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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 17. März 2020
icon.crdate15.06.2020
TOP 1: Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters für die Gesamtwehr
Bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neufra am 07. März 2020 wurde Wolfgang Hack zum Kommandanten und Michael Adler als Stellvertreter gewählt. Beide nahmen die Wahl an.
Der Gemeinderat stimmt der Wahl des Kommandanten Wolfgang Hack und seines Stellvertreters Michael Adler sowie des Abteilungskommandanten der Abteilung Neufra Volker Schick und seines Stellvertreters Michael Adler einstimmig zu.
Im Anschluss erklärt Bürgermeister Traub dass Herr Hack bereits 20 Jahre als Kommandant tätig ist und bedankt sich bei Herrn Hack, der in dieser Zeit viel Zeit und Engagement in den Dienst der Feuerwehr investiert hat. Als Zeichen der Anerkennung bekommt er von Bürgermeister Traub einen Geschenkkorb überreicht.
Die Nichtanwesenden Michael Adler und Volker Schick, ebenfalls viele Jahre als Abteilungskommandant und stellvertretender Kommandant tätig, bekommen jeweils einen Geschenkkorb nachgereicht.
TOP 2: Haushaltsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2023
- Beschlussfassung
Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an den Kämmerer Werner Rominger, dieser erklärt, dass es sich nun bereits um den 2. Doppischen Haushalt handelt.
Er berichtet rückblickend, dass das Ergebnis für 2019 positiver als geplant ausgefallen ist. Der Schuldenstand konnte von ca. 1,13 Mio. € auf ca. 760.000 € gesenkt werden und der Stand der liquiden Eigenmittel beträgt 2.050.405 €. Die Kassenliquidität ist gesichert. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei ca. 412 €.
Der Gesamtergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2020 Erträge in Höhe von 4.572.138 € und Aufwendungen in Höhe von 4.651.253 € aus. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis liegt bei –79.115 €.
Dies ist die zentrale Kennzahl zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können.
Die Erträge setzen sich hauptsächlich aus Einnahmen wie Einkommensteuer (1.163.400 €), Gewerbesteuer (700.000 €), den Schlüsselzuweisungen vom Land und Bund sowie für die Kinderund Kleinkindbetreuung (565.295 €), den Entgelten von öffentlichen Leistungen oder Einrichtungen (632.200 €, wie Wasser- /Abwassergebühren und Bestattungsgebühren), privat-rechtliche Leistungsentgelte (401.769 €, wie Mieten, Pachten und Erträge aus Holz) und sonstige ordentliche Erträge (52.000 €, v.a. die Konzessionsabgabe der Netze BW) zusammen.
Die Aufwendungen setzen sich zusammen aus Personal- und Versorgungsaufwendungen (883.420 €), Sach- und Dienstleistungen (744.980 €, wie Unterhalt von Grundstücken und baulichen Anlagen, Straßen, Grünflächen, Spielplätzen, Lehr- und Unterrichtsmittel, Haltung von Fahrzeugen und Mieten), Abschreibungen (633.408 €), Zinsen (29.000 €), Transferaufwendungen (2.143.030 €, wie Gewerbesteuer-, Kreis-, Finanzausgleichs- und Gemeindeverwaltungsverbandsumlage, Betriebskostenumlage Kläranlage Gammertingen, Fremdwasserbezug und Abmangelbeteiligung Kindergarten) und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (217.415 €).
Die Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts übersteigen die Erträge um 79.115 €. Somit ist der Haushalt 2020 nicht ausgeglichen, deshalb erfolgt ein Ausgleich durch die Entnahme aus der Rücklage von 2019.
Die Planung der Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen im Finanzhaushalt. Der Finanzhaushalt ist grundsätzlich nicht auszugleichen.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit werden mit 4.233.347 € veranschlagt (ohne Auflösungsbeträge), die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.017.845 € (ohne Abschreibungen).
Der Saldo von 215.502 €, um den die Einzahlungen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigen, wird im neuen Haushaltsrecht als Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts bezeichnet.
Dies entspricht der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im kameralen Haushaltsrecht.
Damit können die ordentlichen Tilgungen mit 66.000 € finanziert werden.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 985.000 € veranschlagt.
Sie gliedern sich in Einzahlungen aus Investitionszuwendungen mit 670.000 € und Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken im Baugebiet und Gewerbegebiet mit 315.000 €. Von den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen entfallen auf die Maßnahme Sanierung des bestehenden Feuerwehrhauses mit Anbau Fahrzeughalle, hier 1. Bauabschnitt mit Betonsanierung außen und Errichtung eines Pultdaches, die beantragten Ausgleichstockmittel von 450.000 € und für den Ausbau des Breitbandnetzes in Neufra und Freudenweiler die bewilligten Landesmittel von 169.533 € für den Breitbandanschluss Freudenweiler von Bitz her und 42.693 € für die Mitverlegung von Kabelschutzrohren in den Kommunen Neufra und Gammertingen bei einer Baumaßnahme der Firma GasLINE GmbH zum Ausbau des Backbone-Netzes sowie 7.774 € für sonstige noch zu beantragende kleinere förderfähige Mitverlegungsmaßnahmen in Neufra und Freudenweiler.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen nach Planansätzen 1.819.600 €. Davon entfallen auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 200.000 €, auf Baumaßnahmen 1.559.600 € und auf den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 60.000 €.
Was eine Investition im Sinne der doppischen Haushaltsführung ist, kommt nun darauf an, ob es sich nicht nur um eine reine Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahme handelt. Denn was bisher investiv veranschlagt wurde, gilt im neuen Haushaltsrecht nicht immer als investiv und manche Maßnahme, die vorher im Vermögenshaushalt veranschlagt war, wird nun im konsumtiven Teil (Ergebnishaushalt) des Haushaltsplans 2020 abgebildet.
Für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses mit Anbau Fahrzeughalle, 1. Bauabschnitt Betonsanierung außen und Errichtung eines Pultdaches in Neufra sind 1.086.600 € veranschlagt. Im Tiefbau sind folgende Investitionsschwerpunkte vorgesehen: Breitbandausbau Anschluss Freudenweiler (240.697 €), Mitverlegung für Backbone-Netz Neufra – Gammertingen (73.674 €), Planung Breitbandausbau Neufra und Freudenweiler (28.629 €), Planung Retentionsbodenfilterbecken (40.000 €), Kanalmaßnahmen aufgrund der Eigenkontrollverordnung (50.000 €) und die Anlage von Kinderspielplätzen (40.000 €).
Beim Erwerb von beweglichem Sachvermögen entfällt auf die Beschaffung eines MTW für die Feuerwehr 60.000 €.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und den Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt sowie ggf. durch Kredite. Der Finanzierungsmittelbedarf aus der in 2020 geplanten Investitionstätigkeit liegt bei 834.600 €. Aufgrund des Zahlungsmittelüberschusses von 215.502 € aus dem Ergebnishaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf bei 619.098 €. Hiervon werden noch die Tilgungen von 66.000 € dazugezählt und wir erhalten somit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres von minus 685.098 €.
Die Liquidität ist im Jahr 2020 gesichert. Es müssen weder Kassenkredite noch ordentliche Kredite aufgenommen werden.
Die voraussichtliche Entwicklung des Schuldenstands der Gemeinde Neufra stellt sich im Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Schuldenstand zum 01.01.2020: 760.267,25 €
Tilgungen 2020: 66.000 €
Kreditaufnahme 2020: 0 €
Vorauss. Schuldenstand zum 31.12.2020: 694.267,25 €
Dies entspricht bei 1847 Einwohnern (Stand 30.06.19) einer Pro- Kopf-Verschuldung von 376 €.
Leider ist es nicht möglich die derzeit recht hoch zu verzinsenden Darlehen (Zinsfestschreibung bis Ende Laufzeit) umzuschulden oder abzulösen.
Finanzplanung und Investitionsprogramm 2021 bis 2023
Die Gemeinde Neufra hat wieder versucht, entsprechend den Orientierungsdaten des Haushaltserlasses eine mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2023 zu erstellen. Die Finanzsituation und die weitere Entwicklung der Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sind derzeit nur sehr schwer einzuschätzen, so dass es diesmal wiederum sehr schwierig sein wird, eine solide Finanzplanung bis zum Jahr 2023 zu erstellen. Die Verwaltung hat im Investitionsprogramm nur die Objekte dargestellt, welche zur Realisierung vorrangig anstehen und mit welchen Investitionskosten in den künftigen Jahren zu rechnen ist. Die Finanzierung dieser Vorhaben kann jedoch nicht als sicher angenommen werden, da die Zuschüsse noch gewährt werden müssen. Wünschenswerte Infrastrukturmaßnahmen müssen leider hintenangestellt werden.
Die Schwerpunkte in den nächsten Jahren wurden in der Klausurtagung des Gemeinderats festgelegt. Hierzu gehören folgende Maßnahmen:
Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus mit Anbau Fahrzeughalle, Breitbandausbau in Neufra und Freudenweiler, Schaffung von Bauplätzen, Schaffung von Gewerbeflächen, Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Abwassermaßnahmen wie Retentionsbodenfilterbecken, Ausbau von Ortsstraßen und die Erfüllung der Pflichtaufgaben.
In der Finanzplanung von 2021 bis 2023 sind folgende Maßnahmen eingeplant:
- Feuerwehrfahrzeug, Erwerb eines GW in 2021 mit 350.000 € Ausgaben und 180.000 € Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel)
- Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus, 2.+3. BA ab 2023ff mit 1.873.000 € Ausgaben und 985.000 € Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel)
- Breitbandausbau in 2021 bis 2023 mit je 77.000 € und ab 2024ff mit 1 Mio. €
- Retentionsbodenfilterbecken in 2021 mit 600.000 €Ausgaben und 480.000 € Einnahmen (Fachförderung)
- Kanalmaßnahmen mit je 50.000 € in 2021 bis 2023, ab 2024ff mit 1 Mio. €
- Investitionskostenanteil Kläranlage Gammertingen (Gaseinpressung in Faulturm) in 2021 mit 60.000 €
- Beginn mit dem Ausbau von Ortsstraßen in 2022 mit 900.000 € Ausgaben und 200.000 € Einnahmen (Ausgleichstockmittel), ab 2023ff mit 2,5 Mio. € und 500.000 € Einnahmen (Ausgleichstockmittel und Erschließungsbeiträge)
- Friedhofsgestaltung mit Sanierung Friedhofsmauer in 2022 mit 200.000 € Ausgaben und 100.000 € Einnahmen (Ausgleichstockmittel)
Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese enormen Investitionen nur durchgeführt werden können, wenn auch eine entsprechende Zuschussförderung gegeben ist.
Ebenso muss die Verbesserung der Infrastruktur und die Sanierung öffentlicher Gebäude angegangen werden.
Die Gemeinde ist bestrebt, den Schuldenabbau in den nächsten Jahren weiter zu führen bzw. die Nettoneuverschuldung auf Null zu beschränken.
Die veranschlagten negativen Gesamtergebnisse in 2020 und 2021 können durch das sehr positive Gesamtergebnis aus 2019 (ca. 300.000 €) ausgeglichen werden.
Herr Rominger informiert die Gemeinderäte darüber, dass aktuell noch die Flachdachsanierung des Gewerbepark-Gebäudes mit 50.000 – 60.000 € dazugekommen ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf da sich der Reinraum der Firma CeMed direkt darunter befindet.
Zum Abschluss führt Herr Rominger aus, dass der in den vergangenen Jahren von der Verwaltung eingeschlagene Kurs beibehalten wird. Notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Infrastruktur werden auch in Zukunft finanziell gesichert, wirtschaftlich sinnvoll und solide durchgeführt. Über eine drohende Schieflage wird Herr Rominger die Gemeinderäte umgehend informieren.
Nach der Beantwortung einiger Detailfragen aus dem Gremium und der Diskussion über geplante und zukünftige Maßnahmen macht der Vorsitzenden folgenden Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Traub schlägt vor, den Haushaltsplan 2020 mit nachfolgender Haushaltssatzung und die mittelfristige Finanzplanung von 2021 bis 2023 zu beschließen:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17. März 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.572.138 EUR
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 4.651.253 EUR
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2) von -79.115 EUR
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 EUR
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von -79.115 EUR
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.233.347 EUR
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.017.845 EUR
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 215.502 EUR
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 985.000 EUR
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.819.600 EUR
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -834.600 EUR
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -619.098 EUR
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 EUR
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -66.000 EUR
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -66.000 EUR
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -685.098 EUR
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 EUR.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge.
Neufra, 17. März 2020
Reinhard Traub Bürgermeister
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie von Bürgermeister Traub vorgeschlagen.
TOP 3: Breitbandausbau Anschluss Freudenweiler
- Beauftragung von Ingenieurleistungen
Bürgermeister Traub erklärt, dass der Förderbescheid für den Breitbandausbau Freudenweiler – Bitz nun endlich angekommen ist.
Nun wurden die Ingenieurleistungen für dieses Projekt bei 6 Firmen angefragt, 2 Angebote werden abgegeben.
Beim Vergleich stellte sich heraus, dass das IB Pirker & Pfeiffer mit 14.012,92 € netto preislich günstiger ist als das der RBS Wave mit 16.422,90 € netto.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an das Ingenieurbüro Pirker & Pfeiffer einstimmig zu.
TOP 4: Feuerwehrgarage Freudenweiler
- Vergabe Einbau Sektionaltor
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich beim Garagentor der Feuerwehr Freudenweiler um ein Klapptor handelt, das nicht mehr dicht ist und auch optisch nicht mehr schön anzusehen ist. Daher soll dieses erneuert werden.
Es erfolgte eine Anfrage bei der Firma Feist, Burladingen-Melchingen, mit dieser Firma wurden bereits gute Erfahrungen gemacht. Ein Angebot der Firma liegt bereits vor.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an die Firma Feist einstimmig zu.
TOP 5: Bauangelegenheiten
a) Neubau Garage mit Abstellraum, Abbruch bestehender Schuppen
Bürgermeister Traub erklärt, dass es sich hier um einen Abriss des bestehenden Schuppens im Garten eines Einfamilienhauses in Freudenweiler handelt. Neu gebaut werden soll eine Garage mit Abstellraum.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
b) Neubau einer Abstell- und Gerätehalle mit Carport, Teilabbruch der Scheuer
Bürgermeister Traub erläutert das Bauvorhaben. Ein Stall soll abgebrochen werden, neu gebaut werden soll eine Abstell- und Gerätehalle mit Carport. Das Gebäude soll ein Satteldach bekommen, dies wird flacher werden als das bisherige Dach.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
Gemeinderat Pickl wurde von einem Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass zunehmend wieder Hundekot liegengelassen wird. Er möchte wissen, ob es nicht sinnvoll ist, nochmals über das Aufstellen weiterer Hundetoiletten nachzudenken und nochmals einen neuen Aufruf im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Bürgermeister Traub erklärt, dass ein Aufruf im Amtsblatt zeitnah erfolgen wird mit der Bitte, Beobachtungen zu melden. Sofern ein Verstoß gemeldet wird, kann dann auch ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Gemeinderat Göckel macht darauf aufmerksam, dass auf Höhe der Hohenzollernstraße 37 etwa 8-10 Granitsteine vom Gehweg zum Grundstück rausgefallen sind.
Bürgermeister Traub wird den Bauhof informieren.