Aktuelles: Gemeinde Neufra

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neufra
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Infobereich Mobileansicht

Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
E-Mail schreiben

i +
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
Banner1
Banner2
Banner3
Banner4
Banner5

Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 10. November 2020

icon.crdate13.01.2021

TOP 1: Planung Forstwirtschaftsjahr 2021 - Beschlussfassung

Herr Kopp, Fachbereichsleiter Forst bei Landratsamt gibt dem Gemeinderat einen ausführlichen Überblick über das aktuelle Jahr. Er berichtet über den Wald, das warme und trockene Klima und die daraus resultierenden Waldschäden. Der Waldzustand wird seit 1986 dokumentiert. Hier können die Veränderungen erkannt und die Risiken bewertet werden. Diese Informationen sind eine wichtige Grundlage für den Forst, um Entscheidungen zum Schutz des Waldes zu treffen.

Dem Wald geht es insgesamt schlecht. Die Schäden seien allerdings anderorts deutlich auffälliger als im Landkreis Sigmaringen, so Herr Kopp. Während sich die Misere hier „nur“ durch lichte, schüttere Kronen und Wipfel bemerkbar macht. 

  • Die Fichten, als Flachwurzler kommen besonders schlecht an Wasser heran. Hier wurden ca. 22% auf ungeschädigt, 38% als schwach geschädigt, 35% auf mittelstark geschädigt und 5% als stark beschädigt eingestuft. Sobald diese schwach geschädigt sind, was durch die Trockenheit der letzten 3 Jahre der Fall ist, sind sie sehr anfällig für den Borkenkäfer.
  • Bei der Buche wurde dokumentiert, dass nur noch ca. 10% des Bestandes ungeschädigt, 20% als schwach geschädigt, 61% bei mittelstark geschädigt und 9% als stark geschädigt eingestuft sind. Die letzten 4 Jahre lag die Belaubung bei ca. 35 Prozent. Im Gegensatz zu 2019, war dieses Jahr ein Mastjahr.

Der Forst zieht Bilanz. Der Holzpreis ist seit 2018 sehr gesunken, liegt z.Zt. bei 70,00 €/Fm (Holzsortiment). Hier wird auf eine Preiserholung gehofft. Herr Kopp schlägt vor, den Holzeinschlag weiter zu reduzieren und sobald sich dieser erholt, den Hiebsatz wieder zu erhöhen.

Herr Kopp stellte neue Fördermöglichkeiten für alle Waldbesitzer vor.

Für die Aufarbeitung von Schadholz kann eine Aufarbeitungshilfe von 6,00 € je Fm beantragt werden. Dies gilt auch für das zukünftig anfallende Sturm- und Käferholz.

Die Kommune hat für 2020 im ersten Antrag bereits 7.000 Euro beantragt.

Weitere Fördermöglichkeiten sind:

Der Transport ins anerkannte Trocken- oder Nasslager (hier wurde für die Gemeinde Neufra für das laufende Jahr 2020 4.000 € für das Trockenlager beantragt). Ebenso wird die Entrindung von Schadholz, des Hacken von Schadholz, Lagerung im Nasslager und die Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen bezuschusst.

Ebenso stellte er verschiedene Förderungen für Naturschutzmaßnahmen im Wald vor wie z.B. Maßnahmen zur freiwilligen Umsetzung von Waldnaturschutz. Hier werden private und kommunale Waldbesitzer gefördert bei folgenden Maßnahmen:

  • Erhalt von Altbäumen
  • Erhalt von Habitatbaumgruppen
  • Förderung von lichten Wäldern
  • Förderung der Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung
  • Förderung von strukturierten Waldrändern

Der Erhalt von Altbäumen kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Baum mit Mindestdurchmesser (Brusthöhendurchmesser = BHD) oder Baum mit Sonderstruktur (z. B. Spechtbaum, Blitzbaum…)
  • Maximal 5 Bäume pro Hektar Bestandesfläche
BaumartZuwendung pro Baum für 10 JahreZuwendung pro Baum für 20 Jahre
Eiche200 €550 €
Rotbuche & sonst. Hartlaubholz130 €360 €
Fichte & europ. Lärche140 €330 €
Waldkiefer140 €330 €
Weißtanne130 €360 €
Weichlaubholz und Ulme70 €200 €

Und der Erhalt von Habitatbaumgruppen kann durch folgende Kriterien beantragt werden:

  • Baum mit Mindestdurchmesser (BHD) und Sonderstruktur (z. B. Spechthöhle)
  • Mind. 7 und max. 15 Bäume pro Hektar
  • 20 Jahre Zweckbindung
Habitatbaumgruppen-TypZuwendung für 7 BäumeFür jeden weiteren umbegenden Baum
Eichen-Typ3.700 €518 €
Buchen-Typ2.650 €371 €
Typ sonstiges Laubholz2.150 €301 €
Nadelholz-Typ2.500 €350 €

Danach verschafft Forstrevierleiter Hauser einen Überblick über den Holzeinschlag im laufenden Jahr und schlägt ebenso vor, den Holzeinschlag weiterhin zu reduzieren fürs Jahr 2021. Im laufenden Jahr 2020 wurde im Gemeindewald 900 Fm Sturmholz (95 % Fichten), 340 Fm Käferholz (100% Fichte), 190 Fm durch Pilzbefall (100%) Esche und Planmäßig 2180 Fm (72% Buche) eingeschlagen. Die gesamten Ausgaben lagen 2019 bei 204.871 € (2020 planmäßig bei 189.117 und für 2021 bei 223.345 €). Die Einnahmen bei 209.080 € (planmäßig 2019 bei 212.443 €und für 2021 bei 227.300 €) mit dem finanziellen Ergebnis von 4.209 € im Plus (2020 Planmäßig bei 23.326 € und für 2021 ein leichtes Plus von 3.955 €). Das Jahr 2020 wurde um 25% gegenüber dem Plan reduziert. Durch die Reduktion des Holzeinschlages wird das Jahr vermutlich 0 auf 0 aufgehen, so Herr Hauser.

Ebenso teilte er mit, dass am 05.11.2020 das PEFC-Audit Zertifikat erneuert wurden. Bei dieser Zertifizierung werden folgende Schwerpunkte kontrolliert: die Kontrolle Einhaltung Mindeststandards, die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung, die Sicherheit bei der Waldarbeit. Die Pfleglichkeit der Holzernte, die Bejagung und der Naturschutz. 30 - 40% der Neufraer Privatwaldbesitzer haben sich bereits zertifizieren lassen, so Herr Hauser. Bei der Zertifizierung gab es keinerlei Beanstandungen.

Nach ausführlicher Beratung hat der Gemeinderat gegen den Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021, wie von der Forstverwaltung vorgetragen keine Einwände. Der beiliegende Plan ist Bestandteil des Protokolls.

Das Gremium stimmtdem Waldhaushaltsplan für 2021 einstimmig zu.

TOP 2: Vorstellung Planung Retentionsbodenfilter und Rückbau Kläranlage

- Kenntnisnahme

Herr Gerhard Lutz vom Ingenieurbüro Lutz stellt dem Gremium anhand der Vorlage die Planung des Retentionsbodenfilter und den dazugehörigen Rückbau der bestehenden Kläranlage vor und gibt bekannt, dass der Förderantrag (ca. 80% Zuschuss zur Baumaßnahme) fristgerecht Ende September gestellt wurde.

Es ist vorgesehen, auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage, in direktem Anschluss an das bestehende Regenüberlaufbecken den Retentionsbodenfilter (RBF) herzustellen. Der RBF wird als Erdbecken ausgebildet. (Abmessung 33 x 18 m; ca. 1m Höhe) Das Erdbecken wird durch eine Nassschlammabgabeschacht eingefasst und im Bereich der Zufahrt werden Schlammtrockenbeete angelegt und mit Schilfgras bepflanzt. Somit wird das Bauwerk naturnah in die Umgebung eingebettet.

Das Büro Kovacic hat in den letzten Jahren die gesamten Berechnungen hinsichtlich der Regenwasserbewirtschaftung für die Stadt Gammertingen und die Gemeinde Neufra durchgeführt. Somit hat das Büro das Wissen und die Kenntnis über alle relevanten Grunddaten für die Projektierung des neu herzustellenden RBF, weshalb dieses Büro nun auch dem Nachweis für die Regenwasserbehandlungsanlage RBF FÜB Neufra erstellt hat.

Folgende Bauwerke müssen für die Herstellung des RBF zwingend beseitigt werden: Rechengebäude, Langsandfang, Schwimmstoffschacht, Fällmittelstation, Belebungsbecken, Nachklärbecken, Steuerschacht, Nassschlammabgabeschacht, Einzelne Hydranten-/Wasserschächte und zumindest teilweise die Schlammtrockenbeete.

Nach der vollständigen Baufeldfreimachung und Entsiegelung des restlichen Geländes werden das ehemalige Betriebsgebäude und die Überreste des Schneckenpumpwerkes ebenfalls restlos beseitigt. Das Betriebsgebäude ist in einem derart schlechten baulichen Zustand, dass eine Sanierung und ggf. anderweitige Nutzung sich nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Die bestehende Pflasterfläche der gegebenen Hoffläche wird ebenfalls rückgebaut.

Der Zulauf zum RBF erfolgt über eine neu herzustellende Öffnung in der Umfassungswand der RÜB. Der Zulauf zum RBF wird als offenes Gerinne hergestellt. Die Entleerung des RBF muss aufgrund der gegebenen Topografie mittels einer Tauchpumpe erfolgen, der Abfluss erfolgt über den bestehenden Ablaufkanal des Klärüberlaufs des RÜBs direkt in die Fehla. Die Pumpe wird im neu hergestellten Drossel- und Pumpschacht installiert.

Die Leistungsabgabe für die Pumpe sowie die erforderlichen Strom- und Steuerkabel werden neu in das Gebäude der Pumpstation eingeführt. Hierzu kann teilweise ein bestehendes Leerrohr genutzt werden.

Mit der vorgestellten Planung des RBF kann eine 88%-ige Behandlung des anfallenden Überschlagswassers im Bereich des RÜB Kläranlage erreicht werden. Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich auf 574.770 € brutto. (483.000 € netto), so Herr Lutz. Bürgermeister Traub, erläutert nochmals, dass der Förderantrag hierfür fristgerecht Ende September gestellt wurde. Die Zuwendungen seien zu erwarten und somit wird der Bau im Jahr 2021/2022 auf die Kommune zukommen.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis.

TOP 3: Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Neufra zum 1. Januar 2019

- Beschlussfassung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.06.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, das bisherige Rechnungswesen nach den Grundsätzen der Kameralistik zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKHR) umzustellen.

Unterstützt wurde und wird noch die Gemeinde im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts Sigmaringen-Bodensee-Biberach (über 30 teilnehmende Kommunen) durch die kompetente SCS Schüllemann Consulting GmbH, welche von der Gemeinde am 24.04.2015 beauftragt wurde.

Im Rahmen dieses Umstellungsprojektes wurde das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gemeinde Neufra erstmalig vollständig erfasst und bewertet. Auf Grundlage dieser Daten wurde die vorliegende Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2019 fristgerecht nach den Schluss- und Übergangsvorschrifen des Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (HHRefG) erstellt. Über den Fortschritt des Umstellungsprojektes und die zur Anwendung kommenden Bewertungsmethoden und -grundsätze wurde der Gemeinderat von Zeit zu Zeit über das Vorgehen bei der Erfassung des Anlagevermögens unterrichtet. So Herr Rominger.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 wurde mit einer Bilanzsumme von Aktiv- und Passivseite von 22.837.039,31 € erstellt.

Bürgermeister Traub erläuterte nochmals, dass von Herrn Rominger hier sehr viel und gute Arbeit geleistet wurde. Nachdem keine Fragen zur Eröffnungsbilanz gestellt wurden, bringt der Vorsitzende diese zur Abstimmung.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der vorgelegten Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 einstimmig zu.

TOP 4: Antrag des DRK Neufra auf Vereins-Sonderzuschuss zum Erwerb von fünf gebrauchten Altkleider-Containern

- Beschlussfassung

Bürgermeister Traub klärt das Gremium darüber auf, dass die 5 Altkleider-Container bisher im Besitz des Altkleiderverwerters waren und aufgrund des Altkleiderverwerter-Wechsels die DRKBereitschaft Neufra gezwungen ist, diese Container abzulösen. Das DRK, stellt den Antrag auf Übernahme der Kosten. Diese belaufen sich auf 70,00 € pro Container, also auf eine Gesamtsumme von 350,00 €.

Gemeinderat Pickel erkundigt sich, wo denn diese Container genau platziert sind.

Hier antwortet Herr Göckel, nachdem ihm vom Vorsitzenden das Wort als fachkundige Person erteilt wurde, dass 2 Container auf dem Recyclinghof, 1 Container in der Fehlastraße, 1 in Freudenweiler bei der Bushaltestelle und 1 hinter dem Rathaus (früherer Bauhof) stehen.

Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium gestellt wurden, wurde Folgendes zur Abstimmung gebracht:

Die Kommune schlägt vor, dem DRK-Neufra einen Sonderzuschuss in Höhe von 350,00 € zu gewähren.

Dem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5: Bauangelegenheiten

a) Neubau Einfamilienhaus, Flst. Nr. 5466, Gammertinger Straße

Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass es hier um einen Neubau eines Einfamilienhauses geht. Hier handelt es sich um ein zweigeschossiges Objekt, bei dem das Obergeschoss größer als das Erdgeschoss ist, dies widerspricht in der Geschosszahl dem Bebauungsplan.

Im Bebauungsplan sind keine 2-vollgeschossigen Gebäude erlaubt. Es gäbe hier zwei Vorgehensmöglichkeiten:

1. Das Wohnhaus so umplanen, dass das Obergeschoss ¼ weniger Grundfläche bietet als das EG und somit den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

2. Den Bebauungsplan für dieses Grundstück zu ändern, dass auch eine 2-geschossige Bebauung möglich wird.

Wenn der Gemeinderat dem Baugesuch in ursprünglicher Form das Einvernehmen erteilen möchte, ist eine Änderung des Bebauungsplanes nötig.

Nach kurzer Diskussion im Gremium bringt Bürgermeister Traub folgendes zur Abstimmung:

Beschlussvorschlag: Dem Baugesuch kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen nicht erteilt werden, da der Bebauungsplan für den Straßenzug in der Gammertinger Straße eine eingeschossige Bebauung vorsieht, und hier eine zweigeschossige Bebauung beabsichtigt ist.

Der Gemeinderat lehnt den Beschlussvorschlag mehrheitlich mit einer Gegenstimme ab.

Der Vorsitzende widerspricht dem gefassten Beschluss und stellt fest, dass dieser nach derzeitigem Kenntnisstand rechtswidrig sei.

Die Baurechtsbehörde wird um Stellungnahme gebeten.

b) Nachtragsbaugesuch Nutzungsänderung (Konfektionierung von Operationssets, Lager und Versand), Anbau eines Aufzugs, eines Vordaches und einer Verladeplattform, Flst. Nr. 1628, Im Oberdorf 41

Dem Gemeinderat liegt das Nachtragsbaugesuch der Fa. CeMed vor. Die planerischen Abweichungen zum ursprünglichen Baugesuch wie auch die teilweise geänderte Bauausführung wurden nun in diesem Nachtragsbaugesuch behoben.

Nach kurzer Diskussion erteilte das Gremium einstimmig sein Einvernehmen.

TOP 6: Vergabe zur Anschaffung von Spielplatzgeräten für den geplanten Vorschulkinder-Spielplatz im Bereich der Fehlatal-Grundschule

Bürgermeister Traub, stellt die geplanten Spielgeräte des neuen Vorschulkinderspielplatzes dem Gemeinderat vor. Geplant sind folgende fünf Spielgeräte:

1x Sechseck-Sandkasten mit 3 Sitzbohlen aus Recycling-Kunststoff inkl. Frachtkosten von der Fa. Westfalia für netto 1.750,00 € netto (2.030,00 € brutto)

1x GFK-Kriechröhren mit Aus- und Einstieg aus Robinie der Fa. Doehring für 1.490,00 € netto (1.728,40 € brutto)

1x Vogelnestschaukel aus Robinie, Vogelnest Durchmesser 1,20m inkl. feuerverzinkte Pfostenschuhe der Fa. Doehring für 2.614,00 € netto (3.032,24 € brutto)

1x Spielturm Lina aus Robinie inkl. feuerverzinkte Pfostenschuhe der Fa. Doehring für 6.322,00 € netto (7.333,52 € brutto)

1x Holzwippe aus Robinie der Fa Doering für 845,00 € netto (980,20 € brutto)

Zzgl. die Frachtkosten der Fa. Doehring von 845,00 € netto (980,20 € brutto)

Ergibt einen Gesamtbetrag von 13.811,00 € netto (16.020,76 € brutto)

Nach kurzer Diskussion stimmt der Gemeinderat dem Vorschlag wie aufgelistet einstimmig zu.

TOP 7: Bakanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Der Vorsitzende gibt den Stand der Baumaßnahme in Freudenweiler bekannt. Hier sollte Ende der Woche die Lehrrohrverlegung aus Bitz abgeschlossen sein. Die Gehwege seien soweit vorbereitet, dass der Feinbelag eingebracht werden kann und die Verteilerkästen durch die Netcom gestellt werden. Allerdings ist das Internet aufgrund der gesetzlichen Fristen erst verfügbar, wenn diese mit aktiver Infrastruktur (DSLAM) bestückt sind. Dies könne sich noch bis zu 6 Monate hinziehen. Man rechnet im Frühjahr damit. Sobald dies der Fall ist, wird es eine Infoveranstaltung hierzu geben.

Gemeinderat Abt gibt bekannt, dass die Arbeiter Tag und Nacht tätig seien. Der Aushub sei wieder eingebaut worden, allerdings konnte er keinen Schottereinbau sehen. Er befürchtet, dass hier der Unterbau absacken wird. Dies sei bei den Querungen schon erkennbar.

Bürgermeister Traub nahm dies zur Kenntnis und wird dies bei der nächsten Baubesprechung aufführen und prüfen. Die Fa. Alb- Elektric steht in Gewährleistung, falls sich diese Baumängel feststellen lassen.

Gemeinderat Göckel ist ebenso der Meinung, dass hier ohne Einbau von Schotter gearbeitet wurde.