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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 23. März 2021
icon.crdate22.04.2021
TOP 1: Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
- Feststellung
Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an den Kämmerer Werner Rominger. Dieser erläutert dem Gremium den Jahresabschluss 2019 wie folgt:
Das Bilanzvolumen hat sich von anfänglich 22.837.039,31 € (Eröffnungsbilanzvolumen vom 01.01.2019) auf 22.828.234,19 € zum 31.12.2019 verändert.
Das Eigenkapital hat sich von anfänglich 15.435.625,33 € auf 15.986.064,24 € erhöht, aufgrund den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses. Das Basiskapital beträgt weiterhin 15.435.625,33 € (keine Veränderung zur Eröffnungsbilanz) und die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses beträgt 507.704,44 € und die Rücklage des Sonderergebnisses beträgt 42.734,50 €. Diese Rücklagen stehen zur Deckung künftiger Fehlbeträge zur Verfügung.
Durch die Tatsache, dass die erhöhten Aufwendungen/Auszahlungen durch wesentlich erhöhte Erträge/Einzahlungen kompensiert werden konnten, war sowohl im Ergebnishaushalt als auch in der Finanzrechnung jeweils ein positives Ergebnis möglich.
Im Ergebnishaushalt lagen die ordentlichen Erträge von 5.248.508,92 € mit 566.156,92 € deutlich über den Planansätzen, dagegen mussten bei den Aufwendungen mit 4.740.804,48 € ein Mehr von 180.595,48 € gegenüber den Planansätzen verbucht werden. In Summe führte dies zu einem Überschuss im Gesamtergebnis von 550.438,94 € (Planansatz 122.143,00 €).
Im Jahr 2019 konnte das ordentliche Ergebnis von 507.704,44 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Sonderergebnis von 42.734,50 € der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt werden. Der überwiegende Teil der Mehraufwendungen ist bei den Produkten Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenunterhaltung sowie Winterdienst angefallen. Teilweise waren auch außerplanmäßige Ausgaben notwendig, bei welchen es sich jedoch überwiegend um Unterhaltungsmaßnahmen gehandelt hat, die nicht aufgeschoben werden konnten.
Positiv bemerkt werden muss, dass in diesem Ergebnis auch die ordentlichen Abschreibungen, welche grundsätzlich nicht kassenwirksam werden, insgesamt aber erwirtschaftet werden müssen, enthalten sind.
Negativ zu bemerken sei, dass nicht alle Abschreibungen verursachergerecht erwirtschaftet werden können.
Bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde eine 100%ige Kostendeckung angestrebt. Bei allen anderen Bereichen wie z. B. Rathaus, Feuerwehrwesen, Grundschule und Turn- und Festhalle müssen die Abschreibungen durch sonstige Erträge der Gemeinde, insbesondere durch allgemeine Steuereinnahmen, gedeckt werden. Dies ist einfach für viele Gemeinden eine sehr hohe Belastung durch den Gesetzgeber, so Herr Rominger.
Bei der Gesamtergebnisrechnung schließt das ordentliche Ergebnis 2019 mit einem Überschuss in Höhe von 507.704,44 € ab, welcher in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wird.
Das Sonderergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 42.734,50 € ab. Dieser fließt in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses.
Die Darstellung der Teilergebnisrechnung auf Teilhaushaltsebene erfolgt entsprechend der Anlage 23 der VwV Produkt- und Kontenrahmen. In dieser Anlage sind neben den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen auch kalkulatorische Posten, wie z. B. Erträge/Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen oder kalkulatorische Zinsen enthalten.
Das Jahr 2019 war in Neufra von überdurchschnittlichen Erträgen bei der Gewerbesteuer geprägt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes war noch mit Erträgen in Höhe von 700.000 € gerechnet worden, diese beliefen sich zum Jahresende auf knapp über 1,162 Mio. €.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer überschreitet den Planansatz geringfügig um 4.279 €.
Aufgrund der anhaltenden guten Konjunkturdaten schlugen die Schlüsselzuweisungen des Landes mit ca. 12.200 € mehr zu Buche als bei der Haushaltsaufstellung eingeplant war.
Da sich die weiteren Einnahmen überwiegend im geplanten Umfang und in einigen Bereichen auch etwas darüber bewegt haben, konnte in der Ergebnisrechnung bei den Erträgen ein Plus in Höhe von 566.157 € gegenüber der Planung verbucht werden.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen lagen saldiert um 8.674 € über dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde der Ansatz um 10.689 € überschritten. Die Transferaufwendungen lagen mit 147.694 € wesentlich über den Planansätzen (insbesondere Gewerbesteuerumlage 107.436 € und Abmangel am Kindergarten 61.324 €). Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen lagen um 24.129 € über den Planansätzen. Der überwiegende Teil der Mehraufwendungen ist bei den Produkten Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenunterhaltung sowie Winterdienst angefallen.
Teilweise waren auch außerplanmäßige Ausgaben notwendig, bei welchen es sich jedoch überwiegend um Unterhaltungsmaßnahmen gehandelt hat, die nicht aufgeschoben werden konnten. In der Ergebnisrechnung lagen die Aufwendungen in Höhe von 180.595 € über den Planansätzen.
Im Sonderergebnis konnten hingegen außerordentliche Erträge in Höhe von 42.734,50 € durch den Verkauf von Grundstücken erzielt werden.
In Summe von ordentlichem Ergebnis und Sonderergebnis führt dies zu einem Überschuss im Gesamtergebnis von 550.438,94 €.
Die Finanzrechnung nach § 50 GemHVO enthält sämtliche, nach Arten gegliederte Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres und weist die Ursachen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands und die Abweichungen zum Plan nach § 51 GemHVO nach. Hierzu werden die Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushalts und der Investitionstätigkeit zum Finanzierungmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag zusammengefasst. Nach Einbeziehung des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit, aus den Zahlungen aus der Aufnahme und der Tilgung von Krediten für Investitionen, wird die Änderung des Bestands an eigenen Finanzierungsmitteln ermittelt. Zusätzlich zum Finanzhaushalt werden haushaltsunwirksame Zahlungsvorgänge wie durchlaufende Gelder, Geldanlagen und die Aufnahme bzw. Tilgung von Kassenkrediten aufgenommen, um die Finanzrechnung zu den Positionen der Bilanz überzuleiten. Geschäftsvorfälle, die nicht zahlungswirksam sind, dürfen nicht über die Finanzrechnung abgebildet werden.
Zahlungsmittelanfangsbestand zum 01.01.2019: 2.050.405,16 €
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 827.554,42 €
Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 210.523,22 €
Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -382.754,02 €
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -172.230,83 €
Finanzierungsmittelüberschuss 655.323,59 €
Summe Auszahlungen für Tilgung von Krediten -376.189,66 €
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2019 279.133,93 €
Überschuss aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 19.115,53 €
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln 298.249,46 €
Zahlungsmittelendbestand zum 31.12.2019: 2.348.654,62 €
Beim Erwerb von Grundstücken fielen Auszahlungen von 11.143,86 € an (Planansatz 200.000,00 €). Mit dem geplanten Aufkauf von Flächen für zukünftige Wohnbebauung auf dem Deißlesberg wurde noch nicht begonnen, da noch vieles abgeklärt werden muss (Verlegung Ferngasleitung, Regianalplanfortschreibung).
Bei der Veräußerung von Grundstücken konnten insgesamt 210.523,22 € vereinnahmt werden (Planansatz 370.000,00 €). Bei den Planansätzen für den Erwerb eines MTWs (50.00,00 €) und der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses (20.000,00 €) fielen keine Auszahlungen an. Für den Neubau des Hochbehälters Freudenweiler fielen noch Auszahlungen von 246.668,30 € an. Die Baumaßnahme wurde in 2019 abgeschlossen. Der Umschluss bzw. die Versorgung über den neuen Hochbehälter erfolgte am 13.05.2019. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 552.617,72 €. Eine Förderung gab es hierfür nicht.
Beim Breitbandausbau in Freudenweiler von Bitz aus wurde in 2019 nicht gefördert (Planansatz 134.000,00 €). Eine Förderung erfolgt in 2020.
Beim Planansatz Sanierung/Austausch Ortskanalisation (50.000,00 €) fielen keine Auszahlungen an.
Für den Ausbau Parkplatz am Bahnhof fielen Auszahlungen in Höhe von 76.807,10 € (Planansatz 75.000,00 €) an.
Für Tilgungen von Krediten fielen Auszahlungen von 376.189,66 € (Planansatz 152.000,00 €) an. Darin enthalten ist die außerordentliche Tilgung von zwei KfW-Kredite von insgesamt 245.511,00 €.
Der Schuldenstand zum 31.12.2019 beträgt 760.267,25 €, was bei einer zugrunde gelegten Einwohnerzahl von 1874 (Stand: 30.06.2019) eine Pro-Kopf-Verschuldung von 411,62 € (Vorjahr 2018: 611,83 €) ergibt.
In der Finanzrechnung ergibt sich somit ein Finanzierungsmittelzugang von 298.249,46 €.
Der anfängliche Zahlungsmittelbestand von 2.050.405,16 € erhöht sich zum Jahresende auf 2.348.654,62 € (= Stand liquide Mittel).
Da seitens des Gremiums keine Fragen gestellt wurden, bringt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Neufra stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 95 b Abs. 1 GemO 2019 mit folgenden Werten in EUR fest:
1. Ergebnisrechnung
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 5.248.508,92
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -4.740.804,48
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 507.704,44
1.4 Außerordentliche Erträge 42.734,50
1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 42.734,50
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 550.438,94
2. Finanzrechnung
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.875.664,08
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.048.109,66
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 827.554,42
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 210.523,22
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -382.754,05
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -172.230,83
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 655.323,59
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -376.189,66
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -376.189,66
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 279.133,93
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen19.115,53
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 2.050.405,16
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 298.249,46
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 2.348.654,62
3. Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen 0,00
3.2 Sachvermögen 20.095.107,55
3.3 Finanzvermögen 2.721.449,54
3.4 Abgrenzungsposten 11.677,10
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 22.828.234,19
3.7 Basiskapital 15.435.625,33
3.8 Rücklagen 550.438,94
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten 2.827.192,28
3.11 Rückstellung 0,00
3.12 Verbindlichkeiten 933.087,18
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 81.890,46
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 22.828.234,19
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Beteiligung an der "Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG"
- Beschlussfassung
Bürgermeister Reinhard Traub erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage. Auf dem Gebiet der Gemeinde Neufra ist die Netze BW GmbH Eigentümerin und Betreiberin des Stromverteilungsnetzes. Die Netze BW ist dabei verantwortlich, dass die Bürger sowie die Unternehmen auf dem Gebiet der Gemeinde Neufra an das Stromversorgungsnetz angeschlossen werden und die Versorgung mit Energie über Leitungen und andere Netzeinrichtungen gesichert ist. Die Gemeinde Neufra hat dazu die Netze BW GmbH im sogenannten Konzessionsvertrag die Wegerechte gewährt und erhält hierfür die Konzessionsabgabe entsprechend der über das Netz gelieferten Energie. An den Erträgen aus dem Netzbetrieb, den Netznutzungsentgelten, die jeder Energielieferant an die Netze BW als Netzbetreiber zahlen muss, sind die Kommunen jedoch nicht beteiligt.
Nun bietet die EnBW AG den 550 Konzessionskommunen der Netze BW im Projekt „EnBW vernetzt“ eine Beteiligung an der Netzgesellschaft (Netze BW GmbH) an. Maximal 24,9 % der Netze BW sollen so an die Kommunen verkauft werden. Dazu können die Kommunen Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft der „Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co.KG“ erwerben, in der die kommunalen Anteile gebündelt werden. Die Beteiligungsgesellschaft der Kommunen wird dabei eine jährliche feste Ausgleichszahlung von 3,6 % auf die konkrete Beteiligungshöhe, festgeschrieben bis 2025, zugesichert. Diese Beträge werden dann an die beteiligten Kommunen ausgeschüttet. Die beteiligten Kommunen können alle 5 Jahre entscheiden, ob sie die Beteiligung fortsetzen, aufstocken oder beenden wollen. Die Mindestbeteiligung liegt bei 200.000 Euro. Die maximal mögliche Beteiligungshöhe für jede Kommune wird über einen Verteilungsschlüssel festgelegt, der die abgesetzte Energiemenge im örtlichen Stromnetz und die Einwohnerzahl berücksichtigt. Diese maximale Beteiligung beträgt für die Gemeinde Neufra 630.000 Euro. Die Beteiligung ist zum 01.07.2021 möglich. Die erste Ausgleichzahlung erfolgt im Jahr 2022. Die Möglichkeit, sich an der größten baden-württembergischen Netzgesellschaft zu beteiligen, bietet für die Kommunen und ihre Haushalte neue Perspektiven. Sie können einerseits über die Beiräte der Beteiligungsgesellschaft Einblick in die Energieversorgung erhalten und sind andererseits dazu noch am wirtschaftlichen Ergebnis der in der Straße verlegten Infrastruktur beteiligt.
Formal handelt es sich bei diesem Beteiligungsangebot um eine Firmenbeteiligung. Es ist nicht als Finanzanlage oder Geldanlage einzuordnen. Im Rahmen einer Vorprüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg wurde bestätigt, dass die mögliche kommunale Beteiligung an der Netze BW im Rahmen von „EnBW vernetzt“ den gesetzlichen Vorgaben für kommunale Beteiligungen gemäß §§ 102 ff der Gemeindeordnung entspricht. Daher ist eine Beanstandung eines entsprechenden Beteiligungsbeschlusses durch die Kommunalaufsicht aus kommunalrechtlicher Sicht nicht zu erwarten, wenn für die Kommune die Beteiligungshöhe in einem angemessenen Verhältnis zu deren Leistungsfähigkeit steht.
Konkret wäre aus Sicht der Gemeindeverwaltung eine Beteiligung mit 250.000 Euro denkbar und auch im Rahmen des Haushaltsplanes 2021 finanzierbar, ohne dass hierfür Kredite aufgenommen werden müssten. Da die Beteiligung zum einen zeitlich befristet ist und zum anderen auch die derzeitige Niedrig- und Negativzinspolitik wohl noch länger anhalten wird, sieht die Gemeindeverwaltung auch mittelfristig kein Risiko bzw. Finanzierungsproblem bei einer entsprechenden Beteiligung.
In der Sitzung am 14.01.2020 wurde erstmals über diese Beteiligungsmöglichkeit beraten nach der Präsentation durch Herrn Goede von der EnBW. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere in die Wege zu leiten.
Die EnBW teilt mit, dass das Landeskartellamt keine Unternehmensbeteiligung ohne Risiken aus wettbewerblichen Gründen zu ließ. Deshalb werden die Risiken mit präventiven Maßnahmen minimiert. Die Rendite ist unabhängig vom operativen Risiko, d.h. die Rendite von 3,6 % ist für die nächsten 5 Jahre garantiert. Eine weitere Absicherung bietet folgender Nachteilsausgleich: Sollte die Netze BW bei der Neubewertung nach 5 Jahren weniger Wert sein, erhalten die Gemeinden die Differenz zwischen dem Kaufpreis unserer Anteile und dem neuen Anteilswert. Eine Insolvenz der EnBW verbleibt als Restrisiko. Über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) ist die Netze BW mittelbar mit der EnBW verbunden. Aufgrund des bestehenden BGAV wird der gesamte Jahresüberschuss der Netze BW an die EnBW abgeführt. Im Gegenzug ist die EnBW verpflichtet, einen etwaigen Jahresfehlbetrag der Netze BW auszugleichen. Eine Insolvenz der EnBW führt daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einem erheblichen Wertverlust der Netze BW, auch wenn bis zu 24,9% der Anteile in kommunaler Hand sein sollten. Ob eine Insolvenz der EnBW auch unmittelbar zu einer Insolvenz der Netze BW führt, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Ein zweites Risiko besteht, wenn sich die regulatorischen Rahmenbedingungen so wesentlich ändern, dass die gesamte Netzbetreiberbranche negativ beeinflusst wird, wären ihre Anteile weniger wert und Sie erhielten keinen Nachteilsausgleich. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jedoch ein hohes Interesse die Netzbetreiber wirtschaftlich zu unterstützen. Die Bunderegierung hat für 2030 vorgenommen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 50% zu steigern (Stand 2018: rd. 37,8%); in 2050 soll die Menge der erneuerbaren Energien sogar bei 80% liegen. Damit das gelingt, sind massive Investitionen v. a. auch ins Netz notwendig, dies gelingt nur mit einem entsprechenden Investitionsanreiz. Der Nachteilsausgleich greift nicht, sofern eine Insolvenz der Netze BW vorliegt.
Der Gemeindetag teilte mit, dass er zwar keine Empfehlung ausspricht, zeigt jedoch die Möglichkeit auf, sich in der Form an der Energiewende zu beteiligen.
Kämmerer Werner Rominger fügt hinzu, dass die 250.000,00 € aus den liquiden Mitteln finanziert werden können. Die nächsten 4 Jahre müssen hierfür keine Kredite in Anspruch genommen werden.
Das Gremium hat keine Fragen, somit bringt Bürgermeister Traub folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Gemeinde Neufra zum 01.07.2021 an der „Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ mit einem Betrag von 250.000 Euro beteiligt. Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 3: Annahme von Spenden
Bürgermeister Traub erklärt, dass laut § 78 Abs. 4 Satz 3 der Gemeindeordnung der Gemeinderat über die Annahme von Spenden entscheidet.
In der Sitzung vom 12.09.2006 hat der Ge meinderat entschieden, dass dem Gemeinderat Einzelspenden bis zu einem Betrag oder Wert von bis zu 100,00 € jährlich zur Entscheidung über die Annahme vorzulegen sind. Über Spenden, die den Betrag von 100,00 € übersteigen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall, diese sind somit bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat unter Vorbehalt anzunehmen.
Im Jahr 2020 gab es noch eine Sachspende über 50 Mützen im Wert von 435,00 € einer ortsansässigen Firma.
Beschlussvorschlag: Die Genehmigung des Gemeinderats zur Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende wird erteilt. Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 4: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Widerspruch beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
Gemeinderat Göckel erkundigt sich nach dem Stand über den eingereichten Widerspruch beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Ihm ist es sehr wichtig, dass man auf jeden Fall um die Erweiterungsfläche kämpfen muss. Wo sollen sonst neue Bauplätze entstehen?
Bürgermeister Traub schließt sich Gemeinderat Göckel an und wird um diese Fläche kämpfen, da es sich hier um das einzig erweiterbare Wohnbaugebiet handelt. Im Innenbereich steht wenig Fläche zur Verfügung. Die derzeitigen Bauplätze reichen für die nächsten 30 Jahre bei weitem nicht aus. Es gehen momentan wöchentlich mehrere Anfragen, über verfügbare Bauplätze, bei der Gemeindeverwaltung ein. Eine Ablehnung dieser Flächen wäre das Aus für die kommunale Eigenentwicklung der Gemeinde.
Diese Erweiterung ist nur möglich, wenn diese Fläche aus dem Vorranggebiet für Naturschutz- und Landschaftspflege herausgenommen wird. Der Anteil der kartierten Biotopverbundflächen im Offenland auf Neufraer Gemarkung liegt mit den Naturschutzgebieten im Herdle und im Fehlatal bei Weitem über der gesetzlichen Vorgabe. Im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) wird in §22 bis zum Jahr 2030 eine Ausweisung von mindestens 15 Prozent Offenland als Biotopverbund gefordert.
Gemeinderat Göckel betont nochmals, wie wichtig ihm dieses Anliegen ist, dass hier nicht nachgegeben wird!
b) Antrag Ausbau / Instandsetzung des Verbindungsweges der Kapellenstraße zum Judenweg, sowie der Schwandlichstraße bis zum Grillplatz
Gemeinderat Abt und Conzelmann stellen den Antrag auf Ausbau / Instandsetzung der o.g. Gemeindewegen. Das Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben ein Förderprogramm aufgelegt um die Kommunen beim Ausbau und der Erhaltung solcher landwirtschaftlichen Wege zu unterstützen.
Aus diesem Grund würden die Gemeinderäte es bevorzugen, dass eine Prüfung dieser Fördermaßnahme für die Gemeinde Neufra in Frage kommen würde. Eine Sanierung dieser beiden Wege würde somit die Gemeinde nicht vor all zu große finanzielle Hürden stellen.
Über eine Rückmeldung in einer der nächsten Sitzungen würden sich die Gemeinderäte Abt und Conzelmann freuen.