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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 8. Dezember 2020
icon.crdate14.01.2021
TOP 1: Vergaben der Gewerke Gerüst-, Dachabdichtungs-, Zimmerer- und Klempnerarbeiten zur Sanierung des Feuerwehrgerätehauses
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Submission, betreffend der Sanierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses, Bauabschnitt 1 am 25.11.2020 stattgefunden hat.
Folgende Arbeiten wurden ausgeschrieben:
Gerüstarbeiten
Hier wurden 11 Bieter aufgefordert, 4 davon haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot der Firma Quadrex GmbH aus Ammerbuch liegt bei 29.400,12 €. Die Kostenberechnung lag bei 29.155,00 € somit liegt Angebot um 245,12 € höher als die Kostenberechnung.
Dachabdichtungsarbeiten
Hier wurden 12 Bieter aufgefordert, 3 haben ein Angebot abgegeben. Hier liegt die Firma Albabdichtung aus Gammertingen vorne. Die Kostenberechnung liegt bei 51.693,60 € somit liegt das Angebot um 2.113,12 € über der Kostenberechnung.
Zimmererarbeiten
Hier wurden ebenfalls 12 Bieter aufgefordert, nur 2 haben ein Angebot abgegeben. Das Angebot der Firma Herre Holzbau aus Neufra liegt mit 102.629,17 € unter dem Angebot des Mitbieters. Das Angebot liegt um 884,17 € unter der Kostenberechnung.
Klempnerarbeiten
Hier wurden 11 Bieter aufgefordert, 2 haben ein Angebot abgegeben. Das Angebot der Firma Zippert GmbH aus Löchgau mit 51.483,65 € ist niedriger als das des Mitbieters und liegt um 313,65 € über der Kostenberechnung.
Somit liegen die Gesamtkosten laut Angeboten mit 237.319,39 € um 3.555,79 € über der Kostenberechnung. Eine Einsparungsmöglichkeit liegt im Bereich der geplanten Lichtkuppel im WC-Bereich, die nicht unbedingt notwendig wäre. Hier sind Kosten in Höhe von rund 1.860 € für Klempnerarbeiten und 6.700 € für Zimmererarbeiten veranschlagt.
Gemeinderat Göckel möchte wissen, was im Bereich der Dachabdichtung geplant ist. Er meint eine Abdichtung ist hier nicht nötig, da ja das Pultdach kommt.
Bürgermeister Traub erklärt, dass eine Übersicht vorhanden ist, die im Nachgang zur Sitzung an alle Gremiumsmitglieder verschickt wird.
Bürgermeister Traub möchte wissen, ob das Gremium einverstanden ist, eine Abstimmung der 4 Gewerke im Block durchzuführen. Seitens des Gremiums erfolgt die Zustimmung hierfür.
Beschlussvorschlag: Der Vergabe wie folgt wird zugestimmt:
Gerüstbauarbeiten Firma Quadrex GmbH 29.400,12 €
Dachabdichtungsarbeiten Firma Albabdichtung 53.806,45 €
Zimmerarbeiten Firma Herre Holzbau 102.629,17 €
Klempnerarbeiten Firma Zippert GmbH 51.483,65 €
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
TOP 2: Haushaltsplanentwurf 2021 und mittelfristige Finanzplanung
- Vorberatung
Bürgermeister Traub erklärt den Gemeinderatsmitgliedern, dass sie heute die Möglichkeit haben Fragen zu den einzelnen Haushaltspositionen zu stellen. Das Ziel ist, den Haushaltsplan im Januar/ Februar 2021 zu verabschieden.
Für genauere Ausführungen übergibt er das Wort an Kämmerer Werner Rominger.
Herr Rominger erklärt, dass der geplante Abschluss 2020 nicht bei einem Minus von 79.115 € liegt, sondern vielmehr einem Plus von ca. 80.000 €. Er erklärt, hier sei man noch mit einem blauen Auge davongekommen, die kommenden Jahre werden sicher schlechter ausfallen. Die Schulden sinken auf ca. 694.000 €, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 378,00 € ergibt. Ende 2020 stehen liquide Mittel in Höhe von ca. 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Herr Rominger erklärt, dass sich die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses erst im Jahr 2021 auswirken wird.
Der Entwurf sieht im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 4.402.585 € und Aufwendungen in Höhe von 4.847.455 € vor. Somit liegt das veranschlagte Gesamtergebnis bei -444.870 €. Die geplanten Abschreibungen liegen bei 633.000 €, hiervon können 294.000 € nicht erwirtschaftet werden. Die Abschreibungen können nur bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde erwirtschaftete werden. Das verbleibende Defizit müsse durch Steuermittel gedeckt werden.
Das negative Ergebnis 2021 kann durch die positiven Ergebnisse der beiden Vorjahre ausgeglichen werden. Das voraussichtliche Ergebnis 2019 liegt bei ca. 400.000 € im Plus und für 2020 ca. 80.000 €.
Der Entwurf sieht im Finanzhaushalt ein Minus von ca. 1.451.853 € zum Ende von 2021 vor.
Der Finanzierungsmittelbestand zum 01.01.2019 liegt bei 2.050.405,16 €, zum 01.01.2020 bei 2.348.654,62 €. Zum 01.01.2021 wird er bei ca. 3 Millionen Euro liegen. Dies bedeutet, dass die geplanten Investitionen im Finanzhaushalt ohne Kredite finanzierbar sind.
Herr Rominger führt aus, dass 2021 mit dem ersten Bauabschnitt betreffend der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses begonnen wird. Er erklärt noch die wichtigsten Investitionsmaßnahmen wie den Verkauf von Grundstücken/Grunderwerb in Höhe von rund 200.000 € (sechs Bauplätze am Friedhof) sowie die Erschließungskosten hierfür von 200.000 €, den Erwerb eines MTW 64.000 €, die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Bauabschnitt 1 mit 1.086.600 € (hier wurden 250.000 € Ausgleichsstockmittel bewilligt), der Breitbandausbau mit 77.000 €, das Retentionsbodenfilterbecken mit 575.000 € bei geplanten Fördermittel von 460.000 €, den Investitionskostenanteil an der Kläranlage Gammertingen von 25.000 €, für Kanalmaßnahmen 50.000 €, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Freudenweiler 25.000 € und die Kinderspielplätze mit 40.000 €.
Er erklärt, dass eine mittelfristige Planung nicht möglich ist, realistisch ist nur eine Planung von einem Jahr. Wir sind aber in der Lage flexibel zu reagieren und werden die Gesamtsituation immer im Auge behalten.
Weitere Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 stehen an, wie die Anschaffung eines Gerätewagens für die Feuerwehr in 2022 (200.000 € Ausgaben, 51.000 € Fördermittel), der zweite Bauabschnitt Sanierung Feuerwehrgerätehaus in 2024 (1.000.000 € Ausgaben, geplante Förderung 385.000 €), der Breitbandausbau mit jährlich 77.000 €, der Investitionsanteil an der Kläranlage Gammertingen in 2022 (60.000 €), Kanalmaßnahmen mit jährlich 50.000 €, der Ausbau von Ortsstraßen in 2023 (900.000 € Ausgaben, geplante Einnahmen 200.000 €) und die Friedhofsgestaltung in 2022 mit 200.000 € und geplanten Fördermitteln von 100.000 €
Für all diese geplanten Maßnahmen ist keine Kreditaufnahme geplant. Die geplante Finanzierung erfolgt durch Eigenmittel.
Herr Rominger bedankt sich für die Aufmerksamkeit und gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Gemeinderat Schmitz möchte wissen, ob bei den 6 Bauplätzen am Friedhof die Erschließungskosten berücksichtigt wurden.
Herr Rominger führt aus, dass die Erschließungskosten berücksichtigt werden, bei der Festsetzung der Verkaufspreise der Bauplätze. Die Gemeinde wird hier keinen Verlust machen.
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Vergabe der Erschließung in der Januar-Sitzung erfolgen wird. Die Einnahmen werden hier schnell fließen, da es sich um sehr gefragte Bauplätze handelt, es gibt mehr Anfragen als Plätze.
Gemeinderat Pickl möchte wissen, wo die Zuschüsse die aufgrund Corona geflossen sind, zu finden sind.
Herr Rominger erklärt, dass diese nicht aufgeführt sind, da diese ja im Jahr 2020 gekommen sind. Die Corona-Zuschüsse führten zu dem guten Ergebnis 2020. Es gab eine Gewerbesteuerkompensationszahlung in Höhe von rund 237.000 €.
Bürgermeister Traub erklärt, dass auch ein Kostenersatz für Kindergartengebühren in Höhe von 2 x 10.000 € sowie eine Einmalzahlung für die Anschaffung von Laptops für die Schule in Höhe von 4.892 € geflossen sind.
Herr Rominger erklärt, dass er sehr froh ist, dass es 2020 zu einem positiven Ergebnis kommen wird und die Gewerbesteuer nicht so drastisch eingebrochen ist.
Bürgermeister Traub gibt zu bedenken, dass 2020 zwar ein doch gutes Jahr war, in 2021 aber keine Hilfen mehr zu erwarten sind und die Gewerbesteuer zurückgehen wird. Die kommenden Jahre werden wieder deutlich schwieriger.
Zu diesem Punkt gibt es keine weiteren Fragen aus dem Gremium.
TOP 3: Konzept zur Ausweisung weiterer Tempo 30-Zonen in Neufra
- Beschlussfassung
Bürgermeister Traub erklärt, dass aus der Einwohnerschaft schon öfter der Wunsch an die Gemeinde herangetragen wurde, weitere Bereiche als Tempo 30-Zonen auszuweisen. Schon im Jahr 2003 sollte die Ferdinand-Häussler-Straße zur Tempo 30-Zone werden, dies scheiterte jedoch, da die Firma Blickle damals noch dort produzierte und die Straße daher als Straße mit gewerblichem Ziel- und Quellverkehr eingestuft wurde.
Aktuell wurde nun die Möglichkeit zur Ausweisung weiterer Straßen mit Tempo 30 mit der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Sigmaringen diskutiert, diese vertrat die Auffassung, dass seitens der Gemeinde ein Gesamtkonzept entwickelt werden solle. Das weitere Vorgehen werde dann im Rahmen einer Verkehrsschau geprüft werden.
Am 12. Juli 2020 ging ein Antrag auf Tempo 30 für den Bereich Untere Gasse, Bahnhofstraße und Mühlgässle zusammen mit einer Unterschriftenliste mit 25 Unterstützer-Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung ein. Dieser Antrag wurde von der Gemeindeverwaltung zum Anlass genommen, ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Dieses wurde der Unteren Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrsschau am 06. August 2020 als Grundlage zur Diskussion zur Verfügung gestellt.
Die bestehenden Tempo 30-Zonen in Neufra sind die Alte Steige, das Gewerbegebiet Hochberg, das Neubaugebiet Deißlesberg, das Baugebiet Rädlesberg und das Wiesental. In Freudenweiler sind es die Schwandlichstraße, Gregor-Wetzel-Straße, Wiesenstraße, Im Schloßwinkel und die Bitzer Straße.
Nun sind noch 2 weitere Bereiche geplant, Bereich 1 besteht aus der Bahnhofstraße, Friedhofstraße, Untere Gasse und Mühlgässle. Der 2. Bereich besteht aus der Bergstraße, Glasergasse, Höhenweg, Theodor-Heuss-Straße, Ferdinand-Häusler-Straße, Laustraße, Im Oberdorf und der Kirchstraße.
Diese 2 Bereiche wurden bei der Verkehrsschau am 06. August 2020 in Augenschein genommen.
Im Bereich 1 handelt es sich um sehr schmale Straßen ohne Gehwege bei denen der Fußgängerverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Dadurch ist an den meisten Stellen, bei angepasster Geschwindigkeit, keine Fahrt mit 50 km/h möglich. Auch sonst gibt es keine Gründe, die gegen die Ausweisung als Tempo 30-Zone sprechen. Im 2. Bereich handelt es sich auch überwiegend um Straßen, die der Wohnbebauung dienen. Die Firma CeMed zählt im eigentlichen Sinne nicht als Produktionsfirma. Die Firma Blickle ist ins Gewerbegebiet Hochberg umgezogen, daher ist im Bereich der Ferdinand-Häusler-Straße nicht mehr von einem gewerblichen Ziel- und Quellverkehr auszugehen. Die Ferdinand- Häusler-Straße, Theodor-Heuss-Straße, der Höhenweg, die Glasergasse, Laustraße und die Straße Im Oberdorf sind auch ohne Gehwege ausgebaut, ebenfalls mit auf der Straße geführtem Fußgängerverkehr. Auch hier gibt es keine Gründe, die gegen eine Ausweisung sprechen. Nur die Kirchstraße weicht von den anderen Straßen ab, diese ist beidseitig mit Gehwegen ausgebaut und es gibt eine beidseitige Bushaltestelle. Dennoch dient sie weitestgehend der Wohnbebauung und gleicht somit den anderen Straßen. Einzige Einschränkung in der Kirchstraße ist der beschrankte Bahnübergang an der Einmündung zur Hohenzollernstraße dieser muss aus der 30-er Zone ausgenommen werden. Somit fängt hier die 30er Zone erst ab Einmündung zum Oberdorf an.
Herr Traub erklärt, dass er ein Befürworter der 30er-Zone ist, da er selbst schon 2 einschneidende Erlebnisse hatte, bei denen es gut gewesen ist, dass der Wohnbereich eine 30er-Zone war.
Gemeinderat Schmitz wirft ein, dass er der Meinung ist, die Panoramastraße sei als 30er-Zone deklariert.
Bürgermeister Traub erklärt, dass dies nicht der Fall ist.
Gemeinderat Schmitz erwidert, dass dann das Schild falsch steht und möchte noch wissen, warum die Herdlestraße nicht auch mit aufgenommen wurde.
Bürgermeister Traub erklärt, dass eine Aufnahme geprüft und mit der Unteren Verkehrsbehörde abgeklärt werden muss. Die Herdlestraße ist eine Bestandsstraße mit einseitigem Gehweg und aus der Bevölkerung ist noch niemand an die Gemeinde herangetreten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, hier einen Antrag zu stellen.
Gemeinderat Schmitz erklärt, dass er hiermit den Antrag stellt, dass die Herdlestraße auch in den Bereich der Tempo 30-Zone aufgenommen wird.
Bürgermeister Traub bringt folgendes zur Abstimmung:
Das Gremium stimmt dem Antrag auf Aufnahme der Herdlestraße in den Bereich der Tempo 30-Zone zu.
Das Gremium stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 7 Ja- und 2 Gegenstimmen zu.
Gemeinderat Pickl möchte wissen, warum die Talstraße nicht mitaufgenommen und die Kirchstraße nicht schon gleich nach dem Andreaskreuz als 30er-Zone ausgewiesen wird.
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Talstraße auch angeschaut wurde, diese jedoch nicht sehr lang ist, in einer Sackgasse mündet und im hinteren Bereich nur halbseitig bebaut ist. Daher ist nach Ansicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde eine Aufnahme in den Bereich der Tempo 30-Zone nicht notwendig. Dies gilt auch für den Roten Bühl, die Ledergasse, die St.-Josef-Straße und die Panoramastraße. In der Kirchstraße wurde der Beginn nach der Brücke gewählt, da sonst im Bereich des Bahnüberganges zu viele Schilder auf einem engen Bereich sind und dies unübersichtlich wird.
Gemeinderat Schmitz erklärt, dass er nicht versteht, dass wir zwar sagen können, was wir gerne hätten, aber dann jemand Fremdes kommt, der keine Ortskenntnis besitzt und dann entscheidet.
Bürgermeister Traub erklärt, dass die Fachbehörde den rechtlichen Rahmen vertritt und nicht nach Gutdünken handelt. Er bringt folgendes zum Beschluss:
Beschlussvorschlag: Dem neuen Konzept zur Ausweisung weiterer Tempo 30-Zonen wie beschrieben wird zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wird mit der Umsetzung der neuen Bereiche „Bahnhofstraße, Friedhofstraße, Untere Gasse, Mühlgäßle“ und „Bergstraße, Glasergasse, Höhenweg, Theodor-Heuss-Straße, Ferdinand-Häusler- Straße, Laustraße, Im Oberdorf, Kirchstraße“ als neue Tempo 30- Zonen beauftragt. Außerdem wird der Antrag von Gemeinderat Schmitz auf zusätzliche Aufnahme der Herdlestraße in den Bereich der Tempo 30-Zone mit aufgenommen.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag und der Aufnahme des Antrages mehrheitlich mit einer Enthaltung und 8 Ja- Stimmen zu.
TOP 4: Annahme von Spenden
Bürgermeister Traub erklärt, dass laut § 78 Abs. 4 Satz 3 der Gemeindeordnung der Gemeinderat über die Annahme von Spenden entscheidet. In der Sitzung vom 12.09.2006 hat der Gemeinderat entschieden, dass dem Gemeinderat Einzelspenden bis zu einem Betrag oder Wert von bis zu 100,00 € jährlich zur Entscheidung über die Annahme vorzulegen sind. Über Spenden, die den Betrag von 100,00 € übersteigen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall, diese sind somit bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat unter Vorbehalt anzunehmen.
Im Jahr 2020 gab es keine Spenden unter 100,00 €, über 100,00 € gab es eine Spende. Am 16.01.2020 ging die Spende einer Privatperson in Höhe von 200,00 € für die Jugendfeuerwehr Neufra zur Förderung der Jugendarbeit ein. Sachspenden gingen keine ein.
Bürgermeister Traub bringt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung: Beschlussvorschlag: Die Genehmigung des Gemeinderats zur Annahme der Spende wird erteilt.
Das Gremium erteilt dem Beschlussvorschlag das Einvernehmen einstimmig.
TOP 5: Bauangelegenheiten
Neubau Einfamilienhaus, Flst. Nr. 5466 Gammertinger Straße im vereinfachten Verfahren
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich hier um das Bauvorhaben handelt, das bereits in der November-Sitzung behandelt wurde. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus in dessen Untergeschoss sich Garage und Technik befinden. Das Obergeschoss ist ausragend und mit Flachdach geplant. In der Novembersitzung wurde vom Gremium das Einvernehmen erteilt. Diesem musste seitens des Bürgermeisters nach damaligem Kenntnisstand jedoch aufgrund Rechtswidrigkeit widersprochen werden, da in diesem Bereich nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt ist.
Nun liegt der Antrag des Bauherrn auf Befreiung mit Begründung zur Abweichung von den Grundzügen der Planung vor. Die untere Baurechtsbehörde kann dieser Begründung und Stellungnahme folgen und stellt eine Baugenehmigung in Aussicht. Somit steht auch dem gemeindlichen Einvernehmen nichts mehr im Wege, sofern seitens des Gemeinderats den Befreiungen entsprochen wird.
Somit schlägt die Verwaltung vor: Der Befreiung von der Abweichung zur zulässigen Geschossflächenzahl wird zugestimmt. Der Befreiung zur Abweichung von der vorgegebenen EG-Fußbodenhöhe wird zugestimmt.
Das Gremium ist bereit, über beide Punkte zusammen abzustimmen. Das Gremium erteilt den beiden Befreiungen einstimmig das Einvernehmen. Weiter erteilt der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Verkehrsschau
Bürgermeister Traub informiert über weitere Punkte der Verkehrsschau:
- Spiegel Rathausstraße/Hohenzollernstraße/Alte Steige: Der Spiegel im Bereich der Kreuzung Rathausstraße/Hohenzollernstraße/ Alte Steige wurde angeschaut, da dieser unglücklich platziert ist und die Sicht durch den Spiegel nicht verbessert wird. Hier bekamen wir die Information, dass dieser Spiegel nie angeordnet wurde und daher nicht hängen muss.
- Einmündung Privatstraße Hohenzollernstraße 76 und 78 / Hohenzollernstraße: Die Einmündung wurde als unproblematisch eingeschätzt. -Sackgasse zwischen Hohenzollernstraße und Panoramastraße 18 mit Fußwegverbindung zur Panoramastraße: Das vorhandene Verkehrszeichen VZ267 „Verbot der Einfahrt“ auf Höhe des Gebäudes Panoramastraße 18 kann entfallen.
- Beschilderung Verbindungsweg Bromistal/Skilift: Die Zufahrtsbeschränkungen wurden großräumig überprüft: - Zufahrt von der K8206 Neufra/Harthausen kommend - Zufahrt von Hettingen über Stollbeck kommend - Verbindungsstraße Birkhof/Skilift Neufra
- LKW-Verkehr im Neubaugebiet Deißlesberg: Hier sind schon mehrfach LKW´s hängengeblieben und haben auch schon Schaden angerichtet – hier wird es ein LKW-Durchfahrtsverbot ab der Firma Blickle geben mit zusätzlicher Beschilderung am Kreisverkehr in Gammertingen.
- Markierung tempo 30 Rädlesbergstraße /Gammertingerstraße: Im Bereich Rädlesbergstraße /Gammertingerstraße gibt es eine Anordnung für eine gut sichtbare, große 30er-Markierung auf der Straße.
- Fußgängerüberweg Freudenweiler: Die Verkehrszählung betreffend Fußgängerüberweg Bushaltestelle Freudenweiler wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Stationärer Blitzer Freudenweiler: Der Antrag auf einen Blitzer in Freudenweiler konnte aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und zu weniger festgestellter Geschwindigkeitsverstöße nicht berücksichtigt werden.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Ortseingang: Die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung am Ortseingang aus Richtung Freudenweiler kommend wird geprüft werden, außerdem wurde das Regierungspräsidium von Bürgermeister Traub auf den sehr schlechten Belagszustand hingewiesen. Hier wird hoffentlich die nächsten 1-2 Jahre eine Belagserneuerung stattfinden. Gemeinderat Schmitz fragt sich, warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen soll aufgrund des Lärmes. Seiner Ansicht nach bringt dies auf einer neuen Straße nichts. Bürgermeister Traub sieht dies anders, er meint, dass ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h wohl lauter ist als eines mit 70 km/h. Dazu gibt es auch Lärmberechnungen. Dies wird von der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden. Es gibt Beschwerden von Anwohnern. Gemeinderat Schmitz erkundigt sich nach den Kriterien bzgl. der Verkehrszählungen zur Ermittlung des Bedarfs eines Zebrastreifens in Freudenweiler. Bürgermeister Traub erklärt, dass es auch hier Grundlagen und Richtlinien gibt, die hier angewendet werden müssen.
Brückenprüfung
Es gibt die Vorschrift zur regelmäßigen Brückenüberprüfung. Aufgrund dieser wurde die Prüfung dieses Jahr beauftragt. Es gibt in Neufra 6 Brücken in unserer Baulast. Bei der Brücke im Steinhartengässle besteht akuter Handlungsbedarf. Diese muss gesperrt werden. Der Gemeinderat hat hier über eine neue Brücke zu entscheiden. Das Holzbrückle bei der Schule ist auch in einem schlechten Zustand. Die einzig wirklich gute Brücke ist nur die in der Kirchstraße.
Gemeinderat Schmitz möchte wissen, ob es, wenn die Brücke Steinhartengässle gemacht werden soll, dies ohne großen Aufwand zwecks Genehmigung möglich wäre.
Bürgermeister Traub erklärt, dass ein Planer benötigt wird, der sich mit der Wasserbehörde abstimmt. Der Durchlassquerschnitt darf sich nicht verringern. Er sieht in einer Genehmigung eher kein Problem. Seiner Meinung nach ist es aber wichtig, diesen Fußgängerweg zu erhalten.
Gemeinderat Göckel erklärt, dass dies schon einmal im Gespräch war, es sich aber um einen großen Aufwand handelt und zu teuer war.
Bürgermeister Traub weist nochmals darauf hin, dass er findet, diese Brücke sei eine wichtige Verbindung.
Feuerwehr MtW (Mannschaftstransportwagen)
Bürgermeister Traub informiert das Gremium darüber, dass der MTW beim Ausstatter eingetroffen ist. Das zuständige Gremium der Feuerwehr hat über den Innenausbau geredet und wird sich am Freitag mit der Firma Rotte abstimmen.
Winterdienst
Gemeinderat Pickl erklärt, dass es er von einem Bürger des Höhenwegs gebeten wurde im Gremium vorzubringen, ob es nicht möglich wäre, in der Problematik der Räumung des Höhenweges (Abschnitt Stichstraße) eine Lösung anzustreben.
Hier muss jeder Anwohner 1,5 Meter räumen, Gemeinderat Pickl findet, dass hier die Gemeinde in der Pflicht steht, es gibt doch sicherlich die Möglichkeit, den Höhenweg mit einem Räumfahrzeug zu räumen.
Bürgermeister Traub erklärt, dass der Höhenweg sehr schmal und zu eng für das Räumfahrzeug ist. Außerdem handelt es sich um eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Wenn das große Fahrzeug soweit wie möglich fährt, wird der Schnee nach hinten geschoben zum Nachteil der hinteren Anwohner. Der Aufwand das kleine Fahrzeug nach oben zu schicken ist aufgrund der zusätzlichen Wegstrecke zu groß und auch hier ist noch das Problem – wohin mit dem Schnee?
Gemeinderat Türk schlägt vor, im Januar einen Vor-Ort-Termin zu machen und sich die Lage vor Ort anzuschauen.
Bürgermeister Traub findet diesen Vorschlag gut und sichert zu, dies so zu einzuplanen. Er verweist aber nochmals auf die Räumpflicht von 1,5 Metern bei Straßen ohne Gehweg.
Gemeinderat Pickl fragt, was dann noch übrig bleibt und wo der Schnee hin soll?
Bürgermeister Traub erklärt, dass dann nichts mehr übrigbleibt, und wenn beim Räumen mit der Schaufel schon das Problem besteht, wo der Schnee hin soll, dies beim Räumen mit Fahrzeug noch problematischer ist.
Gemeinderat Pickl fragt nochmals nach, ob es nicht möglich ist, mit dem kleinen Fahrzeug in dem Bereich zu fahren?
Bürgermeister Traub verweist darauf, dass es einen Räum- und Streuplan gibt, der vom Gemeinderat abgesegnet wurde und verweist auf den Vor-Ort-Termin im Januar.
Gemeinderat Schmitz wirft ein, dass wenn man sich erst am 19. Januar trifft eine Entscheidung erst im Frühjahr fallen wird. Außerdem ist er der Meinung, dass wenn jeder 1,5 Meter räumt noch viel übrigbleibt. Er findet, dass wenn der Gehweg geräumt wird, dies mitgemacht werden kann.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er dies anders sieht aber das Thema vertagt wird auf den 19. Januar. Hier haben die Vertreter des Bauhofes und Anwohner dann auch die Möglichkeit mitzusprechen.
Gemeinderat Pickl findet auch, dass es wichtig ist, dass Vertreter des Bauhofs dabei sind, da sie ja den Winterdienst durchführen und wissen müssen, was möglich ist und nicht.
Bürgermeister Traub erklärt, dass der Winterdienst immer und überall einen Streitpunkt darstellt. Er appelliert an die Akzeptanz und an das Verständnis der Bürger.
Gemeinderat Pickl hat in Sachen Winterdienst noch einen Punkt, den er ansprechen möchte. Im Bereich Deißlesberg gibt es viele Straßen mit Gehweg nur auf einer Straßenseite. Ein Anwohner fühlt sich nun benachteiligt, da er jedes Jahr den Gehweg räumen muss und sein Gegenüber nicht räumen muss. Gemeinderat Pickl verweist auf die Satzung einer anderen Gemeinde in der geregelt ist, dass diese Bereiche im jährlichen Wechsel geräumt werden. Er übergibt diese Satzung an Bürgermeister Traub mit der Bitte um Prüfung.
Bürgermeister Traub erklärt, dass er sich die Satzung anschauen wird, er jedoch keine Sonderlösung mit den rechtlichen Unsicherheiten möchte und sich an die Mustersatzung vom Gemeindetag halten wird.