informiert.
TOP 4: Bauangelegenheiten
Nutzungsänderung eines bestehenden Fabrikgebäudes in eine Oldtimer Garage mit Werkstatt, Gastronomie, Errichtung eines Vordaches, Stellplätze, Trafostation sowie Aufbau eines Gewächshauses, Flst. Nr. 4329/1 und 4329/2, Wiesenstr. 5
Bürgermeister Traub erklärt das Bauvorhaben und die Nutzungsänderung. Entstehen soll eine Oldtimergarage mit Gasträumen und Werkstatt. Im hinteren Gebäudeteil sind Stellplätze für die Oldtimer vorgesehen, diese 18 Boxen sind doppelstöckig. Im Gastronomiebereich soll ein Café mit Bar entstehen, außerdem noch eine Werkstatt. Im Außenbereich sind noch viele Stellplätze für die Gastronomie geplant, ob diese so benötigt werden, muss die Baurechtsbehörde entscheiden. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet und ist somit mit den Rahmenbedingungen für ein Gewerbegebiet zu bewerten. Die Gemeinde hat die Aufgabe das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, die fachliche Prüfung wie z.B. die Beurteilung der Lärmemissionen liegt bei der entsprechenden Fachbehörde. Außerdem ist im Garten noch ein Gewächshaus, zur Straße hin eine kleine Trafostation und ein Vordach geplant. Es wird so sein, dass, wenn ein Oldtimerfreund sein Fahrzeug aufgrund Platzmangels zuhause nicht abstellen kann, hier dann einen Stellplatz mieten kann. Während das Auto dann hier steht, können die Café-Besucher die Autos anschauen. Der Inhaber wird das Auto dann vermutlich eher am Wochenende abholen um seine Ausfahrt zu machen und dann wieder hier parken. Die Werkstatt ergänzt das Angebot.
Gemeinderat Abt verweist auf Bürger, die auf ihn zugekommen sind, mit Fragen und Anregungen. Es sei niemand dagegen, dass etwas gemacht wird, Solar, Café und Gewächshaus werden durchaus begrüßt. Bedenken bestehen allerding im Bereich Oldtimer, hier handelt es sich um ein Hobby und ein Hobby wird in der Regel nach Feierabend und sonntags betrieben. Bei der Anzahl von Stellplätzen ist eine gewisse Vorstellung da, es erfolgt eine Zu- und Abfahrt mit quietschenden Reifen, Autos lässt man lange warmlaufen, schnelles Fahren, reparierte Autos werden auf der Zufahrt getestet, dies sei teilweise jetzt schon so. Es besteht die Angst, dass es hier viele Konflikte geben wird. Außerdem sind die Werkstatt- und Café-Öffnungszeiten nicht bekannt.
Bürgermeister Traub verweist darauf, dass dies nicht das Thema des Baugesuches ist, dies sind Themen, die das Gewerbeamt prüfen muss. Es gibt gesetzliche Vorgaben, natürlich darf nachts um 24 Uhr nicht mehr geschraubt werden. Aber es handelt sich um ein Gewerbegebiet, hier sind die Möglichkeiten größer als in einem Wohngebiet. Gemeinderat Abt wirft ein, dass aber ein Wohngebiet direkt daneben liegt.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er das schon versteht, für das Bauvorhaben aber die Rahmenbedingungen eines Gewerbegebiets gelten. Bei dem direkt angrenzenden Gebiet handele es sich um ein Dorfgebiet, was einem Mischgebiet entspricht, auch wenn die Wohnbebauung überwiege.
Gemeinderat Abt möchte nun noch wissen, ob die Stellplätze schon im Außenbereich sind oder diese noch zum Gewerbegebiet gehören.
Bürgermeister Traub antwortet, dass dies im Flächennutzungsplan auch noch als Gewerbefläche ausgewiesen ist.
Gemeinderat Abt möchte wissen, ob es einen Kompromiss geben könnte und die Zufahrt hinten geplant werden könne. Dann wäre der ganze Verkehr nicht vorne, er betont nochmals, dass die Fahrzeuge enormen Lärm machen, vor allem, wenn am Sonntag dann 20 nacheinander abfahren werden, um eine Ausfahrt zu machen.
Gemeinderat Conzelmann wurde von Anwohnern angesprochen, dass die Lebensqualität enorm leidet. Bei einem anderen Gewerbe sähe man nicht so viele Probleme. Er erklärt, dass im letzten Sommer schon einiges gemacht wurde, das teilweise grenzwertig war. Vereinzelt sei dies noch zu akzeptieren, aber in der Masse wird es Konflikte geben.
Bürgermeister Traub meint, dies muss differenziert gesehen werden, heute wird das Baugesuch behandelt. Der Betrieb ist etwas anderes, wenn bestimmte Regeln und Vorgaben nicht eingehalten werden, hat jeder die Möglichkeit, dies entsprechend anzuzeigen. Hier wird dann von den zuständigen Stellen kontrolliert, ob gegen die Vorgaben verstoßen wird. Bezüglich Zufahrt wurde von der Gemeinde im Vorfeld schon angeregt, eine rückwärtige Zufahrt zu machen, dies hat sich offensichtlich so nicht realisieren lassen. Klar wäre die Zufahrt hinten besser als von vorne, der Verkehr aber bleibt der gleiche.
Das Gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag könne aber nicht rechtswidrig abgelehnt werden, in dem Wissen, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wurde.
Gemeinderat Conzelmann verweist auf ein rückwärtiges Flurstück. Hier sei eine Teerstraße die ganz rausführt, dann kommt Schotter bis zur Hauptstraße hinten sei ein Tor. Ob es einge- tragen ist, ist ihm nicht bekannt, aber es ist so vorhanden.
Bürgermeister Traub wirft ein, dass die rechtliche Hürde für eine Zufahrt außerorts sehr hoch sein würde. Dies ist außerhalb vom Erschließungsbereich der Ortschaft. Hier eine Zufahrt zur Landesstraße hinzubekommen ist fast unmöglich.
Gemeinderat Conzelmann teilt mit, dass er und Gemeinderat Abt nur die Stimmung der Bürger weitergeben möchte.
Bürgermeister Traub erwidert, dass er es gut findet, dass die Bedenken geäußert werden. Hier muss heute aber eine baurechtliche Entscheidung getroffen werden. Das andere gilt es in Zukunft zu beobachten.
Gemeinderat Türk merkt an, es handelt sich um ein Gewerbegebiet und man kann einem Gewerbe nicht das Gewerbe im Gewerbegebiet untersagen.
Nachdem es keine weiteren Fragen zum Thema gibt, bringt Bürgermeister Traub Folgendes zur Abstimmung:
Verwaltungsvorschlag:
Die Gemeinde schlägt vor, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium erteilt dem Bauvorhaben mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung das Einvernehmen.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Bauanfrage Bergstraße
Bürgermeister Traub erklärt, dass eine Anfrage eingegangen ist, betreffend des
Baus eines Einfamilienhauses in der Bergstraße. Hier soll eine Stadtvilla mit 2 Geschossen und Walmdach gebaut werden. Im Gesamten wird das Gebäude nicht höher als andere umliegende Bauten.
Gemeinderat Göckel wirft ein, dass die Kanalarbeiten über die Gemeinde laufen müssen. Bürgermeister Traub sieht hier die Gemeinde in der Pflicht, dies ist aber durchaus machbar.
Gemeinderat Schmitz meint, betreffend der Höhe dürfte es kein Problem geben, das Haus daneben ist auch schon sehr hoch.
Bürgermeister Traub verweist auf die andere Dachform, sieht hier aber aus Sicht der Verwaltung keinen Grund gegen das Bauvorhaben zu sein. Er möchte nun noch wissen, wie das Gremium zum Bauvorhaben stehen würde.
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen ein so geplantes Bauvorhaben.
Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass das Kommunalamt der Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG zugestimmt hat.
Haushalt
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass der Haushaltssatzung durch das Kommunalamt zugestimmt wurde, die Gesetzmäßigkeit wurde bestätigt, die Gemeinde wurde gelobt für die gute Finanzplanung. Wir liegen bei einer Pro-Kopf-Verschuldung von 412 €/Einwohner. Eine 7-tägige Offenlage der Haushaltssatzung erfolgt.
Wasserschaden Schulhaus Freudenweiler
Im Schulhaus Freudenweiler wurde ein Wasserschaden festgestellt, der Abfluss war verstopft, die Ursache ist nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall war Wasser im EG. Der Parkettboden erlitt massiven Schaden und muss raus. Dabei wurde festgestellt, dass der verwendete Kleber krebserregend ist, daher musste eine Spezialfirma den Parkettboden entfernen. Der Parkettboden ist ausgebaut, nun muss in einer der kommenden Sitzungen über einen neuen Boden entschieden werden. Der Heimat- und Brauchtumsverein sollte hier auch gehört werden, da dieser den Raum überwiegend nutzt.
Gemeinderat Pickl möchte wissen, wie es mit der Sanierung aussieht, das Gebäude wurde schon vor Jahren angeschaut, die Fenster sind auch marode.
Bürgermeister Traub stimmt dem zu. Es gibt hier einiges zu tun. Seit nicht mehr vermietet wird, ist es schlimmer. Die Fenster sehen deutlich schlimmer aus, als der Zustand tatsächlich ist, da die Farbe abblättert. Über Sanierungsmaßnahmen muss später, im Rahmen des Haushaltsplanes, beraten werden. Grundsätzlich gilt es, das Gebäude zu erhalten.
Geschwindigkeitsmesstafel
Gemeinderat Conzelmann erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Beschaffung einer Geschwindigkeitsmesstafel.
Bürgermeister Traub antwortet, dass diese schon geliefert wurde. In einer der nächsten Sitzungen sollte im Gremium ein Plan erstellt werden, in welchen Straßen die Tafel aufgehängt werden soll. Gestartet wird in Kürze in der Gammertinger Straße. Die Aufzeichnungen werden dokumentiert und an die Straßenverkehrsbehörde geschickt.
Bauwagen
Gemeinderat Türk verweist auf den katastrophalen Zustand des Bauwagens der Jugendlichen im Wald und dem Chaos rund um den Bauwagen.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er Kontakt zu den Jugendlichen und Eltern aufnehmen wird.
Turnhalle
Bürgermeister Traub informiert darüber, dass in der Turnhalle nun der Übungsbetrieb wieder startet. Der Schutzboden wird entfernt werden. Vermutlich werden die nächsten Sitzungen wieder im Rathaus abgehalten werden.
Waldbegang
In Abstimmung mit Herrn Hauser würde im Juli noch ein Waldbegang geplant werden, Terminvorschlag hierzu folgt.
Ferienprogramm
Bürgermeister Traub erklärt, dass er es wichtig findet, in Sachen Ferienprogramm etwas auf die Beine zu stellen. Die Kinder mussten im letzten Jahr viel entbehren und es wäre schön, wenn sie wieder etwas Normalität bekommen würden. Auch die Eltern könnten hier etwas entlastet werden. Ein gemeinsames Ferienprogramm mit den Nachbargemeinden wird es dieses Jahr nicht geben. Neufra wird das Angebot eigenständig organisieren. Die Vereinsvorstände wurden hier bereits angeschrieben, leider kamen bisher noch keine Rückmeldungen. Herr Traub appelliert nun an die Gemeinderäte doch bitte Werbung für das Ferienprogramm zu machen. Jeder kann etwas anbieten, es muss kein Verein sein, es kann auch eine Privatperson etwas anbieten.
Bauplätze Deißlesberg
Gemeinderat Göckel möchte wissen, wie der Stand in Sachen der 2 Bauplätze Deißlesberg/Ledergasse ist.
Bürgermeister Traub antwortet, dass erst der Waldabstand nicht gewahrt wurde, dies waren ursprünglich 20 Meter, jetzt sind es 30 Meter. Durch diese 10 Meter, die dazugekommen sind liegen wir nun im Waldbiotop. Es folgte eine Umstrukturierung im Forst, nun gibt es einen anderen Sachbearbeiter, dieser hat sich die Situation vor Ort angeschaut und eine Baulast über die Höhe der Bäume vorgeschlagen. Diese Baulast, eine Baumhöhe von 20 Metern nicht zu überschreiten, ist nun da. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung war laut Unterer Naturschutzbehörde räumlich zu eng gefasst. Es erfolgte die Aufforderung, das Gutachten zu erweitern. Wir bleiben daran, können aber keine Vorhersage machen, wie lange sich diese Sache noch hinziehen wird. Interessenten für diese Plätze sind vorhanden.